Eine Info vom FRSH:
„…mit Urteil vom 4. Oktober 2024 sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle Frauen in Afghanistan im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als verfolgt an. Dabei komme es allein auf die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht an. Frauen bilden somit eine schutzbedürftige soziale Gruppe, ein Nachweis der individuellen Betroffenheit ist nicht notwendig. Die beigefügte Handreichung widmet sich der Frage, was dieses Urteil für die in Deutschland lebenden Afghaninnen bedeutet und welche politische Forderung aus diesem Urteil abzuleiten ist.“
GFK Schutz für alle afghanischen Frauen