Eine Information vom FRSH.
Bis dato gibt es ja keine Beschlüsse zur Anwendung einer Bezahlkarte für Leistungsempfänger*innen gem. AsylbLG in Schleswig-Holstein.
Die Position des FRSH zu Sachleistungen und Bezahlkarten ist streng grundrechtsbasiert und orientiert sich am Bundesverfassungsgerichtsbeschluss von 2012, der einmal mehr festgestellt hat, dass die Menschenwürde unteilbar und damit eine soziale Schlecherstellung von Geflüchteten grundrechtswidrig ist..
Die Bezahlkarte ist allerdings auch in der heutigen MPK zum Thema Migration Thema.
Inzwischen werden Detailes bekannt (s.u.), die darauf schließen lassen, dass mit der Anwendung der Karte ggf. mit erheblicher Verwaltungswillkür einher gehen kann.
Eine Einführung des Systhems sollte u.E. in Schleswig-Holstein keinesfalls ohne eine Überprüfung durch das Datenschutzzentrum möglich sein.
Es kommt wohl die Zeit, wo Unterstützende und Geflüchtete wieder vermehrt gemeinsam einkaufen gehen – wie dazumal in den 1990er Jahren😉
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat SH
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Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V
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