Die Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung („Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“) sind am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/217/VO.html?nn=55638). Damit ist nun klar, wann die einzelnen Teile in Kraft treten werden:

 

  • 18. November 2023: Artikel 1. Das sind vor allem die Änderungen bei der Blauen Karte und der Rechtsanspruch auf § 18a / b (mit den sich daraus ergebenden neuen Zweckwechselmöglichkeiten z. B. aus einem Schengenvisum).
  • 1. März 2024: der mit Abstand größte Teil der vorgesehenen Änderungen (Art. 2). Dazu gehören unter anderem die Regelungen zum Spurwechsel nach zurückgenommenem Asylverfahren, zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis § 16g statt Ausbildungsduldung, die Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten usw.
  • 1. Juni 2024: Art. 3: Die Regelungen zum Punktesystem („Chancenkarte“).