Eine Info vom Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Kiel

„Sehr geehrte Damen und Herren,

das Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt starke ausländerrechtliche Anreize für gut qualifizierte ausländische Fachkräfte. Menschen mit einem Schutzstatus genießen teilweise eigene aufenthaltsrechtliche Vorteile. Damit sich Klient*innen nicht zwingend zwischen den aufenthaltsrechtlichen Vorteilen der verschiedenen Aufenthaltszwecke entscheiden müssen, gilt es auf das entsprechende Urteil des BVerwG und die Möglichkeit mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander zu erteilen hinzuweisen.

Gute Integration hängt auch davon ab, die Rechte von Betroffenen größtmöglich zugänglich zu machen.

Über Rückmeldungen aus der Anwendungspraxis freuen wir uns sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Elias Elsler

Referent im Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen“

http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb

Mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander