Eine Info vom FRSH

MSJFSIGSH: Grunderlass Afghanistan v. 18. Februar

  • nochmals aktualisierter Erlass vom 18. Februar 2025

Die erste Fassung des Erlasses vom 30.12.2024 wurde mit Wirkung vom 7.1.2025 und noch mals am 18.2.2025 vom Sozialministerium für in Schleswig-Holstein aufhältige afghanische Staatsangehörige überarbeitet.

Am 18.2.2025 erfolgte eine erneute Anpassung des Afghanistan-Grunderlasses.
Aus der Mitteilung des Sozialministeriums vom 18.2.2025:

„…anliegend übersenden wir Ihnen eine (erneute) Anpassung unserer Erlasslage Afghanistan. Es hat lediglich eine minimale Änderung in Ziffer 5 – Asylrechtliche Beratung durch die Zuwanderungsbehörden stattgefunden, um so der besonderen Beratungsbedürftigkeit der vulnerablen Gruppe der afghanischen Frauen und Mädchen (noch) besser gerecht zu werden.“
Diese Änderung des Grunderlasses ist insofern bedeutend, weil den Ausländerbehörden jetzt ausdrücklich aufgegeben wird, afghanische Frauen infolge der EuGH-Rechtsprechung zur Gruppenverfolgung von Frauen in Afghanistan proaktiv – und nicht erst auf deren Nachfrage hin – auf die Möglichkeit eines Asylfolgeantrages beim BAMF hinzuweisen. Auch wird auf eine geeignete Beratungsbroschüre zum Thema der Landesflüchtlingsbeauftragten hingewiesen.

https://www.frsh.de/artikel/msjfsigsh-grunderlass-afghanistan