Eine Weiterleitung vom FRSH im Namen des Paritätischen Gesamtverband:

Betreff: Neue Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

„Liebe Kolleg*innen,

wir freuen uns, heute über unsere neue aktualisierte BAGFW Arbeitshilfe zur Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG informieren zukönnen und hoffen, dass diese hilfreich für die Beratungspraxis ist:

Neue Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wurden für ein Großteil der geflüchteten Menschen aus der Ukraine bis zum 04. März 2027 verlängert. Doch was passiert danach? Immer mehr Ratsuchende stellen sich die Frage, wie sie ihren Aufenthalt in Deutschland dauerhaft sichern können, unabhängig vom Fortbestand des vorübergehendenSchutzes.

Die aktualisierte Arbeitshilfe der BAGFW „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ gibt der Beratungspraxis konkrete Antworten: Welche Aufenthaltstitel können neben einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in einen anderen Aufenthalt möglich? Und unter welchen Voraussetzungen ist der Sprung zur Niederlassungserlaubnis möglich? Die Arbeitshilfe berücksichtigt den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 sowie dieUmsetzungshinweise des BMI vom 11.08.2025 und bietet damit eine fundierte Grundlage für die tägliche Beratungsarbeit.

Die Arbeitshilfe ist auf der Webseite der BAGFW downloadbar: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/publikationen/detail/gefluechtete-aus-der-ukraine-mit-einer-aufenthaltserlaubnis-nach-24-aufenthg

Herzliche Grüße

Susann Thiel (sie/ihr); Referentin für Flüchtlingshilfe/-politik; Der Paritätische Gesamtverband…“