Eine Info vom Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen:
„Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
aktuell im Frühjahr 2025 werden in Schleswig-Holstein eine Reihe von Fällen bekannt, in denen Menschen trotz Ausbildung abgeschoben wurden oder abgeschoben werden sollen. Diese Fälle erregen verständlicherweise zum Teil eine sehr große öffentliche Aufmerksamkeit und Anteilnahme. Denn, heißt es nicht immer, eine Ausbildung schütz vor einer Abschiebung?
Tatsächlich bietet eine Ausbildung für viele ausreisepflichtige Menschen den schnellsten Weg zu einer Bleiberechtsperspektive. Die vorliegende Handreichung stellt die Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG oder Aufenthaltserlaubnis nach § 16g dar und erläutert, was zu beachten ist, damit eine Ausbildung wirksam vor einer Abschiebung schützt.
Sie finden diese und auch unsere weiteren Publikationen auf der Homepage der Landeszuwanderungsbeauftragten.“
Keine Abschiebung bei Ausbildung