Eine Info vom Sozialministerium SH:
„…Anbei erhalten Sie den neuen Leitfaden zur „Berücksichtigung von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen im Aufenthaltsrecht“, der Ihnen ab sofort als umfassendes Nachschlagewerk für Ihre tägliche Arbeit zur Verfügung steht.
Der Leitfaden beinhalten Regelungen zu Wohnsitzauflagen, räumlichen Beschränkungen, verschiedenen Aufenthaltstiteln und zur Beweiswürdigung im Umgang mit von Gewalt betroffenen Frauen.
Der Leitfaden ist bewusst sehr ausführlich gestaltet worden. Lassen Sie sich davon bitte nicht abschrecken – es handelt sich nicht um ein Werk, das vollständig gelesen oder gar auswendig gelernt werden soll. Vielmehr soll er Ihnen gezielt dann zur Seite stehen, wenn Sie bei bestimmten Fragestellungen Unterstützung benötigen. Dafür enthält er ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis, zahlreiche Querverweise und eine Vielzahl hilfreicher Links, die die gezielte Recherche erleichtern.
Der Leitfaden ist als Hilfsmittel konzipiert – ein Werkzeug, das Sicherheit gibt und entlastet. In einigen Abschnitten enthält er dementsprechend auch verbindliche Vorgaben bzw. Erlassbefehle. Diese werden in gelben Kästen hervorgehoben. Sie dienen insbesondere dazu, Ihnen Teile der Verantwortung bei Entscheidungen in Verfahren mit von Gewalt betroffenen Frauen abzunehmen. Sie sollen zudem bei der Rechtsanwendung unterstützen und diese vereinheitlichen…“