Online im WDR: Die Khaled el Masri-Story
Eine Empfehlung vom Flüchtlingsrat SH:
Von der CIA entführt, eingesperrt, misshandelt. Monatelang. Ein unschuldiger, deutscher Staatsbürger. Sein Name: Khaled el Masri. Was wusste die Bundesregierung? Neue Recherchen stoßen auf viele Ungereimtheiten.
Von Stefan Eberlein für den WDR
Es dauert mehr als zehn Jahre bis die US-Behörden einräumen, dass er Opfer einer Verwechslung geworden war. Dennoch verweigern ihm bis heute die US-Regierung und die Bundesregierung jedwede Hilfe, Anerkennung und Wiedergutmachung. Und bis heute sind die namentlich bekannten Verantwortlichen für ihre Verbrechen nicht zur Rechenschaft gezogen worden.
Der Fall El Masri steht beispielhaft für den skrupellosen Kampf gegen den Terror, den US-Geheimdienste seit den Anschlägen des 11. September 2001 führen. Er zeigt, wie sich eine deutsche Bundesregierung aus vermeintlicher Bündnistreue zum Handlanger machte und die deutsche Justiz aus politischen Gründen ausbremste. Und er zeigt, dass Opfer, die ins Fadenkreuz von Geheimdiensten gelangen, auch Jahre später keinerlei Wiedergutmachung erwarten können.
El Masri ist nach seiner Entführung schwer traumatisiert. Er wird gewalttätig und muss fünf Jahre ins Gefängnis. Seine Frau wird krank, auf den Kindern lastet das Stigma eines gewalttätigen Vaters, an dem ein Terrorverdacht klebt. Heute lebt Familie el Masri in Österreich. Mit Deutschland haben sie abgeschlossen, das Vertrauen in den Rechtsstaat ist nachhaltig erschüttert.
Inwiefern auch die deutsche Bundesregierung an der Entführung beteiligt war, oder zumindest davon wusste, konnte nie endgültig geklärt werden. Stefan Eberlein versucht, die Gründe dafür herauszufinden – und stößt bei seiner Recherche auf viele unbeantwortete Fragen.
Alle vier halbstündigen Features sind online zugänglich:
https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tiefenblick/tiefenblick-el-masri-entfuehrung-100.html
Open Access Fallbuch zum Asylrecht bei De Gruyter erschienen
Eine Weiterleitung von Flüchtlingsrat SH:
Liebe Kolleg*innen,
heute erscheint unser Open Access Fallbuch zum Asylrecht nun endlich im De Gruyter Verlag. Es kann dort heruntergeladen und als Print-Version bestellt werden. Wir freuen uns sehr und hoffen, dass es viel zum Einsatz kommt in Lehre und Praxis!
Unser 19-köpfiges Team Migrationsrecht bei OpenRewi, bestehend aus Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen hat über ein Jahr daran gearbeitet, ein frei zugängliches, umfangreiches Fallbuch mit einem asylrechtlichen Schwerpunkt und aufenthaltsrechtlichen Bezügen zu verfassen. An dem Buch haben auch einige Kolleg*innen aus den Verbänden einen Anteil, teils als Autor*innen, teils als externe Reviewer*innen.
Das Fallbuch umfasst 57 höchst aktuelle und praxisrelevante Fälle. Ein jeder Fall (und ein neuer zum Chancen-Aufenthaltsrecht) ist auch bei Wikibooks abrufbar, kommentierbar und veränderbar (dies funktioniert sowohl mit als auch ohne Wikipedia-Account direkt auf der Fallseite, eine Anleitung findet sich hier). Online werden die Fälle laufend gemäß der aktuellen Rechtslage aktualisiert.
Die Fallsammlung richtet sich nicht nur an Jurastudierende und Referendar*innen, sondern auch an (künftige) Anwält*innen und Beratende sowie Richter*innen und Behördenmitarbeitende und kann auch von Personen, die bereits in diesem Themenfeld tätig sind, zur Auffrischung und Vertiefung der asyl- und migrationsrechtlichen Kenntnisse genutzt werden. Wir freuen uns daher sehr, wenn ihr gemeinsam mit uns die Fälle z.B. bei Fortbildungen weiter verbreitet, verwendet, diskutiert und verbessert.
Wir freuen uns natürlich auch über jedes Feedback und weitere Anregungen an unsere E-Mailadresse: migrationsrecht@openrewi.org.
Mit besten Grüßen,
die Herausgeber*innen
Rhea Nachtigall, Lars Wasnick und Johanna Mantel
Kiel: Straßenumbenennung am 21.3. um 16 Uhr, Henry-Vahl-Platz (vor der Bambule)
Filmvorführung und Gespräch: Rassismus gestern und heute
Einladung: Filmvorführung „Naomis Reise“ am 23. März, 19 Uhr in Kiel im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus
Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus laden der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, die Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus Kiel (AWO Landesverband S-H e. V. und AKJS e. V.), ZEBRA e. V. und die Förde Volkshochschule herzlich zu einer Vorführung des Films „Naomis Reise“ (Frieder Schlaich, 2017) ein.
Im Metro Kino im Schlosshof, Holtenauer Straße 162-170, 24105 Kiel, zeigen wir den Film am 23. März um 19 Uhr.
Am Nachgespräch nehmen der stellvertretende Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, Torsten Döhring, Claudia Rabe von Contra – Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein und die Autorin Claudia Schaefer teil. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir über Rassismus, Ausbeutung und häusliche Gewalt sprechen. Im Vorfilm ist ein Beitrag zur aktuellen Kampagne „Mehrsprachigkeit“ des Zuwanderungsbeauftragten zu sehen. Das Gespräch wird von Dr. Catharina Flasbarth, Staatsanwältin in Lübeck, derzeit abgeordnet an das Ministerium für Justiz und Gesundheit, co-moderiert.
Tickets gibt es in Kürze zum ermäßigten Preis von 6 € auf der Website des Metro Kinos: https://www.metrokino-kiel.de/ und an der Abendkasse.
Alle Informationen gibt es hier: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/filmvorfuehrungen-iwgr-2023/.
Presseerklärung: Gleiches Recht für alle aus der Ukraine Geflüchteten
Breites zivilgesellschaftliches Bündnis – darunter der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein – fordert ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine vollständige Gleichbehandlung von aus der Ukraine geflüchteten Schutzsuchenden aus Drittstaaten
https://www.frsh.de/artikel/gleiches-recht-fuer-alle-gefluechteten/
Internationale Wochen gegen Rassismus 2023 „MISCH DICH EIN!“
20.3. – 2.4.2023
Mit zahlreichen Veranstaltungen für Frauen, Männer und Kinder, mit Vorträgen, Workshops, Theater, Film und öffentlichen Aktionen melden sich Organisationen und Institutionen aus ganz unterschiedlichen Orten in Schleswig-Holstein im März 2023 zu den diesjährugen Wochen gegen Rassismus zu Wort.
Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldungen gibts hier:
https://www.landesdemokratiezentrum-sh.de/iwgr.html
Landesweiter Fachtag zur kommunalen Unterbringung von Geflüchteten in Schleswig-Holstein
Die Situation in der kommunalen Unterbringung hat sich seit dem letzten Jahr deutlich negativ entwickelt, da es insgesamt an bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein mangelt, viele neue Unterkünfte entstanden sind, Mindeststandards nicht mehr eingehalten werden und schon vor den gestiegenen Flüchtlingszahlen geflüchtete Menschen zum Teil über Jahre in den kommunalen Unterkünften verweilten, weil Wohnraum in der Fläche und die Perspektive auf positive Veränderung fehlte.
Vor diesem Hintergrund und dem Ziel, die Thematik mit Entscheidungsträgern im Lande zu diskutieren, hat die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein die Themen in den Blick genommen und möchte im Rahmen eines landesweiten Fachtags
am 25. April 2023 – 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr – Landeshaus in Kiel
die Dinge öffentlich machen und mit Ihnen/ Euch Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Fachtag Unterbringungssituation von Geflüchteten in SH Kiel 25042023
Presseerklärung vom Flüchtlingsrat SH „Abschiebungen aussetzen – Erdbebenopfer aufehmen“
Flughafen-Streik verhindert Abschiebung?!
Abschiebungen aussetzen – Erdbebenopfer aufehmen
Heute sollte ein aus der Türkei stammender Kurde aus dem Ausreisegewahrsam in der Abschiebungshaftanstalt Glückstadt abgeschoben werden. Was ein Appell des Flüchtlingsrates, angesichts der Erdbebentragödie und der daraufhin in der Türkei im Wortsinn ruinierten Strukturen die Abschiebung auszusetzen, nicht vermochte, schaffen wohl jetzt die streikenden Gewerkschafter*innen auf dem Hamburger Flughafen. Bis heute Abend um 22 Uhr fallen alle Starts und Landungen aus.
In der Türkei steigt seit Jahren die politische Verfolgung gegen jede und jeden, der vermeintlich in Opposition zum Erdogan-Regime steht. Das wird sich absehbar vor den im Sommer geplanten Wahlen nochmals verschärfen. Infolge dessen klettert die Zahl der aus der Türkei Flüchtenden stetig auf inzwischen fast 14 Prozent aller in Schleswig-Holstein Asyl Beantragenden. Damit ist der NATO-Partner Türkei nach Syrien, Afghanistan und dem Irak das viertgrößte Herkunftsland von Geflüchteten. Gleichzeitig findet in der Türkei landesweit derzeit eine millionenstarke Binnenmingration der Opfer des Erdbebens in der Türkei statt, was den Ausreisedruck erwartbar zusätzlich erhöhen wird.
„Wir fordern angesichts der vielfältig problematischen Lage in der Türkei, Abschiebungen dorthin zunächst auszusetzen“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Gleichzeitig appelliert die Organisation an die Landesregierung alles ihr Mögliche zu unternehmen, um hierzulande lebende Angehörige von Erdbebenopfern aus der Türkei und aus Syrien in ihrem Bemühen um Visa und Einreise ihrer Angehörigen nach Deutschland zu unterstützen sowie zusätzliche Aufnahmekapazitäten für Erdbebenopfer aus der Türkei und aus Syrien vorzuhalten.
Die Organisation PRO ASYL hat auf ihrer Web-Seite für Beratende ausführliche Informationen zur Möglichkeit der Einreise von Erdbebenopfern aus der Türkei und Syrien eingestellt: https://www.proasyl.de/hintergrund/informationen-fuer-erdbebenueberlebende-und-deren-angehoerige-aus-der-tuerkei-und-syrien/.
Gemeinsame Presseerklärung div. Verbände zum Flüchtlingsgipfel am 16.2.
Offener Brief
An die Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände in Schleswig-Holstein
zum Flüchtlingsgipfel am 16. Februar
Dem Bedarf an Einwanderung gerecht werden und aus den Fehlern der Vergangenheit lernen.
Wir sind besorgt!
Allenthalben gefallen sich einige Vertreter*innen der EU- und Bundespolitik darin, über das Martyrium der Menschen in repressiven Staaten wie Iran oder Russland, in den Erdbeben-geschüttelten Gebieten der Türkei und Syriens oder über die Kriegsgewalt innerhalb und außerhalb Europas öffentlich demonstratives Bedauern zu äußern.
Gleichzeitig verbreiten Teile der Politik aktuell einen Alarmismus, der Schutz und Überleben suchende Menschen – insbesondere aus Drittstaaten – als Belastung abstempelt, regelmäßig gesellschaftliche Überforderung behauptet und der Öffentlichkeit unrealisierbare Rückführungsoffensiven verspricht.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein den für den 16. Februar zwischen Bund, Ländern und Kommunen geplanten Flüchtlingsgipfel als eine Gelegenheit, eingedenk offenkundiger zuwanderungspolitischer Bedarfslagen zu Augenmaß und flüchtlingspolitischer Vernunft zurückzukehren.
Denn wir brauchen Zuwanderung. Wir schaffen das. Wir haben Platz.
Die unterzeichnenden Organisationen rufen die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Kommunalen Spitzenverbände dazu auf, beim Flüchtlingsgipfel für eine nachhaltige, vom Prinzip der Gleichbehandlung und von Empathie gegenüber den Schutzsuchenden gekennzeichnete Aufnahme- und Integrationspolitik einzutreten.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Doch Geflüchtete müssen monatelang auf Behördentermine und -bescheide warten. Solange bekommen sie z.B. keine Aufenthaltserlaubnis, keine Verlängerung der Arbeitserlaubnis, keine Verlängerung der Duldung. Aufgrund der Wartezeiten gehen – auch zulasten der Wirtschaft – Jobs und Ausbildungsplätze verloren oder Mietverträge platzen. In der Folge werden auch so ambitionierte politische Vorhaben, wie die Einbürgerungsoffensive oder die Fachkräfteeinwanderung zur Makulatur. Wir appellieren an den Flüchtlingsgipfel, die Voraussetzungen für eine Perspektiven schaffende, von Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit gekennzeichnete Politik und ausländerbehördliche Verwaltungspraxis[1][1] zu schaffen. Erste Schritte zu diesem Ziel sind:
- Gewährleistung des regelmäßigen analogen und digitalen Zugangs zu Ausländerbehörden
- Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Umwandlung des Stichtags-belasteten und befristeten Chancen-Aufenthaltsrechts zu einer regelmäßigen gesetzlichen Bleiberechtsregelung für alle
- Abschaffung ausländeramtlicher Beschäftigungserlaubnisse
- Regelförderung für migrationsspezifische Integrationsnetzwerke
- Regelförderung für behördenunabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung für Geflüchtete
Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sind regelmäßig diejenigen, die eine fehlgeleitete Flüchtlingspolitik kompensieren müssen. Ein Abbau bürokratischer Hürden würde auch dazu führen, dass wieder mehr bürgerschaftlich engagierte Menschen sich die Unterstützung von Schutzsuchenden zumuten würden.
Bei der Unterbringung rufen wir zur Abkehr vom Verwaltungsprinzip „warm-sauber-trocken“ auf und fordern die Gewährleistung von Wohnbedingungen, die für Krieg, Verfolgung und anderen Überlebensnöten entkommene Frauen, Männer und Kinder ein integrationsfreundliches und angstfreies Lebensumfeld schaffen. Zielführend dazu wären:
- die Abschaffung der Wohnverpflichtung[2][2]
- ein Verteilungssystem, das die Bedürfnisse von Schutzsuchenden und die Ressourcen in den jeweiligen Kommunen besser berücksichtigt[3][3]
- die regelmäßige Unterbringung in privaten Wohnungen, anstatt Gemeinschaftsunterkünften
- die konsequente Umsetzung von Schutzkonzepten für Frauen, Mädchen und andere vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten rund um die Uhr
- lückenlose digitale Versorgung mit WLAN und Endgeräten in Gemeinschaftsunterkünften
Anstatt in den Chor nationaler und europäischer Abschottungs- und Externalisierungspolitik einzustimmen, fordern wir die Landesregierung auf, von Bund und den Ländern eine proaktive, dem grundrechtlichen Schutzversprechen gerecht werdende Aufnahme- und Bleibepolitik sowie Außenamtspraxis einzufordern. Zielführende Instrumente auf diesem Wege wären z.B.:
- erleichterte Visavergaben für Verfolgte aus Afghanistan, dem Iran und der Türkei
- Beschleunigung der Visaerteilung beim Familiennachzug
- Angehörigen-Aufnahmeprogramme für Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien anstatt nur kurzfristiger Besuchsmöglichkeiten
- Landesaufnahmeprogramme für Frauen aus Afghanistan
- ein Türkei-Abschiebungsstopp
- Asyl für alle Deserteure
- Abschiebungsschutz für Familien, Kranke und Traumatisierte
- die Abschaffung der Abschiebungshaft
Neben der Aufnahme von Geflüchteten aus Kriegs- und Krisengebieten stehen Bundes- und Länderregierungen, Kommunen und die Gesellschaft in Deutschland vor der Herausforderung, dem Bedarf an Einwanderung gerecht zu werden, hierfür die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen und aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.
Unterzeichnende
- Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.V., www.advsh.de
- Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. www.frsh.de
- lifeline – Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein e.V. www.lifeline-frsh.de
- SEEBRÜCKEN Schleswig-Holstein schleswig-holstein@seebruecke.org
- ZBBS – Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen in Schleswig-Holstein e.V. www.zbbs-sh.de
Freie Plätze Informatikkurs in Kiel
In dem im März startenden Informatik-Kurs der ZBBS sind noch Plätze frei!
Interessierte melden sich bitte an unter
https://eveeno.com/Informatik-fuer-Gefluechtete
Der Kurs dient der Vermittlung von Grundlagen der (Fach-)Informatik und wird online durchgeführt, ergänzt durch Präsenztage in Kiel. Der Unterricht findet 3x pro Woche von 12:00 – 17:35 Uhr statt, an den anderen beiden Tagen von 14:00 – 17:35 Uhr.
Das Angebot richtet sich an Geflüchtete, die eine Ausbildung in der Fachinformatik absolvieren möchten, ein Studium anstreben oder einen Job in der Informatik suchen und denen noch Vorkenntnisse, Sicherheit in der Fachsprache oder praktische Erfahrungen fehlen.
Teilnehmen können erwachsene Geflüchtete aus ganz Schleswig-Holstein mit mindestens B1-Niveau, einem guten logischen Verständnis und Grundkenntnissen im Umgang mit dem Computer. Insbesondere Frauen möchten wir ermutigen, sich anzumelden!
Detaillierte Informationen zum Inhalt des Kurses entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne unter inge@zbbs-sh.de
Schleswig-Holstein verlängert Abschiebestopp in den Iran bis 30.06.2023
Pressermitteilung des Sozialministerium SH vom 10.1.2023
Integrations- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré:„Die Menschenrechtslage im Iran ist dramatischer als je zuvor. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin unverantwortlich, Menschen in den Iran zurückzuführen.
KIEL. Abschiebungen aus Schleswig-Holstein in den Iran bleiben aus humanitären Gründen weiterhin ausgesetzt. Integrations- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré hat den seit dem 13. Oktober 2022 bestehenden und bis zum 12. Januar 2023 geltenden Abschiebungsstopp des Landes Schleswig-Holstein bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
„Die Menschenrechtslage im Iran ist dramatischer als je zuvor. Demonstrationen werden gewalttätig zerschlagen, Menschen verhaftet, misshandelt und hingerichtet. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin unverantwortlich, Personen in den Iran zurückzuführen“, sagte Touré heute in Kiel: „Wir stehen solidarisch an der Seite der Menschen im Iran, die sich für individuelle und gesellschaftliche Freiheit und insbesondere für die Rechte von Frauen einsetzen.“
Ministerin Touré hält darüber hinaus eine bundesweit einheitliche und konkretisierte Abschiebungsstoppregelung weiterhin für notwendig. Die Konferenz der Innenministerinnen und -minister hatte sich am 2. Dezember 2022 in München zwar darauf verständigen können, dass „angesichts der gegenwärtigen katastrophalen Menschenrechtssituation im Iran bis auf Weiteres keine Abschiebungen durchgeführt werden“ und sich in diesem Zusammenhang auch für Ausnahmen, zum Beispiel für Gefährder und schwere Straftäter, ausgesprochen. Hinreichend bestimmte Vorgaben für in allen Bundesländern einheitlich umsetzbare Abschiebungsstoppanordnungen gemäß § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wurden jedoch nicht vereinbart.
Zum 30.11.2022 befanden sich insgesamt 5.452 iranische Staatsangehörige in der Zuständigkeit der schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden. 885 dieser Personen verfügten über eine Duldung.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH
SH: Verlängerung Syrien-Angehörigen-Aufnahme
Zum schleswig-holsteinischen Erlass zur Syrien-Angehörigen-Aufnahme vom 16.12.2022 hat Dr. Regine Nowack vom Diakonischen Werk SH einige für die Beratungspraxis hilfreiche Hinweise zusammengestellt.
Download: https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/16.Verlaengerung-Syrien-L-AAO_DW-SH_Hinweise-fuer-die-Beratungspraxis_20221216.pdf
Neuer Informatik-Kurs für Geflüchtete ab März 2023
Im Projekt „InGe – Informatik für Geflüchtete“ startet im März 2023 ein neuer 5-monatiger Kurs.
Der Kurs dient der Vermittlung von Grundlagen der (Fach-)Informatik und wird online durchgeführt, ergänzt durch Präsenztage in Kiel.
Mit dem Angebot sollen insbesondere Frauen angesprochen werden. Teilnehmen können erwachsene Geflüchtete aus ganz Schleswig-Holstein.
Interessierte Geflüchtete können sich jetzt schon über https://eveeno.com/Informatik-fuer-Gefluechtete anmelden.
Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den Kurszeiten sowie dem Inhalt des Kurses entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.
Für weitere Fragen melden Sie sich gerne unter inge@zbbs-sh.de !
Mit freundlichen Grüßen
Gunhild Grote“
BSG: Obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V trotz AsylbLG-Grundleistungen
Das Bundessozialgericht hat am 10. März 2022 ein nicht unwichtiges Urteil zum Thema Krankenversicherung gefällt, das Personen betrifft, die Grundleistungen nach § 3 / 4 AsylbLG erhalten:
- BSG, Urteil B 1 KR 30/20 R vom 10. März 2022 (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171678)
Im Kern ging es dabei um die Frage, ob Personen, die aus einer Pflicht- oder Familienversicherung ausscheiden (z. B. weil eine versicherungspflichtige Beschäftigung endet), anschließend über die obligatorische Anschlussversicherung (OAV) gem. § 188 Abs. 4 SGB V weiterhin gesetzlich versichert bleiben, oder ob die Absicherung im Krankheitsfall dann wieder nur über § 4 AsylbLG geht.
Das BSG hat entschieden, dass trotz Anspruchs auf Grundleistungen nach § 3 / 4 AsylbLG die obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V greift: Die Betroffenen bleiben demnach gesetzlich versichert und das Sozialamt trägt die Kosten für den Krankenkassenbeitrag. Ein Austritt aus der gesetzlichen Versicherung ist nicht möglich, da die Absicherung im Krankheitsfall über § 4 AsylbLG keine gleichwertige Absicherung im Krankheitsfall darstellt:
„Die Vorschrift erkennt die eingeschränkten Leistungen nach § 4 AsylbLG nur im Rahmen der Auffang-Pflichtversicherung gemäß § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an. Im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung gilt dies nicht. Eingeschränkte Leistungen nach § 4 AsylbLG stellen keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall iS des § 188 Abs 4 Satz 3 SGB V dar. Eine entsprechende Anwendung des § 5 Abs 11 Satz 3 SGB V im Rahmen des § 188 Abs 4 Satz 3 SGB V ist aufgrund entgegenstehender Regelungszwecke beider Vorschriften und des Fehlens einer unbewussten Regelungslücke ausgeschlossen.“
Etwas anderes gilt allerdings, wenn Personen nach Ausscheiden aus der Pflicht- oder Familienversicherung (nahtlos bzw. spätestens innerhalb eines Monats des nachwirkenden Versicherungsschutzes nach § 19 Abs. 2 SGB V) Leistungen nach § 2 AsylbLG oder SGB XII erhalten: In diesem Fall besteht eine gleichwertige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, so dass die Obligatorische Anschlussversicherung nicht greift.
NRW: Abschiebungsstopp Iran bis 7. April 2023 verlängert
Das MKJFGFI NRW hat den formellen Abschiebungsstopp für Iran mit Erlass von heute (5. Januar) bis zum 7. April 2023 verlängert:
https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/erlasse230105_MKJFGFI_Verlaengerung_Abschiebestopp_Iran.pdf
Sozialrechtliche Ansprüche mit „Chancen-Aufenthaltsrecht“ (§ 104c AufenthG)
Mit dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“, das am 31.12. in Kraft getreten ist, wird mit § 104c AufenthG eine neue Aufenthaltserlaubnis eingeführt, die geduldete Personen erhalten sollen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben. Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden sich für die Personen auch in sozialrechtlicher Hinsicht erhebliche Änderungen ergeben: Es besteht – anders als zuvor mit der Duldung – Zugang zum SGB II statt AsylbLG, jede Erwerbstätigkeit ist erlaubt, es entsteht in aller Regel eine Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Anspruch auf Kindergeld, Kinderzuschlag usw.
Hier gibt es eine Übersicht zu den sozialrechtlichen Ansprüchen mit der neuen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Chancen-Aufenthaltsrecht/104c.pdf
AsylbLG-Sätze 2023 im Bundesgesetzblatt
Die ab 2023 geltenden Sätze des AsylbLG sind heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s2601.pdf%27%5D__1671796994113
IMK Beschlüsse aus Dezember 2022 online
Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder (IMK) vom 02.12.2022 in München sind jetzt online:
Verlängerung der UkraineAufenthÜV – Einreise bis 31.05.2023
Eine Info der GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.)
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen durch Verordnung vom 28. November 2022 nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Somit sind nun bis zum 31.05.2023 weiterhin alle Ausländer, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Siehe Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 30. November:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?3
hier die aktuelle Fassung:
https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenth_v/BJNR606700022.html
„Chancen-Aufenthaltsrecht“ und „Bürger*innengeld“: Lesefassungen der Gesetzesänderungen
Die „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.“ informiert:
„Die Kolleg*innen von Tacheles e.V. haben mit großem Arbeitsaufwand Lesefassungen der vollständigen Gesetzestexte zum SGB II und SGB XII mit den zum 1. Januar bzw. 1. Juli 2023 in Kraft tretenden Änderungen erstellt: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/sgb-ii-gesetzestext-lesefassung-zu-den-sgb-ii-aenderungen.html
Und unsere Kollegin Kirsten Eichler hat eine Lesefassung der Gesetzesänderungen im AufenthG durch das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ erarbeitet: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Arbeitshilfe_Aufenthaltsrecht_Chancen-Aufenthaltsrecht_Stand_5.12.2022.pdf (Dies auch als nachträgliche Verneigung vor unserem verstorbenen Kollegen Volker Maria Hügel, der seine Lesefassungen zu Gesetzesänderungen früher üblicherweise schon rumgeschickt hatte, bevor normale Menschen überhaupt wussten, dass es einen Gesetzentwurf gibt).“
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur AsylbLG-Regelbedarfsstufe in Gemeinschaftsunterkünften
Die „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.“ informiert
„Am 24. November 2022 hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich eine Entscheidung veröffentlicht, nach der alleinstehende Personen, die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, Anspruch auf Regelbedarfsstufe 1 statt 2 haben. Die seit September 2019 geltende Rechtslage, nach der in diesen Fällen als „Sonderbedarfsstufe“ nur Leistungen nach Stufe 2 bewilligt werden, ist und war von Anfang an verfassungswidrig. Die Bundesregierung und die Bundestagsmehrheit aus Union und SPD hatte die Einführung der zehnprozentigen Kürzung für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften damals damit begründet, dass es sich um „Schicksalsgemeinschaften“ handele, von denen erwartet werden können, dass sie gemeinsam wirtschaften und damit Einsparungen erzielen. Allein: Wie diese vermuteten Einsparungen zustande kommen sollen, konnten Gesetzgeberin und Regierung bis heute nicht ansatzweise belegen. So ganz nebenbei wurde mit der Erfindung einer „Schicksalsgemeinschaft“ übrigens eine metaphysische Kategorie im Sozialrecht etabliert. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest: „Die Leistungen müssen jeweils aktuell auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren im Ergebnis zu rechtfertigen sein (…). Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können (…)“
Was das nun heißt, ob rückwirkende Zahlungen durchsetzbar sind und was sonst noch zu tun ist, dazu gibt es hier eine Arbeitshilfe: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Keine Kürzung der AsylbLG-Regelbedarfe für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften – Hinweise für die Praxis.“