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Konzeptpapier „Schnelle aufenthaltsrechtliche Maßnahmen zur Erleichterung und Entlastung von Menschen, Verwaltung und Behörden“

3. Januar 2024|

Eine Idee vom `Netzwerk Berlin hilft´:

„Liebe Liste,
hier ein Konzeptpapier, dass 15 Maßnahmen enthält, die aus unserer Sicht wirklich helfen würden, Geflüchteten zu helfen, Kommunen zu entlasten, Verwaltung zu entlasten, Arbeitgebern zu helfen.

Konzeptpapier: Schnelle aufenthaltrechtliche Maßnahmen zur Erleichterung und Entlastung von Menschen, Verwaltung und Behörden

berlin-hilft.com

Alles (bis auf Nr. 15) auch schnell umsetzbar, wenn es denn den politischen Willen dazu gibt und damit auch schnell wirksam.
Krititk, Berichtigungen, Anmerkungen, Ergänzungen – wie immer gerne!!

Mit besten Grüßen
Netzwerk Berlin hilft

Christian Lüder

0171-2132999

www.berlin-hilft.com

 

Ein Beitrag der ARD: Warum immer mehr Türken in Deutschland Schutz suchen

6. Dezember 2023|

TAGESSCHAU 3.12.: Warum immer mehr Türken in Deutschland Schutz suchen – Die Zahl der türkischen Staatsangehörigen, die in Deutschland Asyl suchen, ist in den vergangenen zwei Jahren stark angestiegen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich – und die Chancen auf Asyl mitunter gering. […] „Laut […BAMF] haben in diesem Jahr (Stand 31.10.2023) rund 45.000 türkische Staatsangehörige einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Das sind fast doppelt so viele wie im vergangenen Jahr. Damit liegt die Türkei im Oktober auf Platz zwei der Hauptstaatsangehörigkeiten bei den Erstanträgen auf Asyl.“

 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylantraege-tuerken-deutschland-100.html

BMI verlängert Ukraine-AEs per Verordnung bis 2025

6. Dezember 2023|

Die Aufenthaltserlaubnisse der Ukrainer:innen werden per Verordnung bis 2025 verlängert:

„Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat heute zugestimmt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.“

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html

Petition ‚Keine Haft für zivile Seenotrettung‘

6. Dezember 2023|

Eine Info vom FRSH

Liebe Freund*innen,

wir haben die Stellungnahme „Kriminalisierung von Seenotretter*innen!“ unterzeichnet und die Petition ‚Keine Haft für zivile Seenotrettung‘ auf WeAct unterschrieben und würden uns sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr erfahren und unterzeichnen:

https://weact.campact.de/petitions/keine-haft-fur-zivile-seenotrettung?share=6b2193b6-d37c-4e0c-bd81-c6c2c1a8fb36&source=copy_email&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email

Vielen Dank!

Martin Link


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V

Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel

Tel.: 0431 735 000 ● Fax: 0431 736 077 ● ml@frsh.de

Presseerklärung: Georgien und Moldau sind nicht sicher!

6. Dezember 2023|

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern gemeinsam die Bundesländer auf, sich am 20.10.2023 im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens und Moldaus als “sichere” Herkunftsländer auszusprechen und sich stattdessen einer rationalen, faktenbasierten und lösungsorientierten Migrationspolitik zuzuwenden.

Schleswig-Holstein soll sich der Zustimmung zum Gesetz im Bundesrat verweigern.

https://www.frsh.de/artikel/georgien-und-moldau-sind-nicht-sicher

INFO Bezahlkarte

16. Oktober 2023|

Eine Information vom FRSH.

Bis dato gibt es ja keine Beschlüsse zur Anwendung einer Bezahlkarte für Leistungsempfänger*innen gem. AsylbLG in Schleswig-Holstein.
Die Position des FRSH zu Sachleistungen und Bezahlkarten ist streng grundrechtsbasiert und orientiert sich am Bundesverfassungsgerichtsbeschluss von 2012, der einmal mehr festgestellt hat, dass die Menschenwürde unteilbar und damit eine soziale Schlecherstellung von Geflüchteten grundrechtswidrig ist..

Die Bezahlkarte ist allerdings auch in der heutigen MPK zum Thema Migration Thema.
Inzwischen werden Detailes bekannt (s.u.), die darauf schließen lassen, dass mit der Anwendung der Karte ggf. mit erheblicher Verwaltungswillkür einher gehen kann.
Eine Einführung des Systhems sollte u.E. in Schleswig-Holstein keinesfalls ohne eine Überprüfung durch das Datenschutzzentrum möglich sein.

Es kommt wohl die Zeit, wo Unterstützende und Geflüchtete wieder vermehrt gemeinsam einkaufen gehen – wie dazumal in den 1990er Jahren😉

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat SH


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V

Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel

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Arbeitszwang für Geflüchtete? Flüchtlingsrat kritisiert Strategie der Länder scharf

16. Oktober 2023|

Pressemitteilung des FRSH

Bund und Länder bedienen rassistische Klischees

Entschieden kritisiert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein die unter Federführung Niedersachsens erstellte Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen Tage, die ein „Arbeitsverpflichtung für Asylsuchende“ vorsieht.

Die Bundesrepublik koppelt seit 30 Jahren Asylsuchende vom bundesweiten System der Arbeitsmarktintegration ab: Zuständig für sie sind nicht die Jobcenter, sondern die Sozialämter, die nur in Ausnahmefällen (v.a. in den Optionskommunen) eine Arbeitsmarktvermittlung und -integration für ihre Kund:innen betreiben und es überwiegend dabei belassen, (für Asylsuchende gekürzte) Sozialleistungen auszuzahlen. Bis Asylsuchende den Weg zu den Arbeitsagenturen gefunden haben und dort auch vermittelt werden, vergehen in der Regel mindestens zwei Jahre. Die fehlende systematische Begleitung, restriktive Auflagen und behördliche Arbeitsverbote behindern die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zusätzlich.

„Anstatt Arbeitsverbote abzuschaffen, damit Asylsuchende von Beginn an in das deutsche System der Arbeitsvermittlung einbezogen und Sozialversicherungszahler werden können, soll der Bund auf Betreiben der Länder nun offenbar regelmäßige gemeinnützige Zwangsarbeit für Asylsuchende schaffen und damit die Abhängigkeit von Sozialleistungen zementieren“,  kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Gleichzeitig soll wieder einmal die schon in den 1990er Jahren erfolglos versuchte Umstellung des Regelbedarfs auf Sachleistungen beschlossen werden.

„Es wird zur Freude rechtsextremistischer und rassistischer Interessengruppen das Bild von faulen Asylsuchenden bedient, die nur wegen der Sozialleistungen kämen. In Folge solcher Behauptungen steigt die ablehnende Stimmung gegen Geflüchtete und wird der Zunahme gewalttätiger Übergriffe auf Asylunterkünfte und auf als fremd gelesene Menschen der Boden bereitet. Im 1.Halbjahr 2023 wurden 80 politisch motivierte Angriffe auf Unterkünfte und 704 Straftaten gegen Asylsuchende außerhalb von Unterkünften polizeilich registriert“, mahnt Link.

Die am vergangenen Montag zwischen Landesregierung und Kommunen in Schleswig-Holstein verabredeten Neuregelungen sehen 1.600 neue Plätze für Geflüchtete ohne Bleibeperspektive vor. Sollte die MPK entsprechnend der niedersächsischen Vorlage beschließen, würden diese Menschen hierzulande wohl zur ersten Zielgruppe sogenannter gemeinnütziger Arbeitsangebote. Der Flüchtlingsrat fordert: „Schleswig-Holstein ist dringend aufgerufen, diese Beschlusspläne zur Arbeitsverpflichtung für Asylsuchende auf der MPK nicht zu unterstützen!“

Hintergrund:
Die Augsburger Allgemeine zitiert heute aus einer Beschlussvorlage für die Ministerpräsident:innen-Konferenz, die unter Federführung des Landes Niedersachsen erstellt wurde:
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/asylpolitik-bundeslaender-fordern-arbeitspflicht-fuer-asylbewerber-und-ersatz-fuer-geldleistungen-id68141221.html

 


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V

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Tel.: 0431 735 000 ● Fax: 0431 736 077 ● ml@frsh.de

www.frsh.dewww.alleanbord-sh.dewww.iq-netzwerk-sh.de 

 

https://www.frsh.de/artikel/arbeitszwang-fuer-gefluechtete

 

Statement by the Humanitarian Coordinator for the Occupied Palestinian Territory, Lynn Hastings

16. Oktober 2023|

Deutsche Übersetzung

Erklärung der UN-Koordinatorin für humanitäre Hilfe in den besetzten palästinensischen Gebieten, Lynn Hastings, zu den Feindseligkeiten zwischen bewaffneten palästinensischen Gruppen im Gazastreifen und Israel

Am 7. Oktober drangen bewaffnete palästinensische Gruppen in Israel ein, töteten und nahmen Hunderte von israelischen Zivilisten und Angehörigen der israelischen Streitkräfte gefangen und feuerten wahllos Tausende von Raketen auf Israel ab.

Am 8. Oktober erklärte die israelische Regierung den Krieg und flog in den letzten drei Tagen intensive Luftangriffe auf den dicht besiedelten Gazastreifen.  Hunderte von Palästinensern wurden getötet und über zweitausend verletzt. Das Ausmaß der anhaltenden Feindseligkeiten hat zu schwerwiegenden humanitären Folgen geführt. Häuser, Schulen, medizinische Einrichtungen und andere Infrastrukturen wurden beschädigt und zerstört.

Im Gazastreifen wurden mindestens 200.000 der 2,2 Millionen Einwohner vertrieben, nachdem sie aus Angst um ihr Leben geflohen waren oder ihre Häuser durch Luftangriffe zerstört worden waren. Die meisten von ihnen sind in UNRWA-Schulen untergebracht, von denen mindestens zwei bereits durch Luftangriffe in dem Gebiet beschädigt wurden. Es wird erwartet, dass die Zahl der von den Feindseligkeiten Betroffenen noch zunehmen wird.

Die israelischen Behörden haben die Wasserversorgung des Gazastreifens unterbrochen, wodurch die ohnehin schon knappe Verfügbarkeit von Trinkwasser weiter reduziert wird. Im Einklang mit der von der israelischen Regierung verhängten vollständigen Belagerung des Gazastreifens wurde auch der Zugang zu Strom, Lebensmitteln und Treibstoff unterbrochen, was die ohnehin schon katastrophale humanitäre Lage noch verschlimmert.  Die Palästinenser in Gaza haben nur noch 3-4 Stunden pro Tag Strom. Dies behindert die Arbeit der Gesundheitseinrichtungen und die Behandlung von Verletzten.

Die Vereinten Nationen und ihre humanitären Partner in den besetzten palästinensischen Gebieten bemühen sich, den akuten Bedarf, insbesondere an Unterkünften, unter gefährlichen Umständen zu decken. Der Zugang für humanitäre Helfer und Hilfsgüter in den Gazastreifen wurde jedoch ebenfalls beschnitten, und die Intensität der Feindseligkeiten schränkt die Möglichkeiten der Mitarbeiter ein, Hilfe zu leisten.

Da die Sicherheitslage und die humanitäre Situation weiter eskalieren, müssen alle Parteien ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht nachkommen.

Alle militärischen und bewaffneten Gruppen müssen sich bei ihren Operationen an die Grundsätze der Unterscheidung, der Verhältnismäßigkeit und der Vorsicht halten.

Zivilisten, insbesondere Kinder, medizinische Einrichtungen, humanitäres Personal und Journalisten müssen geschützt werden.

Gefangene Zivilisten müssen unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.

Alle gefangenen oder inhaftierten Personen, einschließlich der Kämpfer, müssen human und mit Würde behandelt werden.

Alle relevanten Akteure müssen es humanitären Teams und Gütern ermöglichen, die hunderttausenden von Menschen in Not sofort und sicher zu erreichen.

 

Pressemitteilung BZSL e.V.: UN verpflichtet: Flucht und Behinderung als Querschnittsthema verankern!

16. Oktober 2023|

Liebe Alle,

wir vom Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL e.V.) möchten Euch/Sie gerne auf eine Pressemitteilung hinweisen:

UN verpflichtet: Flucht und Behinderung als Querschnittsthema verankern!

Die politische Debatte um die Asyl- und Migrationspolitik, aber auch der öffentliche Diskurs über geflüchtete Menschen spitzt sich derzeit dramatisch zu. Unsichtbar und vergessen inmitten dieser alarmierenden Entwicklungen bleiben geflüchtete Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie sind einer eklatanten Unterversorgung ausgesetzt, die solche Ausmaße annimmt, dass das BZSL e.V. vermehrt von lebensbedrohlichen Situationen erfährt. Nun hat sich der Fachausschuss der UN-Behindertenrechtskonvention anlässlich der 2. Staatenprüfung Deutschlands eingehend zu geflüchteten Menschen mit Behinderungen geäußert und klargestellt: Flucht und Behinderung sind als Querschnitts- und Menschenrechtsthema zu verankern!

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung unter bns@bzsl.de.

Freundliche Grüße

i.A. Gina Schmitz
Gina Schmitz*
Inklusionspädagogin (B.A.)
Beratung und Advocacy für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (BNS)

 

BZSL_PM_Staatenprüfung_05_10_2023

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