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Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Weltflüchtlingstag

4. Juli 2023|

Mit einer Pressemitteilung zum Weltflüchtlingstag informiert die Bundesagentur für Arbeit darüber, dass die Zahl der Beschäftigten aus den nicht-europäischen Asylherkunftsländern von 81.000 im Jahr 2012 auf 568.000 Menschen im Jahr 2022 gestigen ist. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Auszubildenden. 2012 waren 2.500 junge Menschen aus diesen Ländern in Ausbildung, 2022 waren es bereits 44.000. Dabei handelt es sich um die Länder, aus denen in den Jahren 2015 und 2016 die meisten Menschen nach Deutschland geflüchtet sind: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.

Weitere Informationen gibt es in einer umfangreichen Statistik, die unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Migration-Nav.html aufgerufen werden kann.

Resolution auf dem Kirchentag angenommen: Gegen den Ausverkauf der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen

11. Juni 2023|

Auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Nürnberg wurde heute die Resolution „Gegen den Ausverkauf der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen“ angenommen. Eingebracht wurde die Resolution von PRO ASYL, Sea-Watch und der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche.

Der Kirchentag hat die Resolution hier veröffentlicht: https://www.kirchentag.de/resolutionen

Sie finden sie zudem im angehängten Dokument.
Resolution

Zur EU-Innenministerkonferenz am 8.6.: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes

6. Juni 2023|

Gemeinsames Statement von über 60 Organisationen: Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

Flüchtlingsrat unterstützt die Kritik der Kieler Integrationsministerin am Asyl-Kurs der Bundesregierung.

Als Teil eines Bündnisses von mehr als 60 Organisationen fordert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. anlässlich des Treffens der EU-Innen- und Justizminister*innen die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf. Mit Blick auf das Treffen der für die gemeinsame Flüchtlingspolitik zuständigen EU-Minister am 8. Juni 2023 in Brüssel appelliert das Bündnis an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und den Koalitionsvertrag der Ampel ernst zu nehmen. Es dürfe keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.

„Dabei gilt nicht allein – wie jetzt von der Bundesregierung verlautbart – die Internierung von Frauen und minderjährigen Kindern in geschlossenen Asyllagern an den EU-Außengrenzen als no go!“ mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holsterin.

Im Vorfeld des kommenden Treffens der EU-Innenminister*innen am Donnerstag appellieren wir an die Bundesregierung, ihrer humanitären und grundrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:

  1. Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
  2. Für Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union: Keine Absenkung der Anforderungen an “sichere Drittstaaten”!
  3. Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!

„Wenn Integrationsministerin Aminata Touré erklärt, Grenzen, Mauern und Zäune verhinderten nicht, dass Menschen vor Krieg und Verfolgung fliehen, ist ihr unbedingt beizupflichten“, erklärt Link. Das schleswig-holsteinische Regierungsmitglied hatte am 28.5. im Stern erklärt: „Wenn die EU nicht mehr betreten werden darf und nach 30 Zentimetern bereits ein Asylverfahren eröffnet wird, das in so kurzer Zeit gar nicht machbar ist, dann werden wir noch viel mehr Lager wie Moria [auf der griechischen Insel Lebos] erleben.“ Der Flüchtlingsrat begrüßt die Ankündigung Tourés, Schleswig-Holstein werde der Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten im Bundesrat nicht zustimmen.

„Auf eine entschiedene Positionierung contra der EU-Pläne des Bundes ist die Landesregierung ohnehin mit Blick auf den Kieler schwarz-grünen Koalitionsvertrag aus Juni 2022. verpflichtet“, erwartet Link.

Der Flüchtlingsrat fordert daher die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, gegenüber der Bundesregierung mit dem Ziel vorstellig zu werden, dass die Bundesrepublik sich nicht an der von der EU geplanten menschenfeindlichen Abschottungspolitik zu Lasten nichteuropäischer Schutzsuchender aus Drittstaaten beteiligt.

Ebenso appelliert der Flüchtlingsrat an die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags, sich gegenüber ihren Bundesparteien gegen die EU-Pläne einszusetzen.

Gute Argumente dafür haben wir im Statement „Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes„zusammengefasst.

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

Gemeinsames-Statement_GEAS_05.06.2023

Verlängerung der UkraineAufenthaltsÜbergangsVerordnung

26. Mai 2023|

Eine Info von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. / Münster:

Die UkraineAufenthaltsÜbergangsVerordnung wird noch einmal verlängert:

siehe Drucksache 152/23 (Drucksache 152/23)

Der Bundesrat hat am 12.05.2023 zugestimmt.

Nun sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, bei einer Einreise bis zum 4. März 2024 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die UkraineAufenthÜV tritt dann entsprechend am 2. Juni 2024 außer Kraft.

Verena Wörmann (sie)

Projekt Q – Qualifizierung in der Flüchtlingsberatung

 

Spargel und Erdbeeren aus Deutschland Miese Arbeitsbedingungen bei der Ernte

25. Mai 2023|

Aktuelle OXFAM-Studie:

Lohndumping, Wuchermieten und keine ausreichende Krankenversicherung: Wer Spargel, Erdbeeren und Gemüse auf deutschen Feldern erntet, wird oft ausgebeutet. Mitverantwortlich sind die großen deutschen Supermärkte, die die Bäuer*innen unter Druck setzen, um die Ware möglichst billig beziehen zu können.

Die Ergebnisse der Recherche sind erschreckend. Mit allerlei Tricks versuchen die Höfe, die tatsächlichen Löhne der Saisonarbeiter*innen zu drücken – zum Beispiel durch horrende Lohnabzüge für die Unterkunft. Arbeiter*innen zahlen für einfachste Gemeinschaftsunterkünfte mehr als die Durchschnittsmieten deutscher Großstädte. Für eine Baracke ohne Küche verlangt einer der Betriebe 40 Euro pro Quadratmeter. Die durchschnittliche Kaltmiete in der Münchner Innenstadt liegt bei 23 Euro.

Viele Arbeiter*innen sind mit einer kaum durchschaubaren Kombination aus Stunden- und Akkordlöhnen konfrontiert und berichten von schwer oder gar nicht erreichbaren Zielvorgaben. „Das sind keine Einzelfälle. Beschäftigte klagen regelmäßig über falsche Angaben bei der Arbeitszeiterfassung, wodurch sie mehr arbeiten müssen, als sie bezahlt bekommen”, sagt Benjamin Luig von der Initiative Faire Landarbeit. „Zehn Stunden schwere und monotone körperliche Arbeit sind Alltag in der deutschen Landwirtschaft. Aber Lohndumping und massiver Leistungsdruck dürfen kein Geschäftsmodell sein!“ Mitgliedsorganisationen der Initiative Faire Landarbeit beraten deutschlandweit Saisonarbeiter*innen zu ihren Arbeitsrechten.

Die Studie belegt auch die unzureichende Versicherung der Arbeiter*innen. Die meisten haben keinen umfassenden Krankenversicherungsschutz oder geben an, gar nicht versichert zu sein. Ein Großteil wird über das Modell der kurzfristigen Beschäftigung angestellt. Für diese Arbeiter*innen schließen Betriebe meist private Gruppen-Krankenversicherungen ab, die ein weit geringeres Leistungsspektrum als gesetzliche Versicherungen bieten. Manche berichteten, dass sie ihre Behandlungskosten selbst bezahlen mussten. Wegen extrem kurzer Kündigungsfristen von bis zu einem Tag kommt es vor, dass Arbeiter*innen noch krank oder verletzt die Heimreise antreten.

Zur Studie „Das hier ist nicht Europa!“: https://www.oxfam.de/system/files/documents/230522_oxfam_erdbeerspargel_final.pdf

Referent*innenentwurf zu den geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz

25. Mai 2023|

Eine Stellungnahme von Claudius Voigt, Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung

Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., Münster zu o.g. Thema:

ReferentInnen-Entwurf Staatsangehörigkeitsgesetz

Aufkleberaktion: Krieg macht Flucht – Asyl für alle Deserteure!

25. Mai 2023|

Statement des Flüchtlingsrat SH:

Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht

Zum diesjährigen Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung haben 30 Organisationen aus Europa zum Schutz für all diejenigen aufgerufen, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern.

Der Flüchtlingsrat SH veröffentlicht aus diesem Anlass seinen Sticker „Krieg Macht Flucht – Asyl für alle Deserteure“ 

Während einer feierlichen Aktion wurden am 15. Mai fast 50.000 Unterschriften der #ObjectWarCampaign an die Europäische Kommission in Berlin übergeben. Begleitet wurde die Übergabe der Petition von Redebeiträgen nationaler und internationaler Gäste aus Russland, Belarus und der Ukraine…

…An der zentralen Aktion vor der Europäischen Kommission nahmen rund 80 Menschen teil. Gemeinsam wurde an jene Menschen gedacht, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung – das Recht das Töten zu verweigern – in Anspruch nehmen und sich auf diese Weise aktiv am Widerstand von unten beteiligen. Das trifft mittlerweile auf hunderttausende Menschen in Russland, Belarus und der Ukraine zu. Sie desertieren, verweigern den Dienst, verweigern die Befehle oder entziehen sich der Rekrutierung.

Daher fordern die beteiligten Organisationen die Regierungen Russlands, Belarus‘ und der Ukraine dazu auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen umgehend einzustellen. Von der EU und der Bundesregierung erwarten sie die Öffnung der Grenzen und den Schutz von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine durch das Asylrecht.

„Die Asyl-Anerkennungsquote Kriegsdienstverweigerer und Deserteure in Deutschland ist allerdings viel zu niedrig“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Tatsächlich würden Asylsuchende Kriegsdienstverweigerer mit dem Argugemt abgelehnt, ihre Mobilmachung in Russland sei kaum wahrscheinlich. Gleichzeitig verweigert das Auswärtige Amt regelmäßig russischen Deserteuren Visa zur Einreise.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein unterstützut die #ObjectWarCampaign mit dem Aufkleber „Krieg Macht Flucht – Asyl für alle Deserteure“ der landesweit Verbreitung finden soll und um Solidarität für Deserteure aus Russland, Belarus und der Ukraine und eine angemessene Anerkennung im Asylverfahren wirbt.

Weitere Informationen zur #ObjectWarCampaign finden Sie unter https://de.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign.

Aufkleber Aktion _Asyl für alle Deserteure 2

Statement zum EU-Innenminister-Treffen am 8. Juni: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes!

25. Mai 2023|

Eine Information vom Flüchtingsrat SH

https://www.frsh.de/artikel/keine-kompromisse-auf-kosten-des-fluechtlingsschutzes

Als Teil eines Bündnisses von mehr als 50 Organisationen fordert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf. Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es dürfe keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.

Im Vorfeld des kommenden Treffens der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appellieren wir an die Bundesregierung, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:

  1. Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
  2. Für Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union: Keine Absenkung der Anforderungen an “sichere Drittstaaten”!
  3. Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!

Der sich ankündigende Paradigmenwechsel in der von der Bundesregierung goutierten EU-Abschottungspolitik korrespondiert ebenfalls nicht mit dem Kieler schwarz-grübnen Koalitionsvertrag aus Juni 2022.

Der Flüchtlingsrat fordert daher die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, gegenüber der Bundesregierung mit dem Ziel vorstellig zu werden, dass die Bundesrepublik sich nicht an der von der EU geplanten menschenfeindlichen Abschottungspolitik zu Lasten nichteuropäischer Schutzsuchender aus Drittstaaten beteiligt.

Ebenso appelliert der Flüchtlingsrat an die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags, sich gegenüber ihren Bundesparteien gegen die EU-Pläne einszusetzen.

Gute Argumente dafür haben wir im Statement „Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes“ zusammengefasst.

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-5568 5640, public@frsh.de, www.frsh.de

 

2 lesenswerte Artikel / Berichte

25. Mai 2023|

Empfehlung von Flüchtlingsrat SH

…faktenreicher Bericht auf tagesschau.de zu den Themen und Auseinandersetzungen des Flüchtlingsgipfel, der in Berlin stattgefunden hat:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/schleswigholstein/ndr-fluechtlingsgipfel-fakten-und-herausforderungen-100.html

NDR-Interview mit Kai Weber, FR Niedersachsen, zur fehlgeleiteten Diskussion und Plänen zur Bewältigung anstehender flüchtlingspolitischer Herausforderungen:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Fluechtlingsrat-kritisiert-widerspruechliche-Einwanderungspolitik,audio1377032.html

Klimawandel und Migration: SVR-Jahresgutachten 2023

25. Mai 2023|

Eine Information vom Flüchtlingsrat SH:

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat heute in Berlin sein Jahresgutachten „Klimawandel und Migration: Was wir über den Zusammenhang wissen und welche Handlungsoptionen es gibt“ vorgestellt. Wir dürfen es Ihnen hiermit zukommen lassen.

In seinem 14. Jahresgutachten hat der SVR untersucht, wie der Klimawandel das globale, regionale und lokale Migrationsgeschehen beeinflusst und welche Erfordernisse sich hieraus für migrations- und flüchtlingspolitisches Handeln ergeben.

Klimawandel- Migration

Das SVR-Jahresgutachten 2023, ein Faktenpapier, die Presseinformation sowie weitere Informationen können Sie hier herunterladen:
https://www.svr-migration.de/jahresgutachten/2023/

BMI: Türkei-Erdbeben-Übergangsverordnung

25. Mai 2023|

BMI: Türkei-Erdbeben-Übergangsverordung

Verordnung des Bundesinnenministeriums vom 25.4.2023 zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereiste türkische Staatsangehörige (Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung – TürkeiErdbebenAufenthÜV).

Unter dem Az: 290-4092/2022-4739/2023-73262/2023 erklärt das schleswig-holsteinische MSJFSIG dazu am 4.5.2023:

„…das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung erlassen. Die Verordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt (hier) verkündet und tritt am 07.05.2023 in Kraft.

Mit der Verordnung werden türkische Staatsangehörige vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz am 06.02.2023 in den vom Erdbeben betroffenen türkischen Provinzen
  • Einreise zwischen dem 06.02.2023 und dem 07.05.2023 mit einem gültigen, durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei ausgestellten Schengen-Visum (Typ-C).
  • Rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet am 07.05.2023

Die Befreiung erlischt mit Ausreise aus dem Bundesgebiet.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 06.08.2023 außer Kraft.“

Download:BMI-Türkei-Erdbeben-Übergangsverordung v. 24.4.2023

Flüchtlingsrat SH

 

 

Flüchtlingsräte fordern Abschiebungsstopp für den Sudan!

24. April 2023|

Eine Info von den Flüchtlingsräten SH und Niedersachsen:

Die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein und Niedersachsen fordern angesichts des Bürgerkriegs im Sudan einen generellen Abschiebungsstopp nach Sudan und Schutzstatus für Oppositionelle in Deutschland

Angesichts der Kämpfe, die zwischen dem Sudanesischen Militär unter General Al Burhan und dem Chef der Paramilizen „Rapid Support Forces“ (RFS) Hemedti ausgebrochen sind und die immer mehr die Form eines Bürgerkrieges annehmen, fordert die Flüchtlingsräte Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen bundesweiten Abschiebestopp für den Sudan. Bis es zu einer Einigung darüber auf bundesweiter Ebene kommt, erwarten die Flüchtlingsräte Landesregierungen, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, eigenständig für drei Monate Abschiebungen in den Sudan auszusetzen.

Faktisch werden auf Grund der Kämpfe, die besonders auch um den Flughafen der Hauptstadt Khartoum stattfinden, Abschiebungen bis auf Weiteres ohnehin nicht möglich sein. Aber auch auf lange Sicht ist nicht zu erwarten, dass in dem Land Verhältnisse einkehren, die eine Rückkehr von Sudanes:innen zumutbar erscheinen lassen.

„Angesichts der humanitären und politischen Lage im Land verbieten sich Abschiebungen von selbst“, stellt Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat fest.

Das flächenmäßig drittgrößte Land Afrikas mit seinen rund 46 Millionen Einwohnern versinkt angesichts der anhaltenden Kämpfe zunehmend im Chaos. Das Land ist reich an Rohstoffen wie Öl und Gold, aber die meisten Menschen im Sudan leben in Armut. Mit den militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Generälen, die beide darauf aus sind, eine autoritäre Alleinherrschaft zu errichten, wächst die Gefahr insbesondere auch für politische Oppositionelle:

Im Jahr 2019 hatte eine von der Zivilgesellschaft getragene Bewegung den autoritären Langzeitherrscher Omar Al-Baschir gestürzt. Das Militär weigerte sich jedoch, seine Macht an eine zivile Regierung abzugeben. El Burhan putschte im Oktober 2021 gegen die nach der Absetzung Al Bashirs gebildeten Übergangsregierung aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Militärs. Hemedti, der bereits durch die Massaker in Darfur, die die sog. Janjaweed unter seiner Führung berüchtigt geworden war, hatte sich mit seinen nun zu „Rapid Support Forces“ umgetauften Truppen, an der blutigen Niederschlagung von Protesten gegen den Putsch hervorgetan. Alle Versprechungen, freie Wahlen abzuhalten, wurden bisher nicht erfüllt.

Die Flüchtlingsräte weisen in Hannover und Kiel darauf hin, dass es in Deutschland eine große sudanesische Community gibt, die politisch sehr aktiv ist und sich bereits engagiert gegen den Diktator Al Bashir eingesetzt hat. Nach dessen Vertreibung hat sie sich eindeutig sowohl gegen General El Burhan als auch gegen General Hemedti positioniert. Dennoch wurde etlichen Aktivist:innen eine Asylanerkennung durch das BAMF versagt.

Der Demokratisierungsprozess, der mit der Vertreibung des Diktators Al Bashir startete, ist mit den Kämpfen zwischen den rivalisierenden Militärs – bei denen nach Verlautbarungen auch die berüchtigten russischen Wagner-Söldner ihre Hände im Spiel haben – nun endgültig erstickt. Landes- und Bundesregierung müssen den bei uns lebenden Sudanes:innen klar signalisieren, dass sie hier in Sicherheit bleiben können und keine Abschiebung fürchten müssen. Neben einem Abschiebungsstopp muss jetzt endlich auch die Bedrohungslage für die sudanesischen Oppositionellen in Deutschland neu bewertet werden.

 

 

 

Unterlassene Hilfeleistung im Mittelmeer führt zu hundertfachem Tod

24. April 2023|

Eine Information vom Flüchtlingsrat SH:

Verzögerungen bei sechs staatlich geleiteten Rettungsaktionen haben laut IOM in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 zum Tod von mindestens 127 Menschen geführt. Wegen des Ausbleibens einer Reaktion aufeinen siebten Fall starben den Angaben zufolge mindestens 73 Migranten. Insgesamt starben von Januar bis März 2023 mindestens 441 Menschen bei ihrer Fluchtüber das Mittelmeer.

https://www.sueddeutsche.de/politik/mittelmeer-migration-gefluechtete-tote-iom-1.5796073

Mobile (psychologische) Ersthilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

24. April 2023|

Das Psychosoziale Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge Brücke SH bietet auch in diesem Jahr landesweit  mobile (psychologische) Ersthilfe für Geflüchtete aus der Ukraine an.
Im Rahmen des Projektes können die muttersprachlichen  (Ukrainisch, Russisch) Kolleginnen des  PSZ Entlastungsgespräche (1-2 Beratungen) vor Ort anbieten.
Darüber hinaus führen sie die Gruppenveranstaltungen (1-2 Sitzungen x 1.5 Std.) zum Thema Umgang mit Stress und Krisen durch (z.B. in den Gemeinschaftsunterkünften).

Wenn Sie Menschen aus Ihrer Umgebung oder aus Ihrem Arbeitskontext kennen, die psychologische Hilfe benötigen, schreiben Sie zwecks Terminvereinbarung eine Email an  o.pavlovych@bruecke-sh.de oder rufen Sie unter 0431 70559491 oder  015129808911 an.
Diese Arbeitskontaktdaten können auch an belastete Menschen aus der Ukraine weiter vermittelt werden.
Die Betroffenen können gerne eine Nachricht auf  Ukrainisch/Russisch hinterlassen.

Brücke SH
Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge
in Schleswig- Holstein
Rendsburger Landstraße 7
24113 Kiel
Tel: 0431 70559491 oder 0151 29808911

Frühjahrsfest Newroz/Nowruz/Nouruz – Frühlingsbeginn!

21. März 2023|

Heute – am 21.3. – feiern viele Menschen in Schleswig-Holstein das Frühjahrsfest Newroz/Nowruz/Nouruz.

Das Fest wird in weiten Teilen der Welt seit 3000 Jahren gefeiert. Allen, für die es eine Bedeutung hat, wünschen wir ein frohes Fest.

Allen anderen wünschen wir einen schönen Frühlingsanfang.

Online im WDR: Die Khaled el Masri-Story

20. März 2023|

Eine Empfehlung vom Flüchtlingsrat SH:

Von der CIA entführt, eingesperrt, misshandelt. Monatelang. Ein unschuldiger, deutscher Staatsbürger. Sein Name: Khaled el Masri. Was wusste die Bundesregierung? Neue Recherchen stoßen auf viele Ungereimtheiten.

Von Stefan Eberlein für den WDR

Es dauert mehr als zehn Jahre bis die US-Behörden einräumen, dass er Opfer einer Verwechslung geworden war. Dennoch verweigern ihm bis heute die US-Regierung und die Bundesregierung jedwede Hilfe, Anerkennung und Wiedergutmachung. Und bis heute sind die namentlich bekannten Verantwortlichen für ihre Verbrechen nicht zur Rechenschaft gezogen worden.

Der Fall El Masri steht beispielhaft für den skrupellosen Kampf gegen den Terror, den US-Geheimdienste seit den Anschlägen des 11. September 2001 führen. Er zeigt, wie sich eine deutsche Bundesregierung aus vermeintlicher Bündnistreue zum Handlanger machte und die deutsche Justiz aus politischen Gründen ausbremste. Und er zeigt, dass Opfer, die ins Fadenkreuz von Geheimdiensten gelangen, auch Jahre später keinerlei Wiedergutmachung erwarten können.

El Masri ist nach seiner Entführung schwer traumatisiert. Er wird gewalttätig und muss fünf Jahre ins Gefängnis. Seine Frau wird krank, auf den Kindern lastet das Stigma eines gewalttätigen Vaters, an dem ein Terrorverdacht klebt. Heute lebt Familie el Masri in Österreich. Mit Deutschland haben sie abgeschlossen, das Vertrauen in den Rechtsstaat ist nachhaltig erschüttert.

Inwiefern auch die deutsche Bundesregierung an der Entführung beteiligt war, oder zumindest davon wusste, konnte nie endgültig geklärt werden. Stefan Eberlein versucht, die Gründe dafür herauszufinden – und stößt bei seiner Recherche auf viele unbeantwortete Fragen.

Alle vier halbstündigen Features sind online zugänglich:

https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tiefenblick/tiefenblick-el-masri-entfuehrung-100.html

Open Access Fallbuch zum Asylrecht bei De Gruyter erschienen

20. März 2023|

Eine Weiterleitung von Flüchtlingsrat SH:

Liebe Kolleg*innen,

heute erscheint unser Open Access Fallbuch zum Asylrecht nun endlich im De Gruyter Verlag. Es kann dort heruntergeladen und als Print-Version bestellt werden. Wir freuen uns sehr und hoffen, dass es viel zum Einsatz kommt in Lehre und Praxis!

Unser 19-köpfiges Team Migrationsrecht bei OpenRewi, bestehend aus Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen hat über ein Jahr daran gearbeitet, ein frei zugängliches, umfangreiches Fallbuch mit einem asylrechtlichen Schwerpunkt und aufenthaltsrechtlichen Bezügen zu verfassen. An dem Buch haben auch einige Kolleg*innen aus den Verbänden einen Anteil, teils als Autor*innen, teils als externe Reviewer*innen.

Das Fallbuch umfasst 57 höchst aktuelle und praxisrelevante Fälle. Ein jeder Fall (und ein neuer zum Chancen-Aufenthaltsrecht) ist auch bei Wikibooks abrufbar, kommentierbar und veränderbar (dies funktioniert sowohl mit als auch ohne Wikipedia-Account direkt auf der Fallseite, eine Anleitung findet sich hier). Online werden die Fälle laufend gemäß der aktuellen Rechtslage aktualisiert.

Die Fallsammlung richtet sich nicht nur an Jurastudierende und Referendar*innen, sondern auch an (künftige) Anwält*innen und Beratende sowie Richter*innen und Behördenmitarbeitende und kann auch von Personen, die bereits in diesem Themenfeld tätig sind, zur Auffrischung und Vertiefung der asyl- und migrationsrechtlichen Kenntnisse genutzt werden. Wir freuen uns daher sehr, wenn ihr gemeinsam mit uns die Fälle z.B. bei Fortbildungen weiter verbreitet, verwendet, diskutiert und verbessert.

Wir freuen uns natürlich auch über jedes Feedback und weitere Anregungen an unsere E-Mailadresse: migrationsrecht@openrewi.org.

Mit besten Grüßen,

die Herausgeber*innen
Rhea Nachtigall, Lars Wasnick und Johanna Mantel

 

Kiel: Straßenumbenennung am 21.3. um 16 Uhr, Henry-Vahl-Platz (vor der Bambule)

20. März 2023|

Strassenumbenennung

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