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Presseerklärung: Georgien und Moldau sind nicht sicher!

6. Dezember 2023|

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern gemeinsam die Bundesländer auf, sich am 20.10.2023 im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens und Moldaus als “sichere” Herkunftsländer auszusprechen und sich stattdessen einer rationalen, faktenbasierten und lösungsorientierten Migrationspolitik zuzuwenden.

Schleswig-Holstein soll sich der Zustimmung zum Gesetz im Bundesrat verweigern.

https://www.frsh.de/artikel/georgien-und-moldau-sind-nicht-sicher

INFO Bezahlkarte

16. Oktober 2023|

Eine Information vom FRSH.

Bis dato gibt es ja keine Beschlüsse zur Anwendung einer Bezahlkarte für Leistungsempfänger*innen gem. AsylbLG in Schleswig-Holstein.
Die Position des FRSH zu Sachleistungen und Bezahlkarten ist streng grundrechtsbasiert und orientiert sich am Bundesverfassungsgerichtsbeschluss von 2012, der einmal mehr festgestellt hat, dass die Menschenwürde unteilbar und damit eine soziale Schlecherstellung von Geflüchteten grundrechtswidrig ist..

Die Bezahlkarte ist allerdings auch in der heutigen MPK zum Thema Migration Thema.
Inzwischen werden Detailes bekannt (s.u.), die darauf schließen lassen, dass mit der Anwendung der Karte ggf. mit erheblicher Verwaltungswillkür einher gehen kann.
Eine Einführung des Systhems sollte u.E. in Schleswig-Holstein keinesfalls ohne eine Überprüfung durch das Datenschutzzentrum möglich sein.

Es kommt wohl die Zeit, wo Unterstützende und Geflüchtete wieder vermehrt gemeinsam einkaufen gehen – wie dazumal in den 1990er Jahren😉

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat SH


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V

Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel

Tel.: 0431 735 000 ● Fax: 0431 736 077 ● ml@frsh.de

Arbeitszwang für Geflüchtete? Flüchtlingsrat kritisiert Strategie der Länder scharf

16. Oktober 2023|

Pressemitteilung des FRSH

Bund und Länder bedienen rassistische Klischees

Entschieden kritisiert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein die unter Federführung Niedersachsens erstellte Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen Tage, die ein „Arbeitsverpflichtung für Asylsuchende“ vorsieht.

Die Bundesrepublik koppelt seit 30 Jahren Asylsuchende vom bundesweiten System der Arbeitsmarktintegration ab: Zuständig für sie sind nicht die Jobcenter, sondern die Sozialämter, die nur in Ausnahmefällen (v.a. in den Optionskommunen) eine Arbeitsmarktvermittlung und -integration für ihre Kund:innen betreiben und es überwiegend dabei belassen, (für Asylsuchende gekürzte) Sozialleistungen auszuzahlen. Bis Asylsuchende den Weg zu den Arbeitsagenturen gefunden haben und dort auch vermittelt werden, vergehen in der Regel mindestens zwei Jahre. Die fehlende systematische Begleitung, restriktive Auflagen und behördliche Arbeitsverbote behindern die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zusätzlich.

„Anstatt Arbeitsverbote abzuschaffen, damit Asylsuchende von Beginn an in das deutsche System der Arbeitsvermittlung einbezogen und Sozialversicherungszahler werden können, soll der Bund auf Betreiben der Länder nun offenbar regelmäßige gemeinnützige Zwangsarbeit für Asylsuchende schaffen und damit die Abhängigkeit von Sozialleistungen zementieren“,  kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Gleichzeitig soll wieder einmal die schon in den 1990er Jahren erfolglos versuchte Umstellung des Regelbedarfs auf Sachleistungen beschlossen werden.

„Es wird zur Freude rechtsextremistischer und rassistischer Interessengruppen das Bild von faulen Asylsuchenden bedient, die nur wegen der Sozialleistungen kämen. In Folge solcher Behauptungen steigt die ablehnende Stimmung gegen Geflüchtete und wird der Zunahme gewalttätiger Übergriffe auf Asylunterkünfte und auf als fremd gelesene Menschen der Boden bereitet. Im 1.Halbjahr 2023 wurden 80 politisch motivierte Angriffe auf Unterkünfte und 704 Straftaten gegen Asylsuchende außerhalb von Unterkünften polizeilich registriert“, mahnt Link.

Die am vergangenen Montag zwischen Landesregierung und Kommunen in Schleswig-Holstein verabredeten Neuregelungen sehen 1.600 neue Plätze für Geflüchtete ohne Bleibeperspektive vor. Sollte die MPK entsprechnend der niedersächsischen Vorlage beschließen, würden diese Menschen hierzulande wohl zur ersten Zielgruppe sogenannter gemeinnütziger Arbeitsangebote. Der Flüchtlingsrat fordert: „Schleswig-Holstein ist dringend aufgerufen, diese Beschlusspläne zur Arbeitsverpflichtung für Asylsuchende auf der MPK nicht zu unterstützen!“

Hintergrund:
Die Augsburger Allgemeine zitiert heute aus einer Beschlussvorlage für die Ministerpräsident:innen-Konferenz, die unter Federführung des Landes Niedersachsen erstellt wurde:
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/asylpolitik-bundeslaender-fordern-arbeitspflicht-fuer-asylbewerber-und-ersatz-fuer-geldleistungen-id68141221.html

 


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V

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https://www.frsh.de/artikel/arbeitszwang-fuer-gefluechtete

 

Statement by the Humanitarian Coordinator for the Occupied Palestinian Territory, Lynn Hastings

16. Oktober 2023|

Deutsche Übersetzung

Erklärung der UN-Koordinatorin für humanitäre Hilfe in den besetzten palästinensischen Gebieten, Lynn Hastings, zu den Feindseligkeiten zwischen bewaffneten palästinensischen Gruppen im Gazastreifen und Israel

Am 7. Oktober drangen bewaffnete palästinensische Gruppen in Israel ein, töteten und nahmen Hunderte von israelischen Zivilisten und Angehörigen der israelischen Streitkräfte gefangen und feuerten wahllos Tausende von Raketen auf Israel ab.

Am 8. Oktober erklärte die israelische Regierung den Krieg und flog in den letzten drei Tagen intensive Luftangriffe auf den dicht besiedelten Gazastreifen.  Hunderte von Palästinensern wurden getötet und über zweitausend verletzt. Das Ausmaß der anhaltenden Feindseligkeiten hat zu schwerwiegenden humanitären Folgen geführt. Häuser, Schulen, medizinische Einrichtungen und andere Infrastrukturen wurden beschädigt und zerstört.

Im Gazastreifen wurden mindestens 200.000 der 2,2 Millionen Einwohner vertrieben, nachdem sie aus Angst um ihr Leben geflohen waren oder ihre Häuser durch Luftangriffe zerstört worden waren. Die meisten von ihnen sind in UNRWA-Schulen untergebracht, von denen mindestens zwei bereits durch Luftangriffe in dem Gebiet beschädigt wurden. Es wird erwartet, dass die Zahl der von den Feindseligkeiten Betroffenen noch zunehmen wird.

Die israelischen Behörden haben die Wasserversorgung des Gazastreifens unterbrochen, wodurch die ohnehin schon knappe Verfügbarkeit von Trinkwasser weiter reduziert wird. Im Einklang mit der von der israelischen Regierung verhängten vollständigen Belagerung des Gazastreifens wurde auch der Zugang zu Strom, Lebensmitteln und Treibstoff unterbrochen, was die ohnehin schon katastrophale humanitäre Lage noch verschlimmert.  Die Palästinenser in Gaza haben nur noch 3-4 Stunden pro Tag Strom. Dies behindert die Arbeit der Gesundheitseinrichtungen und die Behandlung von Verletzten.

Die Vereinten Nationen und ihre humanitären Partner in den besetzten palästinensischen Gebieten bemühen sich, den akuten Bedarf, insbesondere an Unterkünften, unter gefährlichen Umständen zu decken. Der Zugang für humanitäre Helfer und Hilfsgüter in den Gazastreifen wurde jedoch ebenfalls beschnitten, und die Intensität der Feindseligkeiten schränkt die Möglichkeiten der Mitarbeiter ein, Hilfe zu leisten.

Da die Sicherheitslage und die humanitäre Situation weiter eskalieren, müssen alle Parteien ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht nachkommen.

Alle militärischen und bewaffneten Gruppen müssen sich bei ihren Operationen an die Grundsätze der Unterscheidung, der Verhältnismäßigkeit und der Vorsicht halten.

Zivilisten, insbesondere Kinder, medizinische Einrichtungen, humanitäres Personal und Journalisten müssen geschützt werden.

Gefangene Zivilisten müssen unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.

Alle gefangenen oder inhaftierten Personen, einschließlich der Kämpfer, müssen human und mit Würde behandelt werden.

Alle relevanten Akteure müssen es humanitären Teams und Gütern ermöglichen, die hunderttausenden von Menschen in Not sofort und sicher zu erreichen.

 

Pressemitteilung BZSL e.V.: UN verpflichtet: Flucht und Behinderung als Querschnittsthema verankern!

16. Oktober 2023|

Liebe Alle,

wir vom Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL e.V.) möchten Euch/Sie gerne auf eine Pressemitteilung hinweisen:

UN verpflichtet: Flucht und Behinderung als Querschnittsthema verankern!

Die politische Debatte um die Asyl- und Migrationspolitik, aber auch der öffentliche Diskurs über geflüchtete Menschen spitzt sich derzeit dramatisch zu. Unsichtbar und vergessen inmitten dieser alarmierenden Entwicklungen bleiben geflüchtete Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie sind einer eklatanten Unterversorgung ausgesetzt, die solche Ausmaße annimmt, dass das BZSL e.V. vermehrt von lebensbedrohlichen Situationen erfährt. Nun hat sich der Fachausschuss der UN-Behindertenrechtskonvention anlässlich der 2. Staatenprüfung Deutschlands eingehend zu geflüchteten Menschen mit Behinderungen geäußert und klargestellt: Flucht und Behinderung sind als Querschnitts- und Menschenrechtsthema zu verankern!

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung unter bns@bzsl.de.

Freundliche Grüße

i.A. Gina Schmitz
Gina Schmitz*
Inklusionspädagogin (B.A.)
Beratung und Advocacy für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (BNS)

 

BZSL_PM_Staatenprüfung_05_10_2023

Flüchtlingsbeauftragte spricht über brutale Realität

16. Oktober 2023|

Interview mit Pastorin Elisabeth Hartmann-Runge auf der web-Seite des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg

Bastian Modrow | 29.9.2023

Das Thema Migration dominiert mal wieder die Nachrichten. Politisch werden auf allen Ebenen Begrenzungen und Abgrenzungen diskutiert. Mit welchen Gefühlen verfolgen Sie diese Schlagzeilen?

Ich bin sehr lange in diesem „Feld“ unterwegs und habe als Teil des Netzwerkes der Solidarität mit Geflüchteten viele Migrations- und Asyldebatten mit verfolgt. Ich habe dabei gelernt, dass es zuerst um die Auseinandersetzung mit Fakten und die Analyse von Interessenlagen und dann um sachliche Argumentation und Positionierung geht. Natürlich berührt die Vehemenz, mit der der Fokus der aktuellen Debatte auf der Abgrenzung und Grenzsicherung gegenüber Schutzsuchenden liegt, auch meine Gefühle. Vieles sind wirklich Schlag-Zeilen, in denen das komplexe Geschehen von Flucht und Migration reduziert und mit kriminalisierenden Untertönen und Schuldzuweisungen versehen wird. Das macht mich wütend, traurig, fassungslos.

Es kostet Kraft, genau hinzusehen und hinzuhören. Ich bin aber froh, dass ich diese Gefühle mit anderen teilen und mit ihnen zusammen Widerspruch zum Ausdruck bringen kann. Das gibt auch neue Kraft.  Und es motiviert mich zu wissen, dass es in vielen europäischen Ländern solche Initiativen gibt. Zum Teil haben sie es viel schwerer als wir hier.

Das gesamte Interview gibts es hier: http://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/fluechtlingsbeauftragte-ich-hoere-von-brutaler-entwuerdigender-behandlung

 

FRSH

Presseerklärung des FRSH: Endlich Arbeitsverbote für Geflüchtete abschaffen!

16. Oktober 2023|

www.frsh.de
https://www.frsh.de/artikel/endlich-arbeitsverbote-fuer-gefluechtete-abschaffen

Presseerklärung
5. Oktober 2023

Endlich Arbeitsverbote für Geflüchtete abschaffen!
Flüchtlingsrat SH fordert darüber hinaus: Arbeitsmarkt auch für geduldete Fachkräfte öffnen!

Aktuell wird zwischen Bundesregierung und Opposition diskutiert, ob und wie geltende Arbeitsverbote für nach Deutschland geflüchtete Menschen aufgehoben werden sollen. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt, dass endlich nicht mehr allein rassistische Hetze und Abschottungslogik die flüchtlingspolitische Debatte beherrschen, sondern konstruktive integrationspolitische Vorschläge aus Politik und Kommunalen Spitzenverbänden eingebracht werden.

Laut Medienberichten könnte als Teil eines Deutschland-Paktes zwischen Bundesregierung und der Oppositionsfraktion CDU/CSU auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Arbeitsverbote für Geflüchtete kommen.

Die Abschaffung von Arbeitsverboten für nach Deutschland geflüchtete Menschen – wie im Koalitionsvertrag versprochen – ist überfällig. Arbeitsverbote grenzen Menschen aus der Gesellschaft aus und passen angesichts des Arbeitskräftemangels in Deutschland auch nicht in die gesellschaftliche Bedarfslage.

„Allerdings sind hier nicht nur neu einreisende Geflüchtete in den Blick zu nehmen“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.  Auch bundesweit 300.000 geduldete Geflüchtete leiden unter vielfältigen rechtlichen und bürokratischen Hürden beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung. „Das ist eine zunehmend auch aus der Wissenschaft hinterfragte Politik, die im Ergebnis viel zu viele Menschen regelmäßig in die Abhängigkeit von Leistungen der öffentlichen Hand zwingt“, kritisiert Martin Link.

Absurd seien diese Bürokratismen insbesondere dann, wenn man sich vergegenwärtigt, dass viele bür den deutschen Arbeitsmarkt bedarfsgerecht beruflich qualifizierte Fachkräfte unter den Geduldeten sind. Also sollte die Bundesregierung auch direkt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern und schließlich auch die diskriminierende “ Duldung light“ abschaffen, die stets mit einem Arbeitsverbot einhergeht.

Die Aufhebung von Arbeitsverboten führt allein aber auch nicht aus der Sackgasse. Selbst wenn sie unter kein Verbot fallen, scheitern zahlreiche Betroffene an einer restriktiven Behördenpraxis bei der Erteilung der jweiligen Arbeitserlaubnis durch eine sich verweigernde Ausländerbehörde. „Das Ordnungsamt ist wegen der regelmäßig fehlenden Kompetenz zur Abwägung arbeitsmarktlicher Belange keinesfalls die für die Ausgabe von Arbeitserlaubnissen richtige Adresse“, erklärt Martin Link. Diese Zuständigkeit müsse zurück dorthin, wo sie fachlich auch hingehöre: zu den Arbeitsverwaltungen.

Die Erfahrungen mit zugewanderten Geflüchteten zeigen, dass diese Menschen hoch motiviert, engagiert und erfolgreich sind bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Diesbezügliche Erfahrungen kommuniziert das Institut für Arbeitsmarktforschung der Bundesagentur für Arbeit und macht u.a. auch das Beratungsnetzwerk Alle an Bord!, dass in Schleswig-Holstein erfolgreich Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung integriert: www.alleanbord-sh.de

All diesen guten und wissenschaftlich basierten Erfahrungen zum Trotz aber scheinen die Parteien sich aber zunehmend von Rechts in einem Wettlauf der Schäbigkeiten gegen Schutzsuchende treiben zu lassen.  Aktuelle Debatten und Vorschläge zielen überwiegend auf Abwehr und Abschottung. Grundrechtliche und menschenrechtliche Standards zählen fast nichts mehr. Das zeigt sich von der Zustimmung der Bundesregierung zur Krisenverordnung, über die Bestimmung weiterer angeblich sicherer Herkunftsländer, bis hin zu den Vorschlägen zu mehr Abschiebungen oder der Forderung nach den teuren Sachleistungen für Geflüchtete.

Hintergrund

Arbeitsverbote sind kompliziert gestaffelt: Vollständige Arbeitsverbote bestehen für alle Asylsuchenden während der ersten drei Monate im Asylverfahren. Sie sechs Monaten (für Menschen mit Kindern) bzw. bis zu neun Monaten (ohne Kinder), solange die Betroffenen noch in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen – was bei vielen derzeit der Fall ist. Erst nach Ablauf dieser Fristen oder mit dem Auszug aus der Erstaufnahmeeinrichtung ist für Asylsuchende der Zugang zum Arbeitsmarkt theoretisch offen – außer für Menschen aus den zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärten Ländern. Für diese gilt dauerhaft ein Arbeitsverbot – während des Asylverfahrens und auch nach einer Ablehnung.

Für geduldete Menschen generell gilt eine Frist von sechs Monaten, danach kann die Arbeit erlaubt werden – ein Arbeitsverbot wird aber oft noch individuell als Sanktionsmaßnahme der Behörden ausgesprochen, zum Beispiel bei fehlendem Heimatpass. Es wird statistisch nicht erfasst, wie viele Menschen mit Arbeitsverbot in Deutschland leben. Laut PRO ASYL ist aber mindestens von einer Zahl im hohen fünfstelligen Bereich auszugehen.

Die Aufnahme einer Arbeit scheitert dabei nicht nur an der von der unverständlicherweise zuständigen Ausländerbehörde verwehrten  Arbeitserlaubnis. Auch Geflüchtete, die bereits eine Arbeitserlaubnis besitzen, können häufig nicht in dem Bereich tätig sein, für den sie ausgebildet wurden. Dies liegt an den langjährigen und restriktiven Anerkennungsprozessen ausländischer Schul-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse. Hier braucht es ein Umdenken und eine kreative Struktur, um ausländische Fachkräfte – zum Beispiel auch ohne Ausbildungszertifikat – den Zugang zum Fachkräfte-Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Beispielsweise könnte unter anderem die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Ärztekammer oder zentrale Stellen des Bundes Fachkräfte durch Praxisprüfungen anerkennen. Gerade im Handwerk und im Gesundheits- und Bildungsbereich würde dies nicht nur den geflüchteten Menschen zu Gute kommen, sondern auch dem Fachkräftemangel in diesen Bereichen massiv entgegenwirken.

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

Informations- & Öffentlichkeitsarbeit


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. 
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270 Wissenschaftler*innen für einen Menschenrechtspakt in der Flüchtlingspolitik

16. Oktober 2023|

Eine Weiterleitung durch den Flüchtlingsrat SH

„Liebe Flüchtlingsräte,

aufgrund der aktuellen politischen Debatten haben Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl, Prof. Dr. Nora Markard und ich eine Stellungnahme für einen Menschenrechtspakt in der deutschen Flüchtlingspolitik initiiert. Die Stellungnahme wurde von 270 Forschenden im Asylrecht und der Fluchtforschung erstunterzeichnet. Zugang zur Stellungnahme und den Unterzeichnungen finden Sie veröffentlicht im Verfassungsblog via https://verfassungsblog.de/fur-einen-menschenrechtspakt-in-der-fluchtlingspolitik/.

Die Stellungnahme kann bis Montag, den 2.10.2023 um 18 Uhr unterstützt (https://forms.gle/Cho6DsbbwfNhtPG47) und natürlich sehr gern geteilt werden.

Beste Grüße,

Prof.in Dr.in Ulrike Krause“

Juniorprofessur für Flucht- und Flüchtlingsforschung | Junior Professor of Forced Migration and Refugee Studies

Universität Osnabrück

Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS)

Institut für Sozialwissenschaften

Migrations-, integrations- und flüchtlingsspezifische Drucksachen in der aktuellen Landtagsbefassung

16. Oktober 2023|

Eine Information vom Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

„Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Information erhalten Sie anbei die Links zu Drucksachen des Landtages, die den Bereich Migration, Integration und Flüchtlinge betreffen, zur Kenntnis.

Im Einzelnen handelt es sich um:

Freundliche Grüße

Monika Drews

 

 

Flüchtlingsrat protestiert gegen die ganz große Koalition bei der Flüchtlingsabwehr

16. Oktober 2023|

Presseerklärung

https://www.frsh.de/artikel/erweiterung-der-liste-sicherer-drittstaaten-oeffnet-die-buechse-der-pandora

Gemeinsam älter werden: Migration, Alter und Teilhabe – Kurs zur Vorbereitung auf ein ehrenamtliches Engagement

16. Oktober 2023|

Eine Info vom Flüchtlingsrat SG:

„Hallo,

wir möchten Euch auf eine Schulung für ehrenamtlich interessierte Personen aufmerksam machen.

Die Schulung wurde in Kooperation verschiedener städtischer Ämter und Abteilungen entwickelt.
Im Fokus steht die Unterstützung älterer Menschen mit Migrationsgeschichte.

Wir bitten Euch, verbreitet das Angebot unter Euren Mitgliedern/Klient*innen und ermutigt sie, an der kostenlosen Schulung teilzunehmen.

Ein Flyer mit weiteren Informationen ist beigefügt. Und über diesen Link können sich Interessierte anmelden:

https://www.foerde-vhs.de/9/kurs/Migration-Alter-und-Teilhabe-Vorbereitung-auf-ein-ehrenamtliches-Engagement/23H14002#inhalt

Vielen Dank.

Herzliche Grüße
Ewa Omanska-Möller

Landeshauptstadt Kiel

Amt für Soziale Dienste

Referat für Migration

Stephan-Heinzel-Straße 2

D-24116 Kiel

Ewa.Omanska-Moeller@kiel.de

 

rz-flyer-gemeinsam-älter-werden-2023-web

PRO ASYL-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sichere Herkunftsländer

31. August 2023|

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sichere Herkunftsländer

PRO ASYL hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau  als sichere Herkunftsstaaten (Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat) verfasst. Nächste Woche Mittwoch soll der Entwurf bereits ins Kabinett.

PRO ASYL lehnt das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten” grundsätzlich ab. In Bezug auf Georgien und die Republik Moldau gibt es zudem verfassungsrechtliche Einwände bezüglich der Einstufung, da es u.a. keine landesweite Sicherheit und keine Sicherheit für alle Gruppen gibt. Kurz zusammengefasst:

  • Laut Bundesverfassungsgericht muss die Sicherheit im ganzen Land bestehen. In beiden Ländern gibt es abtrünnige Regionen, die von Russland kontrolliert werden. Somit besteht keine Sicherheit im ganzen Land.
  • Bezüglich beider Länder ist in der Gesetzesbegründung keine ernsthafte Prognose bezüglich der weiteren Entwicklungen erkennbar, insbesondere wird auf die Gefahr des zunehmenden  russischen Einflusses nicht eingegangen und auch nicht auf die geänderte geopolitische Gefahrenlage seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Auch die jüngsten Rückschritte bezüglich Demokratie und Rechtsstaat in Georgien werden nicht berücksichtigt.
  • In Georgien wird die LGBTIQ+-Community stark unter Druck gesetzt und der Staat schützt sie nicht vor gewaltsamen Übergriffen. Auch die Lage der Pressefreiheit ist sehr kritisch zu bewerten.
  • In Moldau werden Rom*nja stark ausgegrenzt und diskriminiert. Dies kann eine kumulative Verfolgung darstellen.

PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, den Gesetzesentwurf zurück zu ziehen.

PRO-ASYL_Stellungnahme-sichere-HKL_Georgien_Moldau_25.08.2023

Kurdische Kulturwochen Oktober / November

31. August 2023|

Pressemitteilung
Programm der Kurdischen Kulturwochen – Der andere Blick ist online

Kiel, den 24.08.2023. Es ist wieder soweit – im Herbst 2023 gehen die Kulturwochen – Der andere Blick in die nächste Runde. In diesem Jahr richtet sich der Fokus auf den Kurdischen Kulturraum. Rund 40 Veranstaltungen finden innerhalb von zwei Monaten in der Landeshauptstadt Kiel statt. 

Koordiniert und organisiert werden die Kulturwochen von der der Zentralen Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen Schleswig-Holstein (ZBBS) in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel. Gemeinsam mit einem großen Netzwerk aus Kieler Kultureinrichtungen und Akteur*innen konnte ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt werden, das durch unterschiedliche Sichtweisen und Perspektiven auf die Situation von Kurd*innen aufmerksam macht und spannende Einblicke in den Kulturraum gibt.

Das Programm ist eine bunte Mischung aus Ausstellungen, Lesungen, Diskussionen, Konzerten, Kursen, Performances oder Theater und ist ab sofort online und als gedrucktes Exemplar an diversen Orten in Kiel zu finden.

Warum Kurdistan?

Kurd*innen erleben als Migrierte in vielen Ländern anhaltende und systematische Diskriminierung. Kurdische Gebiete wurden in den letzten Monaten vermehrt durch Länder wie beispielsweise der Türkei angegriffen. Recepp Tayyip Erdogan benutzt in Bezug auf seine Ziele Wörter wie „Ausrotten“. Auch das iranische Regime geht besonders hart gegen die aktuellen Proteste in kurdischen Gebieten vor. Dennoch wissen viele Personen der deutschen Mehrheitsgesellschaft kaum etwas über die prekären Lebenssituationen von Kurd*innen.

Unter dem Begriff Kurdistan verstehen wir einen vielfältigen, komplexen Kulturraum und selbstbezeichnende Herkünfte. Im Sinne der politischen Bildung wollen wir keine Haltung zur politischen Debatte nach dem Wunsch oder der Ablehnung einer Staatengründung einnehmen, sondern Denkanstöße für die Erinnerungs- und Zukunftsarbeit durch Referierende formulieren lassen.

Ein vielfältiges Programm aus Literatur, Musik, Politik, Kunst und Film

Gestartet wird schon am Freitag, 22. September in der Pumpe, mit einer Lesung von Fatma Aydemir aus ihrem Gesellschaftsroman „Dschinns“. Aydemir erzählt von sechs grundverschiedenen Menschen, die zufällig miteinander verwandt sind – und von der unstillbaren Sehnsucht, verstanden zu werden. Beliban zu Stolberg liest am Mittwoch, 15. November im Literaturhaus aus ihrem Roma „Zweistromland“ über politischen Mut, qualvolles Vergessen und die gefährliche Reise einer jungen Frau nach Kurdistan. Anja Flach teilt in der Lesung von „Frauen in der kurdischen Guerilla“ am Samstag, 18. November im ZEIK ihre Erfahrungen, Erkenntnisse und Eindrücke der größten Frauenguerillaorganisation der Welt.

Am Mittwoch, 11. Oktober, bringt Rapperin Ebow mit ihrem vierten Studioalbum „Canê“ eine Mischung aus roughen Beats und leichtfüßigen R&B-Arrangements in die Pumpe. Supportet wird sie von der Kieler DJane Lil.v. Am Freitag, 3. November holt Faarjam mit seiner mitreißenden Fusion aus traditioneller iranischer Musik und zeitgenössischen Klängen das Konzert der iranischen Kulturwochen 2022 nach bevor der Berliner Singer-Songwriter Adir Jan seinen Cosmopolitan Kurdesque, eine bisher einzigartige Komposition aus Oriental-Traditional, Pop, Rock, Indie und Psychedelic, auf die Bühne bringt.

Am Samstag, 4. November, diskutieren vier Frauen aus Rojava (Westkurdistan), Bakur (Nordkurdistan), Rojhilat (Ostkurdistan) und Başur (Südkurdistan) im Kulturforum den Einfluss der Frauenkämpfe unter dem kurdischen Slogan »Jin, Jiyan, Azadî«, auf die kurdische Gesellschaft. Auch am Mittwoch, 8. November werden mit den Politikerinnen Asya Abdullah und Leyla Îmret feministische Perspektiven aufgenommen und der Frage nachgegangen, wie eine staatliche feministische Organisation aussehen kann.

Das Kurdische Festival am Sonntag, 15.Oktober, in der Pumpe dreht sich um kurdische Kleidung, Musik, Essen Sprache und Atmosphäre. Gemeinsam mit der Kurdischen Kulturschule Kiel e.V. und Kulturgrenzenlos e.V. kann am Sonntag, 8. Oktober und Freitag, 17. November, in vegetarischen oder veganen Kochkursen die Vielfalt der kurdischen Küche kennengelernt werden.

Am Freitag, 6. Oktober, erzählt der auf wahren Begebenheiten beruhende Film „Ji Bo Azadiyê“ eindrücklich die Geschichte von Zilan, einer jungen kurdischen Frau, die in ihre Heimat Diyarbakir zurückkehrt, um den Spuren ihres Bruders zu folgen. Plötzlich findet sie sich in gewaltvollen Gefechten mit der türkischen Polizei und Armee wieder. In Kooperation mit dem Kino in der Pumpe sind weitere spannende Filme von renommierten Regiseur*innen, wie „Kobanê„, „Yol – Der Weg“ oder „Stille Post“ im Programm.

Überblick zu allen Veranstaltungen

Unter www.kulturwochen-kiel.de/programm/ findet sich eine aktuelle Übersicht aller Veranstaltungen der Kurdischen Kulturwochen. Zudem sind die Kulturwochen auch in verschiedenen regionalen Kalendern vertreten. Das ausführliche Programm, eine Kurzauflistung, Bilder zur Verwendung sowie die Pressemitteilung im PDF sind in dieser Meldung unter untenstehenden Links abrufbar.
Über eine Veröffentlichung unseres Programms in Ihren Medien würden wir uns sehr freuen. Wenn Interesse an Interviews mit den Veranstaltenden oder Künstler*innen der Kurdischen Kulturwochen besteht, kommen Sie gerne über untenstehende Kontaktdaten auf uns zu. 

Inkrafttreten Änderungen Fachkräfteeinwanderung

31. August 2023|

Die Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung („Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“) sind am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/217/VO.html?nn=55638). Damit ist nun klar, wann die einzelnen Teile in Kraft treten werden:

 

  • 18. November 2023: Artikel 1. Das sind vor allem die Änderungen bei der Blauen Karte und der Rechtsanspruch auf § 18a / b (mit den sich daraus ergebenden neuen Zweckwechselmöglichkeiten z. B. aus einem Schengenvisum).
  • 1. März 2024: der mit Abstand größte Teil der vorgesehenen Änderungen (Art. 2). Dazu gehören unter anderem die Regelungen zum Spurwechsel nach zurückgenommenem Asylverfahren, zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis § 16g statt Ausbildungsduldung, die Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten usw.
  • 1. Juni 2024: Art. 3: Die Regelungen zum Punktesystem („Chancenkarte“).
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