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Statement zum EU-Innenminister-Treffen am 8. Juni: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes!

25. Mai 2023|

Eine Information vom Flüchtingsrat SH

https://www.frsh.de/artikel/keine-kompromisse-auf-kosten-des-fluechtlingsschutzes

Als Teil eines Bündnisses von mehr als 50 Organisationen fordert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf. Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es dürfe keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.

Im Vorfeld des kommenden Treffens der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appellieren wir an die Bundesregierung, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:

  1. Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
  2. Für Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union: Keine Absenkung der Anforderungen an “sichere Drittstaaten”!
  3. Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!

Der sich ankündigende Paradigmenwechsel in der von der Bundesregierung goutierten EU-Abschottungspolitik korrespondiert ebenfalls nicht mit dem Kieler schwarz-grübnen Koalitionsvertrag aus Juni 2022.

Der Flüchtlingsrat fordert daher die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, gegenüber der Bundesregierung mit dem Ziel vorstellig zu werden, dass die Bundesrepublik sich nicht an der von der EU geplanten menschenfeindlichen Abschottungspolitik zu Lasten nichteuropäischer Schutzsuchender aus Drittstaaten beteiligt.

Ebenso appelliert der Flüchtlingsrat an die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags, sich gegenüber ihren Bundesparteien gegen die EU-Pläne einszusetzen.

Gute Argumente dafür haben wir im Statement „Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes“ zusammengefasst.

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-5568 5640, public@frsh.de, www.frsh.de

 

2 lesenswerte Artikel / Berichte

25. Mai 2023|

Empfehlung von Flüchtlingsrat SH

…faktenreicher Bericht auf tagesschau.de zu den Themen und Auseinandersetzungen des Flüchtlingsgipfel, der in Berlin stattgefunden hat:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/schleswigholstein/ndr-fluechtlingsgipfel-fakten-und-herausforderungen-100.html

NDR-Interview mit Kai Weber, FR Niedersachsen, zur fehlgeleiteten Diskussion und Plänen zur Bewältigung anstehender flüchtlingspolitischer Herausforderungen:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Fluechtlingsrat-kritisiert-widerspruechliche-Einwanderungspolitik,audio1377032.html

Klimawandel und Migration: SVR-Jahresgutachten 2023

25. Mai 2023|

Eine Information vom Flüchtlingsrat SH:

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat heute in Berlin sein Jahresgutachten „Klimawandel und Migration: Was wir über den Zusammenhang wissen und welche Handlungsoptionen es gibt“ vorgestellt. Wir dürfen es Ihnen hiermit zukommen lassen.

In seinem 14. Jahresgutachten hat der SVR untersucht, wie der Klimawandel das globale, regionale und lokale Migrationsgeschehen beeinflusst und welche Erfordernisse sich hieraus für migrations- und flüchtlingspolitisches Handeln ergeben.

Klimawandel- Migration

Das SVR-Jahresgutachten 2023, ein Faktenpapier, die Presseinformation sowie weitere Informationen können Sie hier herunterladen:
https://www.svr-migration.de/jahresgutachten/2023/

BMI: Türkei-Erdbeben-Übergangsverordnung

25. Mai 2023|

BMI: Türkei-Erdbeben-Übergangsverordung

Verordnung des Bundesinnenministeriums vom 25.4.2023 zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereiste türkische Staatsangehörige (Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung – TürkeiErdbebenAufenthÜV).

Unter dem Az: 290-4092/2022-4739/2023-73262/2023 erklärt das schleswig-holsteinische MSJFSIG dazu am 4.5.2023:

„…das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung erlassen. Die Verordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt (hier) verkündet und tritt am 07.05.2023 in Kraft.

Mit der Verordnung werden türkische Staatsangehörige vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz am 06.02.2023 in den vom Erdbeben betroffenen türkischen Provinzen
  • Einreise zwischen dem 06.02.2023 und dem 07.05.2023 mit einem gültigen, durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei ausgestellten Schengen-Visum (Typ-C).
  • Rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet am 07.05.2023

Die Befreiung erlischt mit Ausreise aus dem Bundesgebiet.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 06.08.2023 außer Kraft.“

Download:BMI-Türkei-Erdbeben-Übergangsverordung v. 24.4.2023

Flüchtlingsrat SH

 

 

Flüchtlingsräte fordern Abschiebungsstopp für den Sudan!

24. April 2023|

Eine Info von den Flüchtlingsräten SH und Niedersachsen:

Die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein und Niedersachsen fordern angesichts des Bürgerkriegs im Sudan einen generellen Abschiebungsstopp nach Sudan und Schutzstatus für Oppositionelle in Deutschland

Angesichts der Kämpfe, die zwischen dem Sudanesischen Militär unter General Al Burhan und dem Chef der Paramilizen „Rapid Support Forces“ (RFS) Hemedti ausgebrochen sind und die immer mehr die Form eines Bürgerkrieges annehmen, fordert die Flüchtlingsräte Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen bundesweiten Abschiebestopp für den Sudan. Bis es zu einer Einigung darüber auf bundesweiter Ebene kommt, erwarten die Flüchtlingsräte Landesregierungen, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, eigenständig für drei Monate Abschiebungen in den Sudan auszusetzen.

Faktisch werden auf Grund der Kämpfe, die besonders auch um den Flughafen der Hauptstadt Khartoum stattfinden, Abschiebungen bis auf Weiteres ohnehin nicht möglich sein. Aber auch auf lange Sicht ist nicht zu erwarten, dass in dem Land Verhältnisse einkehren, die eine Rückkehr von Sudanes:innen zumutbar erscheinen lassen.

„Angesichts der humanitären und politischen Lage im Land verbieten sich Abschiebungen von selbst“, stellt Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat fest.

Das flächenmäßig drittgrößte Land Afrikas mit seinen rund 46 Millionen Einwohnern versinkt angesichts der anhaltenden Kämpfe zunehmend im Chaos. Das Land ist reich an Rohstoffen wie Öl und Gold, aber die meisten Menschen im Sudan leben in Armut. Mit den militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Generälen, die beide darauf aus sind, eine autoritäre Alleinherrschaft zu errichten, wächst die Gefahr insbesondere auch für politische Oppositionelle:

Im Jahr 2019 hatte eine von der Zivilgesellschaft getragene Bewegung den autoritären Langzeitherrscher Omar Al-Baschir gestürzt. Das Militär weigerte sich jedoch, seine Macht an eine zivile Regierung abzugeben. El Burhan putschte im Oktober 2021 gegen die nach der Absetzung Al Bashirs gebildeten Übergangsregierung aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Militärs. Hemedti, der bereits durch die Massaker in Darfur, die die sog. Janjaweed unter seiner Führung berüchtigt geworden war, hatte sich mit seinen nun zu „Rapid Support Forces“ umgetauften Truppen, an der blutigen Niederschlagung von Protesten gegen den Putsch hervorgetan. Alle Versprechungen, freie Wahlen abzuhalten, wurden bisher nicht erfüllt.

Die Flüchtlingsräte weisen in Hannover und Kiel darauf hin, dass es in Deutschland eine große sudanesische Community gibt, die politisch sehr aktiv ist und sich bereits engagiert gegen den Diktator Al Bashir eingesetzt hat. Nach dessen Vertreibung hat sie sich eindeutig sowohl gegen General El Burhan als auch gegen General Hemedti positioniert. Dennoch wurde etlichen Aktivist:innen eine Asylanerkennung durch das BAMF versagt.

Der Demokratisierungsprozess, der mit der Vertreibung des Diktators Al Bashir startete, ist mit den Kämpfen zwischen den rivalisierenden Militärs – bei denen nach Verlautbarungen auch die berüchtigten russischen Wagner-Söldner ihre Hände im Spiel haben – nun endgültig erstickt. Landes- und Bundesregierung müssen den bei uns lebenden Sudanes:innen klar signalisieren, dass sie hier in Sicherheit bleiben können und keine Abschiebung fürchten müssen. Neben einem Abschiebungsstopp muss jetzt endlich auch die Bedrohungslage für die sudanesischen Oppositionellen in Deutschland neu bewertet werden.

 

 

 

Unterlassene Hilfeleistung im Mittelmeer führt zu hundertfachem Tod

24. April 2023|

Eine Information vom Flüchtlingsrat SH:

Verzögerungen bei sechs staatlich geleiteten Rettungsaktionen haben laut IOM in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 zum Tod von mindestens 127 Menschen geführt. Wegen des Ausbleibens einer Reaktion aufeinen siebten Fall starben den Angaben zufolge mindestens 73 Migranten. Insgesamt starben von Januar bis März 2023 mindestens 441 Menschen bei ihrer Fluchtüber das Mittelmeer.

https://www.sueddeutsche.de/politik/mittelmeer-migration-gefluechtete-tote-iom-1.5796073

Mobile (psychologische) Ersthilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

24. April 2023|

Das Psychosoziale Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge Brücke SH bietet auch in diesem Jahr landesweit  mobile (psychologische) Ersthilfe für Geflüchtete aus der Ukraine an.
Im Rahmen des Projektes können die muttersprachlichen  (Ukrainisch, Russisch) Kolleginnen des  PSZ Entlastungsgespräche (1-2 Beratungen) vor Ort anbieten.
Darüber hinaus führen sie die Gruppenveranstaltungen (1-2 Sitzungen x 1.5 Std.) zum Thema Umgang mit Stress und Krisen durch (z.B. in den Gemeinschaftsunterkünften).

Wenn Sie Menschen aus Ihrer Umgebung oder aus Ihrem Arbeitskontext kennen, die psychologische Hilfe benötigen, schreiben Sie zwecks Terminvereinbarung eine Email an  o.pavlovych@bruecke-sh.de oder rufen Sie unter 0431 70559491 oder  015129808911 an.
Diese Arbeitskontaktdaten können auch an belastete Menschen aus der Ukraine weiter vermittelt werden.
Die Betroffenen können gerne eine Nachricht auf  Ukrainisch/Russisch hinterlassen.

Brücke SH
Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge
in Schleswig- Holstein
Rendsburger Landstraße 7
24113 Kiel
Tel: 0431 70559491 oder 0151 29808911

Frühjahrsfest Newroz/Nowruz/Nouruz – Frühlingsbeginn!

21. März 2023|

Heute – am 21.3. – feiern viele Menschen in Schleswig-Holstein das Frühjahrsfest Newroz/Nowruz/Nouruz.

Das Fest wird in weiten Teilen der Welt seit 3000 Jahren gefeiert. Allen, für die es eine Bedeutung hat, wünschen wir ein frohes Fest.

Allen anderen wünschen wir einen schönen Frühlingsanfang.

Online im WDR: Die Khaled el Masri-Story

20. März 2023|

Eine Empfehlung vom Flüchtlingsrat SH:

Von der CIA entführt, eingesperrt, misshandelt. Monatelang. Ein unschuldiger, deutscher Staatsbürger. Sein Name: Khaled el Masri. Was wusste die Bundesregierung? Neue Recherchen stoßen auf viele Ungereimtheiten.

Von Stefan Eberlein für den WDR

Es dauert mehr als zehn Jahre bis die US-Behörden einräumen, dass er Opfer einer Verwechslung geworden war. Dennoch verweigern ihm bis heute die US-Regierung und die Bundesregierung jedwede Hilfe, Anerkennung und Wiedergutmachung. Und bis heute sind die namentlich bekannten Verantwortlichen für ihre Verbrechen nicht zur Rechenschaft gezogen worden.

Der Fall El Masri steht beispielhaft für den skrupellosen Kampf gegen den Terror, den US-Geheimdienste seit den Anschlägen des 11. September 2001 führen. Er zeigt, wie sich eine deutsche Bundesregierung aus vermeintlicher Bündnistreue zum Handlanger machte und die deutsche Justiz aus politischen Gründen ausbremste. Und er zeigt, dass Opfer, die ins Fadenkreuz von Geheimdiensten gelangen, auch Jahre später keinerlei Wiedergutmachung erwarten können.

El Masri ist nach seiner Entführung schwer traumatisiert. Er wird gewalttätig und muss fünf Jahre ins Gefängnis. Seine Frau wird krank, auf den Kindern lastet das Stigma eines gewalttätigen Vaters, an dem ein Terrorverdacht klebt. Heute lebt Familie el Masri in Österreich. Mit Deutschland haben sie abgeschlossen, das Vertrauen in den Rechtsstaat ist nachhaltig erschüttert.

Inwiefern auch die deutsche Bundesregierung an der Entführung beteiligt war, oder zumindest davon wusste, konnte nie endgültig geklärt werden. Stefan Eberlein versucht, die Gründe dafür herauszufinden – und stößt bei seiner Recherche auf viele unbeantwortete Fragen.

Alle vier halbstündigen Features sind online zugänglich:

https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tiefenblick/tiefenblick-el-masri-entfuehrung-100.html

Open Access Fallbuch zum Asylrecht bei De Gruyter erschienen

20. März 2023|

Eine Weiterleitung von Flüchtlingsrat SH:

Liebe Kolleg*innen,

heute erscheint unser Open Access Fallbuch zum Asylrecht nun endlich im De Gruyter Verlag. Es kann dort heruntergeladen und als Print-Version bestellt werden. Wir freuen uns sehr und hoffen, dass es viel zum Einsatz kommt in Lehre und Praxis!

Unser 19-köpfiges Team Migrationsrecht bei OpenRewi, bestehend aus Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen hat über ein Jahr daran gearbeitet, ein frei zugängliches, umfangreiches Fallbuch mit einem asylrechtlichen Schwerpunkt und aufenthaltsrechtlichen Bezügen zu verfassen. An dem Buch haben auch einige Kolleg*innen aus den Verbänden einen Anteil, teils als Autor*innen, teils als externe Reviewer*innen.

Das Fallbuch umfasst 57 höchst aktuelle und praxisrelevante Fälle. Ein jeder Fall (und ein neuer zum Chancen-Aufenthaltsrecht) ist auch bei Wikibooks abrufbar, kommentierbar und veränderbar (dies funktioniert sowohl mit als auch ohne Wikipedia-Account direkt auf der Fallseite, eine Anleitung findet sich hier). Online werden die Fälle laufend gemäß der aktuellen Rechtslage aktualisiert.

Die Fallsammlung richtet sich nicht nur an Jurastudierende und Referendar*innen, sondern auch an (künftige) Anwält*innen und Beratende sowie Richter*innen und Behördenmitarbeitende und kann auch von Personen, die bereits in diesem Themenfeld tätig sind, zur Auffrischung und Vertiefung der asyl- und migrationsrechtlichen Kenntnisse genutzt werden. Wir freuen uns daher sehr, wenn ihr gemeinsam mit uns die Fälle z.B. bei Fortbildungen weiter verbreitet, verwendet, diskutiert und verbessert.

Wir freuen uns natürlich auch über jedes Feedback und weitere Anregungen an unsere E-Mailadresse: migrationsrecht@openrewi.org.

Mit besten Grüßen,

die Herausgeber*innen
Rhea Nachtigall, Lars Wasnick und Johanna Mantel

 

Kiel: Straßenumbenennung am 21.3. um 16 Uhr, Henry-Vahl-Platz (vor der Bambule)

20. März 2023|

Strassenumbenennung

Einladung: Filmvorführung „Naomis Reise“ am 23. März, 19 Uhr in Kiel im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus

20. März 2023|

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus laden der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, die Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus Kiel (AWO Landesverband S-H e. V. und AKJS e. V.), ZEBRA e. V. und die Förde Volkshochschule herzlich zu einer Vorführung des Films „Naomis Reise“ (Frieder Schlaich, 2017) ein.

Im Metro Kino im Schlosshof, Holtenauer Straße 162-170, 24105 Kiel, zeigen wir den Film am 23. März um 19 Uhr.

Am Nachgespräch nehmen der stellvertretende Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, Torsten Döhring, Claudia Rabe von Contra – Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein und die Autorin Claudia Schaefer teil. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir über Rassismus, Ausbeutung und häusliche Gewalt sprechen. Im Vorfilm ist ein Beitrag zur aktuellen Kampagne „Mehrsprachigkeit“ des Zuwanderungsbeauftragten zu sehen. Das Gespräch wird von Dr. Catharina Flasbarth, Staatsanwältin in Lübeck, derzeit abgeordnet an das Ministerium für Justiz und Gesundheit, co-moderiert.

 

Tickets gibt es in Kürze zum ermäßigten Preis von 6 € auf der Website des Metro Kinos: https://www.metrokino-kiel.de/ und an der Abendkasse.

 

Alle Informationen gibt es hier: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/filmvorfuehrungen-iwgr-2023/.

Internationale Wochen gegen Rassismus 2023 „MISCH DICH EIN!“

20. März 2023|

20.3. – 2.4.2023

Mit zahlreichen Veranstaltungen für Frauen, Männer und Kinder, mit Vorträgen, Workshops, Theater, Film und öffentlichen Aktionen melden sich Organisationen und Institutionen aus ganz unterschiedlichen Orten in Schleswig-Holstein im März 2023 zu den diesjährugen Wochen gegen Rassismus zu Wort.
Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldungen gibts hier:
https://www.landesdemokratiezentrum-sh.de/iwgr.html

Landesweiter Fachtag zur kommunalen Unterbringung von Geflüchteten in Schleswig-Holstein

20. März 2023|

Die Situation in der kommunalen Unterbringung hat sich seit dem letzten Jahr deutlich negativ entwickelt, da es insgesamt an bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein mangelt, viele neue Unterkünfte entstanden sind, Mindeststandards nicht mehr eingehalten werden und schon vor den gestiegenen Flüchtlingszahlen geflüchtete Menschen zum Teil über Jahre in den kommunalen Unterkünften verweilten, weil Wohnraum in der Fläche und die Perspektive auf positive Veränderung fehlte.

Vor diesem Hintergrund und dem Ziel, die Thematik mit Entscheidungsträgern im Lande zu diskutieren, hat die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein die Themen in den Blick genommen und möchte im Rahmen eines landesweiten Fachtags

am 25. April 2023 – 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr – Landeshaus in Kiel

die Dinge öffentlich machen und mit Ihnen/ Euch Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Fachtag Unterbringungssituation von Geflüchteten in SH Kiel 25042023

Presseerklärung vom Flüchtlingsrat SH „Abschiebungen aussetzen – Erdbebenopfer aufehmen“

20. Februar 2023|

Flughafen-Streik verhindert Abschiebung?!
Abschiebungen aussetzen – Erdbebenopfer aufehmen

Heute sollte ein aus der Türkei stammender Kurde aus dem Ausreisegewahrsam in der Abschiebungshaftanstalt Glückstadt abgeschoben werden. Was ein Appell des Flüchtlingsrates, angesichts der Erdbebentragödie und der daraufhin in der Türkei im Wortsinn ruinierten Strukturen die Abschiebung auszusetzen, nicht vermochte, schaffen wohl jetzt die streikenden Gewerkschafter*innen auf dem Hamburger Flughafen. Bis heute Abend um 22 Uhr fallen alle Starts und Landungen aus.

In der Türkei steigt seit Jahren die politische Verfolgung gegen jede und jeden, der vermeintlich in Opposition zum Erdogan-Regime steht. Das wird sich absehbar vor den im Sommer geplanten Wahlen nochmals verschärfen. Infolge dessen klettert die Zahl der aus der Türkei Flüchtenden stetig auf inzwischen fast 14 Prozent aller in Schleswig-Holstein Asyl Beantragenden. Damit ist der NATO-Partner Türkei nach Syrien, Afghanistan und dem Irak das viertgrößte Herkunftsland von Geflüchteten. Gleichzeitig findet in der Türkei landesweit derzeit eine millionenstarke Binnenmingration der Opfer des Erdbebens in der Türkei statt, was den Ausreisedruck erwartbar zusätzlich erhöhen wird.

„Wir fordern angesichts der vielfältig problematischen Lage in der Türkei, Abschiebungen dorthin zunächst auszusetzen“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Gleichzeitig appelliert die Organisation an die Landesregierung alles ihr Mögliche zu unternehmen, um hierzulande lebende Angehörige von Erdbebenopfern aus der Türkei und aus Syrien in ihrem Bemühen um Visa und Einreise ihrer Angehörigen nach Deutschland zu unterstützen sowie zusätzliche Aufnahmekapazitäten für Erdbebenopfer aus der Türkei und aus Syrien vorzuhalten.

Die Organisation PRO ASYL hat auf ihrer Web-Seite für Beratende ausführliche Informationen zur Möglichkeit der Einreise von Erdbebenopfern aus der Türkei und Syrien eingestellt: https://www.proasyl.de/hintergrund/informationen-fuer-erdbebenueberlebende-und-deren-angehoerige-aus-der-tuerkei-und-syrien/.

 

Gemeinsame Presseerklärung div. Verbände zum Flüchtlingsgipfel am 16.2.

20. Februar 2023|

 https://www.frsh.de/artikel/dem-bedarf-an-einwanderung-gerecht-werden-und-aus-den-fehlern-der-vergangenheit-lernen/

Offener Brief

An die Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände in Schleswig-Holstein

zum Flüchtlingsgipfel am 16. Februar

Dem Bedarf an Einwanderung gerecht werden und aus den Fehlern der Vergangenheit lernen.

 

Wir sind besorgt!

Allenthalben gefallen sich einige Vertreter*innen der EU- und Bundespolitik darin, über das Martyrium der Menschen in repressiven Staaten wie Iran oder Russland, in den Erdbeben-geschüttelten Gebieten der Türkei und Syriens oder über die Kriegsgewalt innerhalb und außerhalb Europas öffentlich demonstratives Bedauern zu äußern.

Gleichzeitig verbreiten Teile der Politik aktuell einen Alarmismus, der Schutz und Überleben suchende Menschen – insbesondere aus Drittstaaten – als Belastung abstempelt, regelmäßig gesellschaftliche Überforderung behauptet und der Öffentlichkeit unrealisierbare Rückführungsoffensiven verspricht.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein den für den 16. Februar zwischen Bund, Ländern und Kommunen geplanten Flüchtlingsgipfel als eine Gelegenheit, eingedenk offenkundiger zuwanderungspolitischer Bedarfslagen zu Augenmaß und flüchtlingspolitischer Vernunft zurückzukehren.

Denn wir brauchen Zuwanderung. Wir schaffen das. Wir haben Platz.

Die unterzeichnenden Organisationen rufen die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Kommunalen Spitzenverbände dazu auf, beim Flüchtlingsgipfel für eine nachhaltige, vom Prinzip der Gleichbehandlung und von Empathie gegenüber den Schutzsuchenden gekennzeichnete Aufnahme- und Integrationspolitik einzutreten.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Doch Geflüchtete müssen monatelang auf Behördentermine und -bescheide warten. Solange bekommen sie z.B. keine Aufenthaltserlaubnis, keine Verlängerung der Arbeitserlaubnis, keine Verlängerung der Duldung. Aufgrund der Wartezeiten gehen – auch zulasten der Wirtschaft – Jobs und Ausbildungsplätze verloren oder Mietverträge platzen. In der Folge werden auch so ambitionierte politische Vorhaben, wie die Einbürgerungsoffensive oder die Fachkräfteeinwanderung zur Makulatur. Wir appellieren an den Flüchtlingsgipfel, die Voraussetzungen für eine Perspektiven schaffende, von Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit gekennzeichnete Politik und ausländerbehördliche Verwaltungspraxis[1][1] zu schaffen. Erste Schritte zu diesem Ziel sind:

  • Gewährleistung des regelmäßigen analogen und digitalen Zugangs zu Ausländerbehörden
  • Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Umwandlung des Stichtags-belasteten und befristeten Chancen-Aufenthaltsrechts zu einer regelmäßigen gesetzlichen Bleiberechtsregelung für alle
  • Abschaffung ausländeramtlicher Beschäftigungserlaubnisse
  • Regelförderung für migrationsspezifische Integrationsnetzwerke
  • Regelförderung für behördenunabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung für Geflüchtete

Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sind regelmäßig diejenigen, die eine fehlgeleitete Flüchtlingspolitik kompensieren müssen. Ein Abbau bürokratischer Hürden würde auch dazu führen, dass wieder mehr bürgerschaftlich engagierte Menschen sich die Unterstützung von Schutzsuchenden zumuten würden.

Bei der Unterbringung rufen wir zur Abkehr vom Verwaltungsprinzip „warm-sauber-trocken“ auf und fordern die Gewährleistung von Wohnbedingungen, die für Krieg, Verfolgung und anderen Überlebensnöten entkommene Frauen, Männer und Kinder ein integrationsfreundliches und angstfreies Lebensumfeld schaffen. Zielführend dazu wären:

  • die Abschaffung der Wohnverpflichtung[2][2]
  • ein Verteilungssystem, das die Bedürfnisse von Schutzsuchenden und die Ressourcen in den jeweiligen Kommunen besser berücksichtigt[3][3]
  • die regelmäßige Unterbringung in privaten Wohnungen, anstatt Gemeinschaftsunterkünften
  • die konsequente Umsetzung von Schutzkonzepten für Frauen, Mädchen und andere vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten rund um die Uhr
  • lückenlose digitale Versorgung mit WLAN und Endgeräten in Gemeinschaftsunterkünften

Anstatt in den Chor nationaler und europäischer Abschottungs- und Externalisierungspolitik einzustimmen, fordern wir die Landesregierung auf, von Bund und den Ländern eine proaktive, dem grundrechtlichen Schutzversprechen gerecht werdende Aufnahme- und Bleibepolitik sowie Außenamtspraxis einzufordern. Zielführende Instrumente auf diesem Wege wären z.B.:

  • erleichterte Visavergaben für Verfolgte aus Afghanistan, dem Iran und der Türkei
  • Beschleunigung der Visaerteilung beim Familiennachzug
  • Angehörigen-Aufnahmeprogramme für Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien anstatt nur kurzfristiger Besuchsmöglichkeiten
  • Landesaufnahmeprogramme für Frauen aus Afghanistan
  • ein Türkei-Abschiebungsstopp
  • Asyl für alle Deserteure
  • Abschiebungsschutz für Familien, Kranke und Traumatisierte
  • die Abschaffung der Abschiebungshaft

Neben der Aufnahme von Geflüchteten aus Kriegs- und Krisengebieten stehen Bundes- und Länderregierungen, Kommunen und die Gesellschaft in Deutschland vor der Herausforderung, dem Bedarf an Einwanderung gerecht zu werden, hierfür die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen und aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.

 

Unterzeichnende

 

Freie Plätze Informatikkurs in Kiel

20. Februar 2023|

In dem im März startenden Informatik-Kurs der ZBBS sind noch Plätze frei!

Interessierte melden sich bitte an unter
https://eveeno.com/Informatik-fuer-Gefluechtete

Der Kurs dient der Vermittlung von Grundlagen der (Fach-)Informatik und wird online durchgeführt, ergänzt durch Präsenztage in Kiel. Der Unterricht findet 3x pro Woche von 12:00 – 17:35 Uhr statt, an den anderen beiden Tagen von 14:00 – 17:35 Uhr.

Das Angebot richtet sich an Geflüchtete, die eine Ausbildung in der Fachinformatik absolvieren möchten, ein Studium anstreben oder einen Job in der Informatik suchen und denen noch Vorkenntnisse, Sicherheit in der Fachsprache oder praktische Erfahrungen fehlen.

Teilnehmen können erwachsene Geflüchtete aus ganz Schleswig-Holstein mit mindestens B1-Niveau, einem guten logischen Verständnis und Grundkenntnissen im Umgang mit dem Computer. Insbesondere Frauen möchten wir ermutigen, sich anzumelden!

Detaillierte Informationen zum Inhalt des Kurses entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne unter inge@zbbs-sh.de

InGe_Flyer_2023_März

Schleswig-Holstein verlängert Abschiebestopp in den Iran bis 30.06.2023

11. Januar 2023|

Pressermitteilung des Sozialministerium SH vom 10.1.2023

Integrations- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré:„Die Menschenrechtslage im Iran ist dramatischer als je zuvor. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin unverantwortlich, Menschen in den Iran zurückzuführen.

KIEL. Abschiebungen aus Schleswig-Holstein in den Iran bleiben aus humanitären Gründen weiterhin ausgesetzt. Integrations- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré hat den seit dem 13. Oktober 2022 bestehenden und bis zum 12. Januar 2023 geltenden Abschiebungsstopp des Landes Schleswig-Holstein bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

„Die Menschenrechtslage im Iran ist dramatischer als je zuvor. Demonstrationen werden gewalttätig zerschlagen, Menschen verhaftet, misshandelt und hingerichtet. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin unverantwortlich, Personen in den Iran zurückzuführen“, sagte Touré heute in Kiel: „Wir stehen solidarisch an der Seite der Menschen im Iran, die sich für individuelle und gesellschaftliche Freiheit und insbesondere für die Rechte von Frauen einsetzen.“

Ministerin Touré hält darüber hinaus eine bundesweit einheitliche und konkretisierte Abschiebungsstoppregelung weiterhin für notwendig. Die Konferenz der Innenministerinnen und -minister hatte sich am 2. Dezember 2022 in München zwar darauf verständigen können, dass „angesichts der gegenwärtigen katastrophalen Menschenrechtssituation im Iran bis auf Weiteres keine Abschiebungen durchgeführt werden“ und sich in diesem Zusammenhang auch für Ausnahmen, zum Beispiel für Gefährder und schwere Straftäter, ausgesprochen. Hinreichend bestimmte Vorgaben für in allen Bundesländern einheitlich umsetzbare Abschiebungsstoppanordnungen gemäß § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wurden jedoch nicht vereinbart.

Zum 30.11.2022 befanden sich insgesamt 5.452 iranische Staatsangehörige in der Zuständigkeit der schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden. 885 dieser Personen verfügten über eine Duldung.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

Neuer Informatik-Kurs für Geflüchtete ab März 2023

11. Januar 2023|

Im Projekt „InGe – Informatik für Geflüchtete“ startet im März 2023 ein neuer 5-monatiger Kurs.

Der Kurs dient der Vermittlung von Grundlagen der (Fach-)Informatik und wird online durchgeführt, ergänzt durch Präsenztage in Kiel.
Mit dem Angebot sollen insbesondere Frauen angesprochen werden. Teilnehmen können erwachsene Geflüchtete aus ganz Schleswig-Holstein.

Interessierte Geflüchtete können sich jetzt schon über https://eveeno.com/Informatik-fuer-Gefluechtete anmelden.

Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den Kurszeiten sowie dem Inhalt des Kurses entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.
Für weitere Fragen melden Sie sich gerne unter inge@zbbs-sh.de !

Mit freundlichen Grüßen
Gunhild Grote“

InGe_2023_März_Flyer

 

 

 

 

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