Pressemitteilung des Zuwanderungsbeauftragten zur Ausstellung zur Mehrsprachigkeit 11. – 19.09. RBZ Wirtschaft in Kiel
PRO ASYL-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sichere Herkunftsländer
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sichere Herkunftsländer
PRO ASYL hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten (Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat) verfasst. Nächste Woche Mittwoch soll der Entwurf bereits ins Kabinett.
PRO ASYL lehnt das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten” grundsätzlich ab. In Bezug auf Georgien und die Republik Moldau gibt es zudem verfassungsrechtliche Einwände bezüglich der Einstufung, da es u.a. keine landesweite Sicherheit und keine Sicherheit für alle Gruppen gibt. Kurz zusammengefasst:
- Laut Bundesverfassungsgericht muss die Sicherheit im ganzen Land bestehen. In beiden Ländern gibt es abtrünnige Regionen, die von Russland kontrolliert werden. Somit besteht keine Sicherheit im ganzen Land.
- Bezüglich beider Länder ist in der Gesetzesbegründung keine ernsthafte Prognose bezüglich der weiteren Entwicklungen erkennbar, insbesondere wird auf die Gefahr des zunehmenden russischen Einflusses nicht eingegangen und auch nicht auf die geänderte geopolitische Gefahrenlage seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Auch die jüngsten Rückschritte bezüglich Demokratie und Rechtsstaat in Georgien werden nicht berücksichtigt.
- In Georgien wird die LGBTIQ+-Community stark unter Druck gesetzt und der Staat schützt sie nicht vor gewaltsamen Übergriffen. Auch die Lage der Pressefreiheit ist sehr kritisch zu bewerten.
- In Moldau werden Rom*nja stark ausgegrenzt und diskriminiert. Dies kann eine kumulative Verfolgung darstellen.
PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, den Gesetzesentwurf zurück zu ziehen.
PRO-ASYL_Stellungnahme-sichere-HKL_Georgien_Moldau_25.08.2023
Kurdische Kulturwochen Oktober / November
Pressemitteilung
Programm der Kurdischen Kulturwochen – Der andere Blick ist online
Kiel, den 24.08.2023. Es ist wieder soweit – im Herbst 2023 gehen die Kulturwochen – Der andere Blick in die nächste Runde. In diesem Jahr richtet sich der Fokus auf den Kurdischen Kulturraum. Rund 40 Veranstaltungen finden innerhalb von zwei Monaten in der Landeshauptstadt Kiel statt.
Koordiniert und organisiert werden die Kulturwochen von der der Zentralen Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen Schleswig-Holstein (ZBBS) in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel. Gemeinsam mit einem großen Netzwerk aus Kieler Kultureinrichtungen und Akteur*innen konnte ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt werden, das durch unterschiedliche Sichtweisen und Perspektiven auf die Situation von Kurd*innen aufmerksam macht und spannende Einblicke in den Kulturraum gibt.
Das Programm ist eine bunte Mischung aus Ausstellungen, Lesungen, Diskussionen, Konzerten, Kursen, Performances oder Theater und ist ab sofort online und als gedrucktes Exemplar an diversen Orten in Kiel zu finden.
Warum Kurdistan?
Kurd*innen erleben als Migrierte in vielen Ländern anhaltende und systematische Diskriminierung. Kurdische Gebiete wurden in den letzten Monaten vermehrt durch Länder wie beispielsweise der Türkei angegriffen. Recepp Tayyip Erdogan benutzt in Bezug auf seine Ziele Wörter wie „Ausrotten“. Auch das iranische Regime geht besonders hart gegen die aktuellen Proteste in kurdischen Gebieten vor. Dennoch wissen viele Personen der deutschen Mehrheitsgesellschaft kaum etwas über die prekären Lebenssituationen von Kurd*innen.
Unter dem Begriff Kurdistan verstehen wir einen vielfältigen, komplexen Kulturraum und selbstbezeichnende Herkünfte. Im Sinne der politischen Bildung wollen wir keine Haltung zur politischen Debatte nach dem Wunsch oder der Ablehnung einer Staatengründung einnehmen, sondern Denkanstöße für die Erinnerungs- und Zukunftsarbeit durch Referierende formulieren lassen.
Ein vielfältiges Programm aus Literatur, Musik, Politik, Kunst und Film
Gestartet wird schon am Freitag, 22. September in der Pumpe, mit einer Lesung von Fatma Aydemir aus ihrem Gesellschaftsroman „Dschinns“. Aydemir erzählt von sechs grundverschiedenen Menschen, die zufällig miteinander verwandt sind – und von der unstillbaren Sehnsucht, verstanden zu werden. Beliban zu Stolberg liest am Mittwoch, 15. November im Literaturhaus aus ihrem Roma „Zweistromland“ über politischen Mut, qualvolles Vergessen und die gefährliche Reise einer jungen Frau nach Kurdistan. Anja Flach teilt in der Lesung von „Frauen in der kurdischen Guerilla“ am Samstag, 18. November im ZEIK ihre Erfahrungen, Erkenntnisse und Eindrücke der größten Frauenguerillaorganisation der Welt.
Am Mittwoch, 11. Oktober, bringt Rapperin Ebow mit ihrem vierten Studioalbum „Canê“ eine Mischung aus roughen Beats und leichtfüßigen R&B-Arrangements in die Pumpe. Supportet wird sie von der Kieler DJane Lil.v. Am Freitag, 3. November holt Faarjam mit seiner mitreißenden Fusion aus traditioneller iranischer Musik und zeitgenössischen Klängen das Konzert der iranischen Kulturwochen 2022 nach bevor der Berliner Singer-Songwriter Adir Jan seinen Cosmopolitan Kurdesque, eine bisher einzigartige Komposition aus Oriental-Traditional, Pop, Rock, Indie und Psychedelic, auf die Bühne bringt.
Am Samstag, 4. November, diskutieren vier Frauen aus Rojava (Westkurdistan), Bakur (Nordkurdistan), Rojhilat (Ostkurdistan) und Başur (Südkurdistan) im Kulturforum den Einfluss der Frauenkämpfe unter dem kurdischen Slogan »Jin, Jiyan, Azadî«, auf die kurdische Gesellschaft. Auch am Mittwoch, 8. November werden mit den Politikerinnen Asya Abdullah und Leyla Îmret feministische Perspektiven aufgenommen und der Frage nachgegangen, wie eine staatliche feministische Organisation aussehen kann.
Das Kurdische Festival am Sonntag, 15.Oktober, in der Pumpe dreht sich um kurdische Kleidung, Musik, Essen Sprache und Atmosphäre. Gemeinsam mit der Kurdischen Kulturschule Kiel e.V. und Kulturgrenzenlos e.V. kann am Sonntag, 8. Oktober und Freitag, 17. November, in vegetarischen oder veganen Kochkursen die Vielfalt der kurdischen Küche kennengelernt werden.
Am Freitag, 6. Oktober, erzählt der auf wahren Begebenheiten beruhende Film „Ji Bo Azadiyê“ eindrücklich die Geschichte von Zilan, einer jungen kurdischen Frau, die in ihre Heimat Diyarbakir zurückkehrt, um den Spuren ihres Bruders zu folgen. Plötzlich findet sie sich in gewaltvollen Gefechten mit der türkischen Polizei und Armee wieder. In Kooperation mit dem Kino in der Pumpe sind weitere spannende Filme von renommierten Regiseur*innen, wie „Kobanê„, „Yol – Der Weg“ oder „Stille Post“ im Programm.
Überblick zu allen Veranstaltungen
Unter www.kulturwochen-kiel.de/programm/ findet sich eine aktuelle Übersicht aller Veranstaltungen der Kurdischen Kulturwochen. Zudem sind die Kulturwochen auch in verschiedenen regionalen Kalendern vertreten. Das ausführliche Programm, eine Kurzauflistung, Bilder zur Verwendung sowie die Pressemitteilung im PDF sind in dieser Meldung unter untenstehenden Links abrufbar.
Über eine Veröffentlichung unseres Programms in Ihren Medien würden wir uns sehr freuen. Wenn Interesse an Interviews mit den Veranstaltenden oder Künstler*innen der Kurdischen Kulturwochen besteht, kommen Sie gerne über untenstehende Kontaktdaten auf uns zu.
Inkrafttreten Änderungen Fachkräfteeinwanderung
Die Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung („Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“) sind am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/217/VO.html?nn=55638). Damit ist nun klar, wann die einzelnen Teile in Kraft treten werden:
- 18. November 2023: Artikel 1. Das sind vor allem die Änderungen bei der Blauen Karte und der Rechtsanspruch auf § 18a / b (mit den sich daraus ergebenden neuen Zweckwechselmöglichkeiten z. B. aus einem Schengenvisum).
- 1. März 2024: der mit Abstand größte Teil der vorgesehenen Änderungen (Art. 2). Dazu gehören unter anderem die Regelungen zum Spurwechsel nach zurückgenommenem Asylverfahren, zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis § 16g statt Ausbildungsduldung, die Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten usw.
- 1. Juni 2024: Art. 3: Die Regelungen zum Punktesystem („Chancenkarte“).
Neue Vereinbarung zwischen SH und HH: Umzugserleichterungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bzw. Anspruchsberechtigte nach § 24 AufenthG
Mit folgender Vereinbarung vom 01.08.2023:
ermöglichen Hamburg und Schleswig-Holstein Anwärtern und Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, mithin derzeit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, jetzt wechselseitig den Umzug bei „nachhaltigem und nachgewiesenem Wohnraum“ in das jeweils andere Bundesland.
Druckfrisch: Kompass und Taschenkompass
Eine Info vom Flüchtlingsrat SH
Leider etwas verzögert – aber nun sind sie endlich da!
Die Printausgaben unserer Informationsbroschüre für Unterstützende in der Flüchtlingssolidaritätsarbeit „Der Kompass„und die siebensprachige Info-Broschüre zum Asylverfahren „Der Taschenkompass“ liegen jetzt druckfrisch und fertig zum Versand oder zur Abholung in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats SH bereit: Sophienblatt 82, 24114 Kiel
Bestellung – gern auch mehrzählig zum Weitergeben – unter Nennung einer Postanschrift bitte an: office@frsh.de
Lagebericht Afghanistan
Den aktuellen Lagebericht Afghanistan 2023 des Auswärtigen Amtes kann man auf der Web-Seite von Frag den Staat lesen und herunterladen:
https://fragdenstaat.de/dokumente/239069-lagebericht-afghanistan-2023/
Erlass Globalszustimmung Familienzusammenführung
Eine Information vom Flüchtlingsrat SH
Globalzustimmung gemäß §32 AufenthV zur Beschleunigung der Visumerteilung zur Familienzusammenführung bei Anträgen aus Ländern mit verlässlichen Urkundenwesen
Am 28. April 2023 verschickte das Bundesministerium des Innern (BMI) an die Bundesländer ein „Landerrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung“, in dem es darum geht, in welchen Fällen und für welche Staaten das BMI eine Globalzustimmung nach §32 AufenthV empfiehlt.
Darauf hat am 19.7.2023 das Sozialministerium SH seinen Erlass zu Globalzustimmungen bei Familienzusammenführungen ausgerichtet und weitere Anlagen herausgegeben.
Downloads:
- MSJFSIGSH-Erlass Globalzustimmung FZF vom 19.7.2023
- Rundschreiben Globalzustimmung FZF des BMI vom 28.4.2023
- BMI-Liste von Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind
- Tabelle „Wer macht was bei der Visumsentscheidung über Familienzusammenführungen“
- AA-Rundschreiben an die zu Visaentscheidungen relevanten Deutschen Auslandsvertretungen
—
Tagungsdokumentation „Wie traumatisierte Geflüchtete Unterstützung in Behörden finden“
Die Video-Dokumentation der Veranstaltung „Wie traumatisierte Geflüchtete Unterstützung in Behörden finden“ vom 23.6.2023 ist jetzt in der Mediathek des Offenen Kanals Schleswig-Holstein in fünf Teilen online zugänglich:
Video-Dokumentation der Veranstaltung: Teil 1 • Teil 2 • Teil 3 • Teil 4 • Teil 5
Gesamtdokumentation der Veranstaltung aufder Web-Seite des Flüchtlingsrats SH: https://www.frsh.de/publikationen/thematische-broschueren/dokumentation-wie-tarumatisierte-gefluechtete-unterstuetzung-in-behoerden-finden
Eckpunktepapier zu Verpflichtungserklärungen
Zur Bonitätsprüfung bei der Aufnahme von Personen aus dem Ausland.
Im Sozialministerium SH tagt regelmäßig eine Arbeitsgruppe von Vertreter*innen aus den Ausländerbehörden, die sowohl mit Blick auf die Erfahrungen im Verwaltungshandeln vor Ort als auch bzgl. des erwarteten Bundeseinheitlichen Merkblatts zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung,dasdurch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe herausgegeben werden soll, an einem diesbezüglich ggf. weiter präzesierten Erlass arbeitet.
Das Ministerium weist den Flüchtlingsrat SH ausdrücklich darauf hin, dass Anregungen zu diesem Thema aus der Beratungspraxis der Migrationsfachdienste ausdrücklich willkommen sind. Zusendungen ggf. richten an: Frederick.Klenner[at]sozmi.landsh.de
Download: Eckpunktepapier vom 17.7.2023
https://www.frsh.de/artikel/msjfsigsh-eckpunktepapier-zu-verpflichtungserklaerungen
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Bundestag und Bundesrat haben das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet.
Das Gesetz erleichtert die Einwanderung für alle, die eine Ausbildung haben. Sie müssen auch keinen Arbeitsvertrag nachweisen.
Außerdem gibt es die »Chancenkarte«. Man sammelt im Ausland Punkte (Deutschkenntnisse, Berufserfahrung…). Und wer sechs Punkte hat, bekommt ein Visum zu einwandern.
Das kann eine Möglichkeit für Familienangehörige hier lebender Flüchtlinge aus Afghanistan oder Syrien sein, die ihre Verwandten nicht „nachholen“ können. Sie können ihren Angehörigen oder Bekannten aber Informationen dazu geben, wie man es selbst versuchen kann.
Sinti und Roma Verbände einigen sich für eine Zusammenarbeit an einem Staatsvertrag
Anbei zwei Zeitungsartikel zum Thema „Zusammenarbeit für einen Staatsvertrag für Sinti und Roma“
https://taz.de/Sinti-und-Roma-Verbaende-einigen-sich/!5947150/
Hier gibt es weitere Infos zum Eckpunktepapier und der Kooperationsvereinbarung:
https://www.bv-sr.de/post/auf-dem-weg-zum-bundes-staatsvertrag
BMI: Länderrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung vom 28. April 2023
Am 28. April 2023 verschickte das Bundesministerium des Innern (BMI) an die Bundesländer ein „Länderrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung“, in dem es darum geht, in welchen Fällen und für welche Staaten das BMI eine Globalzustimmung nach §32 AufenthV empfiehlt.
In einer Anlage findet sich eine Liste von Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind.
Downloads:
https://www.frsh.de/fileadmin/user_upload/BMI_Familiennachzug_geschwaerzt_20230523.pdf
https://www.frsh.de/fileadmin/user_upload/BMI_Familiennachzug_Anlage-Staatenliste_20230523.pdf
Videoaufzeichnung Veranstaltung „Afghanistan im Blick“ mit Th. Ruttig, St. Recker und M. Jawad, 26. April 2023, Buchholz i.d.N.
Auf Einladung der Afghanistan-Gruppe unter dem Dach des Diakonischen Werkes der ev.-luth. Kirchenkreise Hittfeld und Winsen kamen Mina Jawad (Kulturwissenschaftlerin, dis:orient), Stefan Recker (Caritas International) und Thomas Ruttig (Afghanistan Analyst Network) in Buchholz i.d.N zusammen, um am 26. April 2023 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit 60 Gästen zur Situation im Land durchzuführen. Den Beiträgen zu den Themen „Humanitäre Lage“, „Politische Einordnung“ und „Frauen in Afghanistan“ vorangestellt sind ein Erlebnisbericht von Tamana Sirat zu den Ereignissen in 2021 in Kabul und eine Vorstellung der Buchholzer Gruppe.
https://www.instagram.com/diakonie_hittfeld_winsen/
Informatik-Kurs im Projekt „InGe – Informatik für Geflüchtete“
Der neue Informatik-Kurs im Projekt „InGe – Informatik für Geflüchtete“ startet (vorbehaltlich der Bewilligung) im September 2023.
Der Kurs dauert 5 Monate und findet montags bis freitags nachmittags statt. Er dient der Vorbereitung auf eine Ausbildung, einen Job oder ein Studium durch Vermittlung von Grundlagen der Informatik und wird online durchgeführt, ergänzt durch Präsenztage in Kiel.
Mit dem Angebot sollen insbesondere Frauen angesprochen werden. Teilnehmen können erwachsene Geflüchtete aus ganz Schleswig-Holstein mit Arbeitsmarktzugang und mindestens Sprachniveau B1 (Zertifikat nicht erforderlich). Die Zahl der Plätze ist auf 12 begrenzt.
Laptops werden gestellt. Die Fahrtkosten zu den Präsenztagen können (bei Vorlage einer Ablehnung durch den Leistungsträger) vom Projekt übernommen werden, so dass die Teilnahme für die Teilnehmenden kostenfrei ist.
Interessierte Geflüchtete können sich anmelden über https://eveeno.com/Informatik-fuer-Gefluechtete. Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nehmen sie im Juli / August an einem Probe-Unterricht teil.
Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den Kurszeiten sowie dem Inhalt des Kurses entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.
Für weitere Fragen melden Sie sich gerne unter inge@zbbs-sh.de oder telefonisch (0157 50 100 286).
Kommentar zur EU-AsylpolitikAbschottung um jeden Preis
Ein hörens- und lesenswerter Kommentar der DLF-Korrespondentin in Spanien Franka Welz zum unlängst beschlossenen sog. Asylkompromiss der EU:
https://www.deutschlandfunk.de/eu-migrationsabkommen-kommentar-100.html
Asylverfahren an den EU-Außengrenzen verlagert Probleme nur, meint Franka Welz. Gelöst sind sie dadurch noch lange nicht. Diese unangenehme Wahrheit sollten Politiker aussprechen, statt sie zu verstecken.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Weltflüchtlingstag
Mit einer Pressemitteilung zum Weltflüchtlingstag informiert die Bundesagentur für Arbeit darüber, dass die Zahl der Beschäftigten aus den nicht-europäischen Asylherkunftsländern von 81.000 im Jahr 2012 auf 568.000 Menschen im Jahr 2022 gestigen ist. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Auszubildenden. 2012 waren 2.500 junge Menschen aus diesen Ländern in Ausbildung, 2022 waren es bereits 44.000. Dabei handelt es sich um die Länder, aus denen in den Jahren 2015 und 2016 die meisten Menschen nach Deutschland geflüchtet sind: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
Weitere Informationen gibt es in einer umfangreichen Statistik, die unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Migration-Nav.html aufgerufen werden kann.
Lage auf den griechischen Inseln
RSA, die Partnerorganisation von PRO ASYL, hat die Lage auf den
griechischen Inseln analysiert:
https://rsaegean.org/en/ccac-aegean-islands-greece/
Da das zur aktuellen Entscheidung auf EU-Ebene passt und
veranschaulicht, wie die Zukunft aussehen soll, hat PRO ASYL das jetzt
auch auf Deutsch veröffentlicht:
https://www.proasyl.de/news/griechische-verhaeltnisse-bald-ueberall-in-europa/
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Wohnraum gesucht für Geflüchtete
Ein Beitrag von Angela Huber-Große
Resolution auf dem Kirchentag angenommen: Gegen den Ausverkauf der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen
Auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Nürnberg wurde heute die Resolution „Gegen den Ausverkauf der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen“ angenommen. Eingebracht wurde die Resolution von PRO ASYL, Sea-Watch und der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche.
Der Kirchentag hat die Resolution hier veröffentlicht: https://www.kirchentag.de/resolutionen
Sie finden sie zudem im angehängten Dokument.
Resolution
Zur EU-Innenministerkonferenz am 8.6.: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes
Gemeinsames Statement von über 60 Organisationen: Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Flüchtlingsrat unterstützt die Kritik der Kieler Integrationsministerin am Asyl-Kurs der Bundesregierung.
Als Teil eines Bündnisses von mehr als 60 Organisationen fordert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. anlässlich des Treffens der EU-Innen- und Justizminister*innen die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf. Mit Blick auf das Treffen der für die gemeinsame Flüchtlingspolitik zuständigen EU-Minister am 8. Juni 2023 in Brüssel appelliert das Bündnis an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und den Koalitionsvertrag der Ampel ernst zu nehmen. Es dürfe keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.
„Dabei gilt nicht allein – wie jetzt von der Bundesregierung verlautbart – die Internierung von Frauen und minderjährigen Kindern in geschlossenen Asyllagern an den EU-Außengrenzen als no go!“ mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holsterin.
Im Vorfeld des kommenden Treffens der EU-Innenminister*innen am Donnerstag appellieren wir an die Bundesregierung, ihrer humanitären und grundrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:
- Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
- Für Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union: Keine Absenkung der Anforderungen an “sichere Drittstaaten”!
- Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!
„Wenn Integrationsministerin Aminata Touré erklärt, Grenzen, Mauern und Zäune verhinderten nicht, dass Menschen vor Krieg und Verfolgung fliehen, ist ihr unbedingt beizupflichten“, erklärt Link. Das schleswig-holsteinische Regierungsmitglied hatte am 28.5. im Stern erklärt: „Wenn die EU nicht mehr betreten werden darf und nach 30 Zentimetern bereits ein Asylverfahren eröffnet wird, das in so kurzer Zeit gar nicht machbar ist, dann werden wir noch viel mehr Lager wie Moria [auf der griechischen Insel Lebos] erleben.“ Der Flüchtlingsrat begrüßt die Ankündigung Tourés, Schleswig-Holstein werde der Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten im Bundesrat nicht zustimmen.
„Auf eine entschiedene Positionierung contra der EU-Pläne des Bundes ist die Landesregierung ohnehin mit Blick auf den Kieler schwarz-grünen Koalitionsvertrag aus Juni 2022. verpflichtet“, erwartet Link.
Der Flüchtlingsrat fordert daher die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, gegenüber der Bundesregierung mit dem Ziel vorstellig zu werden, dass die Bundesrepublik sich nicht an der von der EU geplanten menschenfeindlichen Abschottungspolitik zu Lasten nichteuropäischer Schutzsuchender aus Drittstaaten beteiligt.
Ebenso appelliert der Flüchtlingsrat an die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags, sich gegenüber ihren Bundesparteien gegen die EU-Pläne einszusetzen.
Gute Argumente dafür haben wir im Statement „Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes„zusammengefasst.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.