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„Beschämend und mit Grundsätzen der Menschenrechte unvereinbar“

3. Januar 2024|

Eine Weiterleitung vom FRSH:

Schwerin, 20.12.2023

Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche zum Versuch der Abschiebung aus Kirchenasyl:

„Beschämend und mit Grundsätzen der Menschenrechte unvereinbar“

Die versuchte Abschiebung aus einem Kirchenasyl in Schwerin am Donnerstag, 20. Dezember 2023, ist von der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche, Pastorin Dietlind Jochims, scharf kritisiert worden.

Schwerin (ce) – Als „beschämend und mit den Grundsätzen der Menschenrechte unvereinbar“ hat die Flüchtlingsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Dietlind Jochims, die versuchte Abschiebung zweier Kinder einer Familie aus Afghanistan aus einem Kirchenasyl in Schwerin verurteilt.

„Hier wurde der Schutzraum einer schwer traumatisierten Familie, die in ihrer Heimat mit dem Tod bedroht wurde, verletzt“, so Dietlind Jochims. Das Kirchenasyl wurde seit vergangenem Freitag gewährt und – wie es gängige Praxis ist – allen zuständigen Behörden zur Kenntnis gegeben.

Bischöfin Steen: Den Schutzraum Kirchenasyl achten

Bischöfin Nora Steen betonte: „Solch eine bedrohliche und eskalierende Situation wie heute Morgen in Schwerin hat diese Familie massiv retraumatisiert und ist unzumutbar. Ich bitte alle zuständigen Behörden, den Schutzraum Kirchenasyl zu achten.“

Als Frauenrechtlerin in Afghanistan massiv bedroht und gefährdet

Nach Informationen der Flüchtlingsbeauftragten handelt es sich bei den Betroffenen um eine sechsköpfige Familie aus Afghanistan. Zwei der Kinder sind noch minderjährig. Die Mutter ist eine bekannte Frauenrechtlerin und Journalistin, die in ihrer Heimat massiv bedroht wurde. Über das Aufnahmeprogramm für Afghanistan des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes sei der Familie eine Aufnahme in Deutschland zugesichert worden. Die Visumserteilung verzögerte sich allerdings. Da das Leben der Familie zusehends gefährdet war und sich auch deren Gesundheit verschlechtert hatte, flohen die Menschen in den Iran. Von dort aus gelangten sie mit einem spanischen Visum nach Europa.

Verstoß gegen Zusicherungen und die Prinzipien der Menschenrechte

„Der Familie war eine Aufnahme in Deutschland zugesagt worden. Es ist ein Armutszeugnis für die Behörden, dass die Visa-Formalitäten viel zu schleppend angesichts der Lebensgefahr für die Familie bearbeitet worden sind“, kritisiert Dietlind Jochims. Bei dem Versuch von heute Morgen (Donnerstag, 20. Dezember), die beiden volljährigen Kinder von der Familie zu trennen und abzuschieben, sei gegen Zusicherungen der Behörden und die Prinzipien der Menschenrechte verstoßen worden: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat selber festgehalten, dass eine Familientrennung hier vermieden werden soll. Außerdem ist das Kirchenasyl gebrochen worden, was dem bekundeten Respekt für diesen Schutzraum widerspricht.“

Hintergrund zum Kirchenasyl

Bevor ein Kirchenasyl gewährt wird, lässt sich die Kirchengemeinde gut beraten und jeden konkreten Einzelfall genau prüfen. Ein Kirchenasyl wird vom Kirchengemeinderat beschlossen– die Entscheidung wird also direkt vor Ort gefällt. Dabei gilt, dass mit dem Kirchenasyl Zeit für eine erneute Überprüfung gewonnen werden soll, weil die berechtigte Annahme besteht, dass es sich um einen besonderen Härtefall handelt. Meist handelt es sich um so genannte ՙDublinfälleՙ, bei dem ein Asylantrag bereits in einem anderen europäischen Land gestellt wurde, bei einer Rückkehr dorthin aber Repressalien oder Gewalt für die geflüchtete Person zu befürchten sind. Hier bedeutet der positive Ausgang eines Kirchenasyls, dass Deutschland für die Prüfung der Asylgründe zuständig wird. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, bei dem Kirchengemeinden Geflüchteten Wohnraum bieten und sie versorgen, obwohl er grundsätzlich von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen und abschieben kann. Um gemeinsam zu guten humanitären Lösungen kommen zu können, wurde 2015 eine Verfahrensabsprache zwischen BAMF und den Kirchen getroffen.

Kontakt: Pastorin Dietlind Jochims <Dietlind.Jochims@flucht.nordkirche.de>

 

FRSH: Stellungnahme zur aufenthaltsrechtlichen Situation von Auszubildenden und zum sogenannten Spurwechsel

3. Januar 2024|

https://www.frsh.de/artikel/stellungnahme-zur-aufenthaltsrechtlichen-situation-von-auszubildenden-und-zum-sogenannten-spurwechsel

Zeitungsartikel `Junge Welt´: Willkommen und Abschiebung

3. Januar 2024|

Aus Junge Welt: Ausgabe vom 16.12.2023, Seite 12 / Thema

Rassistische Debatte

Willkommen und Abschiebung

Facharbeiter sollen kommen, zugleich aber wird seit Monaten darüber debattiert, wie sich möglichst viele Geflüchtete abschieben lassen. Über die Renaissance rechter Asylpolitik

 

Toolkit „Kinder auf der Flucht“ vom FR Niedersachsen

3. Januar 2024|

Eine Weiterleitung

„Nachfolgend verlinken wir das Toolkit „Kinder auf der Flucht“, erstellt von den Durchführungspartnern und Mitgliedern von Family for Every Child, Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V., METAdrasi, Naba‘a, Programma Integra sowie Zeudi Liew und den 77 Praktiker:innen und 71 Kindern und Jugendlichen, die sich an den Beratungen beteiligten.

Der Leitfaden dokumentiert und vermittelt bewährte Methoden für die Betreuung, den Schutz und das Fördern der Integration von Kindermigrant:innen. Hierzu zählen alle Kinder oder Jugendlichen (CYP), die in ein neues Land einreisen.

Hier die deutsche Fassung.“

Konzeptpapier „Schnelle aufenthaltsrechtliche Maßnahmen zur Erleichterung und Entlastung von Menschen, Verwaltung und Behörden“

3. Januar 2024|

Eine Idee vom `Netzwerk Berlin hilft´:

„Liebe Liste,
hier ein Konzeptpapier, dass 15 Maßnahmen enthält, die aus unserer Sicht wirklich helfen würden, Geflüchteten zu helfen, Kommunen zu entlasten, Verwaltung zu entlasten, Arbeitgebern zu helfen.

Konzeptpapier: Schnelle aufenthaltrechtliche Maßnahmen zur Erleichterung und Entlastung von Menschen, Verwaltung und Behörden

berlin-hilft.com

Alles (bis auf Nr. 15) auch schnell umsetzbar, wenn es denn den politischen Willen dazu gibt und damit auch schnell wirksam.
Krititk, Berichtigungen, Anmerkungen, Ergänzungen – wie immer gerne!!

Mit besten Grüßen
Netzwerk Berlin hilft

Christian Lüder

0171-2132999

www.berlin-hilft.com

 

Ein Beitrag der ARD: Warum immer mehr Türken in Deutschland Schutz suchen

6. Dezember 2023|

TAGESSCHAU 3.12.: Warum immer mehr Türken in Deutschland Schutz suchen – Die Zahl der türkischen Staatsangehörigen, die in Deutschland Asyl suchen, ist in den vergangenen zwei Jahren stark angestiegen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich – und die Chancen auf Asyl mitunter gering. […] „Laut […BAMF] haben in diesem Jahr (Stand 31.10.2023) rund 45.000 türkische Staatsangehörige einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Das sind fast doppelt so viele wie im vergangenen Jahr. Damit liegt die Türkei im Oktober auf Platz zwei der Hauptstaatsangehörigkeiten bei den Erstanträgen auf Asyl.“

 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylantraege-tuerken-deutschland-100.html

BMI verlängert Ukraine-AEs per Verordnung bis 2025

6. Dezember 2023|

Die Aufenthaltserlaubnisse der Ukrainer:innen werden per Verordnung bis 2025 verlängert:

„Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat heute zugestimmt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.“

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html

Petition ‚Keine Haft für zivile Seenotrettung‘

6. Dezember 2023|

Eine Info vom FRSH

Liebe Freund*innen,

wir haben die Stellungnahme „Kriminalisierung von Seenotretter*innen!“ unterzeichnet und die Petition ‚Keine Haft für zivile Seenotrettung‘ auf WeAct unterschrieben und würden uns sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr erfahren und unterzeichnen:

https://weact.campact.de/petitions/keine-haft-fur-zivile-seenotrettung?share=6b2193b6-d37c-4e0c-bd81-c6c2c1a8fb36&source=copy_email&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email

Vielen Dank!

Martin Link


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V

Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel

Tel.: 0431 735 000 ● Fax: 0431 736 077 ● ml@frsh.de

Presseerklärung: Georgien und Moldau sind nicht sicher!

6. Dezember 2023|

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern gemeinsam die Bundesländer auf, sich am 20.10.2023 im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens und Moldaus als “sichere” Herkunftsländer auszusprechen und sich stattdessen einer rationalen, faktenbasierten und lösungsorientierten Migrationspolitik zuzuwenden.

Schleswig-Holstein soll sich der Zustimmung zum Gesetz im Bundesrat verweigern.

https://www.frsh.de/artikel/georgien-und-moldau-sind-nicht-sicher

INFO Bezahlkarte

16. Oktober 2023|

Eine Information vom FRSH.

Bis dato gibt es ja keine Beschlüsse zur Anwendung einer Bezahlkarte für Leistungsempfänger*innen gem. AsylbLG in Schleswig-Holstein.
Die Position des FRSH zu Sachleistungen und Bezahlkarten ist streng grundrechtsbasiert und orientiert sich am Bundesverfassungsgerichtsbeschluss von 2012, der einmal mehr festgestellt hat, dass die Menschenwürde unteilbar und damit eine soziale Schlecherstellung von Geflüchteten grundrechtswidrig ist..

Die Bezahlkarte ist allerdings auch in der heutigen MPK zum Thema Migration Thema.
Inzwischen werden Detailes bekannt (s.u.), die darauf schließen lassen, dass mit der Anwendung der Karte ggf. mit erheblicher Verwaltungswillkür einher gehen kann.
Eine Einführung des Systhems sollte u.E. in Schleswig-Holstein keinesfalls ohne eine Überprüfung durch das Datenschutzzentrum möglich sein.

Es kommt wohl die Zeit, wo Unterstützende und Geflüchtete wieder vermehrt gemeinsam einkaufen gehen – wie dazumal in den 1990er Jahren😉

gez. Martin Link, Flüchtlingsrat SH


Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V

Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel

Tel.: 0431 735 000 ● Fax: 0431 736 077 ● ml@frsh.de

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