Eine Information von „Berlin hilft“:
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung wird nun doch verlängert und gilt dann für Einreisen bis 31.12.2024.
Drittstaatsangehörige werden nun jedoch ausgenommen.
Und die VO soll rückwirkend zum 05.03.2024 in Kraft treten, so dass die bisherige Lücke zwar juristisch geschlossen ist, aber die dadurch ausgelösten Probleme kaum wieder gutzumachen sein werden. Uns sind sowohl Fälle einer verweigerten Einreise wie auch Abschiebungen bekannt.