Eine Info der GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.)
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen durch Verordnung vom 28. November 2022 nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Somit sind nun bis zum 31.05.2023 weiterhin alle Ausländer, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Siehe Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 30. November:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?3
hier die aktuelle Fassung:
https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenth_v/BJNR606700022.html