Eine Info vom FRSH:


Vorschläge von Nichtregierungsorganisationen zur weitgehend diskriminierungsfreien Umsetzung der Bezahlkarte für Geflüchtete im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes in Schleswig-Holstein.

Im Folgenden präsentieren die Seebrücken Schleswig-Holstein und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein mit Unterstützung des Paritätischen SH, des Vormundschaftsvereins lifeline, des Bündnisses Eine Welt SH, der VerDi, der RLC Nord, dem BEI, dem AKJS SH und dem Frauennetzwerk  ihre Vorschläge zur Ausgestaltung zu der im April 2024 beschlossenen Bezahlkarte. Flüchtlingsrat SH und Seebrücken SH lehnen die Idee einer Bezahlkarte grundsätzlich ab (siehe PE v. 20.6.2024 auf frsh.de), sehen jedoch die Notwendigkeit unter Berücksichtigung der beschlossenen Gesetzeslage ein Modell zu entwickeln, das im Zuge der Verwaltungsumsetzung auf weitergehende Diskriminierungen, die mit der Bezahlkarteeinhergehen könnten, verzichtet.

Im Zuge dessen schlagen wir eine Bezahlkarte vor, die weitgehend diskriminierungsfrei ist, keine weiteren Integrationshürden aufstellt, Geflüchtete nicht in ihrer Bewegungsfreiheit und gesellschaftlichen Teilhabe einschränkt, ihren Alltag nicht zusätzlich erschwert und nicht weiter in die Armut treibt. Darüber hinaus minimiert unser Vorschlag den administrativen Aufwand der ohnehin bereits belasteten Kommunen.

Deshalb schlagen wir die Einführung des folgenden Modells (Anlage) vor: https://www.frsh.de/artikel/bezahlkarte-in-schleswig-holstein

NGO-Konzept_Ausgestaltung.Bezahlkarte.in.SH_August2024_final