Flüchtlingsrat begrüßt schleswig-holsteinischen Abschiebestopp in den Iran
Pressemitteilung des FRSH
Kiel, 15.01.2024
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die Anordnung eines Abschiebestopps in den Iran von Sozialministerin Aminata Touré.
Aufgrund der derzeitigen Proteste, die mit größter Gewalt niedergeschlagen werden, sollen in den nächsten drei Monaten keine Abschiebungen in den Iran stattfinden. Die Anordnung des Sozialministeriums wurde an die Ausländerbehörden weitergeben.
„Wir begrüßen das schnelle Handeln der Landesregierung und fordern sie auf, sich auch auf Bundesebene für einen Abschiebestopp einzusetzen“, so Leonie Melk Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates.
Der Flüchtlingsrat wird am 22.01. um 17 Uhr eine Onlineveranstaltung mit Daniela Sepehri zur aktuellen Situation im Iran durchführen: https://www.frsh.de/artikel/proteste-im-iran-das-ende-des-mullah-regimes
Hinweise zu Passbeschaffung Afghanistan – BMI
Eine Info vom FRSH
„Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte
auf den angehängten Erlass aus Niedersachsen zum aktuellen Stand des afghanischen Pass – und Ausweiswesens würde ich euch gerne aufmerksam machen.
Dieser ist, da er sich auf Informationen des BMI´s beruft, auch für uns in Schleswig-Holstein relevant.
Unter anderem auf die neuesten Entwicklungen zum Thema Passbeschaffung Afghanistan, werde ich auch in der morgigen Online-Veranstaltung „Herausforderungen der Identitätsklärung – Länderfokus Afghanistan, Eritrea und Syrien“ eingehen.
Anmeldungen sind noch bis morgen Nachmittag unter folgendem Link: https://eveeno.com/127161089 möglich.
Liebe Grüße,
Simon Dippold“
Neue Adresse vom Antidiskriminierungsverband SH (advsh)
Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V.
Neue Adresse ab Januar 2026: Martensdamm 4, 24103 Kiel | 24103 Kiel | Tel. 0431-640 878 27 | www.advsh.de
Bezahlkarte – ein Info-Mail vom Diakonischen Werk SH
Liebe Kolleg:innen,
am 21.11.2025 ist der Ausführungserlass des Sozialministeriums für die Nutzung der Bezahlkarte in Kraft getreten und ersetzt damit den Grunderlass vom 16. Oktober 2024 (Az. VIII 42-256429/2024).
In diesem Rundschreiben möchten wir für eine bestmögliche Vorbereitung auf die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte die wichtigsten Informationen zusammenfassen.
Derzeit gibt es rund 2.600 Menschen mit einer Bezahlkarte, vornehmlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Landesweit gibt es Schätzungen zufolge mehr als 10.000 Menschen, die die Bezahlkarte bekommen werden. Sie soll die Ausgabe von Bargeld ersetzen und das Hauptzahlungsmittel für die Betroffenen werden.
Gerne möchten wir an dieser Stelle auch schon darauf hinweisen, dass für Anfang 2026 eine gemeinsame Info-Veranstaltung des Büros der Landeszuwanderungsbeauftragten mit dem Sozialministerium geplant ist, in der noch offene Fragen geklärt werden können. Details hierzu folgen, sobald diese bekannt sind.
Am 3. Juni 2026 wird es zudem eine Veranstaltung der Diakonie Schleswig-Holstein zum Sozialrecht geben, in der erste Erfahrungen mit der Bezahlkarte aufgegriffen und thematisiert werden.
Im Folgenden haben wir nun die wesentlichen Inhalte des Erlasses in einem Frage-und-Antwort-Format zusammengetragen.
Viele Grüße
Joschka Peters-Wunnenberg und Christiane Guse“
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Joschka Peters-Wunnenberg
Diakonisches Werk
Neuauflage der Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“
Eine Info vom FRSH
„Liebe Kolleg*innen,
wir freuen uns sehr, dass seit heute die Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ in der vollständig überarbeiteten 6. Auflage verfügbar ist. Sie kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/neuauflage-der-arbeitshilfe-grundlagen-des-asylverfahrens-1/
Die von Kirsten Eichler verfasste Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an neue Asylverfahrensberater*innen und sonstige Personen, die Asylsuchende im Rahmen des Asylverfahrens unterstützen und beraten möchten. Für diese werden die Grundlagen des Verfahrens dargestellt. Die Arbeitshilfe ist bewusst praxisorientiert gestaltet und stellt Basisinformationen zur Verfügung.
Durch die bevorstehende Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (GEAS) wird sich das Asylrecht grundlegend ändern. Eine Aktualisierung der Arbeitshilfe mit dem Inkrafttreten der Reformen ist geplant. Doch auch mit der Geltung der GEAS-Reformen behält die Arbeitshilfe ihre Bedeutung, da das alte Rechtssystem in zahlreichen Altfällen parallel zu den neuen Regelungen Anwendung finden wird.
Mit besten Grüßen
Thorben Knobloch“
Referent Asylpolitik/Flüchtlingshilfe Abteilung Migration und Internationale Kooperation
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (Der Paritätische)
Telefon: 030 24636-315 E-Mail: asylpolitik@paritaet.org<mailto:asylpolitik@paritaet.org>
Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan
Pressemitteilung vom FRSH
Kiel, 9.12.2025
Über 250 Organisationen fordern von Bundesregierung Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) fordern mehr als 250 deutsche Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein die Bundesregierung auf: Menschenrechte wahren – Versprechen halten! Nehmt die Schutzsuchenden aus Afghanistan mit Aufnahmezusage endlich auf!
„Tun Sie jetzt alles in Ihrer macht Stehende, um die Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage bis Jahresende nach Deutschland zu holen“, heißt es in dem Offenen Brief, der namentlich an die Bundesminister Alexander Dobrindt und Johann Wadephul gerichtet ist. Noch immer warten rund 1.800 afghanische Menschen darauf, nach Deutschland in Sicherheit zu kommen. Über 70 Prozent von ihnen sind Frauen und Kinder. Die pakistanische Regierung droht ihnen mit der Abschiebung nach Afghanistan, wenn sie nicht bis Ende Dezember das Land verlassen haben. „Die Zeit drängt. Es zählt buchstäblich jeder Tag“, heißt es in dem Offenen Brief.
Abschiebung nach Afghanistan bedeutet Verfolgung, Misshandlung und Tod
In Afghanistan sind die Menschen Verfolgung, Misshandlungen, Gefängnis und sogar dem Tod durch die Taliban ausgesetzt. Der Grund: Sie haben sich über Jahre hinweg für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frauen- und Kinderrechte eingesetzt: für universelle Werte also – auch im Interesse Deutschlands. Darunter sind ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen ebenso wie Journalist*innen, Richter*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Angehörige der LSBTIQ+ Community sowie Kulturschaffende.
„Die Aufnahme aller Afghan*innen mit deutscher Aufnahmezusage aus Pakistan wäre ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung, dass sie sich an gegebene Zusagen hält, Versprechen Deutschlands auch im Jahr 2025 etwas wert sind und dass rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden. Die in Pakistan ausharrenden Afghan*innen müssen schnellstmöglich nach Deutschland ausgeflogen werden, bevor Pakistan sie zurück zu den Taliban schickt“, fordert Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.
Deutschland muss zu menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen
Die mehr als 250 bundes-, landesweiten und lokalen Organisationen appellieren kurz vor Weihnachten nicht nur an Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe, sondern weisen Deutschland vor allem deutlich auf die Verantwortung hin, die es für diese Menschen trägt: „Die menschenrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes dürfen kein Lippenbekenntnis sein – das schulden wir jenen, die für Deutschland gearbeitet oder die sich auf uns verlassen haben. Vertrauen ist unsere stärkste Währung. Wer Vertrauen verspielt, handelt gegen Deutschlands Interessen.“
Um die Menschen vor Tod und Verfolgung zu schützen, brauchen sie, heißt es in dem Appell weiter:
- Sofortige Evakuierungen: Für alle Menschen mit Aufnahmezusage ist die sofortige, unbürokratische Ausreise vor Jahresende einzuleiten.
- Einen schnellen Abschluss der Verfahren ohne weitere Verzögerung: Die Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren müssen schnellstmöglich für alle Aufnahmeprogramme – inklusive Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm – abgeschlossen werden.
- Sicherheit vor Abschiebungen nach Afghanistan: Die Bundesregierung muss im Gespräch mit der pakistanischen Regierung alle Möglichkeiten nutzen, um weitere Abschiebungen der Betroffenen nach Afghanistan zu verhindern und eine sichere Unterbringung bis zum Abschluss der Verfahren zu gewährleisten.
Den ganzen offenen Brief, den unter anderem Kabul Luftbrücke, PRO ASYL, Terre des Hommes, Amnesty International, Der Paritätische Gesamtverband, Human Rights Watch und Brot für die Welt unterschrieben haben, finden Sie hier im Wortlaut.
Hintergrund:
Derzeit befinden sich in Pakistan rund 1.800 afghanische Staatsangehörige, die eine Aufnahmezusagen aus den vier verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen haben – Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Absatz 2 AufenthG), Ortskräfteverfahren (§ 22 Satz 2 AufenthG), Menschenrechtsliste (§ 22 Satz 2 AufenthG) und Überbrückungsprogramm (§ 22 Satz 2 AufenthG). Circa 250 von ihnen wurden im August 2025 bereits nach Afghanistan abgeschoben und warten in einem Safehouse auf die Fortsetzung ihrer Verfahren. Während die Bundesregierung angekündigt hat, die Verfahren für Personen im Bundesaufnahmeprogramm und im Ortskräfteverfahren weiterzuführen, sind die Verfahren der Menschenrechtsliste und im Überbrückungsprogramm weiterhin ausgesetzt.
Kontakt: Leonie Melk, public@frsh.de, 0431 556 853 64–
Informations- & Öffentlichkeitsarbeit
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel
BMI: Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
„Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ vom 27.11.2025, die am 01.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 02.12.2025 in Kraft getreten ist.
Auszug:
Das Bundesministerium des Innern (BMI) verordnet aufgrund des § 99 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 256) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131)
Download: Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 27.11.2025
BAMF-Kurzanalyse: „Geflüchtete im Integrationskurs“
Als Anlage die BAMF-Kurzanalyse: „Geflüchtete im Integrationskurs“ vom BAMF-Forschungszentrum.

Neue Handreichung – Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und unbefristete Aufenthaltstitel – Checklisten für Migrationsfachdienste
PRO ASYL: In Syrien herrscht längst keine Stabilität
Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Eine Info vom FRSH
„Das Bundesinnenministerium hat am 27. Oktober 2025 die Bundesländer darüber informiert, dass dass die Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV) heute verkündet worden ist. Die Fundstelle lautet BGBl. 2025 I Nr. 252 (https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/252).
Download: 2. UkraineAufenthÄndFGV
PE vom FRSH: Taliban in Deutschland: Afghanische Schutzssuchende in Gefahr
8-Punkte-Plan der SPD für ein soziales, sicheres und solidarisches Stadtbild
Eine Info vom FR Niedersachsen:
„…Zehn SPD-Bundestagsabgeordnete, unter ihnen Adis Ahmetovic aus Hannover, haben ein lesenswertes gemeinsames Papier mit dem Titel: Lebenswerte Innenstädte mit Zukunft. Unser Stadtbild: Sozial. Sicher. Solidarisch. herausgegeben. Sie verstehen es als Gegenentwurf zu der von Bundeskanzler Merz vom Zaun gebrochenen, offenkundig rassistisch konnotierten Stadtbild-Debatte.
„Die jüngste Debatte um das „Stadtbild“ zeigt: Ja, es gibt Herausforderungen – aber Friedrich Merz benennt das falsche Problem. Schwierigkeiten im Stadtbild haben vielfältige Ursachen: soziale Missstände, Wohnungsnot, Verwahrlosung öffentlicher Räume, fehlende soziale Infrastruktur und unzureichende Prävention. Wer die Debatte auf Asyl, Flucht und Migration verengt, verhindert Lösungen. Diese Herausforderungen lassen sich nicht durch Ausgrenzung, sondern durch soziale Politik bewältigen.“
In einer Erklärung schreibt Adis Ahmetovic dazu:
„Ich fordere den Kanzler zu Klarheit in der „Stadtbild“-Debatte auf, die er selbst angestoßen hat. Diese schwammige Sprache ist gefährlich, weil sie Raum für Ressentiments öffnet – und damit die AfD und ihre Ideologie beflügelt. Was genau ist das Problem, von dem Friedrich Merz spricht? Angesichts früherer Aussagen von ihm habe ich eine Vermutung. Das Problem aber: Als Kanzler spricht er auch für die Koalition. Ich will das als SPD-Abgeordneter, zumal als Großstadt-Kind, nicht einfach so stehen lassen. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD sollte sich auf ein gemeinsames Stadtbild durch einen parlamentarischen Beschluss verständigen, um die Debatte zu rationalisieren: Wie können wir Leerstand beseitigen, für mehr Erlebnis und Kultur sowie Sicherheit und Sauberkeit sorgen? Ob der Kanzler dafür ins Kanzleramt einlädt, das Thema im Koalitionausschuss bespricht oder wir eine Arbeitsgruppe einrichten: Hauptsache, wir klären das“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Adis Ahmetović, der den 8-Punkte-Plan mitinitiiert hat.
https://adis-ahmetovic.de/meldungen/unser-stadtbild-sozial-sicher-solidarisch
…“
FRSH: Kalenderbestellungen ab jetzt möglich
„Liebe Listenlesende, Kolleg*innen und Interessierte,
auch für das kommende Jahr gibt es wieder einen Kalender des Flüchtlingsrats Schleswig-Holsteins.
Sie sind ab jetzt über folgendes Bestellformular erhältlich: https://www.frsh.de/publikationen/kalender
Pressemitteilung vom FRSH: Taliban für Botschaften in Deutschland akkreditiert
Rotes Kreuz: Leitfaden zu Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten
Dossier zum Thema „Sichere Herkunftsstaaten“ vom Mediendienst Integration
Anbei das vom Mediendienst Integration erstellte Dossier „Sichere Herkunftsstaaten: Länderliste und Zahlen“ mit Informationen zu diesen Themen:
- Was sind „sichere Herkunftsstaaten“
- Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“
- Zahl der Asylanträge von Menschen aus „sicheren Herkunftstaaten“
- Regeln für Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsstaaten“
Das Dossier kann unter: https://mediendienst-integration.de/flucht-asyl/asylrecht.html#c1151 aufgerufen werden.
Das Team vom Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf
2 Terminänderungen Große Runde
Es gibt 2 Terminänderungen:
Die Große Runde verschiebt sich an 2 Terminen:
Oktober vom 21. auf den 28.10. und
November vom 18. auf den 25.11.25
Bundesregierung plant neue Zentren mit faktischer Inhaftierung von Geflüchteten
Ergänzung: Der Kabinettsentwurf zum GEAS-Anpassungsgesetz wurde mittlerweile hier veröffentlicht.
Presseerklärung Pro Asyl
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Veröffentlichung Jahresbericht 2024 Abschiebungsbeobachtung NRW
Eine Info vom Diakonischen Werk:
„Liebe Kolleg*innen,
wir möchten Sie/euch auf die heutige Veröffentlichung des Jahresberichts 2024 der Abschiebungsbeobachtung NRW aufmerksam machen.
- Direkt zum Bericht: Jahresbericht der unabhängigen Abschiebungsbeobachtung NRW 2024
- Begleitartikel: Die andere Perspektive – wie Menschen ihre Abschiebung erleben.
Aus der Pressemitteilung (Fast jede vierte abgeschobene Person in NRW war ein Kind):
Im Jahr 2024 wurden mit insgesamt 3.007 Menschen deutlich mehr Menschen über die Flughäfen NRW abgeschoben als noch 2023 – (2.470 Personen). Der Anteil der Kinder lag dabei bei 22,54 Prozent (678 Kinder). Damit war etwa jede vierte abgeschobene Person ein Kind.
Die Abschiebungsbeobachter*innen waren an den Flughäfen vor Ort und beobachteten Abschiebungen in Bezug auf die Einhaltung humanitärer Rechte.
Im Jahresbericht warnt die Abschiebungsbeobachtung unter anderem, dass steigende Abschiebezahlen, zunehmender politischer Druck sowie eine polarisierte mediale Darstellung die Gefahr bergen, dass bei Abschiebungen Statistiken und Effizienz über den Schutz der Betroffenen gestellt wird. Sie fordert daher verbindliche Regelungen, um insbesondere Kinder, kranke Personen und andere vulnerable Gruppen wirksam zu schützen.
Themenschwerpunkte des Berichts sind unter anderem das Kindeswohl, die Anwendung von Zwangsmaßnahmen, sowie die Rolle von Ärzt*innen im Abschiebungsvollzug…“
Newsletter Schnittstellen Sozialrecht/Migrationsrecht;
Weiterleitung des NL des RA Volker Gerloff;
Fachanwalt für Sozialrecht; https://www.ra-gerloff.de/
Mit wichtigen Hinweisen zur Beendigung der Scheck-Auszahlung durch die Jobcenter ab Oktober.
Schlechterstellungsgesetz Ukraine AsylbLG („Leistungsrechtsanpassungsgesetz“)
Eine Info vom GGUA:
„Liebe Kolleg*innen,
die Kolleg*innen von Tacheles haben den Referent*innen-Entwurf zur Schlechterstellung von Menschen aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, veröffentlicht:
- Ministerielle Kurzzusammenfassung des Referentenentwurfs zum „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ vom 08.08.2025: https://t1p.de/vdi83
- Referentenentwurf vom 08.08.2025: https://t1p.de/1neg7
- Synopse zum Referentenentwurf: https://t1p.de/j2h5q
Inhalt des Referentinnen-Entwurfs sind insbesondere folgende Punkte (in aller Kürze und ohne Bewertung):
- Wer ab 1. April 2025 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder ab 1. April 2025 erstmals die entsprechende Fiktionsbescheinigung erhalten hat, soll leistungsberechtigt nach AsylbLG statt SGB II/XII sein.
- Eine Übergangsregelung gilt für diejenigen, die bereits SGB II/XII erhalten: Sie bleiben bis zum Ende des Bewilligungszeitraum im SGB II / XII und fallen erst danach zurück ins AsylbLG. Auch wenn sie ins AsylbLG zurück fallen, müssen bereits begonnene medizinische Behandlungen im vollen Umfang weiter übernommen werden, auch wenn sie dann nicht mehr Mitglied der Krankenkasse sind.
- Personen, die schon vor dem 1. April 2025 die Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung erhalten haben, fallen nicht ins AsylbLG zurück, sondern sie bleiben dauerhaft im SGB II / XII.
- Die Obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V (etwa für Personen, die zuvor eine Pflichtversicherung über den SGB-II-Bezug hatten), soll laut Gesetzesbegrünung ausgeschlossen werden, wenn die Person Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG erhält.
Die Schlechterstellung der Geflüchteten aus der Ukraine wird laut BMAS insgesamt mehr Geld kosten, als wenn man das Gesetz nicht ändern würde. Dabei sind offenbar aber noch nicht mal die Kosten berücksichtigt, die den Sozialämtern durch zusätzliche Gesundheits- und Pflegekosten entstehen werden, weil die betroffenen Menschen nicht mehr Mitglied der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein werden. Allein aus finanziellen Erwägungen ist die Schlechterstellung also schon mal überhaupt nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass schlechtere Möglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration bestehen werden und bei den Sozialämtern zusätzlicher Aufwand für Einzelfallprüfungen entstehen wird.
Der Gesetzentwurf ist insofern ein Paradebeispiel dafür, wie kontrafaktisch Politik gemacht wird – mit dem vorrangigen Ziel, Menschen zu drangsalieren.“
Claudius Voigt (Pronomen: er)
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung