News

Flüchtlingsrat begrüßt schleswig-holsteinischen Abschiebestopp in den Iran

20. Januar 2026|

Pressemitteilung des FRSH
Kiel, 15.01.2024

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die Anordnung eines Abschiebestopps in den Iran von Sozialministerin Aminata Touré.

Aufgrund der derzeitigen Proteste, die mit größter Gewalt niedergeschlagen werden, sollen in den nächsten drei Monaten keine Abschiebungen in den Iran stattfinden. Die Anordnung des Sozialministeriums wurde an die Ausländerbehörden weitergeben.

„Wir begrüßen das schnelle Handeln der Landesregierung und fordern sie auf, sich auch auf Bundesebene für einen Abschiebestopp einzusetzen“, so Leonie Melk Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates.

Der Flüchtlingsrat wird am 22.01. um 17 Uhr eine Onlineveranstaltung mit Daniela Sepehri zur aktuellen Situation im Iran durchführen: https://www.frsh.de/artikel/proteste-im-iran-das-ende-des-mullah-regimes

Hinweise zu Passbeschaffung Afghanistan – BMI

20. Januar 2026|

Eine Info vom FRSH

„Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte

auf den angehängten Erlass aus Niedersachsen zum aktuellen Stand des afghanischen Pass – und Ausweiswesens  würde ich euch gerne aufmerksam machen.

Dieser ist, da er sich auf Informationen des BMI´s beruft, auch für uns in Schleswig-Holstein relevant.

Unter anderem auf die neuesten Entwicklungen zum Thema Passbeschaffung Afghanistan, werde ich auch in der morgigen Online-Veranstaltung „Herausforderungen der Identitätsklärung – Länderfokus Afghanistan, Eritrea und Syrien“ eingehen.

Anmeldungen sind noch bis morgen Nachmittag unter folgendem Link: https://eveeno.com/127161089 möglich.

Liebe Grüße,

Simon Dippold“

20260105-Erlass-Aktueller-Stand-afgh.-Paesse

Neue Adresse vom Antidiskriminierungsverband SH (advsh)

20. Januar 2026|

Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V.
Neue Adresse ab Januar 2026: Martensdamm 4, 24103 Kiel | 24103 Kiel | Tel. 0431-640 878 27 | www.advsh.de

Bezahlkarte – ein Info-Mail vom Diakonischen Werk SH

20. Januar 2026|

Liebe Kolleg:innen,

am 21.11.2025 ist der Ausführungserlass des Sozialministeriums für die Nutzung der Bezahlkarte in Kraft getreten und ersetzt damit den Grunderlass vom 16. Oktober 2024 (Az. VIII 42-256429/2024).

In diesem Rundschreiben möchten wir für eine bestmögliche Vorbereitung auf die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte die wichtigsten Informationen zusammenfassen.

Derzeit gibt es rund 2.600 Menschen mit einer Bezahlkarte, vornehmlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Landesweit gibt es Schätzungen zufolge mehr als 10.000 Menschen, die die Bezahlkarte bekommen werden. Sie soll die Ausgabe von Bargeld ersetzen und das Hauptzahlungsmittel für die Betroffenen werden.

Gerne möchten wir an dieser Stelle auch schon darauf hinweisen, dass für Anfang 2026 eine gemeinsame Info-Veranstaltung des Büros der Landeszuwanderungsbeauftragten mit dem Sozialministerium geplant ist, in der noch offene Fragen geklärt werden können. Details hierzu folgen, sobald diese bekannt sind.

Am 3. Juni 2026 wird es zudem eine Veranstaltung der Diakonie Schleswig-Holstein zum Sozialrecht geben, in der erste Erfahrungen mit der Bezahlkarte aufgegriffen und thematisiert werden.

Im Folgenden haben wir nun die wesentlichen Inhalte des Erlasses in einem Frage-und-Antwort-Format zusammengetragen.

Viele Grüße

Joschka Peters-Wunnenberg und Christiane Guse“

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Joschka Peters-Wunnenberg

Diakonisches Werk

Bezahlkarte_Info-Mail_DW_SH

Neuauflage der Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“

20. Januar 2026|

Eine Info vom FRSH

„Liebe Kolleg*innen,
wir freuen uns sehr, dass seit heute die Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ in der vollständig überarbeiteten 6. Auflage verfügbar ist. Sie kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/neuauflage-der-arbeitshilfe-grundlagen-des-asylverfahrens-1/

Die von Kirsten Eichler verfasste Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an neue Asylverfahrensberater*innen und sonstige Personen, die Asylsuchende im Rahmen des Asylverfahrens unterstützen und beraten möchten. Für diese werden die Grundlagen des Verfahrens dargestellt. Die Arbeitshilfe ist bewusst praxisorientiert gestaltet und stellt Basisinformationen zur Verfügung.

Durch die bevorstehende Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (GEAS) wird sich das Asylrecht grundlegend ändern. Eine Aktualisierung der Arbeitshilfe mit dem Inkrafttreten der Reformen ist geplant. Doch auch mit der Geltung der GEAS-Reformen behält die Arbeitshilfe ihre Bedeutung, da das alte Rechtssystem in zahlreichen Altfällen parallel zu den neuen Regelungen Anwendung finden wird.

Mit besten Grüßen

Thorben Knobloch“
Referent Asylpolitik/Flüchtlingshilfe   Abteilung Migration und Internationale Kooperation
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (Der Paritätische)
Telefon: 030 24636-315   E-Mail: asylpolitik@paritaet.org<mailto:asylpolitik@paritaet.org>

 

Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan

20. Januar 2026|

Pressemitteilung vom FRSH
Kiel, 9.12.2025

Über 250 Organisationen fordern von Bundesregierung Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) fordern mehr als 250 deutsche Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein die Bundesregierung auf: Menschenrechte wahren – Versprechen halten! Nehmt die Schutzsuchenden aus Afghanistan mit Aufnahmezusage endlich auf!

„Tun Sie jetzt alles in Ihrer macht Stehende, um die Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage bis Jahresende nach Deutschland zu holen“, heißt es in dem Offenen Brief, der namentlich an die Bundesminister Alexander Dobrindt und Johann Wadephul gerichtet ist. Noch immer warten rund 1.800 afghanische Menschen darauf, nach Deutschland in Sicherheit zu kommen. Über 70 Prozent von ihnen sind Frauen und Kinder. Die pakistanische Regierung droht ihnen mit der Abschiebung nach Afghanistan, wenn sie nicht bis Ende Dezember das Land verlassen haben. „Die Zeit drängt. Es zählt buchstäblich jeder Tag“, heißt es in dem Offenen Brief.

Abschiebung nach Afghanistan bedeutet Verfolgung, Misshandlung und Tod 

In Afghanistan sind die Menschen Verfolgung, Misshandlungen, Gefängnis und sogar dem Tod durch die Taliban ausgesetzt. Der Grund: Sie haben sich über Jahre hinweg für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frauen- und Kinderrechte eingesetzt: für universelle Werte also – auch im Interesse Deutschlands. Darunter sind ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen ebenso wie Journalist*innen, Richter*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Angehörige der LSBTIQ+ Community sowie Kulturschaffende.

„Die Aufnahme aller Afghan*innen mit deutscher Aufnahmezusage aus Pakistan wäre ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung, dass sie sich an gegebene Zusagen hält, Versprechen Deutschlands auch im Jahr 2025 etwas wert sind und dass rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden. Die in Pakistan ausharrenden Afghan*innen müssen schnellstmöglich nach Deutschland ausgeflogen werden, bevor Pakistan sie zurück zu den Taliban schickt“, fordert Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.

Deutschland muss zu menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen

Die mehr als 250 bundes-, landesweiten und lokalen Organisationen appellieren kurz vor Weihnachten nicht nur an Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe, sondern weisen Deutschland vor allem deutlich auf die Verantwortung hin, die es für diese Menschen trägt: „Die menschenrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes dürfen kein Lippenbekenntnis sein – das schulden wir jenen, die für Deutschland gearbeitet oder die sich auf uns verlassen haben. Vertrauen ist unsere stärkste Währung. Wer Vertrauen verspielt, handelt gegen Deutschlands Interessen.“

Um die Menschen vor Tod und Verfolgung zu schützen, brauchen sie, heißt es in dem Appell weiter:

  1. Sofortige Evakuierungen: Für alle Menschen mit Aufnahmezusage ist die sofortige, unbürokratische Ausreise vor Jahresende einzuleiten.
  2. Einen schnellen Abschluss der Verfahren ohne weitere Verzögerung: Die Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren müssen schnellstmöglich für alle Aufnahmeprogramme – inklusive Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm – abgeschlossen werden.
  3. Sicherheit vor Abschiebungen nach Afghanistan: Die Bundesregierung muss im Gespräch mit der pakistanischen Regierung alle Möglichkeiten nutzen, um weitere Abschiebungen der Betroffenen nach Afghanistan zu verhindern und eine sichere Unterbringung bis zum Abschluss der Verfahren zu gewährleisten.

Den ganzen offenen Brief, den unter anderem Kabul Luftbrücke, PRO ASYL, Terre des Hommes, Amnesty International, Der Paritätische Gesamtverband, Human Rights Watch und Brot für die Welt unterschrieben haben, finden Sie hier im Wortlaut.

Hintergrund:

Derzeit befinden sich in Pakistan rund 1.800 afghanische Staatsangehörige, die eine Aufnahmezusagen aus den vier verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen haben – Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Absatz 2 AufenthG), Ortskräfteverfahren (§ 22 Satz 2 AufenthG), Menschenrechtsliste (§ 22 Satz 2 AufenthG) und Überbrückungsprogramm (§ 22 Satz 2 AufenthG). Circa 250 von ihnen wurden im August 2025 bereits nach Afghanistan abgeschoben und warten in einem Safehouse auf die Fortsetzung ihrer Verfahren. Während die Bundesregierung angekündigt hat, die Verfahren für Personen im Bundesaufnahmeprogramm und im Ortskräfteverfahren weiterzuführen, sind die Verfahren der Menschenrechtsliste und im Überbrückungsprogramm weiterhin ausgesetzt.

Kontakt: Leonie Melk, public@frsh.de, 0431 556 853 64–

Informations- & Öffentlichkeitsarbeit
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. 
Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel

https://www.frsh.de/artikel/ueber-250-organisationen-fordern-von-bundesregierung-aufnahme-gefaehrdeter-menschen-aus-afghanistan

 

BMI: Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

20. Januar 2026|

„Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ vom 27.11.2025, die am 01.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 02.12.2025 in Kraft getreten ist.

Auszug:

Das Bundesministerium des Innern (BMI) verordnet aufgrund des § 99 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 256) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131)

Download:   Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 27.11.2025

https://www.frsh.de/artikel/bmi-achte-verordnung-zur-aenderung-der-ukraine-aufenthalts-uebergangsverordnung

 

BAMF-Kurzanalyse: „Geflüchtete im Integrationskurs“

20. Januar 2026|

Als Anlage die BAMF-Kurzanalyse: „Geflüchtete im Integrationskurs“ vom BAMF-Forschungszentrum.

Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

12. November 2025|

Eine Info vom FRSH

„Das Bundesinnenministerium hat am 27. Oktober 2025 die Bundesländer darüber informiert, dass dass die Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV) heute verkündet worden ist. Die Fundstelle lautet BGBl. 2025 I Nr. 252 (https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/252).

Download:   2. UkraineAufenthÄndFGV

https://www.frsh.de/artikel/bmi-2-ukraineaufenthaendfgv

BMI_2.UkraineAufenthAendFGV_20251027

PE vom FRSH: Taliban in Deutschland: Afghanische Schutzssuchende in Gefahr

12. November 2025|

Presseerklärung

8-Punkte-Plan der SPD für ein soziales, sicheres und solidarisches Stadtbild

12. November 2025|

Eine Info vom FR Niedersachsen:

„…Zehn SPD-Bundestagsabgeordnete, unter ihnen Adis Ahmetovic aus Hannover, haben ein lesenswertes gemeinsames Papier mit dem Titel: Lebenswerte Innenstädte mit Zukunft. Unser Stadtbild: Sozial. Sicher. Solidarisch. herausgegeben. Sie verstehen es als Gegenentwurf zu der von Bundeskanzler Merz vom Zaun gebrochenen, offenkundig rassistisch konnotierten Stadtbild-Debatte.

„Die jüngste Debatte um das „Stadtbild“ zeigt: Ja, es gibt Herausforderungen – aber Friedrich Merz benennt das falsche Problem. Schwierigkeiten im Stadtbild haben vielfältige Ursachen: soziale Missstände, Wohnungsnot, Verwahrlosung öffentlicher Räume, fehlende soziale Infrastruktur und unzureichende Prävention. Wer die Debatte auf Asyl, Flucht und Migration verengt, verhindert Lösungen. Diese Herausforderungen lassen sich nicht durch Ausgrenzung, sondern durch soziale Politik bewältigen.“

In einer Erklärung schreibt Adis Ahmetovic dazu:

„Ich fordere den Kanzler zu Klarheit in der „Stadtbild“-Debatte auf, die er selbst angestoßen hat. Diese schwammige Sprache ist gefährlich, weil sie Raum für Ressentiments öffnet – und damit die AfD und ihre Ideologie beflügelt. Was genau ist das Problem, von dem Friedrich Merz spricht? Angesichts früherer Aussagen von ihm habe ich eine Vermutung. Das Problem aber: Als Kanzler spricht er auch für die Koalition. Ich will das als SPD-Abgeordneter, zumal als Großstadt-Kind, nicht einfach so stehen lassen. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD sollte sich auf ein gemeinsames Stadtbild durch einen parlamentarischen Beschluss verständigen, um die Debatte zu rationalisieren: Wie können wir Leerstand beseitigen, für mehr Erlebnis und Kultur sowie Sicherheit und Sauberkeit sorgen? Ob der Kanzler dafür ins Kanzleramt einlädt, das Thema im Koalitionausschuss bespricht oder wir eine Arbeitsgruppe einrichten: Hauptsache, wir klären das“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Adis Ahmetović, der den 8-Punkte-Plan mitinitiiert hat.

https://adis-ahmetovic.de/meldungen/unser-stadtbild-sozial-sicher-solidarisch

…“

FRSH: Kalenderbestellungen ab jetzt möglich

12. November 2025|

„Liebe Listenlesende, Kolleg*innen und Interessierte,

auch für das kommende Jahr gibt es wieder einen Kalender des Flüchtlingsrats Schleswig-Holsteins.

Sie sind ab jetzt über folgendes Bestellformular erhältlich: https://www.frsh.de/publikationen/kalender

Pressemitteilung vom FRSH: Taliban für Botschaften in Deutschland akkreditiert

12. November 2025|

Pressemitteilung

Dossier zum Thema „Sichere Herkunftsstaaten“ vom Mediendienst Integration

12. November 2025|

Anbei das vom Mediendienst Integration erstellte Dossier „Sichere Herkunftsstaaten: Länderliste und Zahlen“ mit Informationen zu diesen Themen:

  • Was sind „sichere Herkunftsstaaten“
  • Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“
  • Zahl der Asylanträge von Menschen aus „sicheren Herkunftstaaten“
  • Regeln für Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsstaaten“

Das Dossier kann unter: https://mediendienst-integration.de/flucht-asyl/asylrecht.html#c1151 aufgerufen werden.

Das Team vom Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf

2 Terminänderungen Große Runde

12. Oktober 2025|

Es gibt 2 Terminänderungen:

Die Große Runde verschiebt sich an 2 Terminen:

Oktober vom 21. auf den 28.10. und

November vom 18. auf den 25.11.25

Bundesregierung plant neue Zentren mit faktischer Inhaftierung von Geflüchteten

16. September 2025|

Ergänzung: Der Kabinettsentwurf zum GEAS-Anpassungsgesetz wurde mittlerweile hier veröffentlicht.

 

Presseerklärung Pro Asyl

Presseerklärung


3. September 2025


Bundesregierung plant neue Zentren mit faktischer Inhaftierung von Geflüchteten

 

Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz, das heute im Kabinett beschlossen werden soll, möchte die Bundesregierung eine neue Form von zum Teil geschlossenen Zentren einführen: Sogenannte Dublin-Fälle und in anderen Mitgliedstaaten Anerkannte sollen dort untergebracht werden und in vielen Fällen die Einrichtungen nicht verlassen dürfen. Auch Familien mit Kindern sollen in diesen Zentren leben. PRO ASYL warnt davor, dass so reihenweise Geflüchtete in Deutschland de facto inhaftiert werden würden.

„PRO ASYL hat die Reform des Europäischen Asylsystems stets als Gefahr für den Flüchtlingsschutz kritisiert, vor allem wegen der geplanten Haftzentren an den Außengrenzen – und jetzt droht dies mit der geplanten harten Umsetzung auch in Deutschland“, befürchtet Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Als eine neue und eigentlich von der GEAS-Reform unabhängige Maßnahme sollen laut dem Entwurf „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren der Sekundärmigration“ eingeführt werden – praktisch geht es hier um zumindest zum Teil geschlossene Zentren, in denen sich eine Vielzahl der in Deutschland ankommenden Schutzsuchenden aufhalten müssten. Das problematische Konzept der Dublin-Zentren soll damit ausgeweitet werden.

„Geflüchtete in Sonder-Einrichtungen zu isolieren und auszugrenzen ist unverantwortlich und verursacht bei den Betroffenen Verzweiflung, Stress und Depressionen. Das zeigt sich schon jetzt im Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt, wo Betroffene sich in ihrer Verzweiflung mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit gewandt haben. Die Bundesregierung muss von diesen Plänen Abstand nehmen. Insbesondere darf es nicht zu einer massenhaften De-Facto-Inhaftierung von Geflüchteten kommen“, fordert Judith.

Schon jetzt dürfen die im Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt untergebrachten Menschen die Einrichtung nachts nicht verlassen (sogenannte Nachtzeitverfügung). Einige der dort lebenden Menschen wandten sich im Juni 2025 mit einem offenen Brief hilfesuchend an die Öffentlichkeit und beschrieben, wie diese und weitere Einschränkungen sie massiv belasten. Ähnliche Einschränkungen sollen auch in den neuen Zentren gelten, in bestimmten Fällen soll sogar jegliches Verlassen der Unterkunft verboten werden – womit die Betroffenen de facto inhaftiert werden.

Mehr Inhaftierung – auch von Kindern

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) muss bis Mitte Juni 2026 in Deutschland umgesetzt und das nationale Recht entsprechend angepasst werden. PRO ASYL kritisiert, dass die Bundesregierung offensichtlich statt einer möglichst menschenrechtsfreundlichen eine harte Umsetzung der Reform anstrebt. Der Gesetzentwurf, der heute im Kabinett zur Beratung liegt, setzt auf eine starke Ausweitung von Maßnahmen zur Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung.

So sollen mit dem GEAS-Umsetzungsgesetz eine neue Asylverfahrenshaft eingeführt werden und eine „Schutzhaft“ für unbegleitete Kinder ermöglicht werden. Zwar soll der Grundsatz gelten, dass Kinder nicht in Haft genommen werden sollen. Doch begleitete Minderjährige können in Haft genommen werden, wenn sich der Elternteil oder die primäre Betreuungsperson in Haft befinden. Unbegleitete Minderjährige dürfen zu ihrem „eigenen Schutz“ inhaftiert werden. In beiden Fällen soll die Inhaftnahme ihrem Wohl dienen und nur als letztes Mittel angewendet werden.

„Kinder schützt man nicht, indem man sie einsperrt. Es ist gruselig, dass eine solche Norm ins deutsche Gesetz geschrieben werden soll. Weder ist dies durch die GEAS-Reform geboten noch in der Praxis nötig. Auch nach der UN-Kinderrechtskonvention ist ganz klar: Geflüchtete Kinder sollten nie inhaftiert werden“, kommentiert Judith.

Ausweitung deutscher Flughafenasylverfahren

Neben den neuen zum Teil geschlossenen Zentren möchte die Bundesregierung direkt mit Verabschiedung des Gesetzes eine weitere Maßnahme in Kraft setzen: eine Ausweitung der deutschen Flughafenasylverfahren, um die neuen Grenzverfahren zu erproben. Diese Verfahren unter besonders restriktiven Bedingungen sollen dann auch Flüchtlinge durchlaufen, die in anderen Mitgliedstaaten anerkannt wurden.

„Anerkannte Flüchtlinge dürfen legal innerhalb der EU reisen und kommen, wenn sie fliegen, in der Regel aus einem anderen Mitgliedstaat an deutschen Flughäfen an – also gerade nicht über eine EU-Außengrenze. Damit können sie auch nicht in ein Außengrenzverfahren genommen werden. Wenn in anderen Mitgliedstaaten anerkannte Flüchtlinge nach Deutschland kommen, um hier erneut Schutz zu suchen, liegt das meist an den dort oft sehr schlechten Lebensbedingungen. Das Flughafenverfahren ist in jedem Fall nicht die richtige Antwort auf dieses Phänomen. Die Bundesregierung sollte sich stattdessen für die Verbesserung der Lebensumstände von Flüchtlingen in allen Mitgliedstaaten stark machen“, fordert Judith.

PRO ASYL hatte im Rahmen der Verbändeanhörung den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums kommentiert. Während des Ressortverfahrens kommt es meist noch zu Änderungen des Gesetzesentwurfs, der dann im Kabinett beschlossen wird. Die endgültige Fassung ist bisher noch nicht öffentlich.

 

Veröffentlichung Jahresbericht 2024 Abschiebungsbeobachtung NRW

16. September 2025|

Eine Info vom Diakonischen Werk:

„Liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie/euch auf die heutige Veröffentlichung des Jahresberichts 2024 der Abschiebungsbeobachtung NRW aufmerksam machen.

 Aus der Pressemitteilung (Fast jede vierte abgeschobene Person in NRW war ein Kind):

Im Jahr 2024 wurden mit insgesamt 3.007 Menschen deutlich mehr Menschen über die Flughäfen NRW abgeschoben als noch 2023 – (2.470 Personen). Der Anteil der Kinder lag dabei bei 22,54 Prozent (678 Kinder). Damit war etwa jede vierte abgeschobene Person ein Kind.

Die Abschiebungsbeobachter*innen waren an den Flughäfen vor Ort und beobachteten Abschiebungen in Bezug auf die Einhaltung humanitärer Rechte.

Im Jahresbericht warnt die Abschiebungsbeobachtung unter anderem, dass steigende Abschiebezahlen, zunehmender politischer Druck sowie eine polarisierte mediale Darstellung die Gefahr bergen, dass bei Abschiebungen Statistiken und Effizienz über den Schutz der Betroffenen gestellt wird. Sie fordert daher verbindliche Regelungen, um insbesondere Kinder, kranke Personen und andere vulnerable Gruppen wirksam zu schützen.

Themenschwerpunkte des Berichts sind unter anderem das Kindeswohl, die Anwendung von Zwangsmaßnahmen, sowie die Rolle von Ärzt*innen im Abschiebungsvollzug…“

 

Schlechterstellungsgesetz Ukraine AsylbLG („Leistungsrechtsanpassungsgesetz“)

16. September 2025|

Eine Info vom GGUA:

„Liebe Kolleg*innen,

die Kolleg*innen von Tacheles haben den Referent*innen-Entwurf zur Schlechterstellung von Menschen aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, veröffentlicht:

Inhalt des Referentinnen-Entwurfs sind insbesondere folgende Punkte (in aller Kürze und ohne Bewertung):

  • Wer ab 1. April 2025 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder ab 1. April 2025 erstmals die entsprechende Fiktionsbescheinigung erhalten hat, soll leistungsberechtigt nach AsylbLG statt SGB II/XII sein.
  • Eine Übergangsregelung gilt für diejenigen, die bereits SGB II/XII erhalten: Sie bleiben bis zum Ende des Bewilligungszeitraum im SGB II / XII und fallen erst danach zurück ins AsylbLG. Auch wenn sie ins AsylbLG zurück fallen, müssen bereits begonnene medizinische Behandlungen im vollen Umfang weiter übernommen werden, auch wenn sie dann nicht mehr Mitglied der Krankenkasse sind.
  • Personen, die schon vor dem 1. April 2025 die Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung erhalten haben, fallen nicht ins AsylbLG zurück, sondern sie bleiben dauerhaft im SGB II / XII.
  • Die Obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V (etwa für Personen, die zuvor eine Pflichtversicherung über den SGB-II-Bezug hatten), soll laut Gesetzesbegrünung ausgeschlossen werden, wenn die Person Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG erhält.

Die Schlechterstellung der Geflüchteten aus der Ukraine wird laut BMAS insgesamt mehr Geld kosten, als wenn man das Gesetz nicht ändern würde. Dabei sind offenbar aber noch nicht mal die Kosten berücksichtigt, die den Sozialämtern durch zusätzliche Gesundheits- und Pflegekosten entstehen werden, weil die betroffenen Menschen nicht mehr Mitglied der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein werden. Allein aus finanziellen Erwägungen ist die Schlechterstellung also schon mal überhaupt nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass schlechtere Möglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration bestehen werden und bei den Sozialämtern zusätzlicher Aufwand für Einzelfallprüfungen entstehen wird.

Der Gesetzentwurf ist insofern ein Paradebeispiel dafür, wie kontrafaktisch Politik gemacht wird – mit dem vorrangigen Ziel, Menschen zu drangsalieren.“

Claudius Voigt (Pronomen: er)

Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung

 

Nach oben