TOOLBOX: Unbegleitete Minderjährige und Asyl
Eine Information vom FRSH
„Liebe Listenleser*innen,
Wir freuen uns, Ihnen/Euch mitteilen zu können, dass die TOOLBOX: Unbegleitete Minderjährige und Asyl. Praxiswissen für Fachkräfte undUnterstützer*innen sowie mehrsprachiges Material für dieAnhörungsvorbereitung im Asylverfahren ab sofort sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form erhältlich ist.
Die Toolbox wurde für Vormund*innen und rechtliche Vertreter*innen sowie für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe als auch Berater*innen entwickelt, die unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren begleiten. Sie bündeltpraxisnahes Fachwissen unter Berücksichtigung der GEAS-Reform ab Juni 2026 und enthält interaktive, mehrsprachige Materialien zur Verwendung in der Anhörungsvorbereitung mit unbegleiteten Minderjährigen. Die Toolbox unterstützt dabei, komplexe Abläufe im Asylverfahren verständlich zu vermitteln und unbegleitete Minderjährige gezielt und strukturiert auf ihre Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorzubereiten.
Das bietet die Toolbox
✔ Praxisnahes Fachwissen unter Berücksichtigung der Umsetzung der GEAS-Reform ab Juni 2026
✔ Jugendgerechte und mehrsprachige Materialien für die Anhörungsvorbereitung
✔ Anschauliche Piktogramme zur verständlichen Vermittlung komplexer Inhalte
✔ Alle Materialien gebündelt in einem mobilen Toolbox-Ordner
Zielgruppen der Toolbox
Vormund*innen/rechtliche Vertreter*innen von unbegleitetenMinderjährigen, Fachkräfte der Jugendämter und der Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Berater*innen von Asylverfahrensberatungsstellen, Flüchtlingsberatungsstellen, Jugendmigrationsdiensten und andere Unterstützer*innen sowie unbegleitete Minderjährige
Materialien der Toolbox
✔ Praxishandbuch für Fachkräfte unter Beachtung der Umsetzung der GEAS-Reform ab dem 12. Juni 2026.
✔ Broschüre für unbegleitete Minderjährige: Das Asylverfahren – Infos und Übungen für deine Anhörungsvorbereitung (Arabisch, Dari (Persisch), Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch)
✔ Infoposter in Größe A3 zum Ablauf des Asylverfahrens/ Schutzstatus/ Rechtsmitteln u.a. – für den Einsatz in der Anhörungsvorbereitung
ALLE MATERIALIEN
ZUM DOWNLOAD
ZUR BESTELLUNG (Auflage: 1.000 Stück)
Die Toolbox ist kosten- und versandkostenfrei erhältlich. Bei Fragen zur Toolbox oder zum Versand schreiben Sie uns gerne an: bestellung@fluechtlingsrat-thr.de
Die Toolbox Unbegleitete Minderjährige und Asyl wurde vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. und Flüchtlingsrat Thüringen e.V. im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen vonasylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ entwickelt. Dieses Projekt wird finanziert von der Europäischen Union, kofinanziert von der UNO-Flüchtlingshilfe, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen.
Projekt ZEYNA – miteinander füreinander!
Eine Weiterleitung des FRSH:
„Moin zusammen,
wir freuen uns sehr, dass unser neues Projekt Zeyna – miteinander füreinander gestartet ist,
Mit ZEYNA schaffen wir in Kiel Räume, in denen zugewanderte Frauen sich begegnen, austauschen, gegenseitig stärken und ihre Anliegen einbringen können. Neben verschiedenen Gruppenangeboten bauen wir aktuell auch WhatsApp-Kanäle in mehreren Sprachen auf.
Über die Kanäle möchten wir Frauen unkompliziert und in ihrer Muttersprache mit wichtigen, verlässlichen Informationen,Veranstaltungen und kostenlosen Angeboten erreichen.
Im Anhang finden Sie ein PDF mit den QR-Codes zu unseren WhatsApp-Kanälen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die QR-Codes in Ihren Netzwerken, Einrichtungen, Beratungsstellen, Gruppen und Treffpunkten weiterverbreiten oder aushängen. So können möglichst viele Frauen von dem Angebot erfahren und die Kanäle direkt abonnieren.
Sie haben Informationen zu kostenlosen Angeboten, Veranstaltungen oder anderen relevanten Themen, über die wir in denKanälen informieren könnten? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Auch wenn Sie ausgedruckte Exemplare der QR-Codesbenötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu den Gruppenangeboten, Ideen oder Hinweisen kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu. Wir freuen uns auf den Austausch und die Zusammenarbeit.
Herzliche Grüße
Ráhel Meisel
(sie/ihr)
Koordinatorin im Projekt ZEYNA
Über ZEYNA
ZEYNA ist ein Projekt des Frauenwerks der Nordkirche und läuft von März 2026 bis Februar 2028. Gefördert wird das Projekt von der Deutschen Fernsehlotterie und der Nordkirche. Ziel ist es, Begegnungsräume für zugewanderte Frauen zu schaffen, Selbstbestimmung und Teilhabe zu stärken und solidarische Netzwerke aufzubauen.
Gartenstraße 20 – 24103 Kiel
Telefon: 0431 / 55 77 91 97
Mobil: 0170 / 425 13 76
Email: rahel.meisel@frauenwerk.nordkirche.de
Informationen für Geflüchtete aus Syrien
Ein Angebot des FRSH u.a.:
„Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte, liebe Ehrenamtliche,
liebe Mitglieder der syrischen community,
gerne möchten wir auf die gemeinsame Veröffentlichung der Informationen für Geflüchtete aus Syrien aufmerksam machen. Sie ist in den Sprachen Deutsch, Kurdisch und Arabisch geschrieben.
Viele Syrerinnen und Syrer fragen sich, wie können sie dauerhaft in Schleswig-Holstein und Deutschland bleiben? Sie leben nun teilweise bereits seit sehr vielen Jahren in Deutschland. Viele haben noch einen Schutzstatus. Aber wie können sie eine Aufenthaltserlaubnis unabhängig von der Lage in Syrien erhalten? Beispielsweise zum Zweck der Arbeit, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Einbürgerung.
Auf diese Fragen bietet diese Broschüre Antworten. Die unterschiedlichen Aufenthaltsstatus werden erklärt. Es wird erklärt, ob bei einer Veränderung der Lage in Syrien ein Widerruf erfolgen kann. Und es wird erklärt, was bereits imVorhinein oder im Anschluss an einen Widerruf getan werden kann. Diese Broschüre dient als erste Orientierung und soll zu Beratung ermutigen. Je früher eine Beratung stattfindet, umso mehr Handlungsmöglichkeiten können eröffnet werden.
Wir möchten allen Syrerinnen und Syrern in Schleswig-Holstein Zuversicht geben für ihr Leben in ihrer neuen Heimat. Denn es gibt immer wieder Stimmen in der Öffentlichkeit, die fordern, dass Syrerinnen und Syrer zurückkehren sollen.Mit dieser Broschüre möchten wir dazu beitragen, dass Syrerinnen und Syrer in Schleswig-Holstein keine Angst haben müssen. Dass sie ihre rechtliche Situation möglichst gut kennen. Und wissen, welche Schritte der Integration dazu helfen können, den Aufenthalt selbst zu bestimmen. Zudem wird aufgezeigt, wo sie sich bei Fragen beraten lassen können.
Bitte verbreiten Sie die angehängte digitale Broschüre weiter. Sie kann auch unter dem folgenden Link heruntergeladen werden https://www.frsh.de/publikationen/thematische-broschueren/infobroschuere-syrien-2026-mehrsprachig. Gedruckte Exemplare können im Büro der Landeszuwanderungsbeauftragten bei Lisa Walter bestellt werden (Lisa.Walter@landtag.ltsh.de).
HERAUSGEBER
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein
Neue IST-Zahlen zur Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete hierzu, im Anschluss auch mehrere Agenturen: https://www.presseportal.de/pm/58964/6345366
Übersichten: Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und mit Duldung
Eine Info vom GGUA
„Liebe Kolleg*innen,
der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist mittlerweile derart komplex, dass alle Beteiligten den Überblick verlieren. Neue Beschäftigungsverbote und neue „sichere Herkunftsstaaten“ führen dazu, dass der „Sofort-in-Arbeit“-Plan von Bundesinnenminister Dobrindt sich als Täuschung entpuppt hat. Betroffene – oft aus der Türkei – fürchten ihre schon begonnene Ausbildung abbrechen zu müssen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt werden sollte. Vieles ist nachden Gesetzesänderungen noch unklar, es fehlen Anwendungshinweise, Ländererlasse und Gerichtsentscheidungen.
Auf einiges haben wir daher auch keine Antwort. Das, was wir glauben zu wissen, haben wir so kurz wie möglich in zwei jeweils zweiseitigen Übersichten zusammengefasst:
- Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung (in Landeseinrichtungen und außerhalb von Landeseinrichtungen)
- Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Duldung (in Landeseinrichtungen und außerhalb von Landeseinrichtungen)…
Claudius Voigt (Pronomen: er)
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.
Taliban auf Geheimmission in Deutschland
Die Taliban haben nach NDR-Informationen Anfang September eineDelegation nach Deutschland geschickt. Die Diplomaten sollen dreiWochen im Land bleiben und Abschiebungen nach Afghanistan vorbereiten.
Taliban auf Mission in Deutschland – Abschiebungen vorbereiten | tagesschau.de
Wohnsitzauflage und Umverteilung mit Aufenthaltsgestattung bei gesichertem Lebensunterhalt
Eine Info vom GGUA
„Liebe Kolleg*innen,
kommunal zugewiesene Personen mit Aufenthaltsgestattung , deren Lebensunterhalt gesichert ist, haben Anspruch auf Streichung der Wohnsitzauflage. Denn nur wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, darf überhaupt eine Wohnsitzauflage verhängt werden (§ 60 AsylG). In der Praxis war immer wieder unklar, ob für die Streichung der Wohnsitzauflage zusätzlich auch eine Umverteilung, also eine Änderung der früheren Zuweisungsentscheidung, notwendig ist. Das BMI hatte bisher diese Auffassung vertreten. Davon ist das BMI nun abgerückt.
Vielmehr ist nach BMI-Meinung die Streichung der Wohnsitzauflage von der Umverteilung zu trennen, es handelt sich um zwei verschiedene Paar Schuhe.
Wenn nur die Wohnsitzauflage gestrichen wird, kann man somit beliebig umziehen, auch wenn die ursprüngliche Zuweisung in eine andere Kommune weiterhin bestehen bleibt. Für die Streichung der Wohnsitzauflage ist noch die alte ABH zuständig. Nach Streichung der Wohnsitzauflage und mit dem Umzug wechselt die Zuständigkeit dann zurABH des neuen Wohnorts (siehe z. B. § 14 Abs. 1 ZustAVO-NRW; § 1 Abs. 4 ZustVO-ASVS-Niedersachsen)
Aber – und das ist ein großes Problem:
- Für AsylbLG-Leistungen bleibt das Sozialamt der früheren Kommune (also der Zuweisungsort) zuständig (§ 10a Abs. 1 AsylbLG). Dies ist insbesondere relevant, wenn die Arbeit wiederverloren geht und der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist. In diesem Fall muss man für den Bezug von AsylbLG-Leistungen zurückziehen an den alten Zuweisungsort.
- Wenn der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist, kann auch eineneue Wohnsitzauflage verhängt werden – dann wohl wieder für den alten Zuweisungsort.
Es droht also die Gefahr, dass man zurückziehen muss, wenn man die Arbeit verliert. Daher sollte zusätzlich zur Streichung der Wohnsitzauflage immer auch eine Umverteilung (also die Änderung der Zuweisung) bei der Bezirksregierung oder der zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Im Falle einer länderübergreifenden Umverteilung ist hierfür die Landesbehörde des Ziel-Bundeslands zuständig.
Es gibt zu dieser Thematik Erlasse aus Niedersachsen (25. Februar 2026) und Baden-Württemberg (17. August 2026).
Liebe Grüße Claudius
Claudius Voigt (Pronomen: er)
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Tel.: 0251 14486 – 26
Mob.: 01578 0497423
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.
Abschiebung nach Afghanistan Ein Ausflug über die Grenze bedeutet das Ticket nach Kabul
Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 25.08. 2026
In dieser Nacht vom 25.08.2026 fand erneut eine Sammelabschiebung vom Flughafen Leipzig/Halle nach Kabul statt. Damit scheint die Bundesregierung zumindest einen monatlichen Rhythmus der Abschiebungen durchsetzen zu wollen – in enger Kooperation mit dem Taliban-Regime.
Dem Bayerischen Flüchtlingsrat sind In Bayern aktuell acht Personen bekannt, die sich in Bayern in Abschiebungshaft befinden. Bei dreien liegen Straftaten vor. Bei fünf Personen sind keine Straftaten bekannt.
Sie gehören damit zu den ersten Betroffenen des neuen Kurses der Bundesregierung, Abschiebungen ins Afghanistan unter der Terrorherrschaft der Taliban auch auf Menschen auszuweiten, die keine Straftatenbegangen haben.
Es ist derzeit noch nicht bekannt, welche der fünf Personen ohne Straftaten aus bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen in der vergangenen Nacht nach Afghanistan abgeschoben wurden. Der Haftbeschluss gegen eine dieser Personen endet jedoch am 28. August. Daher besteht die Möglichkeit, dass sie zu den Betroffenen der Abschiebung gehört.
Für die anderen Inhaftierten wird sich die teilweise bereits unverhältnismäßig lange Haftsituation mit der Ungewissheit, wann die Abschiebung erfolgen wird, um weitere Wochen verlängern.
Eine brisante Gemeinsamkeit der fünf Personen ohne Straftaten: Alle sind sie aus verschiedenen Gründen in ein Nachbarland Deutschlands gefahren. Bei der Rückfahrt wurden sie von der Bundespolizei kontrolliert, festgenommen und, nach einem Antrag auf Abschiebehaft beim Amtsgericht, inhaftiert.
Damit beansprucht die Bundespolizei eine neue Rolle für sich, und auch die Bundesgrenze erfährt einen Bedeutungszuwachs, der im Europa nach Schengen nicht vorgesehen ist. In diesen Fällen wurden die Abschiebungen also nicht durch die zuständigen Ausländerbehörden geplant, sondern die Bundespolizei sieht durch den Zugriff die Gelegenheit diese Maßnahme einzuleiten. Weitgehend unauffällig lebende und teilweise sogar sehr gut integrierte afghanische Geflüchtete werden so allein durch einen Grenzübertritt zu Kandidaten für eine Abschiebung in ein von einem Terrorregime beherrschtes Land.
„Den Betroffenen ist in der Mehrzahl vermutlich nicht einmal bewusst, dass sie mit einer Duldung Deutschland nicht verlassen dürfen, nicht einmal zum Eisessen in Salzburg. Kurz mal über die Grenze, dann Abschiebung nach Kabul: für die Betroffenen, aber auch für den Bayerischen Flüchtlingsrat ist das eine bizarre Unverhältnismäßigkeit und ein Beispiel für eine moralisch enthemmte Abschiebepolitik “, so Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Stephan Dünnwald |Bayerischer Flüchtlingsrat | Mobil: 0177 7216830
Aktuelle Zahlen der Bundesregierung zu Abschiebungen und „freiwilligen“ Ausreisen im ersten Halbjahr 2026
Eine Info vom FRSH
„…Hier aktuelle Zahlen der Bundesregierung zu Abschiebungen und „freiwilligen“ Auseisen im ersten Halbjahr 2026 vor.
Die Antwort der Bundesregierung ist hier abrufbar:https://dserver.bundestag.de/btd/21/076/2107637.pdf„
Neue Checkliste: Behördliche Verpflichtungen GEAS // Equal Rights Beyond Borders
Eine Information vom Equal Rights Beyond Borders:
„Liebe Kolleg:innen,
ständig wird darüber geredet, was Schutzsuchende tun müssen, welche Mitwirkungspflichten sie (gerade unter dem neuen GEAS) haben und was passiert, wenn sie sich nicht daran halten. Doch welche Verpflichtungen treffen eigentlich die beteiligten Behörden? Damit haben wir uns näherbeschäftigt und eine Checkliste für die Praxis mit dem Titel „BehördlicheVerpflichtungen aus dem GEAS und nationalem Recht“ erstellt. Diese ist hier kostenlos abrufbar.
Zum Hintergrund:
Mit der GEAS-Reform treffen Behörden auf Bundes-, Landes- undkommunaler Ebene zahlreiche neue und geänderte Pflichten gegenüber Schutzsuchenden. Diese Pflichten sind über viele Rechtsakte verstreut und schon jetzt zeigen sich in der Praxis erhebliche Umsetzungsdefizite. Wir haben deshalb eine systematische Übersicht erstellt: Die Checkliste führt erstmals zusammen, welche Behörde nach dem neuen Rechtsrahmen zu welchem Zeitpunkt welche konkrete Verpflichtung trifft – vom Screening und Zugang zum Verfahren über Aufnahme, Zuständigkeitsbestimmung und Asylverfahren bis zu Rechtsschutz, Schutzstatus und den besonderen Garantien für Minderjährige und vulnerable Personen.
Die Übersicht versteht sich als Arbeits- und Prüfinstrument für die anwaltliche und beratende Praxis: Sie soll die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachvollziehbar machen und Umsetzungsdefizite frühzeitig erkennbar machen.
Herzliche Grüße
Charlotte Föcking
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Equal Rights Beyond Borders / Berlin
Aktualisierung Arbeitshilfe Passbeschaffung
Die Arbeitshilfe zur Übernahme von Passbeschaffungskosten in den verschiedenen Leistungssystemen wurde vom GGUA aktualisiert (Stand August 2026), inklusive der neuen positiven Rechtsprechung vom SG Berlin und SG Köln.
Abgerufen werden kann die Arbeitshilfe hier:
BAG Wohnungslosenhilfe: Positionspapier “ Hilfen für nicht-deutsche Unionsbürger*innen in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten“
Eine Information vom GGUA:
„Liebe Kolleg*innen,
die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat ein aktuelles Positionspapier „Hilfen für nicht-deutsche Unionsbürger*innen in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten“ veröffentlicht: https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/POS/POS_26_Hilfen_fuer_nicht-deutsche_UnionsbuergerInnen.pdf
Das Papier gibt einen hervorragenden Überblick über die rechtliche Lage zu Leistungsausschlüssen etc. sowie zu den praktischen Auswirkungen des von interessierter Seite immer lauter vorgetragenen „Missbrauchs-Märchens“: Auf allen Ebenen greift politisch gewollt eine umfassende soziale Entrechtung wirtschaftlich nicht verwertbarer (und oft besonders schutzbedürftiger) Unionsbürger*innen um sich.
Liebe Grüße
Claudius
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Claudius Voigt (Pronomen: er)
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Tel.: 0251 14486 – 26
Mob.: 01578 0497423
Fünf Jahre Taliban-Herrschaft: Afghanische Geflüchtete brauchen Schutz – keine Abschiebungen
Eine Pressemitteilung des FRSH
Fünf Jahre Taliban-Herrschaft: Afghanische Geflüchtete brauchen Schutz – keine Abschiebungen
Am 15. August 2026 jährt sich zum fünften Mal die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. Fünf JahreTaliban-Herrschaft bedeuten fünf Jahre systematischer Entrechtung, Repression und Angst. Afghanistan ist zu einem der weltweit gravierendsten Schauplätze von Menschenrechtsverletzungen geworden.
Dazu kommentiert Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats:
„Obwohl ein drakonisches Gesetz nach dem anderen erlassen wird, dass Frauen und Mädchen in Afghanistan jegliche Freiheit, Selbstbestimmung und ihr Recht auf Unversehrtheit raubt, nähert sich die Bundesregierung immer weiter an das Taliban an. Die Bundesregierung verrät damit nicht nur die Frauen und Mädchen in Afghanistan sowie die afghanischen Geflüchteten, die hier Schutz vor dem terroristischen Regime gefunden haben. Sondern auch die eigenen Werte von Menschenrechte und Menschenwürde“
Die Taliban haben Frauen und Mädchen den Zugang zu weiterführender und höherer Bildung verwehrt und sie weitgehend aus dem öffentlichen Leben gedrängt. Gewalt gegen Frauen ist außerdem quasi straffrei, Frauen dürfen im öffentlichen Raum nicht sprechen und seit neuestem sind Kinderehen legal. Erwerbsarbeit, Bewegungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sind massiv eingeschränkt. Journalist*innen,Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen und andere Kritiker*innen sind willkürlichen Festnahmen, Haft und Folter ausgesetzt. Angehörige der früheren Sicherheitskräfte wurden Opfer von Tötungen und gewaltsamem Verschwindenlassen.
Gleichzeitig verschärft sich die humanitäre Krise. Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen; dieGesundheitsversorgung ist stark geschwächt. Die massenhaften Rückführungen aus Pakistan und Iran verschärfen die Not zusätzlich. Viele Rückkehrer*innen finden weder ausreichenden Wohnraum noch Arbeit oder eine gesicherte Existenz. Auch die erneuten Kämpfe zwischen Afghanistan und Pakistan sowie Anschläge des sogenannten Islamischen Staates fordern zivile Opfer.
Besonders problematisch ist auch der Umgang mit Menschen, denen Deutschland bereits Schutz und Aufnahme zugesagt hat. Humanitäre Aufnahme darf nicht zum Spielball wechselnder migrationspolitischer Interessen werden. Wer sich auf eine deutsche Aufnahmezusage verlassen hat, muss darauf vertrauen können, dass diese eingehalten wird.
Der Flüchtlingsrat fordert die Bundesregierung daher auf:
- Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Keine Zusammenarbeit mit dem fundamentalistischen Talibanregime!
- Aufnahmezusagen einhalten und humanitäre Aufnahmeprogramme fortführen!
- Sichere und legale Fluchtwege ausbauen, insbesondere für besonders gefährdete Frauen und Mädchen,Menschenrechtsverteidiger*innen und ehemalige Ortskräfte.
- Aufenthalt sichern statt Unsicherheit schaffen! Afghanische Geflüchtete brauchen eine verlässlicheBleibeperspektive.
- Humanitäre Hilfe stärken und Menschenrechte verteidigen! Keine Zusammenarbeit mit den Taliban –keine Normalisierung ihrer terroristischen Herrschaft.
Dass internationale Strafverfolgung und Aufklärung neue Impulse erhalten haben, ist ein wichtiges Zeichen. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban darf Deutschland nicht wegsehen. Afghan*innen brauchen Schutz, Sicherheit und Verlässlichkeit.
In Kiel finden in Kürze zwei entsprechende Veranstaltungen statt:
Am 15.08. um 14 Uhr startet eine Demonstration von Don’t forget Afghanistan unter dem Motto „Die Stimmen der Ungesehenen“ anschließend findet eine Kulturveranstaltung statt.
Am 17.08. findet im Landeshaus die Konferenz „Gemeinsam handeln, Verantwortung verbinden, Perspektiven schaffen: Afghanistan und die afghanische Diaspora in den Blick nehmen“ statt.
Kontakt: Leonie Melk, public@frsh.de, 0431 556 853 64
Leonie Melk
(sie/ihr)
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Siyavash.de – Kostenlose mehrsprachige Plattform für Migrant:innen
Eine Weiterleitung vom FRSH:
„Liebe Kolleg*innen,
ich möchte Ihnen gerne die neue Plattform Siyavash.de vorstellen.
Siyavash.de ist eine mehrsprachige Informationsplattform für Migrantinnen und Migranten in Deutschland. Vereine, Initiativen, Beratungsstellen und andere Organisationen können dort kostenlos ihre Veranstaltungen, Projekte, Dienstleistungen und Informationsangebote veröffentlichen.
Die Plattform unterstützt derzeit 18 Sprachen und ermöglicht es, Menschen unterschiedlicher Herkunft in ihrer Muttersprache zu erreichen.
Organisationen können ihre Inhalte selbst in verschiedenen Sprachen veröffentlichen. Zusätzlich bietet Siyavash.de eine KI-gestützte Übersetzungsfunktion an, mit der Inhalte automatisch in mehrere Sprachen übersetzt werden können. Die Nutzung dieser Funktion ist jedoch vollkommen freiwillig. Wer möchte, kann seine Inhalte selbst übersetzen und kostenlos veröffentlichen.
Da die automatische Übersetzung durch KI laufende Kosten verursacht, ist ausschließlich diese optionale Funktion kostenpflichtig. Alle anderen Leistungen der Plattform – einschließlich Registrierung, Profilerstellung und Veröffentlichung von Inhalten – sind vollständig kostenlos.
Da sich die Plattform aktuell noch im Aufbau befindet, freuen wir uns besonders über Organisationen, die ihre Angebote eintragen und so dazu beitragen, dass Migrantinnen und Migranten schneller Zugang zu wichtigen Informationen und Unterstützungsangeboten erhalten.
Weitere Informationen:
https://siyavash.de
Direkt zur Registrierung:
https://siyavash.de/register
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Registrierung benötigen, können Sie sich gerne direkt an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ehsan Abri
Plattformleiter Siyavash.de
E-Mail: admin@siyavash.de
Telefon: 015734347295″
Pressemitteilung des FRSH: 275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!
Pressemitteilung des FRSH: Keine Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern!
Neue Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Eine Weiterleitung vom FRSH im Namen des Paritätischen Gesamtverband:
Betreff: Neue Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
„Liebe Kolleg*innen,
wir freuen uns, heute über unsere neue aktualisierte BAGFW Arbeitshilfe zur Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG informieren zukönnen und hoffen, dass diese hilfreich für die Beratungspraxis ist:
Neue Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wurden für ein Großteil der geflüchteten Menschen aus der Ukraine bis zum 04. März 2027 verlängert. Doch was passiert danach? Immer mehr Ratsuchende stellen sich die Frage, wie sie ihren Aufenthalt in Deutschland dauerhaft sichern können, unabhängig vom Fortbestand des vorübergehendenSchutzes.
Die aktualisierte Arbeitshilfe der BAGFW „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ gibt der Beratungspraxis konkrete Antworten: Welche Aufenthaltstitel können neben einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in einen anderen Aufenthalt möglich? Und unter welchen Voraussetzungen ist der Sprung zur Niederlassungserlaubnis möglich? Die Arbeitshilfe berücksichtigt den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 sowie dieUmsetzungshinweise des BMI vom 11.08.2025 und bietet damit eine fundierte Grundlage für die tägliche Beratungsarbeit.
Die Arbeitshilfe ist auf der Webseite der BAGFW downloadbar: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/publikationen/detail/gefluechtete-aus-der-ukraine-mit-einer-aufenthaltserlaubnis-nach-24-aufenthg
Herzliche Grüße
Susann Thiel (sie/ihr); Referentin für Flüchtlingshilfe/-politik; Der Paritätische Gesamtverband…“
Minderjährige im Grundleistungsbezug erhalten eine Versichertenkarte
Eine Info vom GGUA
„Gleiche Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche im AsylbLG:
Minderjährige im Grundleistungsbezug erhalten eine Versichertenkarte
Liebe Kolleg*innen,
Am 12. Juni 2026 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Leistungsrecht in Kraft, um europäische Vorgaben umzusetzen („GEAS-Reform“). Fast alle dieseÄnderungen sind mit Verschärfungen für Geflüchtete verbunden. Einer der sehr wenigen positiven Aspekte des Gesetzespakets, die Verbesserung bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG, wird dabei leicht übersehen.
- Seit dem 12. Juni haben alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie alle gesetzlich Versicherten.
- Die Einschränkungen auf eine Notfallversorgung, die das Gesetz in § 4 AsylbLG bislang vorsah, werden für sie nicht mehr gelten.
- Fast alle AsylbLG-berechtigten Minderjährigen werden zwar keine Mitglieder einer Krankenkasse, aber müssen von der Leistungsbehörde zur Auftragsversorgung bei einerKrankenkasse gem. § 264 Abs. 2 SGB V angemeldet werden. Sie bekommen daher eine Gesundheitskarte und brauchen für medizinische Behandlungen normalerweise keine Genehmigung mehr vom Sozialamt.
- Diese Regelungen gelten seit dem 12. Juni 2026 für alle Kinder und Jugendlichen, die Grundleistungen nach dem AsylbLG erhalten (in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts). Für Personen, die Analogleistungen (nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt) oder lebensunterhaltssichernde Leistungen der Jugendhilfe erhalten, war dies auch zuvor schon so.
Der Paritätische hat dazu eine ausführliche Fachinformation herausgegeben:
…“
Anonyme Umfrage vom FRSH zur Einführung der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein
Eine Mail vom FRSH:
„Liebe Kolleg*innen, liebe Unterstützer*innen, liebe Berater*innen
wir wollen Sie nochmal an unsere Umfrage zur Einführung der Bezahlkarte in Schleswig-Holstein erinnern.
Besonders freuen wir uns über Rückmeldungen aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, und aus der Stadt Lübeck.
Um die aktuelle Einführung der Bezahlkarte und die damit zusammenhängenden Herausforderungen kritisch zu begleiten und einen Überblick über den kommunalen Flickenteppich der Einführung zu erstellen, haben wir eine kurze anonyme Umfrage (ca. 5 Minuten) erstellt. Die Umfrage richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Migrationsberater*innen in ganz Schleswig-Holstein.
Zentrale Themen der Umfrage sind der aktuelle Stand der Einführung, die größten Probleme der Bezahlkarte für die Betroffenen in den jeweiligen Landkreisen, die Möglichkeiten für bestimmte Fallgruppen Widerspruch gegen die Bezahlkarte einzulegen, die Anmeldung von Mehrbedarf und die aus der Einführung der Bezahlkarte resultierende Mehrbelastung in der Migrationsberatung.
Anbei finden Sie den Link zu der Umfrage:
https://media.frsh.de/nextcloud/index.php/apps/forms/s/sNFyKYcCp6St3nqxSQsxs44G
GEAS-Reform in Kraft – neue IBIS-Broschüren geben Orientierung für Fachkräfte im Asylsystem
Eine Info vom GGUA:
GEAS-Reform in Kraft – neue IBIS-Broschüren geben Orientierung für Fachkräfte im Asylsystem
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurden mehrere neue EU‑Rechtsakte beschlossen, die überwiegend ab dem 12. Juni 2026 gelten. Erklärtes Ziel ist eine weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Registrierung, Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union.
Gleichzeitig sieht die Reform Verschärfungen vor – etwa durch beschleunigte Grenzverfahren, die Fiktion der Nichteinreise sowie erweiterte Möglichkeiten der Kontrolle, Bewegungsbeschränkung undHaft.
Diese Instrumente stehen im Spannungsverhältnis zu garantierten Grundrechten, insbesondere zu Art. 6 der EU‑Grundrechtecharta (GRCh) und Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Drei neue Broschüren für die Beratungspraxis
Die Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für die Arbeit mit Geflüchteten mit sich. IBIS e.V. hat daher drei Broschüren für Fachkräfte entwickelt, die zentrale rechtliche Grundlagen aufbereitenund konkrete Impulse für die Praxis bieten.
Sie berücksichtigen die zentralen neuen Regelungen ab Juni 2026 und verbinden rechtliche Informationen mit methodischen Hinweisen für die Beratung.
Die Inhalte im Überblick
Vulnerable Asylsuchende im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)
Die Broschüre beschreibt psychosoziale Herausforderungen von vulnerablen Asylsuchenden und die Identifizierung von Vulnerabilität im GEAS. Darüber hinaus werden Ansprüche auf Gesundheitsleistungen – insbesondere therapeutische Versorgung – und die Rolle von Beratungskräften dargestellt.
Die psychosoziale Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden
Diese Broschüre gibt einen Überblick über die psychosoziale und traumasensible Beratung von vulnerablen Asylsuchenden. Sie erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen im Asylsystem und bietet praxisnahe methodische Anregungen zu Beratungsabläufen sowie zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von asylsuchenden Familien, Kindern und Jugendlichen. Sie beschreibt die Verzahnung zwischen Asylsystem und Unterbringung und behandelt zentrale Themen wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Schule, Arbeitsmarktzugang und Gewaltschutz. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte in der Beratung von Asylsuchenden vorgestellt.
Die drei Broschüren bieten eine fachliche Orientierung in einer Phase grundlegender Veränderungen. Sie vermitteln rechtliches sowie praxisorientiertes, interdisziplinäres Wissen für Fachkräfte, die Asylsuchende beratend unterstützen.
Alle drei Broschüren sind in der neuen Rubrik “Wissenswertes” auf der Webseite von IBIS e.V. abrufbar…
Freundliche Grüße
Hendrik Lammers (Deutsch/english/français)
IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V.
Klävemannstraße 16 | 26122 Oldenburg; Direktwahl: 0441/ 920582 25; E-Mail: asyl@ibis.ev.de
Krankenhilfe für minderjährige Grundleistungsbezieher
Eine Information vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Betreff: § 4 Abs. 4 AsylbLG (neu) – Krankenhilfe für minderjährige Grundleistungsbezieher
Rundschreiben _ 4 Abs. 4 AsylbLG_neu-2
GEAS-Start: Kampf für die Rechte der Geflüchteten geht weiter!
Eine Presseerklärung des FRSH:
https://www.frsh.de/artikel/geas-start-kampf-fuer-die-rechte-der-gefluechteten-geht-weiter