Eine Info von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.

„Hier sind die neuen, ab 1. März 2024 geltenden Anwendungshinweise des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG 2.0). Es handelt sich um eine aktualisierte „Clean-Fassung“ sowie um eine Fassung, in der die Änderungen im Vergleich zur bisherigen Version kenntlich gemacht sind. Enthalten sind darin auch die Hinweise zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis § 16g und zum Spurwechsel (Nr. 10.1ff).

240226_AnwHinweise_FEG 2.0_TrancheII_Vergleich TrancheI
240226_AnwHinweise_FEG 2.0_TrancheII_CLEAN