ProAsyl: Menschenrechtslage in den „sicheren Herkunftsstaaten“ der Westbalkan-Region
Schattenbericht von Pro Asyl zum Bericht der Bundesregierung von 2024 über die
Menschenrechtslage in den „sicheren Herkunftsstaaten“ Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien
Download: https://www.proasyl.de/material/die-sicheren-herkunftsstaaten-des-westbalkans/
Überarbeiteter Grunderlass Afghanistan des SozMiSH vom 7.1.2025
Aktualisierte Arbeitshilfe: Erforderliche Mindestbeträge bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken in 2025
Eine Information, Claudius Voigt (Pronomen: er), Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
„Liebe Kolleg*innen,
zum 1. Januar haben sich verschiedene Rechengrößen (z. B. die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung) verändert. In der Folge sind auch die Mindesteinkommensgrenzen für bestimmte Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit (z. B. die Blaue Karte sowie für über 44-jährige Fach- und Arbeitskräfte) zum Teil erheblich angestiegen (um 200 bis 300 Euro pro Monat!). Dies führt dazu, dass insbesondere ältere Personen in gering qualifizierten Bereichen, diese Voraussetzungen kaum mehr erfüllen können: So müssen etwa Pflegehilfskräfte, Berufskraftfahrer*innen oder Arbeitnehmer*innen nach der Westbalkanregelung nun in der Regel 4427,50 Euro brutto verdienen, wenn sie erstmals ab dem 45. Geburtstag die Aufenthaltserlaubnis erhalten wollen. Dies dürfte einigermaßen illusorisch sein.
Auch für die Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder des Studiums sind die Orientierungsbeträge für die Lebensunterhaltssicherung deutlich gestiegen, weil bereits im Sommer vergangenen Jahres die BAföG-Sätze angehoben wurden. So werden nun für Studierende monatlich 992 Euro netto statt 934 Euro vorausgesetzt. Allein für § 16g AufenthG (Alternative zur Ausbildungsduldung) ist der Orientierungsbetrag merklich gesunken, weil die Bundesregierung einen Fehler korrigiert hat. Hier liegt der Orientierungsbetrag nun bei 666 Euro.
Hier gibt es eine aktualisierte tabellarische Übersicht zu den erforderlichen Mindest- bzw. Orientierungsbeträgen bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Mindesteinkommen.pdf
…“
Ukraine – Vorübergehender Schutz mindestens bis März 2026 – aber nicht mehr für alle
Eine Information von Elias Elsler, Referent im Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
„…der Krieg in der Ukraine hält an und die EU hat im Sommer die Anwendung der Massenzustromrichtlinie bis zum 4. März 2026 verlängert. Im Herbst wurde auf Bundesebene beschlossen, dass der Vorübergehende Schutz nach § 24 AufenthG nun ein weiteres Jahr fort gilt, ohne dass es individuell in der Aufenthaltserlaubnis vermerkt wird. Betroffene und alle relevanten Behörden werden per Brief informiert.
Bereits im Frühjahr hatte die Bundesregierung den begünstigten Personenkreis auf den von der Massenzustromrichtlinie mindestens zu erfassenden Kreis reduziert. Nicht mehr begünstigt sind Staatenlose oder Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine lediglich eine einfache Aufenthaltserlaubnis besessen haben (in Abgrenzung zu Staatenlosen und Drittstaatsangehörigen mit Flüchtlingseigenschaft oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine). Sie werden nun von der Ausländerbehörde darüber informiert, dass die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nach dem 4. März 2025 für sie nicht mehr gültig sein wird. Ihnen wird die Option aufgezeigt, eine anderweitige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, etwa zum Zweck der Ausbildung, Arbeit oder Familieneinheit, aus der EU auszureisen oder bei entsprechender Bedrohungslage im Herkunftsstaat einen Asylantrag zu stellen.
Der Landeserlass des Sozialministeriums vom 12.09.2024 fasst die Regelungen auf Landesebene zusammen. Es wird hervorgehoben, dass es auch für Begünstigte des Vorübergehenden Schutzes wertvoll sein kann, frühzeitig entsprechend ihrer beruflichen Integrationserfolge neben der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG eine weitere Aufenthaltserlaubnis, etwa zum Zweck der Ausbildung oder Arbeit zu beantragen. Ein solches Vorgehen diene der Rechtssicherheit der Betroffenen und einer perspektivischen Entlastung der Ausländerbehörden.
Bitte beachten Sie bei Interesse auch die Ausführungen zur Situation von aus der Ukraine geflohenen Menschen auf unserer Homepage.
Dort sind die Informationen in den folgenden Fragen gegliedert:
In welcher aufenthaltsrechtlichen Situation sind Menschen, die aus der Ukraine fliehen?
Sollen Ukrainer*innen einen Asylantrag stellen?
Was gibt es über den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG zu wissen?
Kann eine Aufenthaltserlaubnis auch online gestellt werden?
Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine privat unterbringen und was ist dabei zu beachten?
Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine arbeiten?
Wie erhalten Geflüchtete aus der Ukraine öffentliche Leistungen?
Wie erhalten Geflüchtete aus der Ukraine gesundheitliche Leistungen?
Ist ein Familiennachzug möglich?
Darf eine Reise innerhalb und außerhalb der EU unternommen werden?
Ist ein Wechsel des Wohnortes innerhalb Schleswig-Holsteins oder Deutschlands möglich?
Ist ein Wechsel des Aufnahmestaates innerhalb der EU möglich?
Welche Perspektiven bestehen im Anschluss an den vorübergehenden Schutz?
…“
Syrien „FAQ’s“ – Aufenthaltsrechtliche Regelungen für in Schleswig-Holstein aufhältige syrische Staatsangehörige
Anbei eine Information vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht
„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
angesichts der jüngsten Entwicklungen in Syrien möchten wir Ihnen – soweit möglich – einen Überblick zur aktuellen Situation und einige Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen an die Hand geben. Zu diesem Zweck haben wir eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen (FAQ) erstellt, die die wichtigsten Aspekte beleuchtet.
Wir hoffen, dass diese FAQ einen Beitrag dazu leisten können, die Lage besser zu verstehen und mögliche Maßnahmen zielgerichtet zu unterstützen…“
FAQ Syrien MSJFSIG (2024) REINSCHRIFT
GFK-Schutz für afghanische Frauen jetzt auch auf Dari
Eine Info von Elias Elsler, Referent im Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
„Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits im Oktober hatte ich mit der Handreichung zum Urteil des EuGH auf den GFK-Schutz-Anspruch für alle afghanischen Frauen hingewiesen. Nun erhalten Sie zudem eine Übersetzung auf Dari.
Es bleibt zu empfehlen, sich im Vorwege über die Vorteile und Belastungen eines Folge- oder Erstantrags beraten zu lassen. Und ebenso sei zu einer Anhörungsvorbereitung im Falle eines Folge- oder Erstantrags geraten. Denn das BAMF hat erklärt, weiterhin eine individuelle individuellen Prüfung der Verfolgungsgründe durchzuführen…“
GFK-Schutz für alle afghanische Frauen GFK-Schutz für alle afghanischen Frauen-dari
Stellungnahme der syrischen Gemeinde SH
Anschreiben der syrischen Gemeinde SH an den FRSH:
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein,
Die Syrische Gemeinde in Schleswig-Holstein (SGS-H) hat eine Stellungnahme zur aktuellen Situation in Syrien veröffentlicht. Wir möchten damit auf die humanitären und politischen Herausforderungen hinweisen und zugleich eine Perspektive aus der syrischen Community einbringen.
Wäre es möglich, diese Stellungnahme über euren Verteiler zu verbreiten?
Es wäre eine großartige Möglichkeit, auf das Thema aufmerksam zu machen und mehr Menschen zu erreichen, die sich für die Lage in Syrien interessieren.
Ich sende euch die Stellungnahme gerne zu und stehe bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Vielen Dank für eure Unterstützung und eure wertvolle Arbeit!
Liebe Grüße,
Mahmoud Abu Lahem
14. Integrationsbericht veröffentlicht
Anbei der Link zum Bericht sowie zum Dashboard Integration des Statistischen Bundesamtes.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/intergrationsbericht-2024-2324524
Anschreiben_StMin Alabali-Radovan_14. Integrationsbericht
Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug
Anbei die Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen vom 12. Dezember 2024 zu folgenden Themen:
- Geschwisternachzug (Kindernachzug gemeinsam mit den Eltern)
- Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – neuere Rechtsprechung
- Veränderte Voraussetzungen für die Vergabe von Sonderterminen
Fachinformation des DRK-Suchdienstes Familiennachzug zu Schutzberechtigten 12_12_24
BAMF setzt Entscheidungen zu Syrien aus
Das BAMF hat jetzt auf seiner Webseite folgende Erklärung veröffentlicht:
Rückstellung von Entscheidungen Syrien
Angesichts der Situation in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, Entscheidungen zu Antragstellenden aus dem Herkunftsland Syrien zunächst zurückzustellen. Die Weiterentwicklung der Lage in Syrien wird beobachtet. Diese ist nach dem Sturz des Assad-Regimes außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten.
Das BAMF beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter Einbeziehung aller hierfür relevanten Quellen. Auf Grundlage der aktuellen Situation und der nicht absehbaren Entwicklung kann jedoch derzeit keine abschließende Entscheidung über den Ausgang eines Asylverfahrens getroffen werden.
Aus diesem Grund hat das BAMF Entscheidungen zu Antragstellenden aus Syrien, bei denen es auf die Lage in Syrien ankommt, vorläufig zurückgestellt. Bei einer der Bewertung zugänglichen Verstetigung der Lage wird das BAMF eine Anpassung der Entscheidungspraxis prüfen und anschließend die Entscheidungstätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen.
Ob die aktuellen Entwicklungen zu Fluchtbewegungen in der Region oder aus der Region hinaus führen, ist zur Zeit noch nicht vorhersehbar. Welche Auswirkungen die sich verändernde Lage auf die Möglichkeiten von syrischen Flüchtlingen zur Rückkehr in ihre Heimat haben wird, ist ebenfalls nicht vorhersehbar.
Zahlen und Fakten zu Syrien
Eine Info vom Förderverein PRO ASYL e.V.
SVR-Integrationsbarometer das Integrationsklima in Deutschland
Alle zwei Jahre misst das SVR-Integrationsbarometer das Integrationsklima in Deutschland. Die Auflage von 2024 ist die fünfte bundesweit repräsentative Erhebung. Dafür wurden zwischen Ende November 2023 und Anfang Juli 2024 insgesamt 15.020 Personen mit und ohne Migrationshintergrund befragt.
Die Ergebnisse des aktuellen Barometers zeigen: Das Integrationsklima in Deutschland hat sich nach einem Hoch vor zwei Jahren leicht abgeschwächt. Der Integrationsklima-Index (IKI) erreicht zwar mit 66,3 Punkten denselben Wert wie bei der Erhebung vor vier Jahren, liegt aber um 2,2 Punkte niedriger als bei der Befragung 2021/2022. Ausschlaggebend dafür ist, dass Menschen ohne Migrationshintergrund das Klima in den Bereichen Bildung und Nachbarschaft etwas negativer bewerten. Eine Ursache hierfür könnte eine gestiegene Skepsis gegenüber der Integrationsfähigkeit des Bildungssystems und der Nachbarschaft sein. Positiver wahrgenommen wird nach wie vor das Integrationsklima auf dem Arbeitsmarkt und in den sozialen Beziehungen. In den Augen von Menschen mit Migrationshintergrund blieb das Integrationsklima beinah unverändert.
Untersucht wurden auch die Einstellungen zu Geflüchteten. Hier zeigt sich, dass die Befragten inzwischen häufiger wirtschaftliche Bedenken vorbringen: Jede dritte Person nimmt Geflüchtete zunächst als Bedrohung für den Wohlstand wahr, was in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu sehen ist. Allerdings urteilt die Bevölkerung differenziert und ist mehrheitlich nach wie vor bereit, Schutzsuchenden vor politischer Verfolgung oder Krieg Asyl zu gewähren.
Die Publikation können Sie hier herunterladen: https://www.svr-migration.de/barometer
Die Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.svr-migration.de/presse/svr-integrationsbarometer-2024/
Pressemitteilung der Diakonie SH zum Thema Familiennachzug zu UMF mit subsidiärem Schutz.
Hintergrund sind die aktuellen Änderungen der Verwaltungspraxis des Auswärtigen Amtes beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten mit subsidiärem Schutz, welche in der Konsequenz zu einer Aushebelung des Rechts auf Familiennachzug zu diesem Personenkreis führen.
2014-11-29 Aktuelle Rspr Nachzug zu Minderjährigen m subs Schutz
09122024_Pressemitteilung_UMF_Familiennachzug
Pressemitteilung „Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein – Anspruch und Realität“
Am 04.12. fand in Kiel die Tagung „Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein – Anspruch und Realität“ statt.
Über die Ergebnisse dieses Treffens informieren die Veranstalter:innen in der angehängten Pressemitteilung.
2024-12-06_Pressemitteilung_BeauftrFLU_Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Offener Brief der BAG Kirchenasyl anlässlich der IMK: „Schützen Sie Kirchenasyle vor Räumungen“
Eine Info vom FR Niedersachsen
„Anlässlich der Innenminister:innen-Konferenz im Brandenburgischen Rheinsberg hat die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche einen offenen Brief an die Innenminister:innen der Länder und des Bundes veröffentlicht, in dem sie fordern:
- Schützen Sie Kirchenasyle vor Räumungen!
- Ermöglichen Sie, dass in Härtefällen weiterhin die Möglichkeit besteht, Geflüchtete vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen!
- Setzen Sie sich ein für eine menschenrechtsbasierte Asyl- und Migrationspolitik, in der die Würde des Menschen nicht verhandelbar ist.
Die BAG Asyl in der Kirche greift dabei eine Petition auf, die nach der Räumung eines Kirchenasyls in Niedersachsen gestartet wurde und über 68.000 Unterzeichner:innen gefunden hat. Das Kirchenasyl steht seit Monaten verstärkt unter Druck, wird in dem offenen Brief festgestellt. Die versuchte Räumung eine Kirchenasyls in Bremen (die durch den couragierten Einsatz von rund 100 Aktivist:innen erste einmal verhindert wurde), bestätigt diese Feststellung nur allzu deutlich.
Offener Brief der BAG Asyl in der Kirche hier lesen
gez.
Sigmar Walbrecht
Koordinator im Projekt AZG Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
OECD-Länderbericht zur Integration in Deutschland
Eine Info der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
„Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Interessierte,
anbei übersenden wir Ihnen den OECD-Länderbericht zur Integration in Deutschland, der eine Premiere darstellt, da die OECD Deutschland als erstes Land einen Bericht zum Stand der Integration widmet.
Mit dem Bericht verfügt Deutschland nun über international vergleichbare Zahlen, wie Zugewanderte und ihre Nachkommen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Teilhabe integriert sind.
Weitere Bericht für andere Mitgliedstaaten werden folgen.
Der Bericht zeigt auf, dass Deutschland z.B. bei der Arbeitsmarktintegration im internationalen Vergleich gut dasteht und hier eine 70%ige Erwerbstätigenquote erreicht. Aber auch beim Spracherwerb schneidet Deutschland im Vergleich gut ab.
Der Bericht zeigt auch auf, wo es noch Handlungsbedarfe gibt.
Von daher lohnt sich der Blick in den beiliegend verlinkten Bericht.
Anbei auch eine Einordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Kratz-Hinrichsen“
Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
24105 Kiel
Positionspapier des Sachverständigenrates für Integration und Migration zur gemeinsamen EU-Asylpolitik
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Dezember 2024 nimmt die neue Europäische Kommission ihre Arbeit auf. Aus diesem Anlass hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) ein Positionspapier veröffentlicht, das Stellung nimmt zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und der aktuellen Debatte. Die Empfehlungen für die EU-Legislaturperiode 2024 bis 2029 richten sich sowohl an die europäischen Institutionen als auch an die Verantwortlichen im Bund.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Europäische Union den Weg zu einem solidarischen Europa geht und die Asylpolitik gemeinsam umsetzt oder ob die Mitgliedstaaten weiter oder gar verstärkt Alleingänge beschreiten. Der SVR rät hier dringend dazu, die nach langem Ringen beschlossene GEAS-Reform nun rasch und konsequent gemeinschaftlich umzusetzen, da eine möglichst nachhaltige Migrationssteuerung im Bereich Asyl nur koordiniert möglich ist. Die Umsetzung in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten müsse ausgewogen und umfassend erfolgen, eine Rosinenpickerei vermieden werden, bei der Staaten vorrangig restriktive Elemente umsetzen und die Schutz- und Verfahrensgarantien für die betroffenen Personen dagegen vernachlässigen. Der SVR empfiehlt in seinem Papier zudem, Fokus und Ton der Debatte zur Asyl- und Migrationspolitik neu zu justieren.
Kritisch positioniert sich der SVR zu Vorschlägen, Asylverfahren und Schutzgewährung in Drittstaaten auszulagern und plädiert stattdessen für mehr und bessere Migrationsabkommen, die auch eine Öffnung regulärer Zugangswege im Bereich der Arbeitsmigration und der Migration zum Zweck der Aus- und Weiterbildung umfassen.
Lesen Sie mehr dazu im Positionspapier „Solidarität und Rechtstaatlichkeit stärken: Die gemeinsame Asylpolitik umsetzen und die Debatte versachlichen“, Sie können es hier herunterladen:
https://www.svr-migration.de/publikation/positionspapier-zur-eu-asylpolitik/
Die Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.svr-migration.de/presse/svr-zur-eu-asylpolitik/
Mit besten Grüßen
Dr. Cornelia Schu
Geschäftsführerin
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbH“
Perspektiven und politische Einstellungen von Menschen mit Migrationsgeschichte – eine Studie
Eine Info vom FRSH
Studie von Dr. Lennart Hagemeyer, Emilia Willems und Jana Faus
Perspektiven und politische Einstellungen von Menschen mit Migratiosgeschichte
Die Studie beruht auf acht Fokusgruppen und bildet nach der quantitative Analyse den zweiten Baustein des Projekts. Sie zeigt, dass Migrationserfahrungen nur ein Moasikstein in der Entwicklung politischer Einstellungen sind, neben einer komplexen Verknüpfung von sozialen, ökonomischen und individuellen Faktoren.
https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/21605.pdf
Wie Visa und Mastercard mit der Bezahlkarte Geld machen
Eine Info vom FRSH:
Interview mit Ministerialrat i.R. Michael Findeisen
https://jacobin.de/artikel/bezahlkarte-gefluechtete-asylbewerber-secupay
Aktuelles Update des Paritätischen zu den Ukraine-Regelungen:
Bertelsmann-Studie sieht Zuwanderungsbedarf von mindestens 288.000 Menschen pro Jahr
Laut einer am 25.11.2024 erschienen Studie der Bertelsmann-Stiftung gehen die Autoren Alexander Kubis und Lutz Schneider davon aus, dass der deutsche Arbeitsmarkt bis zum Jahr 2040 pro Jahr zwischen 288.000 bis 368.000 Zuwander:innen braucht, um nicht in „Schieflage“ zu geraten. Und diese Zuwanderer:innen müssten aus Drittstaaten kommen. Es ist also nicht nur aus humanitären Gründen absolut notwendig, Geflüchteten den Arbeitsmarktzugang zu erleichtern und mehr Möglichkeiten für abgelehnte Asylbewerber:innen zu schaffen, bei (teilweiser) Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbsarbeit eine Aufenthaltserlaubnisse zu erhalten, sondern auch aus einem öffentlichen Interesse heraus. Das sieht auch der Migrationsforscher Jochen Oltmer von der Uni Osnabrück so (siehe u.a. hier). Die Hetze gegen Schutz suchende Menschen erweist sich damit als Bumerang, der die gesamte Gesellschaft trifft.
Studie „Zuwanderung und Arbeitsmarkt“ der Bertelsmann-Stiftung hier herunterladen.
„Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“
Eine Info vom FRSH:
„Gewalt gegen Frauen nimmt in Deutschland weiter zu. Das zeigt das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ des BKA. Das Lagebild, das in dieser Form erstmals erscheint, enthält sowohl Daten zu vorurteilsgeleiteten Straftaten gegen Frauen, als auch Zahlen zu Delikten, die überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden.“