In Trauer um den Pflichtbeistand in Abschiebehaft
Bericht zur Bezahlkarte Hamburg – ein Anlass zum Protest in SH
Eine Info vom FRSH:
Die GFF hat gemeinsam mit der Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ einen lesenswerten Bericht über die alltäglichen Probleme mit der Bezahlkarte in Hamburg veröffentlicht. Betroffene Nutzer*innen berichten darin von ihren Erfahrungen:
https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Soziale-Teilhabe/2026-Bezahlkarte-Bericht.pdf
In Schleswig-Holstein wird der Landtag Mitte Juni einen Antrag der SPD zur Opt-Out Option der Bezahlkartediskutieren.
Deshalb ist jetzt der Moment um Unmut zu äußern, Probleme und Hürden deutlich zu machen und eine kulantere Auslegung zu fordern.
Briefvorlagen und weitere Informationen gibt es hier: https://www.frsh.de/artikel/out-out-option-fuer-die-bezahlkarte
JETZT MITMACHEN!
Ausbildung bei der Landeshauptstadt Kiel
Eine Info vom FRSH:
Guten Tag,
mit dieser Mail richten wir uns an alle, die für das Jahr 2027 eine Ausbildungsstelle suchen.
Wir möchten Sie gern auf die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten bei der Landeshauptstadt Kiel aufmerksam machen.
Alle freien Ausbildungsstellen bei der Landeshauptstadt Kiel finden Sie mit diesem Link: Du wirst gebraucht: Ausbildungsberufe, Duales Studium und Ausbildungsplätze bei der Landeshauptstadt Kiel
Haben Sie Fragen zur Ausbildung bei der Landeshauptstadt Kiel? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die E-Mail-Adresse ausbildung@kiel.de.
Die Landeshauptstadt Kiel handelt nach dem Grundsatz „Wir bilden Vielfalt ab – und laden Menschen mit Migrationsbiografie ausdrücklich dazu ein, sich bei uns zu bewerben.“ und sie freut sich auf alle Bewerbungen.
Bitte leiten Sie diese E-Mail gern an mögliche Interessierte weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Georg Jagemast
Landeshauptstadt Kiel
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste (53)
Referat für Migration (53.1)
Stephan-Heinzel-Straße 2, D-24116 Kiel, Zimmer 10
Tel.: 0431 901-2430 Fax: 0431 901-742430 E-Mail-Adresse: Georg.Jagemast@kiel.de
Presseerklärung Pro Asyl: Pro Asyl: Afghanistan: BAMF-Entscheidungspraxis und Realität klaffen weit auseinander
Info vom FRSH / Presseerklärung von Pro Asyl vom 20.5.26:
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Der neue Atlas der Zivilgesellschaft: Desinformation – und was dagegen hilft
Eine Info des FSH
Liebe Freunde* von Brot für die Welt, liebe Interessierte,
wir freuen uns, Ihnen den diesjährigen Atlas der Zivilgesellschaft vorstellen zu können.
In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf dem Thema Desinformation.
„Der 9. Atlas der Zivilgesellschaft beleuchtet, wie Desinformation weltweit Meinungen beeinflusst,zivilgesellschaftliches Engagement gefährdet und die Demokratie bedroht. Autokraten, Extremisten und Populisten attackieren die Berichte kritischer Medien oder wissenschaftliche Untersuchungen als „FakeNews”, ebenso ziehen sie Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Zweifel. Doch dieZivilgesellschaft ist nicht machtlos gegen Desinformation. Das zeigen mehrere Partner von Brot für die Welt.“
Den gesamten Atlas der Zivilgesellschaft, Infografiken und eine Weltkarte finden Sie unter:
https://www.brot-fuer-die-welt.de/themen/atlas-der-zivilgesellschaft/
Pressemitteilung vom FRSH: Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl
Kiel, 24.02.2026
Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl
Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag am 25. Februar 2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachten die Debatte um die angebliche missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften schon seit Beginn mit großer Besorgnis:
„Bereits jetzt kommen viele verzweifelte Mütter und Väter in unsere Beratung, die vor enormen Herausforderungen stehen, in Deutschland ein gemeinsames Familienleben führen zu können. Kommt das Gesetz, dann hat das gravierende Folgen, gerade für die Kinder“, sagt Cornelia Pries vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.
Die nachträglich mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Kindes, sei dabei eine der Folgen, die das Kindeswohl gefährde. Darüber hinaus würden den Kindern während des Prozesses der Anerkennung entweder keine oder nur eine vorläufige Geburtsurkunde ausgestellt. Mütter und Väter hätten kein ableitbares Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, Väter könnten keine Elternzeit beantragen. Auch entfalle der Anspruch auf Kindergeld im Asylverfahren, auch wenn der eine Elternteil darauf Anspruch hätte. Die Inanspruchnahme von Familienleistungen würden deutlich erschwert, so sei beispielweise ein Unterhaltsvorschuss für das Kind auch bei einer Beschäftigungsduldung möglich. In einem langwierigen Verfahren ginge das Kind dann leer aus.
„Auch der Familiennachzug ist weder für die Mutter noch den Vater möglich. Die geforderten DNA-Tests können in zahlreichen Ländern nicht durchgeführt werden, sind sehr kostspielig und sie stellen ein enormes Risiko für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar, wenn sie pränatal durchgeführt werden müssen“, so Pries.
Der Entwurf stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen problematischen Fällen der Vaterschaftsanerkennung. Trotz dieser wenigen Fälle werde dennoch eine große Gruppe von Eltern – insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus – mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein ist froh, dass so viele zivilgesellschaftliche Organisationen den Offenen Brief mitunterzeichnen, die sich gegen ein Gesetz aussprechen, das viele Familien unter Generalverdacht stellt und das Kindeswohl gefährdet.
Statt eines kindeswohlgefährdenden Gesetzes fordern die Unterzeichnenden, dass
- Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus berücksichtigt wird,
- sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen gestärkt werden, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten,
- bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen abzuschaffen, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.
Kontakt: public@frsh.de, 0431 735 000
MSJFSIGSH: Sogenannter Zentralisierungserlass v. 18.2.2026
Eine Info vom FRSH:
https://www.frsh.de/artikel/msjfsigsh-sogenannter-zentralisierungserlass
Auszug aus dem Erlass vom 18.2.2026:
„… Die Landesregierung hat im Rahmen ihres Maßnahmenpakets in den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention vom 17.09.2024 beschlossen, die aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit für Personen, die die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen, beim LaZuF zu zentralisieren. Es soll die aufenthaltsrechtliche
Sachbearbeitung einschließlich der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen in die Zuständigkeit des Landes übergehen.Zusätzlich wurde zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden am 06.12.2024 vereinbart, dass das LaZuF zentral für die Stellung aller
aufenthaltsrechtlichen Haftanträge zuständig werden soll. …“
BAMF: Keine Zulassung zum Integrationskurs mehr nach § 44 Abs. 4 AufenthG
Eine Weiterleitung vom Hessischen Flüchtlingsrat:
Das BAMF teilt mit, dass es in diesem Jahr keine Zulassungen zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG mehr erteilen werde. Dies betrifft also insbesondere Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Ermessensduldung oder § 24, die freiwillig im Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen werden möchten.
Nicht betroffen sein dürften allerdings die Zulassungen nach § 44 Abs. 1 AufenthG (Personen, die aufgrund der erstmaligen Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel einen Anspruch auf Integrationskurs haben).
Nicht betroffen sind außerdem die Personen, die nach § 44a AufenthG vom Jobcenter, der ABH oder dem Sozialamt zum I-Kurs verpflichtet werden. Dies sind unter Umständen auch Personen mit § 24 AufenthG (die das Jobcenter verpflichten kann) oder mit Aufenthaltsgestattung oder Ermessensduldung (die das Sozialamt im Rahmen des AsylbLG verpflichten kann). Damit die Personen am I-Kurs teilnehmen können, ist künftig also eine Verpflichtung erforderlich.
Grundrechtliche Vorgaben bei Abschiebungen aus Zimmern in Geflüchtetenunterkünften, Praxiseinordnung zu BVerfG
Caritas Arbeitshilfe: Passvorlage bei der Ausstellung und Verlängerung von AT
Eine Info der Caritas:
Fachinformation des Referats Migration und Integration in der Bundesgeschäftsstelle des DCV
Zur Weiterleitung an: Migrationsdienste
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen sieht das Aufenthaltsgesetz die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Passpflicht vor. Für humanitäre Aufenthaltserlaubnisse gibt es davon aber zahlreiche, z.T. unübersichtliche Ausnahmen. Daher haben wir unsere Arbeitshilfe „Verpflichtende Mitwirkung bei der Passbeschaffung, verpflichtende Vorlage eines Passes bei der Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten sowie Ausstellung deutscher Passersatzpapiere für verschiedene humanitäre Aufenthaltstitel“ aktualisiert.
Die Arbeitshilfe bietet einen schnellen Überblick ob eine ratsuchende Person verpflichtet ist, für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels einen Heimatpass vorlegen muss. Darüber hinaus ist auch aufgeführt, ob es für Inhaber*innen eines Aufenthaltstitels die Möglichkeit gibt, deutsche Passersatzpapiere zu erhalten.
Wir hoffe, dass die Arbeitshilfe in der Praxis hilfreich ist und freuen uns auch über Feedback dazu!
Herzliche Grüße
Sophia Stockmann
Referentin
Referat Migration und Integration
Deutscher Caritasverband e.V.
Karlstraße 40, 79104 Freiburg
Telefon: 0761 / 200-672
E-Mail: Sophia.Stockmann@caritas.de
Flüchtlingsrat begrüßt schleswig-holsteinischen Abschiebestopp in den Iran
Pressemitteilung des FRSH
Kiel, 15.01.2024
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die Anordnung eines Abschiebestopps in den Iran von Sozialministerin Aminata Touré.
Aufgrund der derzeitigen Proteste, die mit größter Gewalt niedergeschlagen werden, sollen in den nächsten drei Monaten keine Abschiebungen in den Iran stattfinden. Die Anordnung des Sozialministeriums wurde an die Ausländerbehörden weitergeben.
„Wir begrüßen das schnelle Handeln der Landesregierung und fordern sie auf, sich auch auf Bundesebene für einen Abschiebestopp einzusetzen“, so Leonie Melk Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates.
Der Flüchtlingsrat wird am 22.01. um 17 Uhr eine Onlineveranstaltung mit Daniela Sepehri zur aktuellen Situation im Iran durchführen: https://www.frsh.de/artikel/proteste-im-iran-das-ende-des-mullah-regimes
Hinweise zu Passbeschaffung Afghanistan – BMI
Eine Info vom FRSH
„Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte
auf den angehängten Erlass aus Niedersachsen zum aktuellen Stand des afghanischen Pass – und Ausweiswesens würde ich euch gerne aufmerksam machen.
Dieser ist, da er sich auf Informationen des BMI´s beruft, auch für uns in Schleswig-Holstein relevant.
Unter anderem auf die neuesten Entwicklungen zum Thema Passbeschaffung Afghanistan, werde ich auch in der morgigen Online-Veranstaltung „Herausforderungen der Identitätsklärung – Länderfokus Afghanistan, Eritrea und Syrien“ eingehen.
Anmeldungen sind noch bis morgen Nachmittag unter folgendem Link: https://eveeno.com/127161089 möglich.
Liebe Grüße,
Simon Dippold“
Neue Adresse vom Antidiskriminierungsverband SH (advsh)
Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V.
Neue Adresse ab Januar 2026: Martensdamm 4, 24103 Kiel | 24103 Kiel | Tel. 0431-640 878 27 | www.advsh.de
Bezahlkarte – ein Info-Mail vom Diakonischen Werk SH
Liebe Kolleg:innen,
am 21.11.2025 ist der Ausführungserlass des Sozialministeriums für die Nutzung der Bezahlkarte in Kraft getreten und ersetzt damit den Grunderlass vom 16. Oktober 2024 (Az. VIII 42-256429/2024).
In diesem Rundschreiben möchten wir für eine bestmögliche Vorbereitung auf die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte die wichtigsten Informationen zusammenfassen.
Derzeit gibt es rund 2.600 Menschen mit einer Bezahlkarte, vornehmlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Landesweit gibt es Schätzungen zufolge mehr als 10.000 Menschen, die die Bezahlkarte bekommen werden. Sie soll die Ausgabe von Bargeld ersetzen und das Hauptzahlungsmittel für die Betroffenen werden.
Gerne möchten wir an dieser Stelle auch schon darauf hinweisen, dass für Anfang 2026 eine gemeinsame Info-Veranstaltung des Büros der Landeszuwanderungsbeauftragten mit dem Sozialministerium geplant ist, in der noch offene Fragen geklärt werden können. Details hierzu folgen, sobald diese bekannt sind.
Am 3. Juni 2026 wird es zudem eine Veranstaltung der Diakonie Schleswig-Holstein zum Sozialrecht geben, in der erste Erfahrungen mit der Bezahlkarte aufgegriffen und thematisiert werden.
Im Folgenden haben wir nun die wesentlichen Inhalte des Erlasses in einem Frage-und-Antwort-Format zusammengetragen.
Viele Grüße
Joschka Peters-Wunnenberg und Christiane Guse“
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Joschka Peters-Wunnenberg
Diakonisches Werk
Neuauflage der Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“
Eine Info vom FRSH
„Liebe Kolleg*innen,
wir freuen uns sehr, dass seit heute die Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ in der vollständig überarbeiteten 6. Auflage verfügbar ist. Sie kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/neuauflage-der-arbeitshilfe-grundlagen-des-asylverfahrens-1/
Die von Kirsten Eichler verfasste Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an neue Asylverfahrensberater*innen und sonstige Personen, die Asylsuchende im Rahmen des Asylverfahrens unterstützen und beraten möchten. Für diese werden die Grundlagen des Verfahrens dargestellt. Die Arbeitshilfe ist bewusst praxisorientiert gestaltet und stellt Basisinformationen zur Verfügung.
Durch die bevorstehende Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (GEAS) wird sich das Asylrecht grundlegend ändern. Eine Aktualisierung der Arbeitshilfe mit dem Inkrafttreten der Reformen ist geplant. Doch auch mit der Geltung der GEAS-Reformen behält die Arbeitshilfe ihre Bedeutung, da das alte Rechtssystem in zahlreichen Altfällen parallel zu den neuen Regelungen Anwendung finden wird.
Mit besten Grüßen
Thorben Knobloch“
Referent Asylpolitik/Flüchtlingshilfe Abteilung Migration und Internationale Kooperation
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (Der Paritätische)
Telefon: 030 24636-315 E-Mail: asylpolitik@paritaet.org<mailto:asylpolitik@paritaet.org>
Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan
Pressemitteilung vom FRSH
Kiel, 9.12.2025
Über 250 Organisationen fordern von Bundesregierung Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) fordern mehr als 250 deutsche Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein die Bundesregierung auf: Menschenrechte wahren – Versprechen halten! Nehmt die Schutzsuchenden aus Afghanistan mit Aufnahmezusage endlich auf!
„Tun Sie jetzt alles in Ihrer macht Stehende, um die Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage bis Jahresende nach Deutschland zu holen“, heißt es in dem Offenen Brief, der namentlich an die Bundesminister Alexander Dobrindt und Johann Wadephul gerichtet ist. Noch immer warten rund 1.800 afghanische Menschen darauf, nach Deutschland in Sicherheit zu kommen. Über 70 Prozent von ihnen sind Frauen und Kinder. Die pakistanische Regierung droht ihnen mit der Abschiebung nach Afghanistan, wenn sie nicht bis Ende Dezember das Land verlassen haben. „Die Zeit drängt. Es zählt buchstäblich jeder Tag“, heißt es in dem Offenen Brief.
Abschiebung nach Afghanistan bedeutet Verfolgung, Misshandlung und Tod
In Afghanistan sind die Menschen Verfolgung, Misshandlungen, Gefängnis und sogar dem Tod durch die Taliban ausgesetzt. Der Grund: Sie haben sich über Jahre hinweg für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frauen- und Kinderrechte eingesetzt: für universelle Werte also – auch im Interesse Deutschlands. Darunter sind ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen ebenso wie Journalist*innen, Richter*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Angehörige der LSBTIQ+ Community sowie Kulturschaffende.
„Die Aufnahme aller Afghan*innen mit deutscher Aufnahmezusage aus Pakistan wäre ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung, dass sie sich an gegebene Zusagen hält, Versprechen Deutschlands auch im Jahr 2025 etwas wert sind und dass rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden. Die in Pakistan ausharrenden Afghan*innen müssen schnellstmöglich nach Deutschland ausgeflogen werden, bevor Pakistan sie zurück zu den Taliban schickt“, fordert Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.
Deutschland muss zu menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen
Die mehr als 250 bundes-, landesweiten und lokalen Organisationen appellieren kurz vor Weihnachten nicht nur an Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe, sondern weisen Deutschland vor allem deutlich auf die Verantwortung hin, die es für diese Menschen trägt: „Die menschenrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes dürfen kein Lippenbekenntnis sein – das schulden wir jenen, die für Deutschland gearbeitet oder die sich auf uns verlassen haben. Vertrauen ist unsere stärkste Währung. Wer Vertrauen verspielt, handelt gegen Deutschlands Interessen.“
Um die Menschen vor Tod und Verfolgung zu schützen, brauchen sie, heißt es in dem Appell weiter:
- Sofortige Evakuierungen: Für alle Menschen mit Aufnahmezusage ist die sofortige, unbürokratische Ausreise vor Jahresende einzuleiten.
- Einen schnellen Abschluss der Verfahren ohne weitere Verzögerung: Die Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren müssen schnellstmöglich für alle Aufnahmeprogramme – inklusive Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm – abgeschlossen werden.
- Sicherheit vor Abschiebungen nach Afghanistan: Die Bundesregierung muss im Gespräch mit der pakistanischen Regierung alle Möglichkeiten nutzen, um weitere Abschiebungen der Betroffenen nach Afghanistan zu verhindern und eine sichere Unterbringung bis zum Abschluss der Verfahren zu gewährleisten.
Den ganzen offenen Brief, den unter anderem Kabul Luftbrücke, PRO ASYL, Terre des Hommes, Amnesty International, Der Paritätische Gesamtverband, Human Rights Watch und Brot für die Welt unterschrieben haben, finden Sie hier im Wortlaut.
Hintergrund:
Derzeit befinden sich in Pakistan rund 1.800 afghanische Staatsangehörige, die eine Aufnahmezusagen aus den vier verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen haben – Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Absatz 2 AufenthG), Ortskräfteverfahren (§ 22 Satz 2 AufenthG), Menschenrechtsliste (§ 22 Satz 2 AufenthG) und Überbrückungsprogramm (§ 22 Satz 2 AufenthG). Circa 250 von ihnen wurden im August 2025 bereits nach Afghanistan abgeschoben und warten in einem Safehouse auf die Fortsetzung ihrer Verfahren. Während die Bundesregierung angekündigt hat, die Verfahren für Personen im Bundesaufnahmeprogramm und im Ortskräfteverfahren weiterzuführen, sind die Verfahren der Menschenrechtsliste und im Überbrückungsprogramm weiterhin ausgesetzt.
Kontakt: Leonie Melk, public@frsh.de, 0431 556 853 64–
Informations- & Öffentlichkeitsarbeit
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel
BMI: Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
„Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ vom 27.11.2025, die am 01.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 02.12.2025 in Kraft getreten ist.
Auszug:
Das Bundesministerium des Innern (BMI) verordnet aufgrund des § 99 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 256) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131)
Download: Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 27.11.2025
BAMF-Kurzanalyse: „Geflüchtete im Integrationskurs“
Als Anlage die BAMF-Kurzanalyse: „Geflüchtete im Integrationskurs“ vom BAMF-Forschungszentrum.

Neue Handreichung – Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und unbefristete Aufenthaltstitel – Checklisten für Migrationsfachdienste
PRO ASYL: In Syrien herrscht längst keine Stabilität
Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Eine Info vom FRSH
„Das Bundesinnenministerium hat am 27. Oktober 2025 die Bundesländer darüber informiert, dass dass die Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV) heute verkündet worden ist. Die Fundstelle lautet BGBl. 2025 I Nr. 252 (https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/252).
Download: 2. UkraineAufenthÄndFGV