Neue Handreichung – Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und unbefristete Aufenthaltstitel – Checklisten für Migrationsfachdienste
PRO ASYL: In Syrien herrscht längst keine Stabilität
Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Eine Info vom FRSH
„Das Bundesinnenministerium hat am 27. Oktober 2025 die Bundesländer darüber informiert, dass dass die Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV) heute verkündet worden ist. Die Fundstelle lautet BGBl. 2025 I Nr. 252 (https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/252).
Download: 2. UkraineAufenthÄndFGV
PE vom FRSH: Taliban in Deutschland: Afghanische Schutzssuchende in Gefahr
8-Punkte-Plan der SPD für ein soziales, sicheres und solidarisches Stadtbild
Eine Info vom FR Niedersachsen:
„…Zehn SPD-Bundestagsabgeordnete, unter ihnen Adis Ahmetovic aus Hannover, haben ein lesenswertes gemeinsames Papier mit dem Titel: Lebenswerte Innenstädte mit Zukunft. Unser Stadtbild: Sozial. Sicher. Solidarisch. herausgegeben. Sie verstehen es als Gegenentwurf zu der von Bundeskanzler Merz vom Zaun gebrochenen, offenkundig rassistisch konnotierten Stadtbild-Debatte.
„Die jüngste Debatte um das „Stadtbild“ zeigt: Ja, es gibt Herausforderungen – aber Friedrich Merz benennt das falsche Problem. Schwierigkeiten im Stadtbild haben vielfältige Ursachen: soziale Missstände, Wohnungsnot, Verwahrlosung öffentlicher Räume, fehlende soziale Infrastruktur und unzureichende Prävention. Wer die Debatte auf Asyl, Flucht und Migration verengt, verhindert Lösungen. Diese Herausforderungen lassen sich nicht durch Ausgrenzung, sondern durch soziale Politik bewältigen.“
In einer Erklärung schreibt Adis Ahmetovic dazu:
„Ich fordere den Kanzler zu Klarheit in der „Stadtbild“-Debatte auf, die er selbst angestoßen hat. Diese schwammige Sprache ist gefährlich, weil sie Raum für Ressentiments öffnet – und damit die AfD und ihre Ideologie beflügelt. Was genau ist das Problem, von dem Friedrich Merz spricht? Angesichts früherer Aussagen von ihm habe ich eine Vermutung. Das Problem aber: Als Kanzler spricht er auch für die Koalition. Ich will das als SPD-Abgeordneter, zumal als Großstadt-Kind, nicht einfach so stehen lassen. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD sollte sich auf ein gemeinsames Stadtbild durch einen parlamentarischen Beschluss verständigen, um die Debatte zu rationalisieren: Wie können wir Leerstand beseitigen, für mehr Erlebnis und Kultur sowie Sicherheit und Sauberkeit sorgen? Ob der Kanzler dafür ins Kanzleramt einlädt, das Thema im Koalitionausschuss bespricht oder wir eine Arbeitsgruppe einrichten: Hauptsache, wir klären das“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Adis Ahmetović, der den 8-Punkte-Plan mitinitiiert hat.
https://adis-ahmetovic.de/meldungen/unser-stadtbild-sozial-sicher-solidarisch
…“
FRSH: Kalenderbestellungen ab jetzt möglich
„Liebe Listenlesende, Kolleg*innen und Interessierte,
auch für das kommende Jahr gibt es wieder einen Kalender des Flüchtlingsrats Schleswig-Holsteins.
Sie sind ab jetzt über folgendes Bestellformular erhältlich: https://www.frsh.de/publikationen/kalender
Pressemitteilung vom FRSH: Taliban für Botschaften in Deutschland akkreditiert
Rotes Kreuz: Leitfaden zu Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten
Dossier zum Thema „Sichere Herkunftsstaaten“ vom Mediendienst Integration
Anbei das vom Mediendienst Integration erstellte Dossier „Sichere Herkunftsstaaten: Länderliste und Zahlen“ mit Informationen zu diesen Themen:
- Was sind „sichere Herkunftsstaaten“
- Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“
- Zahl der Asylanträge von Menschen aus „sicheren Herkunftstaaten“
- Regeln für Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsstaaten“
Das Dossier kann unter: https://mediendienst-integration.de/flucht-asyl/asylrecht.html#c1151 aufgerufen werden.
Das Team vom Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf
2 Terminänderungen Große Runde
Es gibt 2 Terminänderungen:
Die Große Runde verschiebt sich an 2 Terminen:
Oktober vom 21. auf den 28.10. und
November vom 18. auf den 25.11.25
Bundesregierung plant neue Zentren mit faktischer Inhaftierung von Geflüchteten
Ergänzung: Der Kabinettsentwurf zum GEAS-Anpassungsgesetz wurde mittlerweile hier veröffentlicht.
Presseerklärung Pro Asyl
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Veröffentlichung Jahresbericht 2024 Abschiebungsbeobachtung NRW
Eine Info vom Diakonischen Werk:
„Liebe Kolleg*innen,
wir möchten Sie/euch auf die heutige Veröffentlichung des Jahresberichts 2024 der Abschiebungsbeobachtung NRW aufmerksam machen.
- Direkt zum Bericht: Jahresbericht der unabhängigen Abschiebungsbeobachtung NRW 2024
- Begleitartikel: Die andere Perspektive – wie Menschen ihre Abschiebung erleben.
Aus der Pressemitteilung (Fast jede vierte abgeschobene Person in NRW war ein Kind):
Im Jahr 2024 wurden mit insgesamt 3.007 Menschen deutlich mehr Menschen über die Flughäfen NRW abgeschoben als noch 2023 – (2.470 Personen). Der Anteil der Kinder lag dabei bei 22,54 Prozent (678 Kinder). Damit war etwa jede vierte abgeschobene Person ein Kind.
Die Abschiebungsbeobachter*innen waren an den Flughäfen vor Ort und beobachteten Abschiebungen in Bezug auf die Einhaltung humanitärer Rechte.
Im Jahresbericht warnt die Abschiebungsbeobachtung unter anderem, dass steigende Abschiebezahlen, zunehmender politischer Druck sowie eine polarisierte mediale Darstellung die Gefahr bergen, dass bei Abschiebungen Statistiken und Effizienz über den Schutz der Betroffenen gestellt wird. Sie fordert daher verbindliche Regelungen, um insbesondere Kinder, kranke Personen und andere vulnerable Gruppen wirksam zu schützen.
Themenschwerpunkte des Berichts sind unter anderem das Kindeswohl, die Anwendung von Zwangsmaßnahmen, sowie die Rolle von Ärzt*innen im Abschiebungsvollzug…“
Newsletter Schnittstellen Sozialrecht/Migrationsrecht;
Weiterleitung des NL des RA Volker Gerloff;
Fachanwalt für Sozialrecht; https://www.ra-gerloff.de/
Mit wichtigen Hinweisen zur Beendigung der Scheck-Auszahlung durch die Jobcenter ab Oktober.
Schlechterstellungsgesetz Ukraine AsylbLG („Leistungsrechtsanpassungsgesetz“)
Eine Info vom GGUA:
„Liebe Kolleg*innen,
die Kolleg*innen von Tacheles haben den Referent*innen-Entwurf zur Schlechterstellung von Menschen aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, veröffentlicht:
- Ministerielle Kurzzusammenfassung des Referentenentwurfs zum „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ vom 08.08.2025: https://t1p.de/vdi83
- Referentenentwurf vom 08.08.2025: https://t1p.de/1neg7
- Synopse zum Referentenentwurf: https://t1p.de/j2h5q
Inhalt des Referentinnen-Entwurfs sind insbesondere folgende Punkte (in aller Kürze und ohne Bewertung):
- Wer ab 1. April 2025 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder ab 1. April 2025 erstmals die entsprechende Fiktionsbescheinigung erhalten hat, soll leistungsberechtigt nach AsylbLG statt SGB II/XII sein.
- Eine Übergangsregelung gilt für diejenigen, die bereits SGB II/XII erhalten: Sie bleiben bis zum Ende des Bewilligungszeitraum im SGB II / XII und fallen erst danach zurück ins AsylbLG. Auch wenn sie ins AsylbLG zurück fallen, müssen bereits begonnene medizinische Behandlungen im vollen Umfang weiter übernommen werden, auch wenn sie dann nicht mehr Mitglied der Krankenkasse sind.
- Personen, die schon vor dem 1. April 2025 die Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung erhalten haben, fallen nicht ins AsylbLG zurück, sondern sie bleiben dauerhaft im SGB II / XII.
- Die Obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V (etwa für Personen, die zuvor eine Pflichtversicherung über den SGB-II-Bezug hatten), soll laut Gesetzesbegrünung ausgeschlossen werden, wenn die Person Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG erhält.
Die Schlechterstellung der Geflüchteten aus der Ukraine wird laut BMAS insgesamt mehr Geld kosten, als wenn man das Gesetz nicht ändern würde. Dabei sind offenbar aber noch nicht mal die Kosten berücksichtigt, die den Sozialämtern durch zusätzliche Gesundheits- und Pflegekosten entstehen werden, weil die betroffenen Menschen nicht mehr Mitglied der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein werden. Allein aus finanziellen Erwägungen ist die Schlechterstellung also schon mal überhaupt nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass schlechtere Möglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration bestehen werden und bei den Sozialämtern zusätzlicher Aufwand für Einzelfallprüfungen entstehen wird.
Der Gesetzentwurf ist insofern ein Paradebeispiel dafür, wie kontrafaktisch Politik gemacht wird – mit dem vorrangigen Ziel, Menschen zu drangsalieren.“
Claudius Voigt (Pronomen: er)
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Flüchtlingsrat SH begrüßt Kieler Initiative zur Aufnahme verletzter Kinder aus Gaza
Presseerklärung vom FRSH
Flüchtlingsrat begrüßt Kieler Initiative zur Aufnahme verletzter Kinder aus Gaza
– und verurteilt die Verweigerung des Bundes als „monströse Empathielosigkeit“
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die Entscheidung der Landeshauptstadt Kiel zur Aufnahme von verletzten Kindern aus dem Gaza-Streifen.
Schon bald nach Kriegsausbruch hatte sich der Flüchtlingsrat bei der Landesregierung wiederholt um die Aufnahme eines Kontingents verletzter Zivilist*innen aus dem Gaza-Streifen stark gemacht – und wurde unter Verweis auf die Richtlinienkompetenz des Bundesinnenministeriums jedes Mal vom Sozialministerium abgewiesen.
Bei den inzwischen zur Aufnahme bereiten Städten – neben Kiel bis dato auch Düsseldorf, Bonn, Hannover und Leipzig – melden sich aktuell zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die Kosten, Betreuung oder Pflegschaften übernehmen wollen.
„Doch der CSU-Bundesinnenminister Dobrindt hat von seiner SPD-Vorgängerin Faeser den Staffelstab im kinderfeindlichsten Wettlauf der Schäbigkeiten übernommen“, klagt Heino Schomaker vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Faeser hatte wohlwissend, dass so die betroffenen Kinder maximal sekundär traumatisiert würden, verfügt, eine Einreise verletzter Kinder sei allenfalls allein und nicht mit Begleitpersonen – nicht einmal mit älteren Geschwistern – möglich. Auch Dobrindt meint, die Sicherheitsrisiken bei Begleitpersonen wären beachtlich, hinzu käme eine unklare Rück-kehrperspektive – man befürchte also, absehbar asylschutzberechtigte Personen ins Land zu holen.
„Somit werden die Kinder im Gaza-Streifen nicht allein Opfer eines erbarmungslosen Krieges, sondern auch einer monströsen Empathielosigkeit bundesdeutscher Regierungsstellen“, klagt Schomaker: „Und sie sterben wie die Fliegen – nur schneller.“
Hintergrund:
Unter den knapp 150.000 zu großen Teilen schwer Verletzten Opfern der Kriegsgewalt im Gaza-Streifen sind zwei Drittel Frauen und Kinder. Über 160 Kliniken im Gazastreifen sind zerstört, ca. 1.000 Gesundheitsarbeiter*innen wurden getötet. Es gibt in der vollständig abgeriegelten Enklave für die Zivilbevölkerung vor den flächendeckenden Bombardierungen, dem seit Monaten anhaltenden Dauerbeschuss und vor dem menschengemachten Hunger kein Entkommen.
Diese Erbarmungslosigkeit gilt auch für Verletzte – insbesondere für schwer versehrte Kinder. 25.000 Kinder müssten eigentlich zu Behandlung ins Ausland, davon 15.000 sind in akuter Überlebensnot, erklärt Mustafa Barghuthy von der Palestinian Medical Relief Society. Ägypten verweigert die Behandlung in den eigenen überlasteten Kliniken und stimmt einer Ausreise behandlungsbedürftiger Kinder aus Gaza nur zu, wenn Drittstaaten, insbesondere europäische, die Aufnahme garantieren.
Es sind Kinder, denen Schrapnelle in den Weichteilen stecken, deren Gliedmaßen zerfetzt wurden oder die im Wortsinn das Gesicht verloren haben. Viele von ihnen sind Schwerverletzte, die vor Ort infolge des systematisch zerstörten Gesundheitswesens keine der dringend benötigten, regelmäßig überlebensnotwendigen Operationen mehr bekommen können. Sie sind sämtlich nicht nur physisch lädiert, sondern darüber hinaus schwer traumatisiert und verstehen nicht was ihnen passiert – und warum. Die verletzten Kinder sind infolge unzureichender Hilfsgüter mangelernährt, was Heilung weiter erschwert. Laut WHO waren im Juli 12.000 unter Fünfjährige akut unterernährt.
Während der Bund sich ziert, sterben Kinder in Gaza, während ihnen ohne jegliche Anästhesie Arme oder Beine amputiert werden. Durch verzögert explodierende Streubomben und Landminen verlieren täglich 10 Kinder ein oder beide Beine. Neugeborene verrecken in Brutkästen vom Strom gekappter Säuglingsstationen. Bis dato werden 20.000 Kinder vermisst. Statistiken über die hunderttausenden dieses exzessive Martyrium zwar physisch unverletzt überlebenden, aber für ihr weiteres Leben substanziell vulnerabel belasteten und traumatisierten Kinder gibt es nicht. Bis dato wurden durch Gewalt gut 40.000 Kinder zu Waisen, davon über 17.000 zu Vollwaisen gemacht.
Kontakt: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., public@frsh.de
Mindestens 60 Sozialgerichtsbeschlüsse gegen den Leistungsausschluss in Dublin-Fällen
Eine Info vom GGUA
„Liebe Kolleg*innen,
in mindestens 60 Eilbeschlüssen haben die Sozialgerichte mittlerweile die Unzulässigkeit des Leistungsausschlusses gem. § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG (Dublin-Fälle) festgestellt. Hier ist die aktualisierte Übersicht: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Dublin_AsylbLG-Ausschluss.pdf.
Man kann insofern mittlerweile von einer gefestigten Rechtsprechung der Sozialgerichte – jedenfalls in Eilverfahren – sprechen. Es dürfte noch viele weitere Beschlüsse geben, die noch nicht bekannt geworden sind. Wenn ihr welche habt, schickt sie gern!
Hinzu kommen eine Reihe von Beschlüssen zur Unzulässigkeit des Ausschlusses gem. § 1 Abs. 4 Nr. 1 AsylbLG (Anerkannten-Fälle), die in dieser Übersicht nicht enthalten sind.
Von folgenden Sozialgerichten sind mir positive Beschlüsse zu § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG bekannt:
Hessen: Kassel, Darmstadt, Gießen, Marburg; Sachsen: Leipzig, Dresden; Rheinland-Pfalz: Speyer, Trier
Sachsen-Anhalt: Magdeburg; Niedersachsen-Bremen: Landessozialgericht; Baden-Württemberg: Karlsruhe
Bayern: Landshut; Hamburg
Die ungleiche Verteilung unter den Bundesländern und die Tatsache, dass es aus einigen Bundesländern gar keine Entscheidungen gibt, spricht dafür, dass die Anwendung des Leistungsausschlusses gem. § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG von Ländern und Kommunen unterschiedlich gehandhabt wird. Offenbar wenden manche Länder, wie etwa Hessen, den Ausschluss nahezu flächendeckend und exzessiv an. In anderen Bundesländern scheint das anders zu sein. Es kann natürlich auch daran liegen, dass die Betroffenen nicht dagegen vorgehen, es wenig Beratungsangebote und anwaltliche Unterstützung gibt, oder dass die Entscheidungen schlicht nicht bekannt sind.
Die Sozialgerichte begründen die Unzulässigkeit des Leistungsausschlusses überwiegend aus folgenden Gründen:
- Voraussichtlich verfassungswidrig (Verletzung des menschenwürdigen Existenzminimums gem. Art. 1 und 20 GG)
- Voraussichtlich unionsrechtswidrig (Verletzung von Art. 20 Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) Dieser Artikel gilt auch für Dublin-Fälle. Die Sozialgerichte verweisen oft auf den Vorlagebeschluss des BSG an den EuGH B 8 AY 6/23 R, nach dem selbst Leistungskürzungen möglicherweise unionsrechtswidrig sein könnten. Für einen Leistungsausschluss gälte das dann erst Recht.
- Möglichkeit der freiwilligen, selbstbestimmten Ausreise ist ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung, aber im Dublin-Verfahren nicht möglich
- BAMF hat Möglichkeit der freiwilligen Ausreise nicht oder nur formal festgestellt.
- Formale Voraussetzungen nicht erfüllt (keine vorherige Anhörung, keine ausreichende Begründung, keine ausreichende Ermessensausübung hinsichtlich der Rücknahme des alten Bewilligungsbescheids gem. § 45 SGB X).
Womit sich die Gerichte bislang nicht auseinander gesetzt haben (weil sie den Leistungsausschluss per se für unzulässig erklären, so dass diese Fragen bislang nicht relevant waren):
- Was ist, wenn die neue Aufnahmerichtlinie 2024/1346 (eventuell vorzeitig) in Kraft tritt? Art. 21 dieser neuen Richtlinie bestimmt, dass man nur in dem Staat Anspruch auf die materiellen Leistungen hat, in dem man sich gem. der Verordnung 2024/1351 (AMM-VO) aufzuhalten hat. Aber selbst wenn die neue Aufnahmerichtlinie vorzeitig umgesetzt würde, würde die AMM-VO dennoch erst ab Juli 2026 gelten. Die Folge ist: Bis dahin gibt es keinen Staat, in dem man sich „gem. AMM-VO“ aufzuhalten hat (siehe https://verfassungsblog.de/auf-konfrontationskurs-mit-dem-eugh/).
- Was ist mit der Mindestvoraussetzung, immer einen Lebensstandard gewährleisten zu müssen, der nicht die EU-Grundrechtecharta verletzt („Bett, Brot, Seife“)? Dies muss auch nach der neuen Aufnahmerichtlinie garantiert werden.
- Was ist mit besonders schutzbedürftigen Personen, wie etwa Kindern?
- Was ist mit der gesundheitlichen Versorgung, die gem. Art. 22 der neuen Aufnahmerichtlinie immer gewährleistet werden muss, auch wenn man sich im „falschen“ Mitgliedsstaat aufhält?
Spätestens in den Hauptsacheverfahren bzw. wenn die neue AMM-VO in Kraft getreten sein wird, dürften diese Fragen auf den Tisch kommen.
Die Diakonie Hessen hat im Juni 2025 übrigens eine sehr gute Arbeitshilfe dazu veröffentlicht, wie man sich gegen den Leistungsausschluss wehren kann: Kein Bett, kein Brot, keine Seife? Streichung der Sozialleistungen für Personen im Dublin-Verfahren gem. § 1 Abs. 4 AsylbLG.“
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.
Informationen zum weiteren Verfahren nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs
Eine Info vom GGUA:
„Liebe Kolleg*innen,
das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten vom 17. Juli 2025 ist am 23. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 24.07.2025 in Kraft getreten.
Die neue Fassung des § 104 Absatz 14 AufenthG schließt den Familiennachzug der Familienangehörigen von Personen mit subsidiärem Schutz bis zum Ablauf des 23.07.2027 (vorerst) aus.
„Bis zum Ablauf des 23. Juli 2027 wird ein Familiennachzug nach § 36a zu einer Person, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, nicht gewährt. Die §§ 22 und 23 bleiben unberührt.“
Laut der Gesetzesbegründung vom 16.05.2025 sind folgende Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter vom Ausschluss des Nachzugs nicht umfasst:
- Familienangehörige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (24.07.2025) bereits von einer deutschen Auslandsvertretung eine Einladung zur Visumabholung erhalten haben
oder
- wenn die Erteilung eines Visums wegen eines zuvor vor dem Verwaltungsgericht geschlossenen Vergleichs erfolgen soll.
Das Auswärtige Amt hat einige aktuelle Informationen bezüglich der bestehenden Wartelisten und des Härtefallverfahrens hier veröffentlicht:
Die Registrierungen, die bisher erfolgt sind, sollen demnach bleiben. Die Anträge, die bereits gestellt worden sind, bleiben unbearbeitet in dem Verfahrensstand, den sie erreicht hatten, und die Bearbeitung wird nach Ablauf der Aussetzungsfrist wiederaufgenommen.
Für die Dauer der Aussetzungsfrist werden keine neue Registrierung möglich sein.
Zuständig für die Entgegennahme der Härtefallanträge wird IOM sein. Die Anträge sollen, zusammen mit der Begründung, ausschließlich per E-Mail ab dem 26.07.2025 an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: info.fap.hardship@iom.int.
Laut Gesetzesbegründung geht die Bundesregierung davon aus, dass ca. 120 bis 140 Visaerteilungen jährlich im Rahmen der vorgesehenen Härtefallregelung nach § 22 AufenthG ( Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen) erfolgen werden.
Liebe Grüße
Tatyana Kirova (sie)“
Projekt Q- Qualifizierung der Flüchtlingsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
Hafenstr. 3-5; 48153 Münster; www.ggua.de
Presseerklärung vom FRSH: Ja zu sicherem Aufenthalt von Geflüchteten während der Ausbildung
UN-Hochkommissariat kritisiert deutsche Pläne für Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan
Eine Info vom FRSH
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisiert Pläne von Bundesinnenminister Dobrindt, afghanische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben. Eine Sprecherin teilte mit, angesichts der Lage in dem Land sei das nicht angemessen. Man habe fortdauernde Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.
Diese richteten sich insbesondere gegen Frauen und Mädchen, hieß es. Der Afghanistan-Verantwortliche des UN-Flüchtlingskommissariats stimmte der Einschätzung ausdrücklich zu:
BAMF hebt Asyl-Entscheidungsstopp für Palästinenser*innen auf
Eine Info vom FRSH:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet wieder über Asylanträge von Menschen aus dem Gazastreifen.
Ein vorübergehender Stopp sei inzwischen aufgehoben worden, zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage aus der Links-Fraktion. Das BAMF hatte die Entscheidung über Asylanträge von Menschen aus dem Gazastreifen im Januar 2024 zunächst eingestellt. Es berief sich dabei auf Artikel 24 des Asylgesetzes, wonach Entscheidungen aufgeschoben werden können, wenn eine – so wörtlich – „vorübergehend ungewisse Lage“ besteht. Von einer solchen sei nun aber nicht mehr auszugehen, hieß es weiter.
Grund seien die Dauer und Ausweitung der Kampfhandlungen auf das gesamte Gebiet des Gazastreifens sowie das Scheitern mehrerer Anläufe zu einer Waffenruhe zwischen der Hamas und Israel.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
Abschiebeflug nach Afghanistan: Bundesregierung ignoriert Schutzverantwortung – Menschenrechte geraten unter Druck
Der Flüchtlingsrat Schleswig Holstein fordert mit PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräte einen Abschiebungsstopp für Afghanistan
Eine Info vom FRSH:
PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern die Bundesregierung auf, jegliche weitere direkte oder indirekte Gespräche mit der afghanischen Regierung sofort einzustellen und einen förmlichen Abschiebungsstopp für das Land Afghanistan zu verhängen.
Obwohl in Afghanistan die Taliban seit fast vier Jahren mit eiserner Hand ihre eigene Bevölkerung unterdrücken, will die deutsche Bundesregierung den Kontakt zu ihnen suchen, um Abschiebungen in das Land zu ermöglichen.
„Wer nach Afghanistan abschiebt riskiert die menschenunwürdige und unmenschliche Behandlung der Abgeschobenen. Solche Abschiebungen wären laut der Europäischen Menschenrechtskonvention rechtswidrig. Angesichts der Terrorherrschaft der Taliban, die Frauen- und Menschenrechte aufs Schlimmste missachtet, darf die Anerkennung des Taliban-Regimes durch Zusammenarbeit keine Option sein“ mahnt Leonie Melk vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
„Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs wirft ein Schlaglicht darauf, was in Afghanistan täglich passiert und was die Bundesregierung ignorieren will: Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Abschiebungen in ein Land, in dem Frauen aus der Öffentlichkeit verbannt sind und in dem es zu öffentlichen Auspeitschungen und Hinrichtungen kommt, sind eindeutig völkerrechtswidrig“, so Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Hintergrund
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat am 08.07.2025 Haftbefehle gegen Taliban-Chef Hebatullah Achundsada und den Obersten Richter und Justizminister des Regimes, Abdul Hakim Hakkani, erlassen. Es lägen „hinreichende Verdachtsmomente“ vor, dass beide persönlich für „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in Afghanistan verantwortlich seien.
Nicht erst die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshof trugen der Gewaltherrschaft der Taliban Rechnung, auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2024 bestätigte, dass die Taliban Frauen* systematisch verfolgen – ihre Situation hat sich seither nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert. Es darf auf keinen Fall eine konsularische oder diplomatische Anerkennung für die Taliban geben, auch nicht, um Straftäter*innen abzuschieben.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, Abschiebungen nach Afghanistan – beginnend mit Straftätern – forcieren zu wollen. Abschiebungen nach Afghanistan würden jedoch gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung) verstoßen. Das Folterverbot ist absolut und umfasst auch Straftäter*innen (siehe hier für weitere Ausführungen).
Nach derzeit vorliegenden Informationen plant die Bundesregierung erneut eine Abschiebung in Zusammenarbeit mit den Behörden in Katar. Bundesinnenminister Dobrindt fordert gar direkte Verhandlungen mit den Taliban. Aber auch eine über Bande organisierte Abschiebung ist nicht ohne Kooperation mit dem islamistischen Regime der Taliban möglich.
Afghanistan ist überdies von Armut, Hunger und Vertreibung gezeichnet. 2024 benötigten laut UN fast 24 Mio. Menschen humanitäre Hilfe. 12 Mio. waren von Ernährungsunsicherheit betroffen, fast 3 Mio. Kinder unterernährt (Amnesty Report 2024/25). Aufgrund der Einstellung amerikanischer Hilfsgelder sind viele Hilfsprogramme in Afghanistan drastisch unterfinanziert, zum Beispiel müssen hunderte Gesundheitsklinken schließen. Die humanitäre Katastrophe droht sich noch auszuweiten, da Pakistan und Iran im vergangenen Jahr ca. 1.5 Millionen Menschen nach Afghanistan abgeschoben haben und auch aktuell verstärkt abschieben.