News

In Trauer um den Pflichtbeistand in Abschiebehaft

17. Juni 2026|

Eine Info der BUMAH vom 01.06.26
„Liebe Liste,
seit heute sind die Pflichtanwält*innen in der Abschiebehaft gesetzlich
wieder abgeschafft. Sie wurden erst vor knapp zwei Jahren von der
Ampel-Regierung eingeführt. Aus gutem Grund: Besonders in
Abschiebehaftverfahren ist Rechtsschutz wichtig. Denn Menschen werden
nicht aufgrund einer Straftat inhaftiert, sondern lediglich zur
Sicherung einer Abschiebung. Dabei sind die Zahlen rechtswidriger
Inhaftierungen hoch, wie Erhebungen von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
seit Jahren zeigen. Die Abschaffung ist ein gravierender Rückschritt für
die Rechte von Inhaftierten und den Rechtsstaat an sich.
Der Bundesfachverband zu Unterstützung von Menschen in Abschiebehaft
setzt sich für Betroffene und (ehrenamtlich) Enagierte ein, die gegen
Abschiebehaft aktiv sind. Viele lokale Gruppen in allen Bundesländern
sind rund um die jeweiligen Abschiebeknäste als sog. Person des
Vertrauens für Betroffene aktiv, machen Besuchstermine, besorgen Dinge,
vernetzen, demonstrieren, schaffen Öffentlichkeit und geben niemals auf
weiter gegen Abschiebehaft zu kämpfen!
Als BUMAH e.V. stehen wir auch genau diesen Menschen bei und brauchen
dafür jede finanzielle Hilfe, dir wir kriegen können. Gerade jetzt ist
der Kampf gegen rechtsstaatlichen Rassismus und willkürliche
Inhaftierungen besonders wichtig.
Spenden könnt ihr gerne hier:
Mit solidarischen Grüßen,
Jessi“
BUMAH – Bundesfachverband zur Unterstützung von Menschen in
Abschiebehaft e.V.
Lemgoer Str. 2
32756 Detmold
Der Bundesfachverband zur Unterstützung von Menschen in Abschiebehaft
e.V. wird durch Pro Asyl e.V. gefördert.

Bericht zur Bezahlkarte Hamburg – ein Anlass zum Protest in SH

17. Juni 2026|

Eine Info vom FRSH:

Die GFF hat gemeinsam mit der Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ einen lesenswerten Bericht über die alltäglichen Probleme mit der Bezahlkarte in Hamburg veröffentlicht. Betroffene Nutzer*innen berichten darin von ihren Erfahrungen:

https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Soziale-Teilhabe/2026-Bezahlkarte-Bericht.pdf

In Schleswig-Holstein wird der Landtag Mitte Juni einen Antrag der SPD zur Opt-Out Option der Bezahlkartediskutieren.

Deshalb ist jetzt der Moment um Unmut zu äußern, Probleme und Hürden deutlich zu machen und eine kulantere Auslegung zu fordern.

Briefvorlagen und weitere Informationen gibt es hier: https://www.frsh.de/artikel/out-out-option-fuer-die-bezahlkarte

JETZT MITMACHEN!

Ausbildung bei der Landeshauptstadt Kiel

17. Juni 2026|

Eine Info vom FRSH:

Guten Tag,

mit dieser Mail richten wir uns an alle, die für das Jahr 2027 eine Ausbildungsstelle suchen.

Wir möchten Sie gern auf die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten bei der Landeshauptstadt Kiel aufmerksam machen.

Alle freien Ausbildungsstellen bei der Landeshauptstadt Kiel finden Sie mit diesem Link: Du wirst gebraucht: Ausbildungsberufe, Duales Studium und Ausbildungsplätze bei der Landeshauptstadt Kiel

Haben Sie Fragen zur Ausbildung bei der Landeshauptstadt Kiel? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die E-Mail-Adresse ausbildung@kiel.de.

Die Landeshauptstadt Kiel handelt nach dem Grundsatz „Wir bilden Vielfalt ab – und laden Menschen mit Migrationsbiografie ausdrücklich dazu ein, sich bei uns zu bewerben.“ und sie freut sich auf alle Bewerbungen.

Bitte leiten Sie diese E-Mail gern an mögliche Interessierte weiter.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Georg Jagemast
Landeshauptstadt Kiel

Landeshauptstadt Kiel

Amt für Soziale Dienste (53)

Referat für Migration (53.1)

Stephan-Heinzel-Straße 2, D-24116 Kiel, Zimmer 10

Tel.: 0431 901-2430 Fax: 0431 901-742430 E-Mail-Adresse: Georg.Jagemast@kiel.de

www.kiel.de

 

 

Presseerklärung Pro Asyl: Pro Asyl: Afghanistan: BAMF-Entscheidungspraxis und Realität klaffen weit auseinander

17. Juni 2026|

Info vom FRSH / Presseerklärung von Pro Asyl vom 20.5.26:

Afghanistan: BAMF-Entscheidungspraxis und Realität klaffen weit auseinander

Mit dem heute veröffentlichten Policy Paper Afghanistan zeigt PRO ASYL, wie das Bundesamt fürMigration und Flüchtlinge in seiner Entscheidungspraxis zunehmend die bittere Realität inAfghanistan verkennt – und warum es einen sofortigen Abschiebestopp in das Land braucht.

In Afghanistan bauen die Taliban ihre Herrschaft aus Rechtlosigkeit, Willkür und Brutalität immer weiter aus – zugleich steckt das Land in einer tiefen humanitären Krise. Dennoch erteilt das Bundesamt fürMigration und Flüchtlinge (BAMF) alleinstehenden Männern immer seltener Schutz, die deutscheBundesregierung setzt Aufnahmeprogramme aus, verhindert Familiennachzug und forciertAbschiebungen in das Land.

„Nicht die Menschenrechtslage in Afghanistan hat sich geändert, sondern Deutschlands Bewertung undHaltung haben sich verändert. Die sinkenden Schutzquoten bei alleinstehenden afghanischen Männern sind realitätsfern und skandalös. Besonders bitter ist: Für einen Abschiebedeal normalisiert Deutschlandein international geächtetes Regime, das Frauen völlig entrechtet und Oppositionelle systematischverfolgt. Das ist menschenrechtlich verheerend und außenpolitisch töricht“, beklagt Helen Rezene,Geschäftsführerin von PRO ASYL.

„Die Bundesregierung muss die Lage neu bewerten. Schutzentscheidungen dürfen die aktuelle menschenrechtliche und dramatische humanitäre Entwicklung in Afghanistan nicht länger beschönigenund relativieren“, so Rezene.

Policy Paper Afghanistan zeigt problematische Asylentscheidungspraxis

Für das Policy Paper “Desolate Menschenrechtslage in Afghanistan – sinkende Schutzquote in Deutschland” hat PRO ASYL rund 50 negative Asylbescheide aus den Jahren 2024 bis 2026 analysiert.Dabei wird deutlich: Das BAMF verkennt die Willkür der Taliban, unterstellt ihnen ein rationales undkalkulierbares Verfolgungshandeln und prüft kaum das Risiko von Folter oder erniedrigenderBehandlung. Auch erteilt das BAMF trotz der desolaten humanitären Lage in dem Land zumeist keinAbschiebungsverbot mehr.

So ist die bereinigte Schutzquote für junge alleinstehende Afghanen stark eingebrochen – im Januar 2026 lag sie bei gerade mal 16,2 Prozent, im Januar 2025 noch bei 66,6 Prozent. Dass die bereinigteGesamtschutzquote afghanischer Asylsuchender in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 mit 89,4Prozent trotzdem recht hoch ist, liegt daran, dass aufgrund eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union Frauen und ihre Angehörigen derzeit grundsätzlich Schutz erhalten.

PRO ASYL fordert eine 180-Grad-Wende in der Afghanistan-Politik

·       Es braucht einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp nach Afghanistan.
·       Aufnahmeversprechen müssen eingehalten und Aufnahmeprogramme fortgeführt werden.
·       Das Recht auf Familiennachzug muss zeitnah einlösbar sein, Hürden im Verfahren und langeWartezeiten müssen abgeschafft werden.
·       Die Taliban müssen als Verfolger ernst genommen und jegliche Kooperation mit ihnen eingestelltwerden.
·       Geflüchteten darf nicht zugemutet werden, mit den Taliban-Behörden, zum Beispiel zurPassbeschaffung, kooperieren zu müssen.
·       Menschen mit Duldungsstatus brauchen ein effektives Bleiberecht, das auch eine Arbeitserlaubnis beinhaltet.

Der neue Atlas der Zivilgesellschaft: Desinformation – und was dagegen hilft

17. Juni 2026|

Eine Info des FSH

Liebe Freunde* von Brot für die Welt, liebe Interessierte,

wir freuen uns, Ihnen den diesjährigen Atlas der Zivilgesellschaft vorstellen zu können.

In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf dem Thema Desinformation.

„Der 9. Atlas der Zivilgesellschaft beleuchtet, wie Desinformation weltweit Meinungen beeinflusst,zivilgesellschaftliches Engagement gefährdet und die Demokratie bedroht. Autokraten, Extremisten und Populisten attackieren die Berichte kritischer Medien oder wissenschaftliche Untersuchungen als „FakeNews”, ebenso ziehen sie Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Zweifel. Doch dieZivilgesellschaft ist nicht machtlos gegen Desinformation. Das zeigen mehrere Partner von Brot für die Welt.“

Den gesamten Atlas der Zivilgesellschaft, Infografiken und eine Weltkarte finden Sie unter:

https://www.brot-fuer-die-welt.de/themen/atlas-der-zivilgesellschaft/

 

 

Pressemitteilung vom FRSH: Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl

27. März 2026|

Kiel, 24.02.2026

Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl

Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag am 25. Februar 2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachten die Debatte um die angebliche missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften schon seit Beginn mit großer Besorgnis:

„Bereits jetzt kommen viele verzweifelte Mütter und Väter in unsere Beratung, die vor enormen Herausforderungen stehen, in Deutschland ein gemeinsames Familienleben führen zu können. Kommt das Gesetz, dann hat das gravierende Folgen, gerade für die Kinder“, sagt Cornelia Pries vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Die nachträglich mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Kindes, sei dabei eine der Folgen, die das Kindeswohl gefährde. Darüber hinaus würden den Kindern während des Prozesses der Anerkennung entweder keine oder nur eine vorläufige Geburtsurkunde ausgestellt. Mütter und Väter hätten kein ableitbares Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, Väter könnten keine Elternzeit beantragen. Auch entfalle der Anspruch auf Kindergeld im Asylverfahren, auch wenn der eine Elternteil darauf Anspruch hätte. Die Inanspruchnahme von Familienleistungen würden deutlich erschwert, so sei beispielweise ein Unterhaltsvorschuss für das Kind auch bei einer Beschäftigungsduldung möglich. In einem langwierigen Verfahren ginge das Kind dann leer aus.

„Auch der Familiennachzug ist weder für die Mutter noch den Vater möglich. Die geforderten DNA-Tests können in zahlreichen Ländern nicht durchgeführt werden, sind sehr kostspielig und sie stellen ein enormes Risiko für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar, wenn sie pränatal durchgeführt werden müssen“, so Pries.

Der Entwurf stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen problematischen Fällen der Vaterschaftsanerkennung. Trotz dieser wenigen Fälle werde dennoch eine große Gruppe von Eltern – insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus – mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein ist froh, dass so viele zivilgesellschaftliche Organisationen den Offenen Brief mitunterzeichnen, die sich gegen ein Gesetz aussprechen, das viele Familien unter Generalverdacht stellt und das Kindeswohl gefährdet.

Statt eines kindeswohlgefährdenden Gesetzes fordern die Unterzeichnenden, dass

  • Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus berücksichtigt wird,
  • sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen gestärkt werden, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten,
  • bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen abzuschaffen, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.

Kontakt: public@frsh.de, 0431 735 000

 

MSJFSIGSH: Sogenannter Zentralisierungserlass v. 18.2.2026

27. März 2026|

Eine Info vom FRSH:

https://www.frsh.de/artikel/msjfsigsh-sogenannter-zentralisierungserlass

  • Erlass des Sozialministeriums SH vom 8

Schleswig-Holsteiner Erlass zur Anwendung des § 3 Abs. 7 und 8 AuslAufnVO zur Überstellung von ausreisepflichtigen vermeintlich Straffälligen durch die kommunalen Ausländerbehörden an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Neumünster

Auszug aus dem Erlass vom 18.2.2026:

„… Die Landesregierung hat im Rahmen ihres Maßnahmenpakets in den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention vom 17.09.2024 beschlossen, die aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit für Personen, die die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen, beim LaZuF zu zentralisieren. Es soll die aufenthaltsrechtliche
Sachbearbeitung einschließlich der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen in die Zuständigkeit des Landes übergehen.

Zusätzlich wurde zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden am 06.12.2024 vereinbart, dass das LaZuF zentral für die Stellung aller
aufenthaltsrechtlichen Haftanträge zuständig werden soll. …“

Download:   Erlass des Sozialministeriums SH vom 18.2.206

BAMF: Keine Zulassung zum Integrationskurs mehr nach § 44 Abs. 4 AufenthG

27. März 2026|

Eine Weiterleitung vom Hessischen Flüchtlingsrat:

Das BAMF teilt mit, dass es in diesem Jahr keine Zulassungen zum Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG mehr erteilen werde. Dies betrifft also insbesondere Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Ermessensduldung oder § 24, die freiwillig im Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen werden möchten.

Nicht betroffen sein dürften allerdings die Zulassungen nach § 44 Abs. 1 AufenthG (Personen, die aufgrund der erstmaligen Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel einen Anspruch auf Integrationskurs haben).

Nicht betroffen sind außerdem die Personen, die nach § 44a AufenthG vom Jobcenter, der ABH oder dem Sozialamt zum I-Kurs verpflichtet werden. Dies sind unter Umständen auch Personen mit § 24 AufenthG (die das Jobcenter verpflichten kann) oder mit Aufenthaltsgestattung oder Ermessensduldung (die das Sozialamt im Rahmen des AsylbLG verpflichten kann). Damit die Personen am I-Kurs teilnehmen können, ist künftig also eine Verpflichtung erforderlich.

 

 

Grundrechtliche Vorgaben bei Abschiebungen aus Zimmern in Geflüchtetenunterkünften, Praxiseinordnung zu BVerfG

27. März 2026|

Eine Info von pro Asyl
„…
PRO ASYL und die GFF haben zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom letzten Jahr zu Durchsuchungen in der
Unterkunft zwecks Abschiebung eine Zusammenfassung und Praxiseinordnung
geschrieben, die ihr hier abrufen könnt:
Ist vor allem an Menschen gerichtet, die in Unterkünften arbeiten und
fasst zusammen, wann die Polizei oder auch der Sicherheitsdienst oder
Mitarbeitende in der Unterkunft die Schlafzimmer betreten dürfen.
Sarah Lincoln
Co-Leitung Legal Team
PGP Key ID 1757123D

Caritas Arbeitshilfe: Passvorlage bei der Ausstellung und Verlängerung von AT

27. März 2026|

Eine Info der Caritas:

Fachinformation des Referats Migration und Integration in der Bundesgeschäftsstelle des DCV

Zur Weiterleitung an: Migrationsdienste

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen sieht das Aufenthaltsgesetz die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Passpflicht vor. Für humanitäre Aufenthaltserlaubnisse gibt es davon aber zahlreiche, z.T. unübersichtliche Ausnahmen. Daher haben wir unsere Arbeitshilfe „Verpflichtende Mitwirkung bei der Passbeschaffung, verpflichtende Vorlage eines Passes bei der Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten sowie Ausstellung deutscher Passersatzpapiere für verschiedene humanitäre Aufenthaltstitel“ aktualisiert.

Die Arbeitshilfe bietet einen schnellen Überblick ob eine ratsuchende Person verpflichtet ist, für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels einen Heimatpass vorlegen muss. Darüber hinaus ist auch aufgeführt, ob es für Inhaber*innen eines Aufenthaltstitels die Möglichkeit gibt, deutsche Passersatzpapiere zu erhalten.

Wir hoffe, dass die Arbeitshilfe in der Praxis hilfreich ist und freuen uns auch über Feedback dazu!

Herzliche Grüße

Sophia Stockmann

Referentin 

Referat Migration und Integration

Deutscher Caritasverband e.V.

Karlstraße 40, 79104 Freiburg

Telefon: 0761 / 200-672

E-Mail: Sophia.Stockmann@caritas.de

2026_01_27_Arbeitshilfe Passbeschaffung DCV[58]

Flüchtlingsrat begrüßt schleswig-holsteinischen Abschiebestopp in den Iran

20. Januar 2026|

Pressemitteilung des FRSH
Kiel, 15.01.2024

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die Anordnung eines Abschiebestopps in den Iran von Sozialministerin Aminata Touré.

Aufgrund der derzeitigen Proteste, die mit größter Gewalt niedergeschlagen werden, sollen in den nächsten drei Monaten keine Abschiebungen in den Iran stattfinden. Die Anordnung des Sozialministeriums wurde an die Ausländerbehörden weitergeben.

„Wir begrüßen das schnelle Handeln der Landesregierung und fordern sie auf, sich auch auf Bundesebene für einen Abschiebestopp einzusetzen“, so Leonie Melk Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates.

Der Flüchtlingsrat wird am 22.01. um 17 Uhr eine Onlineveranstaltung mit Daniela Sepehri zur aktuellen Situation im Iran durchführen: https://www.frsh.de/artikel/proteste-im-iran-das-ende-des-mullah-regimes

Hinweise zu Passbeschaffung Afghanistan – BMI

20. Januar 2026|

Eine Info vom FRSH

„Liebe Kolleg*innen, liebe Interessierte

auf den angehängten Erlass aus Niedersachsen zum aktuellen Stand des afghanischen Pass – und Ausweiswesens  würde ich euch gerne aufmerksam machen.

Dieser ist, da er sich auf Informationen des BMI´s beruft, auch für uns in Schleswig-Holstein relevant.

Unter anderem auf die neuesten Entwicklungen zum Thema Passbeschaffung Afghanistan, werde ich auch in der morgigen Online-Veranstaltung „Herausforderungen der Identitätsklärung – Länderfokus Afghanistan, Eritrea und Syrien“ eingehen.

Anmeldungen sind noch bis morgen Nachmittag unter folgendem Link: https://eveeno.com/127161089 möglich.

Liebe Grüße,

Simon Dippold“

20260105-Erlass-Aktueller-Stand-afgh.-Paesse

Neue Adresse vom Antidiskriminierungsverband SH (advsh)

20. Januar 2026|

Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V.
Neue Adresse ab Januar 2026: Martensdamm 4, 24103 Kiel | 24103 Kiel | Tel. 0431-640 878 27 | www.advsh.de

Bezahlkarte – ein Info-Mail vom Diakonischen Werk SH

20. Januar 2026|

Liebe Kolleg:innen,

am 21.11.2025 ist der Ausführungserlass des Sozialministeriums für die Nutzung der Bezahlkarte in Kraft getreten und ersetzt damit den Grunderlass vom 16. Oktober 2024 (Az. VIII 42-256429/2024).

In diesem Rundschreiben möchten wir für eine bestmögliche Vorbereitung auf die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte die wichtigsten Informationen zusammenfassen.

Derzeit gibt es rund 2.600 Menschen mit einer Bezahlkarte, vornehmlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Landesweit gibt es Schätzungen zufolge mehr als 10.000 Menschen, die die Bezahlkarte bekommen werden. Sie soll die Ausgabe von Bargeld ersetzen und das Hauptzahlungsmittel für die Betroffenen werden.

Gerne möchten wir an dieser Stelle auch schon darauf hinweisen, dass für Anfang 2026 eine gemeinsame Info-Veranstaltung des Büros der Landeszuwanderungsbeauftragten mit dem Sozialministerium geplant ist, in der noch offene Fragen geklärt werden können. Details hierzu folgen, sobald diese bekannt sind.

Am 3. Juni 2026 wird es zudem eine Veranstaltung der Diakonie Schleswig-Holstein zum Sozialrecht geben, in der erste Erfahrungen mit der Bezahlkarte aufgegriffen und thematisiert werden.

Im Folgenden haben wir nun die wesentlichen Inhalte des Erlasses in einem Frage-und-Antwort-Format zusammengetragen.

Viele Grüße

Joschka Peters-Wunnenberg und Christiane Guse“

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Joschka Peters-Wunnenberg

Diakonisches Werk

Bezahlkarte_Info-Mail_DW_SH

Neuauflage der Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“

20. Januar 2026|

Eine Info vom FRSH

„Liebe Kolleg*innen,
wir freuen uns sehr, dass seit heute die Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ in der vollständig überarbeiteten 6. Auflage verfügbar ist. Sie kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/neuauflage-der-arbeitshilfe-grundlagen-des-asylverfahrens-1/

Die von Kirsten Eichler verfasste Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an neue Asylverfahrensberater*innen und sonstige Personen, die Asylsuchende im Rahmen des Asylverfahrens unterstützen und beraten möchten. Für diese werden die Grundlagen des Verfahrens dargestellt. Die Arbeitshilfe ist bewusst praxisorientiert gestaltet und stellt Basisinformationen zur Verfügung.

Durch die bevorstehende Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (GEAS) wird sich das Asylrecht grundlegend ändern. Eine Aktualisierung der Arbeitshilfe mit dem Inkrafttreten der Reformen ist geplant. Doch auch mit der Geltung der GEAS-Reformen behält die Arbeitshilfe ihre Bedeutung, da das alte Rechtssystem in zahlreichen Altfällen parallel zu den neuen Regelungen Anwendung finden wird.

Mit besten Grüßen

Thorben Knobloch“
Referent Asylpolitik/Flüchtlingshilfe   Abteilung Migration und Internationale Kooperation
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (Der Paritätische)
Telefon: 030 24636-315   E-Mail: asylpolitik@paritaet.org<mailto:asylpolitik@paritaet.org>

 

Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan

20. Januar 2026|

Pressemitteilung vom FRSH
Kiel, 9.12.2025

Über 250 Organisationen fordern von Bundesregierung Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) fordern mehr als 250 deutsche Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein die Bundesregierung auf: Menschenrechte wahren – Versprechen halten! Nehmt die Schutzsuchenden aus Afghanistan mit Aufnahmezusage endlich auf!

„Tun Sie jetzt alles in Ihrer macht Stehende, um die Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage bis Jahresende nach Deutschland zu holen“, heißt es in dem Offenen Brief, der namentlich an die Bundesminister Alexander Dobrindt und Johann Wadephul gerichtet ist. Noch immer warten rund 1.800 afghanische Menschen darauf, nach Deutschland in Sicherheit zu kommen. Über 70 Prozent von ihnen sind Frauen und Kinder. Die pakistanische Regierung droht ihnen mit der Abschiebung nach Afghanistan, wenn sie nicht bis Ende Dezember das Land verlassen haben. „Die Zeit drängt. Es zählt buchstäblich jeder Tag“, heißt es in dem Offenen Brief.

Abschiebung nach Afghanistan bedeutet Verfolgung, Misshandlung und Tod 

In Afghanistan sind die Menschen Verfolgung, Misshandlungen, Gefängnis und sogar dem Tod durch die Taliban ausgesetzt. Der Grund: Sie haben sich über Jahre hinweg für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frauen- und Kinderrechte eingesetzt: für universelle Werte also – auch im Interesse Deutschlands. Darunter sind ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen ebenso wie Journalist*innen, Richter*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Angehörige der LSBTIQ+ Community sowie Kulturschaffende.

„Die Aufnahme aller Afghan*innen mit deutscher Aufnahmezusage aus Pakistan wäre ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung, dass sie sich an gegebene Zusagen hält, Versprechen Deutschlands auch im Jahr 2025 etwas wert sind und dass rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden. Die in Pakistan ausharrenden Afghan*innen müssen schnellstmöglich nach Deutschland ausgeflogen werden, bevor Pakistan sie zurück zu den Taliban schickt“, fordert Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.

Deutschland muss zu menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen

Die mehr als 250 bundes-, landesweiten und lokalen Organisationen appellieren kurz vor Weihnachten nicht nur an Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe, sondern weisen Deutschland vor allem deutlich auf die Verantwortung hin, die es für diese Menschen trägt: „Die menschenrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes dürfen kein Lippenbekenntnis sein – das schulden wir jenen, die für Deutschland gearbeitet oder die sich auf uns verlassen haben. Vertrauen ist unsere stärkste Währung. Wer Vertrauen verspielt, handelt gegen Deutschlands Interessen.“

Um die Menschen vor Tod und Verfolgung zu schützen, brauchen sie, heißt es in dem Appell weiter:

  1. Sofortige Evakuierungen: Für alle Menschen mit Aufnahmezusage ist die sofortige, unbürokratische Ausreise vor Jahresende einzuleiten.
  2. Einen schnellen Abschluss der Verfahren ohne weitere Verzögerung: Die Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren müssen schnellstmöglich für alle Aufnahmeprogramme – inklusive Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm – abgeschlossen werden.
  3. Sicherheit vor Abschiebungen nach Afghanistan: Die Bundesregierung muss im Gespräch mit der pakistanischen Regierung alle Möglichkeiten nutzen, um weitere Abschiebungen der Betroffenen nach Afghanistan zu verhindern und eine sichere Unterbringung bis zum Abschluss der Verfahren zu gewährleisten.

Den ganzen offenen Brief, den unter anderem Kabul Luftbrücke, PRO ASYL, Terre des Hommes, Amnesty International, Der Paritätische Gesamtverband, Human Rights Watch und Brot für die Welt unterschrieben haben, finden Sie hier im Wortlaut.

Hintergrund:

Derzeit befinden sich in Pakistan rund 1.800 afghanische Staatsangehörige, die eine Aufnahmezusagen aus den vier verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen haben – Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Absatz 2 AufenthG), Ortskräfteverfahren (§ 22 Satz 2 AufenthG), Menschenrechtsliste (§ 22 Satz 2 AufenthG) und Überbrückungsprogramm (§ 22 Satz 2 AufenthG). Circa 250 von ihnen wurden im August 2025 bereits nach Afghanistan abgeschoben und warten in einem Safehouse auf die Fortsetzung ihrer Verfahren. Während die Bundesregierung angekündigt hat, die Verfahren für Personen im Bundesaufnahmeprogramm und im Ortskräfteverfahren weiterzuführen, sind die Verfahren der Menschenrechtsliste und im Überbrückungsprogramm weiterhin ausgesetzt.

Kontakt: Leonie Melk, public@frsh.de, 0431 556 853 64–

Informations- & Öffentlichkeitsarbeit
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. 
Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel

https://www.frsh.de/artikel/ueber-250-organisationen-fordern-von-bundesregierung-aufnahme-gefaehrdeter-menschen-aus-afghanistan

 

BMI: Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

20. Januar 2026|

„Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ vom 27.11.2025, die am 01.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 02.12.2025 in Kraft getreten ist.

Auszug:

Das Bundesministerium des Innern (BMI) verordnet aufgrund des § 99 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 256) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131)

Download:   Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 27.11.2025

https://www.frsh.de/artikel/bmi-achte-verordnung-zur-aenderung-der-ukraine-aufenthalts-uebergangsverordnung

 

BAMF-Kurzanalyse: „Geflüchtete im Integrationskurs“

20. Januar 2026|

Als Anlage die BAMF-Kurzanalyse: „Geflüchtete im Integrationskurs“ vom BAMF-Forschungszentrum.

Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

12. November 2025|

Eine Info vom FRSH

„Das Bundesinnenministerium hat am 27. Oktober 2025 die Bundesländer darüber informiert, dass dass die Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV) heute verkündet worden ist. Die Fundstelle lautet BGBl. 2025 I Nr. 252 (https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/252).

Download:   2. UkraineAufenthÄndFGV

https://www.frsh.de/artikel/bmi-2-ukraineaufenthaendfgv

BMI_2.UkraineAufenthAendFGV_20251027

PE vom FRSH: Taliban in Deutschland: Afghanische Schutzssuchende in Gefahr

12. November 2025|

Presseerklärung

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