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Presseerklärung vom FRSH: Ja zu sicherem Aufenthalt von Geflüchteten während der Ausbildung

24. Juli 2025|

Presseerklärung

UN-Hochkommissariat kritisiert deutsche Pläne für Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan

24. Juli 2025|

Eine Info vom FRSH

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisiert Pläne von Bundesinnenminister Dobrindt, afghanische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben. Eine Sprecherin teilte mit, angesichts der Lage in dem Land sei das nicht angemessen. Man habe fortdauernde Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.

Diese richteten sich insbesondere gegen Frauen und Mädchen, hieß es. Der Afghanistan-Verantwortliche des UN-Flüchtlingskommissariats stimmte der Einschätzung ausdrücklich zu:

https://www.ohchr.org/en/press-briefing-notes/2025/07/afghanistan-returns-afghans-creating-multi-layered-human-rights-crisis

 

BAMF hebt Asyl-Entscheidungsstopp für Palästinenser*innen auf

24. Juli 2025|

Eine Info vom FRSH:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet wieder über Asylanträge von Menschen aus dem Gazastreifen.

Ein vorübergehender Stopp sei inzwischen aufgehoben worden, zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage aus der Links-Fraktion. Das BAMF hatte die Entscheidung über Asylanträge von Menschen aus dem Gazastreifen im Januar 2024 zunächst eingestellt. Es berief sich dabei auf Artikel 24 des Asylgesetzes, wonach Entscheidungen aufgeschoben werden können, wenn eine – so wörtlich – „vorübergehend ungewisse Lage“ besteht. Von einer solchen sei nun aber nicht mehr auszugehen, hieß es weiter.

Grund seien die Dauer und Ausweitung der Kampfhandlungen auf das gesamte Gebiet des Gazastreifens sowie das Scheitern mehrerer Anläufe zu einer Waffenruhe zwischen der Hamas und Israel.

Diese Nachricht wurde am 18.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

Deutschlandfunk

Abschiebeflug nach Afghanistan: Bundesregierung ignoriert Schutzverantwortung – Menschenrechte geraten unter Druck

24. Juli 2025|

Pressemitteilung

Der Flüchtlingsrat Schleswig Holstein fordert mit PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräte einen Abschiebungsstopp für Afghanistan

24. Juli 2025|

Eine Info vom FRSH:

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern die Bundesregierung auf, jegliche weitere direkte oder indirekte Gespräche mit der afghanischen Regierung sofort einzustellen und einen förmlichen Abschiebungsstopp für das Land Afghanistan zu verhängen.

Obwohl in Afghanistan die Taliban seit fast vier Jahren mit eiserner Hand ihre eigene Bevölkerung unterdrücken, will die deutsche Bundesregierung den Kontakt zu ihnen suchen, um Abschiebungen in das Land zu ermöglichen.

„Wer nach Afghanistan abschiebt riskiert die menschenunwürdige und unmenschliche Behandlung der Abgeschobenen. Solche Abschiebungen wären laut der Europäischen Menschenrechtskonvention rechtswidrig. Angesichts der Terrorherrschaft der Taliban, die Frauen- und Menschenrechte aufs Schlimmste missachtet, darf die Anerkennung des Taliban-Regimes durch Zusammenarbeit keine Option sein“ mahnt Leonie Melk vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

„Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs wirft ein Schlaglicht darauf, was in Afghanistan täglich passiert und was die Bundesregierung ignorieren will: Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Abschiebungen in ein Land, in dem Frauen aus der Öffentlichkeit verbannt sind und in dem es zu öffentlichen Auspeitschungen und Hinrichtungen kommt, sind eindeutig völkerrechtswidrig“, so Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Hintergrund

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat am 08.07.2025 Haftbefehle gegen Taliban-Chef Hebatullah Achundsada und den Obersten Richter und Justizminister des Regimes, Abdul Hakim Hakkani, erlassen. Es lägen „hinreichende Verdachtsmomente“ vor, dass beide persönlich für „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in Afghanistan verantwortlich seien.

Nicht erst die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshof trugen der Gewaltherrschaft der Taliban Rechnung, auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2024 bestätigte, dass die Taliban Frauen* systematisch verfolgen – ihre Situation hat sich seither nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert. Es darf auf keinen Fall eine konsularische oder diplomatische Anerkennung für die Taliban geben, auch nicht, um Straftäter*innen abzuschieben.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, Abschiebungen nach Afghanistan – beginnend mit Straftätern – forcieren zu wollen. Abschiebungen nach Afghanistan würden jedoch gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung) verstoßen. Das Folterverbot ist absolut und umfasst auch Straftäter*innen (siehe hier für weitere Ausführungen).

Nach derzeit vorliegenden Informationen plant die Bundesregierung erneut eine Abschiebung in Zusammenarbeit mit den Behörden in Katar. Bundesinnenminister Dobrindt fordert gar direkte Verhandlungen mit den Taliban. Aber auch eine über Bande organisierte Abschiebung ist nicht ohne Kooperation mit dem islamistischen Regime der Taliban möglich.

Afghanistan ist überdies von Armut, Hunger und Vertreibung gezeichnet. 2024 benötigten laut UN fast 24 Mio. Menschen humanitäre Hilfe. 12 Mio. waren von Ernährungsunsicherheit betroffen, fast 3 Mio. Kinder unterernährt (Amnesty Report 2024/25). Aufgrund der Einstellung amerikanischer Hilfsgelder sind viele Hilfsprogramme in Afghanistan drastisch unterfinanziert, zum Beispiel müssen hunderte Gesundheitsklinken schließen. Die humanitäre Katastrophe droht sich noch auszuweiten, da Pakistan und Iran im vergangenen Jahr ca. 1.5 Millionen Menschen nach Afghanistan abgeschoben haben und auch aktuell verstärkt abschieben.

 

 Broschüre zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in SH

24. Juli 2025|

Eine Info vom FRSH:

Das Sozialministerium SH hat im Juni 2025 eine Broschüre zur Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und eine Zusammenfassung in Leichter Sprache herausgegeben.

Auszug aus dem Grußwort von Staatssekretärin Schiller-Tobies zur Landesatrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in SH:

„…Jede Frau – unabhängig von Herkunft, Alter, Religion oder Behinderung – hat das Recht auf ein gewalt-freies und gleichberechtigtes Leben.

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Problem, sondern Ausdruck struktureller Ungleichheit und betrifft uns als Gesellschaft insgesamt. Ideologien und Verhaltensweisen, welche die Freiheit von Frauen einschränken und ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit missachten, gefährden unser demokratisches Zusammenleben.

Mit der nun vorliegenden Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird ein ressortübergrefender Handlungsrahmen geschaffen, um geschlechtsspezifischer Gewalt in Schleswig-Holstein gezielt zu begegnen. Ziel ist es, Betroffene besser zu schützen, Prävention zu stärken und Gleichstellung konsequent weiterzuentwickeln….“

Downloads:

Neue Handreichung zu Leistungsausschlüssen von Dublinern der Diakonie Hessen

24. Juli 2025|

Eine Info vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

Die Diakonie Hessen hat eine sehr gute Arbeitshilfe zu den neuen Leistungsausschlüssen für Dubliner im AsylbLG erstellt, inklusive erster sozialgerichtlicher Entscheidungen verschiedener hessischer Gerichte und einer Anleitung, wie man gegen einen solchen Bescheid vorgehen sollte. Die Handreichung ist angehängt, sie findet sich auch im Netz unter:

Menschen wie wir

Arbeitshilfe_Leistungsausschlüsse

Interne BAMF-Dokumente zum Umgang mit Asylanträgen von international Schutzberechtigten aus Griechenland

24. Juli 2025|

Eine Info vom Förderverein PRO ASYL e.V.

„…wenig überraschend hat das BAMF nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 2025 zu alleinstehenden nicht-vulnerablen Antragsteller*innen mit Schutzstatus in Griechenland den Umgang mit Fällen von „Anerkannten“ aus Griechenland neu geregelt. Laut internem Rundschreiben (im Anhang und hier im Volltext abrufbar) gilt seit dem 26. April 2025 Folgendes:

  • Asylanträge von alleinstehenden, nicht-vulnerablen, jungen Männern sind grundsätzlich als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG abzulehnen.
  • Ablehnungen als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG sind jedoch nicht auf diese Personengruppe beschränkt. Das BAMF geht bei „hinreichend gesunden, arbeitsfähigen, körperlich belastbaren Personen“ von einer „hinreichenden Durchsetzungsfähigkeit und Eigeninitiative“ aus.
  • Verfahren, bei denen selbst das BAMF davon ausgeht, dass die Antragsteller*innen in Griechenland in der Verelendung landen würden, liegen weiterhin auf Eis und werden nicht bearbeitet. Wie mit diesen Verfahren umgegangen wird, soll entschieden werden, sobald die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen…“

 

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Weniger Asylanträge, weniger Anerkennungen

24. Juli 2025|

Die Zahl der Asylanträge sinkt zur Zeit sehr stark. Waren es 2023 noch 350.000, sanken sie schon 2024 auf 250.000.

In den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 waren es gerade noch 60.000. Auch die Quote an positiven Entscheidungen ist

drastisch gesunken.

2025-06-15-asyl

Neuer Leitfaden: „Die Berücksichtigung von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen im Aufenthaltsrecht“

24. Juli 2025|

Eine Info vom Sozialministerium SH:

„…Anbei erhalten Sie den neuen Leitfaden zur „Berücksichtigung von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen im Aufenthaltsrecht“, der Ihnen ab sofort als umfassendes Nachschlagewerk für Ihre tägliche Arbeit zur Verfügung steht.

Der Leitfaden beinhalten Regelungen zu Wohnsitzauflagen, räumlichen Beschränkungen, verschiedenen Aufenthaltstiteln und zur Beweiswürdigung im Umgang mit von Gewalt betroffenen Frauen.

Der Leitfaden ist bewusst sehr ausführlich gestaltet worden. Lassen Sie sich davon bitte nicht abschrecken – es handelt sich nicht um ein Werk, das vollständig gelesen oder gar auswendig gelernt werden soll. Vielmehr soll er Ihnen gezielt dann zur Seite stehen, wenn Sie bei bestimmten Fragestellungen Unterstützung benötigen. Dafür enthält er ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis, zahlreiche Querverweise und eine Vielzahl hilfreicher Links, die die gezielte Recherche erleichtern.

Der Leitfaden ist als Hilfsmittel konzipiert – ein Werkzeug, das Sicherheit gibt und entlastet. In einigen Abschnitten enthält er dementsprechend auch verbindliche Vorgaben bzw. Erlassbefehle. Diese werden in gelben Kästen hervorgehoben. Sie dienen insbesondere dazu, Ihnen Teile der Verantwortung bei Entscheidungen in Verfahren mit von Gewalt betroffenen Frauen abzunehmen. Sie sollen zudem bei der Rechtsanwendung unterstützen und diese vereinheitlichen…“

Leitfaden (zum Umgang mit gewaltbetroffenen Frauen)

Vorschlag der EU-Kommission Schutzstatus für Ukrainer soll um ein Jahr verlängert werden

24. Juli 2025|

Wer vor dem Krieg in der Ukraine geflohen ist, bekommt in der EU unbürokratisch Hilfe. In einem Jahr wäre diese Regelung ausgelaufen – nun soll sie nach dem Willen der Kommission um ein Jahr verlängert werden.

Die EU-Kommission hat angeregt, den unbürokratischen Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern. Angesichts des andauernden Krieges und der volatilen Situation in der Ukraine schlage die Behörde eine entsprechende Verlängerung bis März 2027 vor, teilte sie in Brüssel mit. Die Mitgliedstaaten könnten dem Vorschlag bereits bei einem Treffen in der kommenden Woche zustimmen.

Aktuell ist der Status ukrainischer Geflüchteter über die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz geregelt. Sie müssen daher kein Asylverfahren durchlaufen und haben einen vergleichsweise guten Zugang etwa zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hatten die EU-Staaten erstmals auf eine EU-Richtlinie zurückgegriffen, die einen solchen Schutzstatus ermöglicht. Nach aktuellem Stand läuft dieser Status im März nächsten Jahres aus.

In ihrem Vorschlag vom Mittwoch stellt die Kommission auch eine Strategie für die Zeit nach Auslaufen der Regelung vor. Darin empfiehlt Brüssel den Mitgliedstaaten etwa, den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa. Die EU-Länder sollen zudem freiwillige Rückkehrprogramme vorbereiten und Beratungszentren einrichten.

Spiegel-Artikel

Blogreihe „10 Jahre nach langen Sommer der Migration“ im Fluchtforschungsblog

27. Mai 2025|

Eine Weiterleitung vom FRSH:

„Liebe Fluchtliste,

ich möchte darauf hinweisen, dass der Fluchtforschungsblog gerade und noch bis September eine Blogreihe mit vielfältigen Beiträgen zu „10 Jahre nach dem langen Sommer der Migration“ bringt.

Bereits veröffentlichte Beiträge sind:

Florian Trauner, „Notfallmaßnahmen in der EU-Asylpolitik: Wenn die Ausnahme zur Regel wird„.

Bernd Parusel, „Asylum Restrictions in Sweden Since 2015: A ‚temporary‘ U-turn made permanent„.

Sabine Hess, „Die autoritär-populistische Grenze: Zur Wechselwirkung von Grenzpolitik und autoritär-rechter Wende„.

Alle 1-2 Wochen kommen neue Beiträge hinzu. Wir freuen uns über euer Interesse, viel Spaß beim Lesen!

Beste Grüße

Therese (für das Team des Fluchtforschungsblogs)“

Zurückweisungen an den Binnengrenzen: PRO ASYL kritisiert Racial Profiling und das Ignorieren von Asylanträgen

27. Mai 2025|

Presseerklärung von PRO ASYL
8. Mai 2025

Zurückweisungen an den Binnengrenzen: PRO ASYL kritisiert Racial Profiling und das Ignorieren von Asylanträgen

PRO ASYL hat sich an der deutsch-polnischen Grenze ein Bild der Lage verschafft und direkt vor Ort mit Schutzsuchenden gesprochen. Die Beobachtungen sind alarmierend.

Was PRO ASYL-Mitarbeiter*innen gestern an der deutsch-polnischen Grenze miterlebt haben, lässt nichts Gutes für die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde unter der neuen Bundesregierung erwarten. „Rechtswidrige Zurückweisungen – auch von besonders schutzbedürftigen Menschen sowie Racial Profiling – all das sieht danach aus, dass Menschen der Zugang zum Asylverfahren grundsätzlich verhindert werden soll. Solche Ansätze kennen wir bisher aus Polen und Ungarn. Es ist ein erschreckendes Alarmzeichen für unsere Demokratie, dass nun auch die neue Bundesregierung in diesen gefährlichen Kanon der Rechtsbrüche einstimmt“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

 

Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatten im Wahlkampf mit der Ankündigung Schlagzeilen gemacht, künftig auch Schutzsuchenden, die einen Asylantrag stellen, die Einreise zu verweigern – ein klarer Bruch mit geltendem internationalen und europäischen Recht. PRO ASYL hat sich am 7. Mai in Frankfurt an der Oder und im angrenzenden polnischen Słubice ein Bild von der Lage gemacht.

 

Eindruck vor Ort: Racial Profiling und Zurückweisungen

Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL, war vor Ort und kommentiert: „Die hohe Präsenz der Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze ist augenfällig – und leider überrascht es wenig, dass bei den Kontrollen eindeutig auf grundrechtswidriges Racial Profiling gesetzt wird. Alle Menschen, die aus Sicht der anwesenden Bundespolizist*innen nicht in das Bild eines Deutschen oder einer Europäerin passen, wurden kontrolliert, alle anderen durchgewunken. Das führte zu der Situation, dass einige unseres PRO ASYL-Teams rausgezogen und kontrolliert wurden und andere nicht.“

PRO ASYL hat vor Ort mit Menschen gesprochen, die von Zurückweisungen betroffen sind. Einige von ihnen berichten, dass sie gestern oder manche auch schon einige Tage zuvor, versucht haben, einen Asylantrag zu stellen – der jedoch ignoriert wurde. Sie wurden auf die polnische Seite zurückgeschickt, obwohl es dort so gut wie keine Unterbringungsmöglichkeiten gibt. So landen die Zurückgewiesenen aller Wahrscheinlichkeit nach vorerst auf der Straße.

„Unsere Beobachtungen bestätigen unsere Befürchtung, dass Schutzsuchende an den deutschen Binnengrenzen rechtswidrig zurückgewiesen und ihre Asylanträge schlicht nicht registriert werden. Auch wenn Dobrindt plant, diese Praxis auszuweiten, bleibt es dabei: Jeder deutsche Beamte und jede Beamtin muss sich an geltendes Recht halten! Das europäische Recht verbietet die Abweisung asylsuchender Menschen“, so Alaows.

Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen bleiben rechtswidrig!

Innenminister Dobrindt hat laut Presseberichten am 7. Mai 2025 die Bundespolizei angewiesen, Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen vorzunehmen. Damit wurde eine mündliche Klarstellung von Angela Merkel aus dem Jahr 2015 ignoriert und so getan, als könne man allein damit Zurückweisungen ermöglichen. Diese Argumentation kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das EU-Recht mit der Dublin-Verordnung solchen Zurückweisungen klar entgegensteht und die deutsche gesetzliche Regelung damit verdrängt. Dies ändert sich auch durch eine Anweisung von Herrn Dobrindt nicht.

PRO ASYL fordert von der neuen Bundesregierung, die rechtswidrige Praxis der Zurückweisung von Schutzsuchenden sofort einzustellen.

Hier hat PRO ASYL das Thema der Zurückweisungen ausführlich rechtlich eingeordnet: Was sind eigentlich „Zurückweisungen“? | PRO ASYL

Neue Handreichung – Keine Abschiebung bei Ausbildung?

27. Mai 2025|

Eine Info vom Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen:

„Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

aktuell im Frühjahr 2025 werden in Schleswig-Holstein eine Reihe von Fällen bekannt, in denen Menschen trotz Ausbildung abgeschoben wurden oder abgeschoben werden sollen. Diese Fälle erregen verständlicherweise zum Teil eine sehr große öffentliche Aufmerksamkeit und Anteilnahme. Denn, heißt es nicht immer, eine Ausbildung schütz vor einer Abschiebung?

Tatsächlich bietet eine Ausbildung für viele ausreisepflichtige Menschen den schnellsten Weg zu einer Bleiberechtsperspektive. Die vorliegende Handreichung stellt die Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG oder Aufenthaltserlaubnis nach § 16g dar und erläutert, was zu beachten ist, damit eine Ausbildung wirksam vor einer Abschiebung schützt.

Sie finden diese und auch unsere weiteren Publikationen auf der Homepage der Landeszuwanderungsbeauftragten.“

Keine Abschiebung bei Ausbildung

 

Auswärtiges Amt schafft Remonstrationsverfahren bei Visumanträgen ab

27. Mai 2025|

Eine Info vom Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung, Münster

„Der Hessische Flüchtlingsrat hat auf bluesky darauf hingewiesen, dass das Auswärtige Amt ab 1. Juli 2025 bei Visumanträgen flächendeckend das Remonstrationsverfahren abschaffen wird: https://bsky.app/profile/fr-hessen.bsky.social. Bei Visaablehnungen muss man daher künftig unmittelbar beim Verwaltungsgericht Berlin klagen.

Informationen zum bisherigen Remonstrationsverfahren gibt das Visa-Handbuch (S. 513): https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/207816/3cbc239c32b04e2af0ee2e28e9a9ec6b/visumhandbuch-data.pdf

 

Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025

02.05.2025 – Artikel

Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visa-bescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorge-sehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren.

Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde.

Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrationsverfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.

Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Wartezeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstverständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.

Mit der Möglichkeit, nationale Visa für Fachkräfte, zur Ausbildung, zum Studium und zur Familienzusammenführung seit 1. Januar 2025 weltweit grundsätzlich digital im Auslandsportal zu beantragen, werden Antragstellende zudem mit klaren und intuitiven Schritten zur Abgabe vollständiger (digitaler) Anträge geleitet. Die Erfahrung aus der Pilotierung der Online-Antragstellung hat gezeigt, dass dies die Qualität des Verfahrens deutlich verbessern und Verzögerungen durch unvollständige Anträge vermeiden wird.

https://minsk.diplo.de/by-de/service/05-visaeinreise/2716442-2716442

Vorträge der Reihe „Fluchtgrund Palästina“ jetzt online!

27. Mai 2025|

Eine Info vom FRSH

Die Aufzeichnungen der Vorträge von Riad Othman vom 2.4., Karin Leukefeld vom 6.4., Nabila Espanioly vom 9.4. und von Francesca Albanese vom 17.4., die im April 2025 im Rahmen der Online-Veranstaltungsreihe „Fluchtgrund Palästina“ stattgefunden haben, sind jetzt auf dem YouTube Kanals des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V. zu finden:
https://www.youtube.com/@fluchtlingsratschleswig-ho234

Freie Plätze: B2 Berufssprachkurs Gesundheitsberufe (z.B. Pflege) ab 2.6.2025

27. Mai 2025|

Eine Info vom FRSH:

„…unten stehend ein Angebot von max.Q für zugewanderte Personen im Berufsfeld nichtakademische Gesundheitsberufe mit Deutsch als Zweitsprache….Rückfragen und Anmeldung bitte direkt an max.Q!

„Liebe Kolleginnen und Kollegen bei Jobcenter und Agentur,

am 2.6.2025 möchte maxQ. Kiel einen B2 Berufssprachkurs für Gesundheitsberufe starten. Der Kurs wird vom BAMF gefördert und schließt mit der Prüfung B2 Pflege von Telc ab.

Wir suchen dringend noch Teilnehmer*innen, um den Kurs starten zu können. Ich bitte Sie herzlich, diese Information in Ihre Verteiler zu geben.

Nähere Informationen zu dem Kurs und seinem Konzept finden Sie hier:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Berufsbezsprachf-ESF-BAMF/BSK-Konzepte/konzept-nichtakademische-gesundheitsberufe.pdf?__blob=publicationFile&v=13

https://www.maxq.net/kurse/im-detail/spezialberufssprachkurs-bamf/kiel/sprachkurs-deutsch-b2-fuer-pflegekraefte-bamf/

Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße

maxQ. im bfw – Unternehmen für Bildung.

Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige

Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)

  1. V Katharina Deutsch, Leitung maxQ. Kiel

24114 Kiel

Tel. +49 0431-58089764

deutsch.katharina@maxQ.net

maxQ. Kiel

 

EKD-Broschüre: biblisch-theologische Grundlegung zum Kirchenasyl erschienen & kostenfrei bestellbar

27. Mai 2025|

kirchenasyl_2025

Viel Geld für nichts: Die Kosten der Bezahlkarte.

27. Mai 2025|

Infos von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. Münster

Zwei Factsheets und eine ausführliche Berechnung.

https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Viel_Geld_fuer_nichts.pdf

https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Viel_Geld_fuer_nichts_NRW.pdf

 

Und hier das Ganze nochmal ausführlicher im Fließtext:

https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Kosten_der_Bezahlkarte.pdf

Bahnbrechendes Urteil aus Griechenland: Ende des EU-Türkei-Deals?

9. April 2025|

Presseerklärung von Pro Asyl:

Presseerklärung 28. März 2025

Bahnbrechendes Urteil aus Griechenland: Ende des EU-Türkei-Deals?


Der Oberste Gerichtshof Griechenlands hat in einem wegweisenden Urteil verkündet: Die Türkei ist kein „sicherer Drittstaat“ für Flüchtlinge. Das hat Signalwirkung für ganz Europa, bedeutet vermutlich gar das Ende des EU-Türkei-Deals. Auch bei den deutschen Koalitionsverhandlungen sollte das Urteil beachtet werden.

Griechenlands oberstes Verwaltungsgericht hat am 21. März 2025 die Einstufung der Türkei als „sicheren Drittstaat“ gekippt. Das Gericht stellte klar: Griechenland darf Schutzsuchende aus Syrien, Afghanistan, Pakistan, Somalia und Bangladesch nicht wie bislang üblich ohne Prüfung ihrer individuellen Asylgründe im Asylverfahren ablehnen, weil die Türkei für sie angeblich sicher sei. „Das ist ein fulminanten Erfolg für die Menschenrechte und wird sich positiv auf die Zukunft vieler schutzsuchender Menschen auswirken, die nicht länger im Ungewissen ausharren müssen. Das Urteil  ist ein klares Signal an die Politik, dass sie nicht nach Belieben Drittstaaten als ‚sicher‘ deklarieren darf“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Geklagt gegen den griechischen Ministerialerlass, über den das Gericht nun entschied, haben Refugee Support Aegean (RSA), die Schwesterorganisation von PRO ASYL, und der griechische Flüchtlingsrat. Für sie bedeutet das Urteil einen Erfolg auf ganzer Linie.

Ein Urteil mit Signalwirkung für ganz Europa

„Die entscheidende Botschaft lautet: Gerechtigkeit hat das letzte Wort. Auch die Politik und Politiker*innen müssen das geltende Recht respektieren und können nicht einfach Gesetze außerhalb des rechtlichen Rahmens verabschieden und umsetzen. Das gilt für Griechenland ebenso wie für die gesamte EU“, sagt Eleni Spathana, Anwältin von RSA.
Mit dem Urteil dürfte eine Neuauflage des EU-Türkei-Deals, wie sie jüngst wieder im Gespräch war, in weite Ferne rücken. Das Urteil zeigt einmal mehr: Deals mit Drittstaaten, um Flüchtlinge loszuwerden, funktionieren nicht. Trotzdem hat eine solche Politik gravierende Konsequenzen: In Griechenland wurde über Zehntausend geflüchteten Menschen rechtswidrig Schutz verweigert. Viele sind nach Auskunft von RSA auf der Straße oder in Abschiebungshaft gelandet, sie harren in einem Zustand qualvoller Perspektivlosigkeit unter unmenschlichsten Bedingungen auf griechischen Inseln oder auf dem Festland aus. Damit muss jetzt Schluss sein.
Das Urteil aus Athen muss auch bei den Koalitionsverhandlungen gehört werden. „Das Urteil macht deutlich: Verantwortung für Geflüchtete lässt sich nicht abschieben“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. „Wir erwarten, dass das bei den Koalitionsverhandlungen berücksichtigt wird. Die Auslagerung von Asylverfahren, die die Union in den Koalitionsvertrag schreiben will, muss mit dem Urteil aus Griechenland ein für alle Mal vom Tisch sein.“

Hintergrund

Die Umsetzung des EU-Türkei-Deals startete im März 2016 auf den griechischen Inseln. Kernelement des Deals war: In Griechenland werden syrische Flüchtlinge im Asylverfahren abgelehnt, weil die Türkei für sie „sicher“ sei und sie sollen in die Türkei abgeschoben werden. Die Abschiebungen wurden nie effektiv umgesetzt, denn seit März 2020 weigert die Türkei sich grundsätzlich, Flüchtlinge aus Griechenland zurückzunehmen. Trotzdem weitete Griechenland die Praxis des EU-Türkei-Deals mit einem neuen Ministerialerlass in 2021 auf Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan, Somalia und Bangladesch aus. Darf in der Europäischen Union ein Nicht-EU-Land als „sicherer Drittstaat“ bezeichnet werden, auch wenn dieses die Rücknahme von Asylsuchenden systematisch verweigert? Diese Frage hatte der oberste griechische Gerichtshof dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt. Der EuGH entschied dies am 4. Oktober 2024.

PRO ASYL berichtete regelmäßig über den Vorgang und die praktischen Folgen des EU-Türkei-Deals und dem entsprechenden griechischen Ministerialerlasses für Geflüchtete, etwa in einem Interview mit der Anwältin Yiota Massouridou. PRO ASYL und RSA haben zudem ein Gutachten (in englischer Sprache) zum Konzept der „sicheren Drittstaaten“ und seiner Anwendung im griechischen Rechtssystem vorgelegt.
Hier finden Sie in den nächsten Tagen ein Interview mit Eleni Spathana von RSA zum aktuellen Fall.

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