Pressemitteilung „Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein – Anspruch und Realität“
Am 04.12. fand in Kiel die Tagung „Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete in Schleswig-Holstein – Anspruch und Realität“ statt.
Über die Ergebnisse dieses Treffens informieren die Veranstalter:innen in der angehängten Pressemitteilung.
2024-12-06_Pressemitteilung_BeauftrFLU_Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Offener Brief der BAG Kirchenasyl anlässlich der IMK: „Schützen Sie Kirchenasyle vor Räumungen“
Eine Info vom FR Niedersachsen
„Anlässlich der Innenminister:innen-Konferenz im Brandenburgischen Rheinsberg hat die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche einen offenen Brief an die Innenminister:innen der Länder und des Bundes veröffentlicht, in dem sie fordern:
- Schützen Sie Kirchenasyle vor Räumungen!
- Ermöglichen Sie, dass in Härtefällen weiterhin die Möglichkeit besteht, Geflüchtete vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen!
- Setzen Sie sich ein für eine menschenrechtsbasierte Asyl- und Migrationspolitik, in der die Würde des Menschen nicht verhandelbar ist.
Die BAG Asyl in der Kirche greift dabei eine Petition auf, die nach der Räumung eines Kirchenasyls in Niedersachsen gestartet wurde und über 68.000 Unterzeichner:innen gefunden hat. Das Kirchenasyl steht seit Monaten verstärkt unter Druck, wird in dem offenen Brief festgestellt. Die versuchte Räumung eine Kirchenasyls in Bremen (die durch den couragierten Einsatz von rund 100 Aktivist:innen erste einmal verhindert wurde), bestätigt diese Feststellung nur allzu deutlich.
Offener Brief der BAG Asyl in der Kirche hier lesen
gez.
Sigmar Walbrecht
Koordinator im Projekt AZG Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
OECD-Länderbericht zur Integration in Deutschland
Eine Info der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
„Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Interessierte,
anbei übersenden wir Ihnen den OECD-Länderbericht zur Integration in Deutschland, der eine Premiere darstellt, da die OECD Deutschland als erstes Land einen Bericht zum Stand der Integration widmet.
Mit dem Bericht verfügt Deutschland nun über international vergleichbare Zahlen, wie Zugewanderte und ihre Nachkommen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Teilhabe integriert sind.
Weitere Bericht für andere Mitgliedstaaten werden folgen.
Der Bericht zeigt auf, dass Deutschland z.B. bei der Arbeitsmarktintegration im internationalen Vergleich gut dasteht und hier eine 70%ige Erwerbstätigenquote erreicht. Aber auch beim Spracherwerb schneidet Deutschland im Vergleich gut ab.
Der Bericht zeigt auch auf, wo es noch Handlungsbedarfe gibt.
Von daher lohnt sich der Blick in den beiliegend verlinkten Bericht.
Anbei auch eine Einordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Kratz-Hinrichsen“
Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
24105 Kiel
Positionspapier des Sachverständigenrates für Integration und Migration zur gemeinsamen EU-Asylpolitik
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Dezember 2024 nimmt die neue Europäische Kommission ihre Arbeit auf. Aus diesem Anlass hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) ein Positionspapier veröffentlicht, das Stellung nimmt zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und der aktuellen Debatte. Die Empfehlungen für die EU-Legislaturperiode 2024 bis 2029 richten sich sowohl an die europäischen Institutionen als auch an die Verantwortlichen im Bund.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Europäische Union den Weg zu einem solidarischen Europa geht und die Asylpolitik gemeinsam umsetzt oder ob die Mitgliedstaaten weiter oder gar verstärkt Alleingänge beschreiten. Der SVR rät hier dringend dazu, die nach langem Ringen beschlossene GEAS-Reform nun rasch und konsequent gemeinschaftlich umzusetzen, da eine möglichst nachhaltige Migrationssteuerung im Bereich Asyl nur koordiniert möglich ist. Die Umsetzung in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten müsse ausgewogen und umfassend erfolgen, eine Rosinenpickerei vermieden werden, bei der Staaten vorrangig restriktive Elemente umsetzen und die Schutz- und Verfahrensgarantien für die betroffenen Personen dagegen vernachlässigen. Der SVR empfiehlt in seinem Papier zudem, Fokus und Ton der Debatte zur Asyl- und Migrationspolitik neu zu justieren.
Kritisch positioniert sich der SVR zu Vorschlägen, Asylverfahren und Schutzgewährung in Drittstaaten auszulagern und plädiert stattdessen für mehr und bessere Migrationsabkommen, die auch eine Öffnung regulärer Zugangswege im Bereich der Arbeitsmigration und der Migration zum Zweck der Aus- und Weiterbildung umfassen.
Lesen Sie mehr dazu im Positionspapier „Solidarität und Rechtstaatlichkeit stärken: Die gemeinsame Asylpolitik umsetzen und die Debatte versachlichen“, Sie können es hier herunterladen:
https://www.svr-migration.de/publikation/positionspapier-zur-eu-asylpolitik/
Die Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.svr-migration.de/presse/svr-zur-eu-asylpolitik/
Mit besten Grüßen
Dr. Cornelia Schu
Geschäftsführerin
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) gGmbH“
Perspektiven und politische Einstellungen von Menschen mit Migrationsgeschichte – eine Studie
Eine Info vom FRSH
Studie von Dr. Lennart Hagemeyer, Emilia Willems und Jana Faus
Perspektiven und politische Einstellungen von Menschen mit Migratiosgeschichte
Die Studie beruht auf acht Fokusgruppen und bildet nach der quantitative Analyse den zweiten Baustein des Projekts. Sie zeigt, dass Migrationserfahrungen nur ein Moasikstein in der Entwicklung politischer Einstellungen sind, neben einer komplexen Verknüpfung von sozialen, ökonomischen und individuellen Faktoren.
https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/21605.pdf
Wie Visa und Mastercard mit der Bezahlkarte Geld machen
Eine Info vom FRSH:
Interview mit Ministerialrat i.R. Michael Findeisen
https://jacobin.de/artikel/bezahlkarte-gefluechtete-asylbewerber-secupay
Aktuelles Update des Paritätischen zu den Ukraine-Regelungen:
Bertelsmann-Studie sieht Zuwanderungsbedarf von mindestens 288.000 Menschen pro Jahr
Laut einer am 25.11.2024 erschienen Studie der Bertelsmann-Stiftung gehen die Autoren Alexander Kubis und Lutz Schneider davon aus, dass der deutsche Arbeitsmarkt bis zum Jahr 2040 pro Jahr zwischen 288.000 bis 368.000 Zuwander:innen braucht, um nicht in „Schieflage“ zu geraten. Und diese Zuwanderer:innen müssten aus Drittstaaten kommen. Es ist also nicht nur aus humanitären Gründen absolut notwendig, Geflüchteten den Arbeitsmarktzugang zu erleichtern und mehr Möglichkeiten für abgelehnte Asylbewerber:innen zu schaffen, bei (teilweiser) Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbsarbeit eine Aufenthaltserlaubnisse zu erhalten, sondern auch aus einem öffentlichen Interesse heraus. Das sieht auch der Migrationsforscher Jochen Oltmer von der Uni Osnabrück so (siehe u.a. hier). Die Hetze gegen Schutz suchende Menschen erweist sich damit als Bumerang, der die gesamte Gesellschaft trifft.
Studie „Zuwanderung und Arbeitsmarkt“ der Bertelsmann-Stiftung hier herunterladen.
„Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“
Eine Info vom FRSH:
„Gewalt gegen Frauen nimmt in Deutschland weiter zu. Das zeigt das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ des BKA. Das Lagebild, das in dieser Form erstmals erscheint, enthält sowohl Daten zu vorurteilsgeleiteten Straftaten gegen Frauen, als auch Zahlen zu Delikten, die überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden.“
Erklärung der Integrationsbeauftragten der Länder und des Bundes
Eine Info vom FRSH:
„Anlässlich ihres Herbsttreffens, das in diesem Jahr in Berlin stattfand, haben die Integrationsbeauftragten der Länder und des Bundes eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Die Berliner Erklärung ist der gestrigen Pressemitteilung der Landeszuwanderungsbeauftragten zu entnehmen.“
2024-11-19_Pressemitteilung_BeauftrFLU_Treffen der Integrationsbeauftragten
Private Dienstleister – Serco-Profite mit Flüchtlingsheimen
Viele Bundesländer setzen bei der Unterbringung von Geflüchteten verstärkt auf den britischen Konzern Serco. Der Rüstungskonzern, der im vergangenen Jahr auch Deutschlands bis dato größten Flüchtlingsheimbetreiber „European Homecare“ sowie die ORS-Gruppe aufgekauft hat, steht seit Monaten in der Kritik. Recherchen von Monitor zeigen extrem hohe Gewinne zulasten der Geflüchteten. https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/fluechtlinge-unterbringung-unternehmen-102.html?at_medium=tagesschau&at_campaign=DeviceSharing&at_content=SiteSharing
siehe dazu auch die Berichte aus der SZ (leider hinter paywall):
und von Böhmermann:
https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-15-november-2024-100.html
Artikel: Russische Wehrdienstpflichtige – Abschiebung in den Krieg | tagesschau.de
Ein ausführlicher Artikel betreffend den (verweigerten) Schutz für russische Wehrpflichtige in Deutschland und ihre drohende Abschiebung findet sich bei tagesschau.de:
https://www.tagesschau.de/investigativ/abschiebungen-gerichtsentscheid-wehrpflichtige-russland-100.html
Bundesregierung beschließt größte Asylrechtsverschärfungen seit Jahrzehnten
AsylbLG-Regelsätze 2025
Das BMAS hat die neuen Regelsätze im AsylbLG für 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/325/VO.html
Da die Inflation gesunken sei, müssten auch die Regelsätze sinken, schreibt es auf seiner Webseite.
Im Bürgergeld gelte allerdings eine Besitzschutzregelung, im AsylbLG hingegen nicht. So sinken ausschließlich die Leistungssätze im AsylbLG, je nach Regelbedarfsstufe zwischen 13 und 19,-€.
Dadurch geht die Schere zwischen dem Bürgergeld und dem AsylbLG noch ein Stück weiter auf, obwohl das BVerfG ja in seinem grundlegenden Urteil von 2012 explizit ausgeführt hatte, dass sich die Leistungen direkt aus dem menschenwürdigen Existenzminimum ableiteten, und dass dabei nicht zwischen ausländischen und deutschen Leistungsempfängern unterschieden werden dürfe.
Weiterhin steht im Gesetz auch noch die eigentlich verfassungswidrige Regelbedarfsstufe 2 für Alleinstehende, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, hier hatte das Hessische Sozialministerium aber schon im letzten Jahr per Erlass erklärt, dass da verfassungskonform Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren ist.
Online-Ausstellung und Ausleihe von Werken der afghanischen Künstlerin MARYAM MURAWEJZADA.
MARYAM MURAWEJZADA:
„I’m Maryam, born in Bamiyan, Afghanistan. Art has been my passion since childhood, fully embracing it by age 20. Despite challenges, I’ve pursued it for over a decade, eager to explore further. Art isn’t just a pursuit; it’s my essence. I hold a Bachelor’s in Animation Directing.“
Die von den Taliban in Afghanistan verfolgte und im Exil lebende Künstlerin Maryam Murawejzada verarbeitet in ihren Werken die Gender-Apartheid und das Martyrium der Frauen und Mädchen ihrer Heimat.
Online-Galerie: Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. präsentiert Werke von Maryam Murawejzada im Zuge einer Online-Galerie.
Katalog: Ein Werk-Katalog der Künstlerin Maryam Murawejzada kann heruntergeladen werden.
Ausleihe: Gerahmte Bilder von Maryam Murawejzada können beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein für Ausstellungen oder Veranstaltungen ausgeliehen werden. Informationen dazu über publi@frsh.de
Mehr Informationen: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-735 000
Grunderlass und Konzept Bezahlkarte
Eine Info vom FRSH:
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Liebe Interessierte,
anbei übersenden wir Ihnen zur Information die vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG ) herausgegebenen Unterlagen in Form eines Grunderlasses (16.10.24) und eines Konzeptes zur Einführung der Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte in Schleswig-Holstein vom 14.10.2024. Es ist laut Anschreiben des MSJFSIG beabsichtigt, in einem späteren Ausführungserlass Näheres auszuführen.
Für die Praxis sind folgende Punkte aus unserer Sicht interessant und wichtig:
– das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) wird die Bezahlkarte als vorrangige Leistungsform für alle Asylleistungsberechtigten innerhalb der Landesunterkünfte einführen
– in den Landesunterkünften erhalten die Leistungsberechtigten ab der ersten Auszahlung des Geldbetrages zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfes eine Bezahlkarte
– nach landesinterner Verteilung aus den Landesunterkünften sollen die Leistungsberechtigten die Bezahlkarte in den Gebietskörperschaften weiternutzen
– von den örtlich zuständigen Leistungsbehörden werden weitere Ansprüche auf die Bezahlkarte gebucht
– die IBAN wird den Leistungsberechtigten (wie auch in den anderen Bundesländern) nicht bekannt gegeben
– das Design der Karte soll neutral sein und optisch nicht wesentlich von Debit-Karten für Inländer abweichen
– der Bargeldabhebungsbetrag ist nur im Inland möglich, Überweisungen im und ins Ausland sind nicht möglich
– den Karteninhaber*innen soll Einsicht in ihre Guthaben möglich sein
– eine Sperrung der Karte ist möglich, soll jedoch nicht zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen erfolgen
– eine Guthaben-Abfrage durch die Leistungsbehörde wird möglich, angeblich jedoch nicht auf einzelne Transaktionen
– eine Gebührenfreiheit bei Transaktionen wird nicht garantiert
– die Ausgabe der Bezahlkarte beschränkt nicht das Recht ein Basiskonto zu eröffnen
– volljährige Leistungsberechtigte einer Bedarfsgemeinschaft werden die Möglichkeit haben, bis zu 50 Euro monatlich über die Karte bar abzuheben
– für minderjährige Leistungsberechtigte stehen ebenfalls bis zu 50 Euro monatlich über die Bezahlkarte zur Abhebung zu Verfügung
– die Leistungen für Minderjährige werden der sorgeberechtigten Person, in der Regel der Mutter, auf die Bezahlkarte gebucht
– Personen mit eingeschränkter Teilhabe können Ausnahmen von der Bezahlkarte erhalten
– Personen mit einer überwiegenden Lebensunterhaltssicherung incl. der Krankenversicherung durch Erwerbseinkommen oder anderer Einkünfte erhalten ergänzende Geldleistungen nach dem AsylbLG nicht als Bezahlkarte
– Leistungsberechtigte, die über einen Aufenthaltstitel verfügen und die mittelfristig bzw. dauerhaft in SH leben werden, werden von der Nutzung der Bezahlkarte ausgenommen z.B. wohl AE nach § 23 Absatz 1, 25 Absatz 5 AufenthG
– für Personen, die absehbar eine AE nach § 24 AufenthG erhalten, kann die jeweilige Leistungsbehörde im Ermessen Ausnahmen von der Bezahlkarte zulassen
– es gibt keine Einschränkungen von Onlineeinkäufen bei Händlern innerhalb der EU
– die Bezahlkarte soll grundsätzlich im gesamten Bundesland SH genutzt werden können – im Hamburger Umland kann es Erweiterungen geben
– bei schweren Straftaten steht die regionale Beschränkungen im Ermessen der jeweiligen Leistungsbehörde
– die Kartennutzung in Glücksspielbetrieben und im Prostitutionsgewerbe ist ausgeschlossen
– das LaZuF übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Einführung der Bezahlkarte und wird die Anwendung in 2024 einführen.
Weitere Details werden in dem angekündigten Ausführungserlass geregelt werden, der derzeit zwischen dem MSJFSIG und Vertreter:innen der kommunalen Landesverbände sowie einzelner Landkreise und Kommunen erarbeitet wird.
Grunderlass Bezahlkarte vom 16 10 2024 Konzept Bezahlkarte 14.10.2024
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zur GEAS-Umsetzung
Eine Information vom Paritätischen Gesamtverband:
„…wir möchten euch hiermit unsere Stellungnahme zu den Referentenentwürfen zur Umsetzung der GEAS-Reform in das nationale Recht zukommen lassen. Der weitere Zeitplan ist noch unklar, allerdings wurde an verschiedenen Stellen und in Gesprächen ausgeführt, dass die entsprechenden Gesetze noch in diesem Jahr durch das Parlament gehen sollen. In Kraft treten die Regelungen dann allerdings Stand jetzt erst im Juni 2026.“
Stellungnahme_Paritätischer_GV_GEAS_Anpassungsgesetz_Anpassungsfolgegesetz
GFK Schutz für alle afghanischen Frauen
Eine Info vom FRSH:
„…mit Urteil vom 4. Oktober 2024 sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle Frauen in Afghanistan im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als verfolgt an. Dabei komme es allein auf die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht an. Frauen bilden somit eine schutzbedürftige soziale Gruppe, ein Nachweis der individuellen Betroffenheit ist nicht notwendig. Die beigefügte Handreichung widmet sich der Frage, was dieses Urteil für die in Deutschland lebenden Afghaninnen bedeutet und welche politische Forderung aus diesem Urteil abzuleiten ist.“
GFK Schutz für alle afghanischen Frauen
Einladung zur Ausstellung „Weltflecken-Kunst“ in Neumünster
Eine Einladung vom DRK: