News

Pressemitteilung: Minderwertige Gesundheitsversorgung für Geflüchtete und ihre Folgen

12. August 2024|

Anbei die aktuelle Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen, aufmerksam. Sie erschien zur Tagung „Abschiedskultur – Psychische und systemische Auswirkungen abschreckender Flüchtlingspolitik in der Gesundheitsversorgung“, die am 28. Juni im Kieler Landeshaus stattfand, und ist dieser E-Mail als pdf-Datei angehängt.

2024-06-28_Pressemitteilung_BeauftrFLU_Abschiedskultur

 

 

 

 

Teilhabe statt Diskriminierung: Soziale Organisationen lehnen eine Bezahlkarte für Geflüchtete in Münster ab

12. August 2024|

Eine Vielzahl von Wohlfahrtsverbänden und anderen sozialen Organisationen spricht sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Münster aus. Unter dem Motto „Die beste Bezahlkarte ist das Bankkonto“ fordern sie in einem gemeinsamen Aufruf die Stadt Münster auf, mit einem Ratsbeschluss gegenüber dem Land NRW deutlich zu machen, dass eine Bezahlkarte weder im Interesse der Stadt noch der Geflüchteten liegt.

Aufruf_Keine Bezahlkarte in Münster_final

BMI: Aktualisierte Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht

12. August 2024|

Eine Info vom FRSH:

https://www.frsh.de/artikel/bmi-aktualisierte-anwendungshinweise-zum-chancen-aufenthaltsrecht-1

  • Aktualisierte Anwendungshinweise vom 10.06.2024

BMI – M3-20010/28#11

Die aktualisierten Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums (BMI) zum Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG vom 10.06.2024 enthalten insbesondere Ergänzungen und Änderungen zu folgenden Punkten:

  • Betonung der Wichtigkeit, Anreize zu setzen und Unterstützung zu gewähren, damit ein erfolgreicher Übergang aus dem Chancen-Aufenthalt in den Folgetitel möglich wird (z.B. bleiben vorangegangene Vorwürfe der Identitätstäuschung außer Betracht)
  • Ergänzende Hinweise zur Frage der Kumulierung bei begangenen Straftaten
  • Ergänzende Ausführungen zum Rechtskreiswechsel
  • Hinweis auf vorrangige Prüfung der Voraussetzungen der §§ 25a, 25b AufenthG
  • Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer zum Zwecke der Ausreise zur Erlangung eines Passes
  • Ausführungen zur überwiegenden Lebensunterhaltssicherung bzw. zur Prognoseentscheidung
  • Ergänzungen zu Kapitel 3 (Integrationsmaßnahmen)

Hinweis zum Download. Im ersten Dokument sind die Änderungen gegenüber der Fassung vom 23.12.2022 kenntlich gemacht; das zweite Dokument ist die Rein-Fassung.

Download:   BMI-Anwendungshinweise CAR v. 10.6.2024

Mehrsprachige Informationsmaterialien und bundesweite Erst- und Orientierungsberatung

12. August 2024|

Eine Info von Handicap International e.V.

„Seit 2018 engagiert sich Handicap International e.V. im Rahmen des Programmbereichs Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung. für gesellschaftliche und politische Verbesserungen bei der Aufnahme und dem Zugang zu Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderung in Deutschland. Heute möchten wir Sie gerne auf unsere neuen Angebote aufmerksam machen, die Sie bei Ihrer Arbeit hoffentlich unterstützen werden:

Mehrsprachige, digitale und barrierefreie Informationsmaterialien

Im Zuge der Zusammenarbeit mit den Selbstvertreter*innen der Gruppe „NOW! Nicht Ohne das Wir“ wurde deutlich, dass es einen großen Bedarf an passgenauen Informationsmaterialien für Geflüchtete mit Behinderung und deren Angehörige gibt. Es fehlt an Erklärungen zum umfangreichen Hilfesystem, der vielseitigen Unterstützungslandschaft sowie den Leistungsansprüchen und Rechten in verschiedenen Sprachen. Aus diesem Grund wurden zusammen mit Selbstvertreter*innen nun sechs barrierefreie Broschüren mit Informationen in neun Sprachen entwickelt.

Crossroads setzt seit 2020 mit dem Projekt “Empowerment Now”* Impulse für Selbstvertretungsprozesse von geflüchteten Menschen mit Behinderung in Deutschland. Im Rahmen des Projekts hat sich die Selbstvertretungsgruppe „NOW! Nicht Ohne das Wir“ gegründet.

Bundesweite Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung

Crossroads steht bundesweit geflüchteten Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen mit einer kostenlosen telefonischen Erst- und Orientierungsberatung individuell zur Seite. Wir beantworten grundlegende Fragen rund um das Hilfesystem für geflüchtete Menschen mit Behinderung, z. B. zu Zugängen zu staatlichen Hilfen, Aufenthalt oder Asyl, Spracherwerb, Bildung und Beschäftigung. Darüber hinaus unterstützen wir geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei, passende Beratungs- und Hilfsangebote in der Nähe ihres Wohnorts zu finden und begleiten sie, bis eine bedarfsadäquate Anbindung erfolgt ist.

Weitere Informationen zu unserer Verweisberatung und ihrer Erreichbarkeit sind in 9 Sprachen auf der Crossroads-Website zu finden.

Bei Fragen zur Veranstaltung, Anregungen zur Verbesserung des Angebots oder bei Interesse an weiterführenden Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter:  veranstaltungen@deutschland.hi.org.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Das Crossroads-Team
*Gefördert durch:

Handicap International e.V.
Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung.www.handicap-international.deBleiben Sie informiert: Projektseite

Fwd: EuGH: Verwestlichung als Asylgrund für Frauen, die sich mit dem Wert der Gleichheit von Frauen und Männern identifizieren

12. August 2024|

Eine Info vom FRSH:

In der Tat ein sehr erfreuliches Urteil des EuGH, der die Verwestlichung von Frauen und Mädchen (innere Überzeugung) als möglichen Asylgrund anerkennt.
Internationaler Schutz: Frauen, die sich mit dem Wert der Gleichheit von Frauen und Männern identifizieren, kann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden „In seinem Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass Frauen, auch minderjährige, die als gemeinsames Merkmal ihre tatsächliche Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern teilen, zu der es im Zuge ihres Aufenthalts in einem Mitgliedstaat gekommen ist, je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ zugehörig angesehen werden können, im Sinne eines „Verfolgungsgrundes“, der zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen kann.“

CP240096DE

BMI: Neue Anwendungshinweise zur Ukraine Massenzustromrichtlinie

12. August 2024|

  • BMI-Anwendungshinweise vom 30.05.2024

Betr.: Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat unter Bezugnahme auf die Vorfassung vom 5.9.2022 eine neue Version seiner detaillierten Anwendungshinweise zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Europäischen Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Art. 5 der Richtlinie 2011/55/EG vorgelegt.

Ausführliche Hinweise gibt es zum Tatbestand und betroffenen Personenkreis (Ziffer 1-7) und zum Verwaltungsverfahren (Ziffer 8).

Download: BMI Anwendungshinweise vom 30.5.2024

Statistik zur CAR-Anwendung in SH und bundesweit

12. August 2024|

Aus einer Beantwortung einer neue Kleine Anfrage zu Ist-Zahlen in Deutschland lebender Flüchtlinge
https://dserver.bundestag.de/btd/20/111/2011101.pdf
hat der FR Hessen eine schöne Tabelle gezimmert (Anlage), die einen guten Überblick über die bundesweite Anwendung des Chancen-Aufenthaltsrechts gibt. Die Daten von Schleswig-Holstein sind markiert.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Neue Arbeitshilfe des Paritätischen

8. Juni 2024|

Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe zu den neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung veröffentlicht, die Ihr hier herunterladen könnt:

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/fachkraefteeinwanderungs-gesetz-20-die-neuen-regel ungen-fuer-die-aufenthalte-zum-zwecke-der-arbeit-des-studiums-oder-der-ausbildung/

Die Broschüre gibt es nur als pdf, nicht gedruckt.

Einladung vom DRK Neumünster: Kunst von Geflüchteten/Ausstellung

8. Juni 2024|

Noch bis 21.6.

Flyer Weltflecken

BMI: Aktualisierte Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

8. Juni 2024|

Eine Info vom FRSH:

Aktualisierung der Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (BGBl. I 2019, S. 1307) unter Berücksichtigung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (BGBl. I 2023, Nr. 217, S. 1 bzw. BGBl. I 2023, Nr. 233, S. 1). Aktualisierung auf den ab 1. Juni 2024 geltenden Rechtsstand.

das BMI hat die aktualisierten Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 veröffentlicht.

Es gibt hier ebenfalls zum Download auch eine Version, in der die Änderungen und Ergänzungen gegenüber den bislang geltenden Anwendungshinweisen kenntlich gemacht sind.

Darin sind vor allen Dingen die Regelungen für die Chancenkarte („Suchchancenkarte“ und „Folgechancenkarte“) gem. § 20a und b AufenthG neu aufgenommen worden, die zum 1. Juni in Kraft treten wird.

Downloads:

 

Verlängerung UkraineAufenthÜV – Verschärfung für Drittstaatsangehörige

8. Juni 2024|

Eine Info vom Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung, der Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.

„Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/168/VO.html?nn=55638

Die Änderungen treten rückwirkend zum 05.03.2024 in Kraft. Somit sind Ukrainer*innen, die sich bei Kriegsausbruch in der Ukraine aufgehalten haben,  bei einer erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31.12.2024 weiterhin vom Erfordernis eine Visums befreit. Dies gilt ebenso für ukrainische Staatsangehörige, die am 24.02.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben. (§ 2 Abs. 2 UkraineAufenthÜV)

Die Regelung für Staatenlose und Drittstaatsangehörige wurde allerdings verschärft:

Diese sind nur noch von dem Erfordernis eines Visums zur Einreise nach Deutschland befreit, wenn sie am 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder zu diesem Zeitpunkt einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten. (Änderung des § 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV).

Personen, die sich z.B. mit einem befristeten Aufenthalt zwecks Studium in der Ukraine aufgehalten haben, sind also nicht mehr erfasst.“

MSJFSIGSH: Anwendungshinweise zum Familiennachzug bei UMF v. 20.2.2024

8. Juni 2024|

Aktualisierte Anwendungshinweise insbesondere in Fällen eintretender Volljährigkeit während des Verfahrens.
Angelegentlich der aktuellen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs lierfert das Sozialministerium Schleswig-Holstein hiermit eine überarbeitete Fassung des Erlasses zum Familiennachzug insbesondere bei erwachsen gewordenen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.

MSJFSIGSH_aktualisierte-Anwendungshinweise-zum-Familiennachzug_20240220

Info zu syrischen Pässen und der aktualisierter FNZ-Leitfaden

8. Juni 2024|

Eine Info vom FRSH:

Aktuelle Info zu syrischen Pässen

Die Pässe, die ab 2024 ausgestellt werden, müssen auf S.3 unterschrieben sein. Ältere Pässe mussten auf S. 47 unterzeichnet sein.Zusätzlich muss auf den neuen Pässen (2024) eine Unterschrift des/derKonsularbeamt*in enthalten sein. Überarbeiteter Leitfaden Familiennachzung: https://hidrive.ionos.com/lnk/QhlwnszKF (Leitfaden Familiennachzug)

UkraineAufenthÜV wird für Einreisen bis 31.12.2024 verlängert

8. Juni 2024|

Eine Information von „Berlin hilft“:

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung wird nun doch verlängert und gilt dann für Einreisen bis 31.12.2024.

Drittstaatsangehörige werden nun jedoch ausgenommen.

Und die VO soll rückwirkend zum 05.03.2024 in Kraft treten, so dass die bisherige Lücke zwar juristisch geschlossen ist, aber die dadurch ausgelösten Probleme kaum wieder gutzumachen sein werden. Uns sind sowohl Fälle einer verweigerten Einreise wie auch Abschiebungen bekannt.

Förderatlas für Migration, Teilhabe und Zusammenhalt – Tipps und Tricks für Fördermittel (Info über KMN)

8. Juni 2024|

Anbei ein Web-Link mit aktuellen Informationen zum „Förderatlas“  zur Kenntnis:

https://pretix.eu/NiLSS/tippsundtricks/

Fahrradspender gesucht!

27. April 2024|

Details hier im Flyer:

Spendenflyer

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