Flüchtlingsbeauftragte spricht über brutale Realität
Interview mit Pastorin Elisabeth Hartmann-Runge auf der web-Seite des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg
Bastian Modrow | 29.9.2023
Das Thema Migration dominiert mal wieder die Nachrichten. Politisch werden auf allen Ebenen Begrenzungen und Abgrenzungen diskutiert. Mit welchen Gefühlen verfolgen Sie diese Schlagzeilen?
Ich bin sehr lange in diesem „Feld“ unterwegs und habe als Teil des Netzwerkes der Solidarität mit Geflüchteten viele Migrations- und Asyldebatten mit verfolgt. Ich habe dabei gelernt, dass es zuerst um die Auseinandersetzung mit Fakten und die Analyse von Interessenlagen und dann um sachliche Argumentation und Positionierung geht. Natürlich berührt die Vehemenz, mit der der Fokus der aktuellen Debatte auf der Abgrenzung und Grenzsicherung gegenüber Schutzsuchenden liegt, auch meine Gefühle. Vieles sind wirklich Schlag-Zeilen, in denen das komplexe Geschehen von Flucht und Migration reduziert und mit kriminalisierenden Untertönen und Schuldzuweisungen versehen wird. Das macht mich wütend, traurig, fassungslos.
Es kostet Kraft, genau hinzusehen und hinzuhören. Ich bin aber froh, dass ich diese Gefühle mit anderen teilen und mit ihnen zusammen Widerspruch zum Ausdruck bringen kann. Das gibt auch neue Kraft. Und es motiviert mich zu wissen, dass es in vielen europäischen Ländern solche Initiativen gibt. Zum Teil haben sie es viel schwerer als wir hier.
Das gesamte Interview gibts es hier: http://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/fluechtlingsbeauftragte-ich-hoere-von-brutaler-entwuerdigender-behandlung
FRSH
Presseerklärung des FRSH: Endlich Arbeitsverbote für Geflüchtete abschaffen!
www.frsh.de
https://www.frsh.de/artikel/endlich-arbeitsverbote-fuer-gefluechtete-abschaffen
Presseerklärung
5. Oktober 2023
Endlich Arbeitsverbote für Geflüchtete abschaffen!
Flüchtlingsrat SH fordert darüber hinaus: Arbeitsmarkt auch für geduldete Fachkräfte öffnen!
Aktuell wird zwischen Bundesregierung und Opposition diskutiert, ob und wie geltende Arbeitsverbote für nach Deutschland geflüchtete Menschen aufgehoben werden sollen. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt, dass endlich nicht mehr allein rassistische Hetze und Abschottungslogik die flüchtlingspolitische Debatte beherrschen, sondern konstruktive integrationspolitische Vorschläge aus Politik und Kommunalen Spitzenverbänden eingebracht werden.
Laut Medienberichten könnte als Teil eines Deutschland-Paktes zwischen Bundesregierung und der Oppositionsfraktion CDU/CSU auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Arbeitsverbote für Geflüchtete kommen.
Die Abschaffung von Arbeitsverboten für nach Deutschland geflüchtete Menschen – wie im Koalitionsvertrag versprochen – ist überfällig. Arbeitsverbote grenzen Menschen aus der Gesellschaft aus und passen angesichts des Arbeitskräftemangels in Deutschland auch nicht in die gesellschaftliche Bedarfslage.
„Allerdings sind hier nicht nur neu einreisende Geflüchtete in den Blick zu nehmen“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Auch bundesweit 300.000 geduldete Geflüchtete leiden unter vielfältigen rechtlichen und bürokratischen Hürden beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung. „Das ist eine zunehmend auch aus der Wissenschaft hinterfragte Politik, die im Ergebnis viel zu viele Menschen regelmäßig in die Abhängigkeit von Leistungen der öffentlichen Hand zwingt“, kritisiert Martin Link.
Absurd seien diese Bürokratismen insbesondere dann, wenn man sich vergegenwärtigt, dass viele bür den deutschen Arbeitsmarkt bedarfsgerecht beruflich qualifizierte Fachkräfte unter den Geduldeten sind. Also sollte die Bundesregierung auch direkt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern und schließlich auch die diskriminierende “ Duldung light“ abschaffen, die stets mit einem Arbeitsverbot einhergeht.
Die Aufhebung von Arbeitsverboten führt allein aber auch nicht aus der Sackgasse. Selbst wenn sie unter kein Verbot fallen, scheitern zahlreiche Betroffene an einer restriktiven Behördenpraxis bei der Erteilung der jweiligen Arbeitserlaubnis durch eine sich verweigernde Ausländerbehörde. „Das Ordnungsamt ist wegen der regelmäßig fehlenden Kompetenz zur Abwägung arbeitsmarktlicher Belange keinesfalls die für die Ausgabe von Arbeitserlaubnissen richtige Adresse“, erklärt Martin Link. Diese Zuständigkeit müsse zurück dorthin, wo sie fachlich auch hingehöre: zu den Arbeitsverwaltungen.
Die Erfahrungen mit zugewanderten Geflüchteten zeigen, dass diese Menschen hoch motiviert, engagiert und erfolgreich sind bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Diesbezügliche Erfahrungen kommuniziert das Institut für Arbeitsmarktforschung der Bundesagentur für Arbeit und macht u.a. auch das Beratungsnetzwerk Alle an Bord!, dass in Schleswig-Holstein erfolgreich Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung integriert: www.alleanbord-sh.de
All diesen guten und wissenschaftlich basierten Erfahrungen zum Trotz aber scheinen die Parteien sich aber zunehmend von Rechts in einem Wettlauf der Schäbigkeiten gegen Schutzsuchende treiben zu lassen. Aktuelle Debatten und Vorschläge zielen überwiegend auf Abwehr und Abschottung. Grundrechtliche und menschenrechtliche Standards zählen fast nichts mehr. Das zeigt sich von der Zustimmung der Bundesregierung zur Krisenverordnung, über die Bestimmung weiterer angeblich sicherer Herkunftsländer, bis hin zu den Vorschlägen zu mehr Abschiebungen oder der Forderung nach den teuren Sachleistungen für Geflüchtete.
Hintergrund
Arbeitsverbote sind kompliziert gestaffelt: Vollständige Arbeitsverbote bestehen für alle Asylsuchenden während der ersten drei Monate im Asylverfahren. Sie sechs Monaten (für Menschen mit Kindern) bzw. bis zu neun Monaten (ohne Kinder), solange die Betroffenen noch in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen – was bei vielen derzeit der Fall ist. Erst nach Ablauf dieser Fristen oder mit dem Auszug aus der Erstaufnahmeeinrichtung ist für Asylsuchende der Zugang zum Arbeitsmarkt theoretisch offen – außer für Menschen aus den zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärten Ländern. Für diese gilt dauerhaft ein Arbeitsverbot – während des Asylverfahrens und auch nach einer Ablehnung.
Für geduldete Menschen generell gilt eine Frist von sechs Monaten, danach kann die Arbeit erlaubt werden – ein Arbeitsverbot wird aber oft noch individuell als Sanktionsmaßnahme der Behörden ausgesprochen, zum Beispiel bei fehlendem Heimatpass. Es wird statistisch nicht erfasst, wie viele Menschen mit Arbeitsverbot in Deutschland leben. Laut PRO ASYL ist aber mindestens von einer Zahl im hohen fünfstelligen Bereich auszugehen.
Die Aufnahme einer Arbeit scheitert dabei nicht nur an der von der unverständlicherweise zuständigen Ausländerbehörde verwehrten Arbeitserlaubnis. Auch Geflüchtete, die bereits eine Arbeitserlaubnis besitzen, können häufig nicht in dem Bereich tätig sein, für den sie ausgebildet wurden. Dies liegt an den langjährigen und restriktiven Anerkennungsprozessen ausländischer Schul-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse. Hier braucht es ein Umdenken und eine kreative Struktur, um ausländische Fachkräfte – zum Beispiel auch ohne Ausbildungszertifikat – den Zugang zum Fachkräfte-Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Beispielsweise könnte unter anderem die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Ärztekammer oder zentrale Stellen des Bundes Fachkräfte durch Praxisprüfungen anerkennen. Gerade im Handwerk und im Gesundheits- und Bildungsbereich würde dies nicht nur den geflüchteten Menschen zu Gute kommen, sondern auch dem Fachkräftemangel in diesen Bereichen massiv entgegenwirken.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
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Informations- & Öffentlichkeitsarbeit
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Sophienblatt 82-86 ● 24114 Kiel
Tel.: 0431 5568 5360 ● Fax: 0431 736 077 ● public@frsh.de
270 Wissenschaftler*innen für einen Menschenrechtspakt in der Flüchtlingspolitik
Eine Weiterleitung durch den Flüchtlingsrat SH
„Liebe Flüchtlingsräte,
aufgrund der aktuellen politischen Debatten haben Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl, Prof. Dr. Nora Markard und ich eine Stellungnahme für einen Menschenrechtspakt in der deutschen Flüchtlingspolitik initiiert. Die Stellungnahme wurde von 270 Forschenden im Asylrecht und der Fluchtforschung erstunterzeichnet. Zugang zur Stellungnahme und den Unterzeichnungen finden Sie veröffentlicht im Verfassungsblog via https://verfassungsblog.de/fur-einen-menschenrechtspakt-in-der-fluchtlingspolitik/.
Die Stellungnahme kann bis Montag, den 2.10.2023 um 18 Uhr unterstützt (https://forms.gle/Cho6DsbbwfNhtPG47) und natürlich sehr gern geteilt werden.
Beste Grüße,
Prof.in Dr.in Ulrike Krause“
Juniorprofessur für Flucht- und Flüchtlingsforschung | Junior Professor of Forced Migration and Refugee Studies
Universität Osnabrück
Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS)
Migrations-, integrations- und flüchtlingsspezifische Drucksachen in der aktuellen Landtagsbefassung
Eine Information vom Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Information erhalten Sie anbei die Links zu Drucksachen des Landtages, die den Bereich Migration, Integration und Flüchtlinge betreffen, zur Kenntnis.
Im Einzelnen handelt es sich um:
- Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
„Praktika für Menschen mit Duldung“ – Drucksache 20/1342
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01300/drucksache-20-01342.pdf - Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
„Integration syrischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt“ – Drucksache 20/1351
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01300/drucksache-20-01351.pdf - Kleine Anfrage des Abgeordneten Niclas Dürbrook (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Spor
„Von der Polizei registrierte Straftaten im Bereich der „Politisch Motivierten Kriminalität – Rechts“ sowie Hassdelikte im zweiten Quartal 2023“ – Drucksache 20/1357
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01300/drucksache-20-01357.pdf - Antrag der Fraktion der FDP
„Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten“ – Drucksache 20/1359 (neu)
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01300/drucksache-20-01359.pdf - Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu „Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten“ (Drucksache 20/1359-neu)
„Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten bestimmen“ – Drucksache 20/1412
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01400/drucksache-20-01412.pdf - Alternativantrag der Fraktion der FDP
zu „Verfügbarkeit und Praxistauglichkeit der Integrations- und Sprachkurse in Bund und Land sichern“ (Drs. 20/1174)
„Integrations- und Sprachkursangebot verbessern“ – Drucksache 20/1425
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01400/drucksache-20-01425.pdf - Alternativantrag der Fraktion des SSW
zu „Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten“ (Drucksache 20/1359 (neu)
„Faire Rechtswege für alle Asylsuchenden“ – Drucksache 20/1435
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01400/drucksache-20-01435.pdf
Freundliche Grüße
Monika Drews
Flüchtlingsrat protestiert gegen die ganz große Koalition bei der Flüchtlingsabwehr
Presseerklärung
https://www.frsh.de/artikel/erweiterung-der-liste-sicherer-drittstaaten-oeffnet-die-buechse-der-pandora
Gemeinsam älter werden: Migration, Alter und Teilhabe – Kurs zur Vorbereitung auf ein ehrenamtliches Engagement
Eine Info vom Flüchtlingsrat SG:
„Hallo,
wir möchten Euch auf eine Schulung für ehrenamtlich interessierte Personen aufmerksam machen.
Die Schulung wurde in Kooperation verschiedener städtischer Ämter und Abteilungen entwickelt.
Im Fokus steht die Unterstützung älterer Menschen mit Migrationsgeschichte.
Wir bitten Euch, verbreitet das Angebot unter Euren Mitgliedern/Klient*innen und ermutigt sie, an der kostenlosen Schulung teilzunehmen.
Ein Flyer mit weiteren Informationen ist beigefügt. Und über diesen Link können sich Interessierte anmelden:
Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Ewa Omanska-Möller
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Referat für Migration
Stephan-Heinzel-Straße 2
D-24116 Kiel
Pressemitteilung des Zuwanderungsbeauftragten zur Ausstellung zur Mehrsprachigkeit 11. – 19.09. RBZ Wirtschaft in Kiel
PRO ASYL-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sichere Herkunftsländer
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sichere Herkunftsländer
PRO ASYL hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten (Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat) verfasst. Nächste Woche Mittwoch soll der Entwurf bereits ins Kabinett.
PRO ASYL lehnt das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten” grundsätzlich ab. In Bezug auf Georgien und die Republik Moldau gibt es zudem verfassungsrechtliche Einwände bezüglich der Einstufung, da es u.a. keine landesweite Sicherheit und keine Sicherheit für alle Gruppen gibt. Kurz zusammengefasst:
- Laut Bundesverfassungsgericht muss die Sicherheit im ganzen Land bestehen. In beiden Ländern gibt es abtrünnige Regionen, die von Russland kontrolliert werden. Somit besteht keine Sicherheit im ganzen Land.
- Bezüglich beider Länder ist in der Gesetzesbegründung keine ernsthafte Prognose bezüglich der weiteren Entwicklungen erkennbar, insbesondere wird auf die Gefahr des zunehmenden russischen Einflusses nicht eingegangen und auch nicht auf die geänderte geopolitische Gefahrenlage seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Auch die jüngsten Rückschritte bezüglich Demokratie und Rechtsstaat in Georgien werden nicht berücksichtigt.
- In Georgien wird die LGBTIQ+-Community stark unter Druck gesetzt und der Staat schützt sie nicht vor gewaltsamen Übergriffen. Auch die Lage der Pressefreiheit ist sehr kritisch zu bewerten.
- In Moldau werden Rom*nja stark ausgegrenzt und diskriminiert. Dies kann eine kumulative Verfolgung darstellen.
PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, den Gesetzesentwurf zurück zu ziehen.
PRO-ASYL_Stellungnahme-sichere-HKL_Georgien_Moldau_25.08.2023
Kurdische Kulturwochen Oktober / November
Pressemitteilung
Programm der Kurdischen Kulturwochen – Der andere Blick ist online
Kiel, den 24.08.2023. Es ist wieder soweit – im Herbst 2023 gehen die Kulturwochen – Der andere Blick in die nächste Runde. In diesem Jahr richtet sich der Fokus auf den Kurdischen Kulturraum. Rund 40 Veranstaltungen finden innerhalb von zwei Monaten in der Landeshauptstadt Kiel statt.
Koordiniert und organisiert werden die Kulturwochen von der der Zentralen Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen Schleswig-Holstein (ZBBS) in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel. Gemeinsam mit einem großen Netzwerk aus Kieler Kultureinrichtungen und Akteur*innen konnte ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt werden, das durch unterschiedliche Sichtweisen und Perspektiven auf die Situation von Kurd*innen aufmerksam macht und spannende Einblicke in den Kulturraum gibt.
Das Programm ist eine bunte Mischung aus Ausstellungen, Lesungen, Diskussionen, Konzerten, Kursen, Performances oder Theater und ist ab sofort online und als gedrucktes Exemplar an diversen Orten in Kiel zu finden.
Warum Kurdistan?
Kurd*innen erleben als Migrierte in vielen Ländern anhaltende und systematische Diskriminierung. Kurdische Gebiete wurden in den letzten Monaten vermehrt durch Länder wie beispielsweise der Türkei angegriffen. Recepp Tayyip Erdogan benutzt in Bezug auf seine Ziele Wörter wie „Ausrotten“. Auch das iranische Regime geht besonders hart gegen die aktuellen Proteste in kurdischen Gebieten vor. Dennoch wissen viele Personen der deutschen Mehrheitsgesellschaft kaum etwas über die prekären Lebenssituationen von Kurd*innen.
Unter dem Begriff Kurdistan verstehen wir einen vielfältigen, komplexen Kulturraum und selbstbezeichnende Herkünfte. Im Sinne der politischen Bildung wollen wir keine Haltung zur politischen Debatte nach dem Wunsch oder der Ablehnung einer Staatengründung einnehmen, sondern Denkanstöße für die Erinnerungs- und Zukunftsarbeit durch Referierende formulieren lassen.
Ein vielfältiges Programm aus Literatur, Musik, Politik, Kunst und Film
Gestartet wird schon am Freitag, 22. September in der Pumpe, mit einer Lesung von Fatma Aydemir aus ihrem Gesellschaftsroman „Dschinns“. Aydemir erzählt von sechs grundverschiedenen Menschen, die zufällig miteinander verwandt sind – und von der unstillbaren Sehnsucht, verstanden zu werden. Beliban zu Stolberg liest am Mittwoch, 15. November im Literaturhaus aus ihrem Roma „Zweistromland“ über politischen Mut, qualvolles Vergessen und die gefährliche Reise einer jungen Frau nach Kurdistan. Anja Flach teilt in der Lesung von „Frauen in der kurdischen Guerilla“ am Samstag, 18. November im ZEIK ihre Erfahrungen, Erkenntnisse und Eindrücke der größten Frauenguerillaorganisation der Welt.
Am Mittwoch, 11. Oktober, bringt Rapperin Ebow mit ihrem vierten Studioalbum „Canê“ eine Mischung aus roughen Beats und leichtfüßigen R&B-Arrangements in die Pumpe. Supportet wird sie von der Kieler DJane Lil.v. Am Freitag, 3. November holt Faarjam mit seiner mitreißenden Fusion aus traditioneller iranischer Musik und zeitgenössischen Klängen das Konzert der iranischen Kulturwochen 2022 nach bevor der Berliner Singer-Songwriter Adir Jan seinen Cosmopolitan Kurdesque, eine bisher einzigartige Komposition aus Oriental-Traditional, Pop, Rock, Indie und Psychedelic, auf die Bühne bringt.
Am Samstag, 4. November, diskutieren vier Frauen aus Rojava (Westkurdistan), Bakur (Nordkurdistan), Rojhilat (Ostkurdistan) und Başur (Südkurdistan) im Kulturforum den Einfluss der Frauenkämpfe unter dem kurdischen Slogan »Jin, Jiyan, Azadî«, auf die kurdische Gesellschaft. Auch am Mittwoch, 8. November werden mit den Politikerinnen Asya Abdullah und Leyla Îmret feministische Perspektiven aufgenommen und der Frage nachgegangen, wie eine staatliche feministische Organisation aussehen kann.
Das Kurdische Festival am Sonntag, 15.Oktober, in der Pumpe dreht sich um kurdische Kleidung, Musik, Essen Sprache und Atmosphäre. Gemeinsam mit der Kurdischen Kulturschule Kiel e.V. und Kulturgrenzenlos e.V. kann am Sonntag, 8. Oktober und Freitag, 17. November, in vegetarischen oder veganen Kochkursen die Vielfalt der kurdischen Küche kennengelernt werden.
Am Freitag, 6. Oktober, erzählt der auf wahren Begebenheiten beruhende Film „Ji Bo Azadiyê“ eindrücklich die Geschichte von Zilan, einer jungen kurdischen Frau, die in ihre Heimat Diyarbakir zurückkehrt, um den Spuren ihres Bruders zu folgen. Plötzlich findet sie sich in gewaltvollen Gefechten mit der türkischen Polizei und Armee wieder. In Kooperation mit dem Kino in der Pumpe sind weitere spannende Filme von renommierten Regiseur*innen, wie „Kobanê„, „Yol – Der Weg“ oder „Stille Post“ im Programm.
Überblick zu allen Veranstaltungen
Unter www.kulturwochen-kiel.de/programm/ findet sich eine aktuelle Übersicht aller Veranstaltungen der Kurdischen Kulturwochen. Zudem sind die Kulturwochen auch in verschiedenen regionalen Kalendern vertreten. Das ausführliche Programm, eine Kurzauflistung, Bilder zur Verwendung sowie die Pressemitteilung im PDF sind in dieser Meldung unter untenstehenden Links abrufbar.
Über eine Veröffentlichung unseres Programms in Ihren Medien würden wir uns sehr freuen. Wenn Interesse an Interviews mit den Veranstaltenden oder Künstler*innen der Kurdischen Kulturwochen besteht, kommen Sie gerne über untenstehende Kontaktdaten auf uns zu.
Inkrafttreten Änderungen Fachkräfteeinwanderung
Die Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung („Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“) sind am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/217/VO.html?nn=55638). Damit ist nun klar, wann die einzelnen Teile in Kraft treten werden:
- 18. November 2023: Artikel 1. Das sind vor allem die Änderungen bei der Blauen Karte und der Rechtsanspruch auf § 18a / b (mit den sich daraus ergebenden neuen Zweckwechselmöglichkeiten z. B. aus einem Schengenvisum).
- 1. März 2024: der mit Abstand größte Teil der vorgesehenen Änderungen (Art. 2). Dazu gehören unter anderem die Regelungen zum Spurwechsel nach zurückgenommenem Asylverfahren, zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis § 16g statt Ausbildungsduldung, die Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten usw.
- 1. Juni 2024: Art. 3: Die Regelungen zum Punktesystem („Chancenkarte“).
Neue Vereinbarung zwischen SH und HH: Umzugserleichterungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bzw. Anspruchsberechtigte nach § 24 AufenthG
Mit folgender Vereinbarung vom 01.08.2023:
ermöglichen Hamburg und Schleswig-Holstein Anwärtern und Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, mithin derzeit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, jetzt wechselseitig den Umzug bei „nachhaltigem und nachgewiesenem Wohnraum“ in das jeweils andere Bundesland.
Druckfrisch: Kompass und Taschenkompass
Eine Info vom Flüchtlingsrat SH
Leider etwas verzögert – aber nun sind sie endlich da!
Die Printausgaben unserer Informationsbroschüre für Unterstützende in der Flüchtlingssolidaritätsarbeit „Der Kompass„und die siebensprachige Info-Broschüre zum Asylverfahren „Der Taschenkompass“ liegen jetzt druckfrisch und fertig zum Versand oder zur Abholung in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats SH bereit: Sophienblatt 82, 24114 Kiel
Bestellung – gern auch mehrzählig zum Weitergeben – unter Nennung einer Postanschrift bitte an: office@frsh.de
Lagebericht Afghanistan
Den aktuellen Lagebericht Afghanistan 2023 des Auswärtigen Amtes kann man auf der Web-Seite von Frag den Staat lesen und herunterladen:
https://fragdenstaat.de/dokumente/239069-lagebericht-afghanistan-2023/
Erlass Globalszustimmung Familienzusammenführung
Eine Information vom Flüchtlingsrat SH
Globalzustimmung gemäß §32 AufenthV zur Beschleunigung der Visumerteilung zur Familienzusammenführung bei Anträgen aus Ländern mit verlässlichen Urkundenwesen
Am 28. April 2023 verschickte das Bundesministerium des Innern (BMI) an die Bundesländer ein „Landerrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung“, in dem es darum geht, in welchen Fällen und für welche Staaten das BMI eine Globalzustimmung nach §32 AufenthV empfiehlt.
Darauf hat am 19.7.2023 das Sozialministerium SH seinen Erlass zu Globalzustimmungen bei Familienzusammenführungen ausgerichtet und weitere Anlagen herausgegeben.
Downloads:
- MSJFSIGSH-Erlass Globalzustimmung FZF vom 19.7.2023
- Rundschreiben Globalzustimmung FZF des BMI vom 28.4.2023
- BMI-Liste von Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind
- Tabelle „Wer macht was bei der Visumsentscheidung über Familienzusammenführungen“
- AA-Rundschreiben an die zu Visaentscheidungen relevanten Deutschen Auslandsvertretungen
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Tagungsdokumentation „Wie traumatisierte Geflüchtete Unterstützung in Behörden finden“
Die Video-Dokumentation der Veranstaltung „Wie traumatisierte Geflüchtete Unterstützung in Behörden finden“ vom 23.6.2023 ist jetzt in der Mediathek des Offenen Kanals Schleswig-Holstein in fünf Teilen online zugänglich:
Video-Dokumentation der Veranstaltung: Teil 1 • Teil 2 • Teil 3 • Teil 4 • Teil 5
Gesamtdokumentation der Veranstaltung aufder Web-Seite des Flüchtlingsrats SH: https://www.frsh.de/publikationen/thematische-broschueren/dokumentation-wie-tarumatisierte-gefluechtete-unterstuetzung-in-behoerden-finden
Eckpunktepapier zu Verpflichtungserklärungen
Zur Bonitätsprüfung bei der Aufnahme von Personen aus dem Ausland.
Im Sozialministerium SH tagt regelmäßig eine Arbeitsgruppe von Vertreter*innen aus den Ausländerbehörden, die sowohl mit Blick auf die Erfahrungen im Verwaltungshandeln vor Ort als auch bzgl. des erwarteten Bundeseinheitlichen Merkblatts zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung,dasdurch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe herausgegeben werden soll, an einem diesbezüglich ggf. weiter präzesierten Erlass arbeitet.
Das Ministerium weist den Flüchtlingsrat SH ausdrücklich darauf hin, dass Anregungen zu diesem Thema aus der Beratungspraxis der Migrationsfachdienste ausdrücklich willkommen sind. Zusendungen ggf. richten an: Frederick.Klenner[at]sozmi.landsh.de
Download: Eckpunktepapier vom 17.7.2023
https://www.frsh.de/artikel/msjfsigsh-eckpunktepapier-zu-verpflichtungserklaerungen
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Bundestag und Bundesrat haben das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet.
Das Gesetz erleichtert die Einwanderung für alle, die eine Ausbildung haben. Sie müssen auch keinen Arbeitsvertrag nachweisen.
Außerdem gibt es die »Chancenkarte«. Man sammelt im Ausland Punkte (Deutschkenntnisse, Berufserfahrung…). Und wer sechs Punkte hat, bekommt ein Visum zu einwandern.
Das kann eine Möglichkeit für Familienangehörige hier lebender Flüchtlinge aus Afghanistan oder Syrien sein, die ihre Verwandten nicht „nachholen“ können. Sie können ihren Angehörigen oder Bekannten aber Informationen dazu geben, wie man es selbst versuchen kann.
Sinti und Roma Verbände einigen sich für eine Zusammenarbeit an einem Staatsvertrag
Anbei zwei Zeitungsartikel zum Thema „Zusammenarbeit für einen Staatsvertrag für Sinti und Roma“
https://taz.de/Sinti-und-Roma-Verbaende-einigen-sich/!5947150/
Hier gibt es weitere Infos zum Eckpunktepapier und der Kooperationsvereinbarung:
https://www.bv-sr.de/post/auf-dem-weg-zum-bundes-staatsvertrag
BMI: Länderrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung vom 28. April 2023
Am 28. April 2023 verschickte das Bundesministerium des Innern (BMI) an die Bundesländer ein „Länderrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung“, in dem es darum geht, in welchen Fällen und für welche Staaten das BMI eine Globalzustimmung nach §32 AufenthV empfiehlt.
In einer Anlage findet sich eine Liste von Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind.
Downloads:
https://www.frsh.de/fileadmin/user_upload/BMI_Familiennachzug_geschwaerzt_20230523.pdf
https://www.frsh.de/fileadmin/user_upload/BMI_Familiennachzug_Anlage-Staatenliste_20230523.pdf
Videoaufzeichnung Veranstaltung „Afghanistan im Blick“ mit Th. Ruttig, St. Recker und M. Jawad, 26. April 2023, Buchholz i.d.N.
Auf Einladung der Afghanistan-Gruppe unter dem Dach des Diakonischen Werkes der ev.-luth. Kirchenkreise Hittfeld und Winsen kamen Mina Jawad (Kulturwissenschaftlerin, dis:orient), Stefan Recker (Caritas International) und Thomas Ruttig (Afghanistan Analyst Network) in Buchholz i.d.N zusammen, um am 26. April 2023 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit 60 Gästen zur Situation im Land durchzuführen. Den Beiträgen zu den Themen „Humanitäre Lage“, „Politische Einordnung“ und „Frauen in Afghanistan“ vorangestellt sind ein Erlebnisbericht von Tamana Sirat zu den Ereignissen in 2021 in Kabul und eine Vorstellung der Buchholzer Gruppe.
https://www.instagram.com/diakonie_hittfeld_winsen/
Informatik-Kurs im Projekt „InGe – Informatik für Geflüchtete“
Der neue Informatik-Kurs im Projekt „InGe – Informatik für Geflüchtete“ startet (vorbehaltlich der Bewilligung) im September 2023.
Der Kurs dauert 5 Monate und findet montags bis freitags nachmittags statt. Er dient der Vorbereitung auf eine Ausbildung, einen Job oder ein Studium durch Vermittlung von Grundlagen der Informatik und wird online durchgeführt, ergänzt durch Präsenztage in Kiel.
Mit dem Angebot sollen insbesondere Frauen angesprochen werden. Teilnehmen können erwachsene Geflüchtete aus ganz Schleswig-Holstein mit Arbeitsmarktzugang und mindestens Sprachniveau B1 (Zertifikat nicht erforderlich). Die Zahl der Plätze ist auf 12 begrenzt.
Laptops werden gestellt. Die Fahrtkosten zu den Präsenztagen können (bei Vorlage einer Ablehnung durch den Leistungsträger) vom Projekt übernommen werden, so dass die Teilnahme für die Teilnehmenden kostenfrei ist.
Interessierte Geflüchtete können sich anmelden über https://eveeno.com/Informatik-fuer-Gefluechtete. Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nehmen sie im Juli / August an einem Probe-Unterricht teil.
Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den Kurszeiten sowie dem Inhalt des Kurses entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.
Für weitere Fragen melden Sie sich gerne unter inge@zbbs-sh.de oder telefonisch (0157 50 100 286).
Kommentar zur EU-AsylpolitikAbschottung um jeden Preis
Ein hörens- und lesenswerter Kommentar der DLF-Korrespondentin in Spanien Franka Welz zum unlängst beschlossenen sog. Asylkompromiss der EU:
https://www.deutschlandfunk.de/eu-migrationsabkommen-kommentar-100.html
Asylverfahren an den EU-Außengrenzen verlagert Probleme nur, meint Franka Welz. Gelöst sind sie dadurch noch lange nicht. Diese unangenehme Wahrheit sollten Politiker aussprechen, statt sie zu verstecken.