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Einladung: Filmvorführung „Naomis Reise“ am 23. März, 19 Uhr in Kiel im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus

20. März 2023|

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus laden der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, die Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus Kiel (AWO Landesverband S-H e. V. und AKJS e. V.), ZEBRA e. V. und die Förde Volkshochschule herzlich zu einer Vorführung des Films „Naomis Reise“ (Frieder Schlaich, 2017) ein.

Im Metro Kino im Schlosshof, Holtenauer Straße 162-170, 24105 Kiel, zeigen wir den Film am 23. März um 19 Uhr.

Am Nachgespräch nehmen der stellvertretende Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, Torsten Döhring, Claudia Rabe von Contra – Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein und die Autorin Claudia Schaefer teil. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir über Rassismus, Ausbeutung und häusliche Gewalt sprechen. Im Vorfilm ist ein Beitrag zur aktuellen Kampagne „Mehrsprachigkeit“ des Zuwanderungsbeauftragten zu sehen. Das Gespräch wird von Dr. Catharina Flasbarth, Staatsanwältin in Lübeck, derzeit abgeordnet an das Ministerium für Justiz und Gesundheit, co-moderiert.

 

Tickets gibt es in Kürze zum ermäßigten Preis von 6 € auf der Website des Metro Kinos: https://www.metrokino-kiel.de/ und an der Abendkasse.

 

Alle Informationen gibt es hier: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/filmvorfuehrungen-iwgr-2023/.

Internationale Wochen gegen Rassismus 2023 „MISCH DICH EIN!“

20. März 2023|

20.3. – 2.4.2023

Mit zahlreichen Veranstaltungen für Frauen, Männer und Kinder, mit Vorträgen, Workshops, Theater, Film und öffentlichen Aktionen melden sich Organisationen und Institutionen aus ganz unterschiedlichen Orten in Schleswig-Holstein im März 2023 zu den diesjährugen Wochen gegen Rassismus zu Wort.
Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldungen gibts hier:
https://www.landesdemokratiezentrum-sh.de/iwgr.html

Landesweiter Fachtag zur kommunalen Unterbringung von Geflüchteten in Schleswig-Holstein

20. März 2023|

Die Situation in der kommunalen Unterbringung hat sich seit dem letzten Jahr deutlich negativ entwickelt, da es insgesamt an bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein mangelt, viele neue Unterkünfte entstanden sind, Mindeststandards nicht mehr eingehalten werden und schon vor den gestiegenen Flüchtlingszahlen geflüchtete Menschen zum Teil über Jahre in den kommunalen Unterkünften verweilten, weil Wohnraum in der Fläche und die Perspektive auf positive Veränderung fehlte.

Vor diesem Hintergrund und dem Ziel, die Thematik mit Entscheidungsträgern im Lande zu diskutieren, hat die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein die Themen in den Blick genommen und möchte im Rahmen eines landesweiten Fachtags

am 25. April 2023 – 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr – Landeshaus in Kiel

die Dinge öffentlich machen und mit Ihnen/ Euch Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Fachtag Unterbringungssituation von Geflüchteten in SH Kiel 25042023

Presseerklärung vom Flüchtlingsrat SH „Abschiebungen aussetzen – Erdbebenopfer aufehmen“

20. Februar 2023|

Flughafen-Streik verhindert Abschiebung?!
Abschiebungen aussetzen – Erdbebenopfer aufehmen

Heute sollte ein aus der Türkei stammender Kurde aus dem Ausreisegewahrsam in der Abschiebungshaftanstalt Glückstadt abgeschoben werden. Was ein Appell des Flüchtlingsrates, angesichts der Erdbebentragödie und der daraufhin in der Türkei im Wortsinn ruinierten Strukturen die Abschiebung auszusetzen, nicht vermochte, schaffen wohl jetzt die streikenden Gewerkschafter*innen auf dem Hamburger Flughafen. Bis heute Abend um 22 Uhr fallen alle Starts und Landungen aus.

In der Türkei steigt seit Jahren die politische Verfolgung gegen jede und jeden, der vermeintlich in Opposition zum Erdogan-Regime steht. Das wird sich absehbar vor den im Sommer geplanten Wahlen nochmals verschärfen. Infolge dessen klettert die Zahl der aus der Türkei Flüchtenden stetig auf inzwischen fast 14 Prozent aller in Schleswig-Holstein Asyl Beantragenden. Damit ist der NATO-Partner Türkei nach Syrien, Afghanistan und dem Irak das viertgrößte Herkunftsland von Geflüchteten. Gleichzeitig findet in der Türkei landesweit derzeit eine millionenstarke Binnenmingration der Opfer des Erdbebens in der Türkei statt, was den Ausreisedruck erwartbar zusätzlich erhöhen wird.

„Wir fordern angesichts der vielfältig problematischen Lage in der Türkei, Abschiebungen dorthin zunächst auszusetzen“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Gleichzeitig appelliert die Organisation an die Landesregierung alles ihr Mögliche zu unternehmen, um hierzulande lebende Angehörige von Erdbebenopfern aus der Türkei und aus Syrien in ihrem Bemühen um Visa und Einreise ihrer Angehörigen nach Deutschland zu unterstützen sowie zusätzliche Aufnahmekapazitäten für Erdbebenopfer aus der Türkei und aus Syrien vorzuhalten.

Die Organisation PRO ASYL hat auf ihrer Web-Seite für Beratende ausführliche Informationen zur Möglichkeit der Einreise von Erdbebenopfern aus der Türkei und Syrien eingestellt: https://www.proasyl.de/hintergrund/informationen-fuer-erdbebenueberlebende-und-deren-angehoerige-aus-der-tuerkei-und-syrien/.

 

Gemeinsame Presseerklärung div. Verbände zum Flüchtlingsgipfel am 16.2.

20. Februar 2023|

 https://www.frsh.de/artikel/dem-bedarf-an-einwanderung-gerecht-werden-und-aus-den-fehlern-der-vergangenheit-lernen/

Offener Brief

An die Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände in Schleswig-Holstein

zum Flüchtlingsgipfel am 16. Februar

Dem Bedarf an Einwanderung gerecht werden und aus den Fehlern der Vergangenheit lernen.

 

Wir sind besorgt!

Allenthalben gefallen sich einige Vertreter*innen der EU- und Bundespolitik darin, über das Martyrium der Menschen in repressiven Staaten wie Iran oder Russland, in den Erdbeben-geschüttelten Gebieten der Türkei und Syriens oder über die Kriegsgewalt innerhalb und außerhalb Europas öffentlich demonstratives Bedauern zu äußern.

Gleichzeitig verbreiten Teile der Politik aktuell einen Alarmismus, der Schutz und Überleben suchende Menschen – insbesondere aus Drittstaaten – als Belastung abstempelt, regelmäßig gesellschaftliche Überforderung behauptet und der Öffentlichkeit unrealisierbare Rückführungsoffensiven verspricht.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein den für den 16. Februar zwischen Bund, Ländern und Kommunen geplanten Flüchtlingsgipfel als eine Gelegenheit, eingedenk offenkundiger zuwanderungspolitischer Bedarfslagen zu Augenmaß und flüchtlingspolitischer Vernunft zurückzukehren.

Denn wir brauchen Zuwanderung. Wir schaffen das. Wir haben Platz.

Die unterzeichnenden Organisationen rufen die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Kommunalen Spitzenverbände dazu auf, beim Flüchtlingsgipfel für eine nachhaltige, vom Prinzip der Gleichbehandlung und von Empathie gegenüber den Schutzsuchenden gekennzeichnete Aufnahme- und Integrationspolitik einzutreten.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Doch Geflüchtete müssen monatelang auf Behördentermine und -bescheide warten. Solange bekommen sie z.B. keine Aufenthaltserlaubnis, keine Verlängerung der Arbeitserlaubnis, keine Verlängerung der Duldung. Aufgrund der Wartezeiten gehen – auch zulasten der Wirtschaft – Jobs und Ausbildungsplätze verloren oder Mietverträge platzen. In der Folge werden auch so ambitionierte politische Vorhaben, wie die Einbürgerungsoffensive oder die Fachkräfteeinwanderung zur Makulatur. Wir appellieren an den Flüchtlingsgipfel, die Voraussetzungen für eine Perspektiven schaffende, von Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit gekennzeichnete Politik und ausländerbehördliche Verwaltungspraxis[1][1] zu schaffen. Erste Schritte zu diesem Ziel sind:

  • Gewährleistung des regelmäßigen analogen und digitalen Zugangs zu Ausländerbehörden
  • Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Umwandlung des Stichtags-belasteten und befristeten Chancen-Aufenthaltsrechts zu einer regelmäßigen gesetzlichen Bleiberechtsregelung für alle
  • Abschaffung ausländeramtlicher Beschäftigungserlaubnisse
  • Regelförderung für migrationsspezifische Integrationsnetzwerke
  • Regelförderung für behördenunabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung für Geflüchtete

Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sind regelmäßig diejenigen, die eine fehlgeleitete Flüchtlingspolitik kompensieren müssen. Ein Abbau bürokratischer Hürden würde auch dazu führen, dass wieder mehr bürgerschaftlich engagierte Menschen sich die Unterstützung von Schutzsuchenden zumuten würden.

Bei der Unterbringung rufen wir zur Abkehr vom Verwaltungsprinzip „warm-sauber-trocken“ auf und fordern die Gewährleistung von Wohnbedingungen, die für Krieg, Verfolgung und anderen Überlebensnöten entkommene Frauen, Männer und Kinder ein integrationsfreundliches und angstfreies Lebensumfeld schaffen. Zielführend dazu wären:

  • die Abschaffung der Wohnverpflichtung[2][2]
  • ein Verteilungssystem, das die Bedürfnisse von Schutzsuchenden und die Ressourcen in den jeweiligen Kommunen besser berücksichtigt[3][3]
  • die regelmäßige Unterbringung in privaten Wohnungen, anstatt Gemeinschaftsunterkünften
  • die konsequente Umsetzung von Schutzkonzepten für Frauen, Mädchen und andere vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten rund um die Uhr
  • lückenlose digitale Versorgung mit WLAN und Endgeräten in Gemeinschaftsunterkünften

Anstatt in den Chor nationaler und europäischer Abschottungs- und Externalisierungspolitik einzustimmen, fordern wir die Landesregierung auf, von Bund und den Ländern eine proaktive, dem grundrechtlichen Schutzversprechen gerecht werdende Aufnahme- und Bleibepolitik sowie Außenamtspraxis einzufordern. Zielführende Instrumente auf diesem Wege wären z.B.:

  • erleichterte Visavergaben für Verfolgte aus Afghanistan, dem Iran und der Türkei
  • Beschleunigung der Visaerteilung beim Familiennachzug
  • Angehörigen-Aufnahmeprogramme für Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien anstatt nur kurzfristiger Besuchsmöglichkeiten
  • Landesaufnahmeprogramme für Frauen aus Afghanistan
  • ein Türkei-Abschiebungsstopp
  • Asyl für alle Deserteure
  • Abschiebungsschutz für Familien, Kranke und Traumatisierte
  • die Abschaffung der Abschiebungshaft

Neben der Aufnahme von Geflüchteten aus Kriegs- und Krisengebieten stehen Bundes- und Länderregierungen, Kommunen und die Gesellschaft in Deutschland vor der Herausforderung, dem Bedarf an Einwanderung gerecht zu werden, hierfür die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen und aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.

 

Unterzeichnende

 

Freie Plätze Informatikkurs in Kiel

20. Februar 2023|

In dem im März startenden Informatik-Kurs der ZBBS sind noch Plätze frei!

Interessierte melden sich bitte an unter
https://eveeno.com/Informatik-fuer-Gefluechtete

Der Kurs dient der Vermittlung von Grundlagen der (Fach-)Informatik und wird online durchgeführt, ergänzt durch Präsenztage in Kiel. Der Unterricht findet 3x pro Woche von 12:00 – 17:35 Uhr statt, an den anderen beiden Tagen von 14:00 – 17:35 Uhr.

Das Angebot richtet sich an Geflüchtete, die eine Ausbildung in der Fachinformatik absolvieren möchten, ein Studium anstreben oder einen Job in der Informatik suchen und denen noch Vorkenntnisse, Sicherheit in der Fachsprache oder praktische Erfahrungen fehlen.

Teilnehmen können erwachsene Geflüchtete aus ganz Schleswig-Holstein mit mindestens B1-Niveau, einem guten logischen Verständnis und Grundkenntnissen im Umgang mit dem Computer. Insbesondere Frauen möchten wir ermutigen, sich anzumelden!

Detaillierte Informationen zum Inhalt des Kurses entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne unter inge@zbbs-sh.de

InGe_Flyer_2023_März

Schleswig-Holstein verlängert Abschiebestopp in den Iran bis 30.06.2023

11. Januar 2023|

Pressermitteilung des Sozialministerium SH vom 10.1.2023

Integrations- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré:„Die Menschenrechtslage im Iran ist dramatischer als je zuvor. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin unverantwortlich, Menschen in den Iran zurückzuführen.

KIEL. Abschiebungen aus Schleswig-Holstein in den Iran bleiben aus humanitären Gründen weiterhin ausgesetzt. Integrations- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré hat den seit dem 13. Oktober 2022 bestehenden und bis zum 12. Januar 2023 geltenden Abschiebungsstopp des Landes Schleswig-Holstein bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

„Die Menschenrechtslage im Iran ist dramatischer als je zuvor. Demonstrationen werden gewalttätig zerschlagen, Menschen verhaftet, misshandelt und hingerichtet. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin unverantwortlich, Personen in den Iran zurückzuführen“, sagte Touré heute in Kiel: „Wir stehen solidarisch an der Seite der Menschen im Iran, die sich für individuelle und gesellschaftliche Freiheit und insbesondere für die Rechte von Frauen einsetzen.“

Ministerin Touré hält darüber hinaus eine bundesweit einheitliche und konkretisierte Abschiebungsstoppregelung weiterhin für notwendig. Die Konferenz der Innenministerinnen und -minister hatte sich am 2. Dezember 2022 in München zwar darauf verständigen können, dass „angesichts der gegenwärtigen katastrophalen Menschenrechtssituation im Iran bis auf Weiteres keine Abschiebungen durchgeführt werden“ und sich in diesem Zusammenhang auch für Ausnahmen, zum Beispiel für Gefährder und schwere Straftäter, ausgesprochen. Hinreichend bestimmte Vorgaben für in allen Bundesländern einheitlich umsetzbare Abschiebungsstoppanordnungen gemäß § 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wurden jedoch nicht vereinbart.

Zum 30.11.2022 befanden sich insgesamt 5.452 iranische Staatsangehörige in der Zuständigkeit der schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden. 885 dieser Personen verfügten über eine Duldung.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

Neuer Informatik-Kurs für Geflüchtete ab März 2023

11. Januar 2023|

Im Projekt „InGe – Informatik für Geflüchtete“ startet im März 2023 ein neuer 5-monatiger Kurs.

Der Kurs dient der Vermittlung von Grundlagen der (Fach-)Informatik und wird online durchgeführt, ergänzt durch Präsenztage in Kiel.
Mit dem Angebot sollen insbesondere Frauen angesprochen werden. Teilnehmen können erwachsene Geflüchtete aus ganz Schleswig-Holstein.

Interessierte Geflüchtete können sich jetzt schon über https://eveeno.com/Informatik-fuer-Gefluechtete anmelden.

Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den Kurszeiten sowie dem Inhalt des Kurses entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.
Für weitere Fragen melden Sie sich gerne unter inge@zbbs-sh.de !

Mit freundlichen Grüßen
Gunhild Grote“

InGe_2023_März_Flyer

 

 

 

 

BSG: Obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V trotz AsylbLG-Grundleistungen

11. Januar 2023|

Das Bundessozialgericht hat am 10. März 2022 ein nicht unwichtiges Urteil zum Thema Krankenversicherung gefällt, das Personen betrifft, die Grundleistungen nach § 3 / 4 AsylbLG erhalten:

Im Kern ging es dabei um die Frage, ob Personen, die aus einer Pflicht- oder Familienversicherung ausscheiden (z. B. weil eine versicherungspflichtige Beschäftigung endet), anschließend über die obligatorische Anschlussversicherung (OAV) gem. § 188 Abs. 4 SGB V weiterhin gesetzlich versichert bleiben, oder ob die Absicherung im Krankheitsfall dann wieder nur über § 4 AsylbLG geht.

 

Das BSG hat entschieden, dass trotz Anspruchs auf Grundleistungen nach § 3 / 4 AsylbLG die obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V greift: Die Betroffenen bleiben demnach gesetzlich versichert und das Sozialamt trägt die Kosten für den Krankenkassenbeitrag. Ein Austritt aus der gesetzlichen Versicherung ist nicht möglich, da die Absicherung im Krankheitsfall über § 4 AsylbLG keine gleichwertige Absicherung im Krankheitsfall darstellt:

 

„Die Vorschrift erkennt die eingeschränkten Leistungen nach § 4 AsylbLG nur im Rahmen der Auffang-Pflichtversicherung gemäß § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an. Im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung gilt dies nicht. Einge­schränkte Leistungen nach § 4 AsylbLG stellen keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall iS des § 188 Abs 4 Satz 3 SGB V dar. Eine entsprechende Anwendung des § 5 Abs 11 Satz 3 SGB V im Rahmen des § 188 Abs 4 Satz 3 SGB V ist aufgrund entgegenstehender Regelungs­zwecke beider Vorschriften und des Fehlens einer unbewussten Regelungslücke ausgeschlos­sen.“

 

Etwas anderes gilt allerdings, wenn Personen nach Ausscheiden aus der Pflicht- oder Familienversicherung (nahtlos bzw. spätestens innerhalb eines Monats des nachwirkenden Versicherungsschutzes nach § 19 Abs. 2 SGB V) Leistungen nach § 2 AsylbLG oder SGB XII erhalten: In diesem Fall besteht eine gleichwertige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, so dass die Obligatorische Anschlussversicherung nicht greift.

Sozialrechtliche Ansprüche mit „Chancen-Aufenthaltsrecht“ (§ 104c AufenthG)

11. Januar 2023|

Mit dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“, das am 31.12. in Kraft getreten ist, wird mit § 104c AufenthG eine neue Aufenthaltserlaubnis eingeführt, die geduldete Personen erhalten sollen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben. Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden sich für die Personen auch in sozialrechtlicher Hinsicht erhebliche Änderungen ergeben: Es besteht – anders als zuvor mit der Duldung – Zugang zum SGB II statt AsylbLG, jede Erwerbstätigkeit ist erlaubt, es entsteht in aller Regel eine Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Anspruch auf Kindergeld, Kinderzuschlag usw.

 

Hier gibt es eine Übersicht zu den sozialrechtlichen Ansprüchen mit der neuen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Chancen-Aufenthaltsrecht/104c.pdf

Verlängerung der UkraineAufenthÜV – Einreise bis 31.05.2023

11. Januar 2023|

Eine Info der GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.)

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen durch Verordnung vom 28. November 2022 nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Somit sind nun bis zum 31.05.2023 weiterhin alle Ausländer, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.

Siehe Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 30. November:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?3

hier die aktuelle Fassung:

https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenth_v/BJNR606700022.html

 

„Chancen-Aufenthaltsrecht“ und „Bürger*innengeld“: Lesefassungen der Gesetzesänderungen

11. Januar 2023|

Die „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.“ informiert:

„Die Kolleg*innen von Tacheles e.V. haben mit großem Arbeitsaufwand Lesefassungen der vollständigen Gesetzestexte zum SGB II und SGB XII mit den zum 1. Januar bzw. 1. Juli 2023 in Kraft tretenden Änderungen erstellt: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/sgb-ii-gesetzestext-lesefassung-zu-den-sgb-ii-aenderungen.html

Und unsere Kollegin Kirsten Eichler hat eine Lesefassung der Gesetzesänderungen im AufenthG durch das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ erarbeitet: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Arbeitshilfe_Aufenthaltsrecht_Chancen-Aufenthaltsrecht_Stand_5.12.2022.pdf (Dies auch als nachträgliche Verneigung vor unserem verstorbenen Kollegen Volker Maria Hügel, der seine Lesefassungen zu Gesetzesänderungen früher üblicherweise schon rumgeschickt hatte, bevor normale Menschen überhaupt wussten, dass es einen Gesetzentwurf gibt).“

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur AsylbLG-Regelbedarfsstufe in Gemeinschaftsunterkünften

11. Januar 2023|

Die „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.“ informiert

„Am 24. November 2022 hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich eine Entscheidung veröffentlicht, nach der alleinstehende Personen, die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, Anspruch auf Regelbedarfsstufe 1 statt 2 haben. Die seit September 2019 geltende Rechtslage, nach der in diesen Fällen als „Sonderbedarfsstufe“ nur Leistungen nach Stufe 2 bewilligt werden, ist und war von Anfang an verfassungswidrig. Die Bundesregierung und die Bundestagsmehrheit aus Union und SPD hatte die Einführung der zehnprozentigen Kürzung für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften damals damit begründet, dass es sich um „Schicksalsgemeinschaften“ handele, von denen erwartet werden können, dass sie gemeinsam wirtschaften und damit Einsparungen erzielen. Allein: Wie diese vermuteten Einsparungen zustande kommen sollen, konnten Gesetzgeberin und Regierung bis heute nicht ansatzweise belegen. So ganz nebenbei wurde mit der Erfindung einer „Schicksalsgemeinschaft“ übrigens eine metaphysische Kategorie im Sozialrecht etabliert. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest: „Die Leistungen müssen jeweils aktuell auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren im Ergebnis zu rechtfertigen sein (…). Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können (…)“

 

Was das nun heißt, ob rückwirkende Zahlungen durchsetzbar sind und was sonst noch zu tun ist, dazu gibt es hier eine Arbeitshilfe: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Keine Kürzung der AsylbLG-Regelbedarfe für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften – Hinweise für die Praxis.“

 

 

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