Neue Vereinbarung zwischen SH und HH: Umzugserleichterungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bzw. Anspruchsberechtigte nach § 24 AufenthG
Mit folgender Vereinbarung vom 01.08.2023:
ermöglichen Hamburg und Schleswig-Holstein Anwärtern und Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, mithin derzeit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, jetzt wechselseitig den Umzug bei „nachhaltigem und nachgewiesenem Wohnraum“ in das jeweils andere Bundesland.
Druckfrisch: Kompass und Taschenkompass
Eine Info vom Flüchtlingsrat SH
Leider etwas verzögert – aber nun sind sie endlich da!
Die Printausgaben unserer Informationsbroschüre für Unterstützende in der Flüchtlingssolidaritätsarbeit „Der Kompass„und die siebensprachige Info-Broschüre zum Asylverfahren „Der Taschenkompass“ liegen jetzt druckfrisch und fertig zum Versand oder zur Abholung in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats SH bereit: Sophienblatt 82, 24114 Kiel
Bestellung – gern auch mehrzählig zum Weitergeben – unter Nennung einer Postanschrift bitte an: office@frsh.de
Lagebericht Afghanistan
Den aktuellen Lagebericht Afghanistan 2023 des Auswärtigen Amtes kann man auf der Web-Seite von Frag den Staat lesen und herunterladen:
https://fragdenstaat.de/dokumente/239069-lagebericht-afghanistan-2023/
Erlass Globalszustimmung Familienzusammenführung
Eine Information vom Flüchtlingsrat SH
Globalzustimmung gemäß §32 AufenthV zur Beschleunigung der Visumerteilung zur Familienzusammenführung bei Anträgen aus Ländern mit verlässlichen Urkundenwesen
Am 28. April 2023 verschickte das Bundesministerium des Innern (BMI) an die Bundesländer ein „Landerrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung“, in dem es darum geht, in welchen Fällen und für welche Staaten das BMI eine Globalzustimmung nach §32 AufenthV empfiehlt.
Darauf hat am 19.7.2023 das Sozialministerium SH seinen Erlass zu Globalzustimmungen bei Familienzusammenführungen ausgerichtet und weitere Anlagen herausgegeben.
Downloads:
- MSJFSIGSH-Erlass Globalzustimmung FZF vom 19.7.2023
- Rundschreiben Globalzustimmung FZF des BMI vom 28.4.2023
- BMI-Liste von Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind
- Tabelle „Wer macht was bei der Visumsentscheidung über Familienzusammenführungen“
- AA-Rundschreiben an die zu Visaentscheidungen relevanten Deutschen Auslandsvertretungen
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Tagungsdokumentation „Wie traumatisierte Geflüchtete Unterstützung in Behörden finden“
Die Video-Dokumentation der Veranstaltung „Wie traumatisierte Geflüchtete Unterstützung in Behörden finden“ vom 23.6.2023 ist jetzt in der Mediathek des Offenen Kanals Schleswig-Holstein in fünf Teilen online zugänglich:
Video-Dokumentation der Veranstaltung: Teil 1 • Teil 2 • Teil 3 • Teil 4 • Teil 5
Gesamtdokumentation der Veranstaltung aufder Web-Seite des Flüchtlingsrats SH: https://www.frsh.de/publikationen/thematische-broschueren/dokumentation-wie-tarumatisierte-gefluechtete-unterstuetzung-in-behoerden-finden
Eckpunktepapier zu Verpflichtungserklärungen
Zur Bonitätsprüfung bei der Aufnahme von Personen aus dem Ausland.
Im Sozialministerium SH tagt regelmäßig eine Arbeitsgruppe von Vertreter*innen aus den Ausländerbehörden, die sowohl mit Blick auf die Erfahrungen im Verwaltungshandeln vor Ort als auch bzgl. des erwarteten Bundeseinheitlichen Merkblatts zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung,dasdurch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe herausgegeben werden soll, an einem diesbezüglich ggf. weiter präzesierten Erlass arbeitet.
Das Ministerium weist den Flüchtlingsrat SH ausdrücklich darauf hin, dass Anregungen zu diesem Thema aus der Beratungspraxis der Migrationsfachdienste ausdrücklich willkommen sind. Zusendungen ggf. richten an: Frederick.Klenner[at]sozmi.landsh.de
Download: Eckpunktepapier vom 17.7.2023
https://www.frsh.de/artikel/msjfsigsh-eckpunktepapier-zu-verpflichtungserklaerungen
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Bundestag und Bundesrat haben das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet.
Das Gesetz erleichtert die Einwanderung für alle, die eine Ausbildung haben. Sie müssen auch keinen Arbeitsvertrag nachweisen.
Außerdem gibt es die »Chancenkarte«. Man sammelt im Ausland Punkte (Deutschkenntnisse, Berufserfahrung…). Und wer sechs Punkte hat, bekommt ein Visum zu einwandern.
Das kann eine Möglichkeit für Familienangehörige hier lebender Flüchtlinge aus Afghanistan oder Syrien sein, die ihre Verwandten nicht „nachholen“ können. Sie können ihren Angehörigen oder Bekannten aber Informationen dazu geben, wie man es selbst versuchen kann.
Sinti und Roma Verbände einigen sich für eine Zusammenarbeit an einem Staatsvertrag
Anbei zwei Zeitungsartikel zum Thema „Zusammenarbeit für einen Staatsvertrag für Sinti und Roma“
https://taz.de/Sinti-und-Roma-Verbaende-einigen-sich/!5947150/
Hier gibt es weitere Infos zum Eckpunktepapier und der Kooperationsvereinbarung:
https://www.bv-sr.de/post/auf-dem-weg-zum-bundes-staatsvertrag
BMI: Länderrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung vom 28. April 2023
Am 28. April 2023 verschickte das Bundesministerium des Innern (BMI) an die Bundesländer ein „Länderrundschreiben zur Beschleunigung der Familienzusammenführung“, in dem es darum geht, in welchen Fällen und für welche Staaten das BMI eine Globalzustimmung nach §32 AufenthV empfiehlt.
In einer Anlage findet sich eine Liste von Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind.
Downloads:
https://www.frsh.de/fileadmin/user_upload/BMI_Familiennachzug_geschwaerzt_20230523.pdf
https://www.frsh.de/fileadmin/user_upload/BMI_Familiennachzug_Anlage-Staatenliste_20230523.pdf
Videoaufzeichnung Veranstaltung „Afghanistan im Blick“ mit Th. Ruttig, St. Recker und M. Jawad, 26. April 2023, Buchholz i.d.N.
Auf Einladung der Afghanistan-Gruppe unter dem Dach des Diakonischen Werkes der ev.-luth. Kirchenkreise Hittfeld und Winsen kamen Mina Jawad (Kulturwissenschaftlerin, dis:orient), Stefan Recker (Caritas International) und Thomas Ruttig (Afghanistan Analyst Network) in Buchholz i.d.N zusammen, um am 26. April 2023 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit 60 Gästen zur Situation im Land durchzuführen. Den Beiträgen zu den Themen „Humanitäre Lage“, „Politische Einordnung“ und „Frauen in Afghanistan“ vorangestellt sind ein Erlebnisbericht von Tamana Sirat zu den Ereignissen in 2021 in Kabul und eine Vorstellung der Buchholzer Gruppe.
https://www.instagram.com/diakonie_hittfeld_winsen/
Informatik-Kurs im Projekt „InGe – Informatik für Geflüchtete“
Der neue Informatik-Kurs im Projekt „InGe – Informatik für Geflüchtete“ startet (vorbehaltlich der Bewilligung) im September 2023.
Der Kurs dauert 5 Monate und findet montags bis freitags nachmittags statt. Er dient der Vorbereitung auf eine Ausbildung, einen Job oder ein Studium durch Vermittlung von Grundlagen der Informatik und wird online durchgeführt, ergänzt durch Präsenztage in Kiel.
Mit dem Angebot sollen insbesondere Frauen angesprochen werden. Teilnehmen können erwachsene Geflüchtete aus ganz Schleswig-Holstein mit Arbeitsmarktzugang und mindestens Sprachniveau B1 (Zertifikat nicht erforderlich). Die Zahl der Plätze ist auf 12 begrenzt.
Laptops werden gestellt. Die Fahrtkosten zu den Präsenztagen können (bei Vorlage einer Ablehnung durch den Leistungsträger) vom Projekt übernommen werden, so dass die Teilnahme für die Teilnehmenden kostenfrei ist.
Interessierte Geflüchtete können sich anmelden über https://eveeno.com/Informatik-fuer-Gefluechtete. Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nehmen sie im Juli / August an einem Probe-Unterricht teil.
Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den Kurszeiten sowie dem Inhalt des Kurses entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.
Für weitere Fragen melden Sie sich gerne unter inge@zbbs-sh.de oder telefonisch (0157 50 100 286).
Kommentar zur EU-AsylpolitikAbschottung um jeden Preis
Ein hörens- und lesenswerter Kommentar der DLF-Korrespondentin in Spanien Franka Welz zum unlängst beschlossenen sog. Asylkompromiss der EU:
https://www.deutschlandfunk.de/eu-migrationsabkommen-kommentar-100.html
Asylverfahren an den EU-Außengrenzen verlagert Probleme nur, meint Franka Welz. Gelöst sind sie dadurch noch lange nicht. Diese unangenehme Wahrheit sollten Politiker aussprechen, statt sie zu verstecken.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Weltflüchtlingstag
Mit einer Pressemitteilung zum Weltflüchtlingstag informiert die Bundesagentur für Arbeit darüber, dass die Zahl der Beschäftigten aus den nicht-europäischen Asylherkunftsländern von 81.000 im Jahr 2012 auf 568.000 Menschen im Jahr 2022 gestigen ist. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Auszubildenden. 2012 waren 2.500 junge Menschen aus diesen Ländern in Ausbildung, 2022 waren es bereits 44.000. Dabei handelt es sich um die Länder, aus denen in den Jahren 2015 und 2016 die meisten Menschen nach Deutschland geflüchtet sind: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
Weitere Informationen gibt es in einer umfangreichen Statistik, die unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Migration-Nav.html aufgerufen werden kann.
Lage auf den griechischen Inseln
RSA, die Partnerorganisation von PRO ASYL, hat die Lage auf den
griechischen Inseln analysiert:
https://rsaegean.org/en/ccac-aegean-islands-greece/
Da das zur aktuellen Entscheidung auf EU-Ebene passt und
veranschaulicht, wie die Zukunft aussehen soll, hat PRO ASYL das jetzt
auch auf Deutsch veröffentlicht:
https://www.proasyl.de/news/griechische-verhaeltnisse-bald-ueberall-in-europa/
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Wohnraum gesucht für Geflüchtete
Ein Beitrag von Angela Huber-Große
Resolution auf dem Kirchentag angenommen: Gegen den Ausverkauf der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen
Auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Nürnberg wurde heute die Resolution „Gegen den Ausverkauf der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen“ angenommen. Eingebracht wurde die Resolution von PRO ASYL, Sea-Watch und der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche.
Der Kirchentag hat die Resolution hier veröffentlicht: https://www.kirchentag.de/resolutionen
Sie finden sie zudem im angehängten Dokument.
Resolution
Zur EU-Innenministerkonferenz am 8.6.: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes
Gemeinsames Statement von über 60 Organisationen: Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Flüchtlingsrat unterstützt die Kritik der Kieler Integrationsministerin am Asyl-Kurs der Bundesregierung.
Als Teil eines Bündnisses von mehr als 60 Organisationen fordert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. anlässlich des Treffens der EU-Innen- und Justizminister*innen die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf. Mit Blick auf das Treffen der für die gemeinsame Flüchtlingspolitik zuständigen EU-Minister am 8. Juni 2023 in Brüssel appelliert das Bündnis an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und den Koalitionsvertrag der Ampel ernst zu nehmen. Es dürfe keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.
„Dabei gilt nicht allein – wie jetzt von der Bundesregierung verlautbart – die Internierung von Frauen und minderjährigen Kindern in geschlossenen Asyllagern an den EU-Außengrenzen als no go!“ mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holsterin.
Im Vorfeld des kommenden Treffens der EU-Innenminister*innen am Donnerstag appellieren wir an die Bundesregierung, ihrer humanitären und grundrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:
- Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
- Für Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union: Keine Absenkung der Anforderungen an “sichere Drittstaaten”!
- Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!
„Wenn Integrationsministerin Aminata Touré erklärt, Grenzen, Mauern und Zäune verhinderten nicht, dass Menschen vor Krieg und Verfolgung fliehen, ist ihr unbedingt beizupflichten“, erklärt Link. Das schleswig-holsteinische Regierungsmitglied hatte am 28.5. im Stern erklärt: „Wenn die EU nicht mehr betreten werden darf und nach 30 Zentimetern bereits ein Asylverfahren eröffnet wird, das in so kurzer Zeit gar nicht machbar ist, dann werden wir noch viel mehr Lager wie Moria [auf der griechischen Insel Lebos] erleben.“ Der Flüchtlingsrat begrüßt die Ankündigung Tourés, Schleswig-Holstein werde der Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten im Bundesrat nicht zustimmen.
„Auf eine entschiedene Positionierung contra der EU-Pläne des Bundes ist die Landesregierung ohnehin mit Blick auf den Kieler schwarz-grünen Koalitionsvertrag aus Juni 2022. verpflichtet“, erwartet Link.
Der Flüchtlingsrat fordert daher die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, gegenüber der Bundesregierung mit dem Ziel vorstellig zu werden, dass die Bundesrepublik sich nicht an der von der EU geplanten menschenfeindlichen Abschottungspolitik zu Lasten nichteuropäischer Schutzsuchender aus Drittstaaten beteiligt.
Ebenso appelliert der Flüchtlingsrat an die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags, sich gegenüber ihren Bundesparteien gegen die EU-Pläne einszusetzen.
Gute Argumente dafür haben wir im Statement „Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes„zusammengefasst.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Verlängerung der UkraineAufenthaltsÜbergangsVerordnung
Eine Info von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. / Münster:
Die UkraineAufenthaltsÜbergangsVerordnung wird noch einmal verlängert:
siehe Drucksache 152/23 (Drucksache 152/23)
Der Bundesrat hat am 12.05.2023 zugestimmt.
Nun sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, bei einer Einreise bis zum 4. März 2024 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für 90 Tage vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die UkraineAufenthÜV tritt dann entsprechend am 2. Juni 2024 außer Kraft.
Verena Wörmann (sie)
Projekt Q – Qualifizierung in der Flüchtlingsberatung
Spargel und Erdbeeren aus Deutschland Miese Arbeitsbedingungen bei der Ernte
Aktuelle OXFAM-Studie:
Lohndumping, Wuchermieten und keine ausreichende Krankenversicherung: Wer Spargel, Erdbeeren und Gemüse auf deutschen Feldern erntet, wird oft ausgebeutet. Mitverantwortlich sind die großen deutschen Supermärkte, die die Bäuer*innen unter Druck setzen, um die Ware möglichst billig beziehen zu können.
Die Ergebnisse der Recherche sind erschreckend. Mit allerlei Tricks versuchen die Höfe, die tatsächlichen Löhne der Saisonarbeiter*innen zu drücken – zum Beispiel durch horrende Lohnabzüge für die Unterkunft. Arbeiter*innen zahlen für einfachste Gemeinschaftsunterkünfte mehr als die Durchschnittsmieten deutscher Großstädte. Für eine Baracke ohne Küche verlangt einer der Betriebe 40 Euro pro Quadratmeter. Die durchschnittliche Kaltmiete in der Münchner Innenstadt liegt bei 23 Euro.
Viele Arbeiter*innen sind mit einer kaum durchschaubaren Kombination aus Stunden- und Akkordlöhnen konfrontiert und berichten von schwer oder gar nicht erreichbaren Zielvorgaben. „Das sind keine Einzelfälle. Beschäftigte klagen regelmäßig über falsche Angaben bei der Arbeitszeiterfassung, wodurch sie mehr arbeiten müssen, als sie bezahlt bekommen”, sagt Benjamin Luig von der Initiative Faire Landarbeit. „Zehn Stunden schwere und monotone körperliche Arbeit sind Alltag in der deutschen Landwirtschaft. Aber Lohndumping und massiver Leistungsdruck dürfen kein Geschäftsmodell sein!“ Mitgliedsorganisationen der Initiative Faire Landarbeit beraten deutschlandweit Saisonarbeiter*innen zu ihren Arbeitsrechten.
Die Studie belegt auch die unzureichende Versicherung der Arbeiter*innen. Die meisten haben keinen umfassenden Krankenversicherungsschutz oder geben an, gar nicht versichert zu sein. Ein Großteil wird über das Modell der kurzfristigen Beschäftigung angestellt. Für diese Arbeiter*innen schließen Betriebe meist private Gruppen-Krankenversicherungen ab, die ein weit geringeres Leistungsspektrum als gesetzliche Versicherungen bieten. Manche berichteten, dass sie ihre Behandlungskosten selbst bezahlen mussten. Wegen extrem kurzer Kündigungsfristen von bis zu einem Tag kommt es vor, dass Arbeiter*innen noch krank oder verletzt die Heimreise antreten.
Zur Studie „Das hier ist nicht Europa!“: https://www.oxfam.de/system/files/documents/230522_oxfam_erdbeerspargel_final.pdf
Referent*innenentwurf zu den geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz
Eine Stellungnahme von Claudius Voigt, Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., Münster zu o.g. Thema:
Aufkleberaktion: Krieg macht Flucht – Asyl für alle Deserteure!
Statement des Flüchtlingsrat SH:
Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht
Zum diesjährigen Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung haben 30 Organisationen aus Europa zum Schutz für all diejenigen aufgerufen, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern.
Der Flüchtlingsrat SH veröffentlicht aus diesem Anlass seinen Sticker „Krieg Macht Flucht – Asyl für alle Deserteure“
Während einer feierlichen Aktion wurden am 15. Mai fast 50.000 Unterschriften der #ObjectWarCampaign an die Europäische Kommission in Berlin übergeben. Begleitet wurde die Übergabe der Petition von Redebeiträgen nationaler und internationaler Gäste aus Russland, Belarus und der Ukraine…
…An der zentralen Aktion vor der Europäischen Kommission nahmen rund 80 Menschen teil. Gemeinsam wurde an jene Menschen gedacht, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung – das Recht das Töten zu verweigern – in Anspruch nehmen und sich auf diese Weise aktiv am Widerstand von unten beteiligen. Das trifft mittlerweile auf hunderttausende Menschen in Russland, Belarus und der Ukraine zu. Sie desertieren, verweigern den Dienst, verweigern die Befehle oder entziehen sich der Rekrutierung.
Daher fordern die beteiligten Organisationen die Regierungen Russlands, Belarus‘ und der Ukraine dazu auf, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen umgehend einzustellen. Von der EU und der Bundesregierung erwarten sie die Öffnung der Grenzen und den Schutz von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine durch das Asylrecht.
„Die Asyl-Anerkennungsquote Kriegsdienstverweigerer und Deserteure in Deutschland ist allerdings viel zu niedrig“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Tatsächlich würden Asylsuchende Kriegsdienstverweigerer mit dem Argugemt abgelehnt, ihre Mobilmachung in Russland sei kaum wahrscheinlich. Gleichzeitig verweigert das Auswärtige Amt regelmäßig russischen Deserteuren Visa zur Einreise.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein unterstützut die #ObjectWarCampaign mit dem Aufkleber „Krieg Macht Flucht – Asyl für alle Deserteure“ der landesweit Verbreitung finden soll und um Solidarität für Deserteure aus Russland, Belarus und der Ukraine und eine angemessene Anerkennung im Asylverfahren wirbt.
Weitere Informationen zur #ObjectWarCampaign finden Sie unter https://de.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign.